Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 30.01.1991

Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90   

Kurzfassungen/Presse (3)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Muss eine Aufpflasterung zur Geschwindigkeitsbegrenzung für alle zugelassenen Kfz-Typen passierbar sein?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1991, 2824
  • MDR 1991, 843
  • NZV 1991, 385
  • VersR 1991, 1055



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Wird zitiert von ... (23)  

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06  

    Pflegesatz für Einrichtung zur Betreuung geistig und seelisch Behinderter;

    Die Verwendung von in anderen Verfahren - auch zwischen ganz oder zum Teil anderen Beteiligten - erstatteten Gutachten ist auch schon vor Einführung des § 411 a ZPO (als Urkundenbeweis gemäß § 98 VwGO i. V. m. §§ 415 ff. ZPO) und auch ohne Zustimmung der Beteiligten zulässig gewesen (BVerwG, Beschluss vom 31.7.1985 - 9 B 71/85 -, NJW 1986, 3221, und Urteil vom 6.10.1987 - BVerwG 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; BGH, Urteil vom 16.5.1991 - III ZR 125/9 -, NJW 1991, 2824; OVG NRW, Beschluss vom 18.5.1994 - 25 A 3240/91.A -, NVwZ-RR 1996, 127; Schulz, "Die Verwendung von Sachverständigengutachten als Urkunden und das Fragerecht der Beteiligten im Verwaltungsprozess", NVwZ 2000, 1367, 1369; Kopp/Schenke, a. a. O., § 98 Rdnr. 15 a).

    Ist das Gutachten den Beteiligten nicht bekannt, so müssen sie daher in der mündlichen Verhandlung auf diese Erkenntnisquelle hingewiesen werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen und gegebenenfalls die Einsichtnahme in dieses Gutachten zu beantragen (BGH, Urteil vom 16.5.1991, a. a. O., S. 2826).

  • OLG Köln, 28.03.2002 - 7 U 5/01  

    Verkehrssicherungspflicht - Gestaltung von aufgepflasterten Entwässerungsrinnen

    Dabei muss die Beklagte darauf achten, dass das Hindernis nicht selbst zur Quelle einer Verkehrsgefährdung wird, in-dem Fahrzeuge nach Überfahren des Hindernisses trotz verkehrsgerechten Verhal-tens des Kraftfahrzeugführers beschädigt werden (vgl. BGHZ 60, 54 = VersR 1973, 252 = NJW 1973, 460; BGH NZV 1991, 385 = VersR 1991, 1055 = NJW 1991, 2824; OLG Hamm NZV 1992, 483; Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 2. Aufl., S. 66 f. m.w.N.).

    Der Verkehrssicherungspflichtige hat grundsätzlich alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, Gefahren, die von der Straße ausgehen, von den Benutzern fernzuhalten, mit denen nach der Zweckbestimmung und der Beschaffenheit der - konkreten - Straße gerechnet werden muss (BGH NZV 1991, 385 (386)).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.10.2010 - VGH B 27/10  

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Bedienungsanleitung, Beweisantrag

    Er ist dabei nicht auf die Fähigkeit zur kritischen Würdigung (fremder) fachlicher Gutachten beschränkt, sondern kann auf verwertbares eigenes Wissen zurückgreifen (vgl. BGH NJW 1991, 2824 [2825]).

    Der Inhalt entscheidungserheblichen Verfahrensstoffs muss jedoch - auch bei einer Verwertung des aus anderen Prozessen geschöpften Wissens - den Beteiligten zugänglich gemacht und ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich dazu zu äußern (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 - nach juris; BGH NJW 1991, 2824 [2825 f.]).

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  • OLG Düsseldorf, 13.04.1995 - 18 U 213/94  

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Fahrbahnaufpflasterung zur

    Dabei muß die Verkehrsbehörde auch mit Fahrzeugen niedrigerer Bodenfreiheit rechnen, die nach § 30 Abs. 1 und Abs. 2 StVZO zum Straßenverkehr zugelassen sind (vgl. BGH NJW 1991, 2824 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1991, 2824 ) hat die Beklagte als Verkehrssicherungspflichtige dabei nicht nur zu bedenken, ob das Hindernis geeignet ist, die Verkehrsteilnehmer zu diesem erwünschten Verhalten zu veranlassen, sondern auch, ob es nicht selbst zur Quelle einer Verkehrsgefährdung werden kann, indem Fahrzeuge beim Überfahren der Aufpflasterung trotz verkehrsgerechten Verhaltens des Kraftfahrzeugführers beschädigt und dadurch unerwünschte Gefahrenlagen ausgerechnet an einem verkehrssensiblen Punkt hervorgerufen werden.

  • OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01  

    Privatrechtliche Straßenverkehrssicherungspflicht einer hessischen Gemeinde:

    Wenn die öffentliche Hand im Straßenraum Hindernisse - etwa wie hierin Form von sogenannten "Kölner Tellern"- anbringt, um Anordnungen der Verkehrsbehörde geschwindigkeitsbeschränkender oder verkehrsberuhigender Art Nachdruck zu verleihen, muss das Hindernis einerseits geeignet sein, die Verkehrsteilnehmer zu dem gewünschten Verhalten zu veranlassen; es darf andererseits aber nicht selbst zur Quelle einer Gefährdung trotz verkehrsgerechten Verhaltens der Teilnehmer am Straßenverkehr werden (BGH NJW 1991, 2824).
  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96  

    Ablehnung einer vorläufigen ausländerrechtlichen Duldung nach AuslG § 55 Abs 2:

    Denn aus anderen Verfahren übernommene tatsächliche Feststellungen unterliegen in gleicher Weise dem Gebot des rechtlichen Gehörs wie das vom Gericht selbst gewonnene Erkenntnismaterial (s. zu § 108 VwGO: BVerwG, Buchholz 310 § 108 VwGO-Nr. 132 und 133; BGH, Urteil vom 16. Mai 1991, NJW 1991, 2824 f.).
  • OLG Koblenz, 19.04.2004 - 12 U 515/03  

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers bei Beschädigung eines

    Er hat grundsätzlich alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, Gefahren, die von der Straße ausgehen, von den Benutzern fernzuhalten, mit denen nach der Zweckbestimmung und der Beschaffenheit der Straße gerechnet werden muss (BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verkehrssicherungspflicht 5).
  • OLG Köln, 02.04.1992 - 7 U 192/91  

    Verkehrssicherungspflicht bei Fahrbahnschwelle auf innerstädtischer Straße

    Davon, daß das Zeichen 112 keine ausreichende Warnung vor Bodenschwellen ist, ist augenscheinlich auch der Bundesgerichtshof in der bereits zitierten Entscheidung NJW 1991, 2824 ausgegangen, da auch in dem dort zugrundeliegenden Fall ein solches Verkehrszeichen aufgestellt war und dann, wenn die Aufstellung dieses Zeichens als Erfüllung der Ver-kehrssicherungspflicht angesehen worden wäre, das klageabweisende Berufungsurteil hätte Bestand haben müssen.
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 38/95  

    Verkehrssicherungspflicht bei Aufstellung von Blumenkübeln zur Verkehrsberuhigung

    Abgesehen davon, daß der Blumenkübel hier unstreitig auf einer Sperrfläche gemäß Zeichen 298 (§ 41 StVO ) aufgestellt war, d. h. auf einem Straßenbereich, der ohnehin nicht von Fahrzeugen benutzt werden darf und damit begriffsnotwendig zugleich einem Bereich, in dem mangels (zulässigem) Verkehr rechtlich auch kein Verkehr im Sinne von § 32 StVO gefährdet oder erschwert werden kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 865 ), braucht sich das Aufstellen von Blumenkübeln jedenfalls in Nordrhein-Westfalen nicht an der Ermächtigungsgrundlage von § 45 StVO und damit der - fehlenden - Einordnungsmöglichkeit unter "Verkehrszeichen" oder "Verkehrseinrichtungen" (§ 45 Abs. 4 S. 1 StVO ) messen zu lassen (unklar OLG Hamm, OLG Rechtsprechung 94, 211 = NZV 94, 400 unter Hinweis auf BGH NJW 1991, 2824 ).
  • OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 10/91  

    Verkehrssicherungspflicht

    Das Hindernis muß einer-seits geeignet sein, die Verkehrsteilnehmer zu dem gewünschten Verhalten - hier: Verminderung der Ge-schwindigkeit - zu veranlassen, darf aber anderer-seits nicht selbst Quelle einer Verkehrsgefährdung werden, indem es Fahrzeuge trotz verkehrsgerechten Verhaltens des Fahrers beschädigt (BGH, Urteil vom 16.05.1991 - III ZR 125/90 -, abgedruckt z. B. in NJW 1991, 2824).
  • OLG Dresden, 16.11.1998 - 6 U 538/98  

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW beim Durchfahren einer Bodenwelle;

  • OLG Hamm, 30.06.1992 - 9 U 220/89  

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Anbringen von Bodenschwellen zur

  • OLG Hamm, 07.08.1995 - 9 W 26/95  

    BGB § 823 Abs. 1

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2011 - A 9 S 1583/11  

    Gewährung rechtlichen Gehörs in Asylverfahren - Einführung und Offenlegung einer

  • OLG Düsseldorf, 29.12.1993 - 18 U 110/93  

    Amtspflichtverletzung der freiwilligen Feuerwehr

  • OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95  

    Anwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf spätere Prozeßgebühr

  • LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98  

    Straßenverkehrssicherungspflicht einer Gemeinde

  • LG Osnabrück, 05.02.2003 - 10 O 1645/02  

    Amtshaftung einer straßenverkehrssicherungspflichtigen Gemeinde: Beschädigung

  • KG, 08.03.2011 - 9 U 165/09  

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast bei Beschädigung einer

  • LG Essen, 12.05.2005 - 4 O 370/04  
  • LG Bochum, 12.02.1992 - 6 O 216/90  
  • LG Zwickau, 27.07.2010 - 2 O 936/09  

    Schadensersatzverpflichtung einer Kommune für Fahrzeugschaden durch Schlagloch

  • LG Oldenburg, 05.04.2006 - 5 O 4261/04  

    Keine Haftung des Unterhaltspflichtigen bei Beschädigung eines tiefergelegten Pkw

Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Sichttaregelung des Fünften Besoldungsrechtsänderungsgesetzes

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.08.1990 - 5 A 67/88
  • BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1991, 2824 (Ls.)
  • DVBl 1991, 633
  • NVwZ 1991, 662



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Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04  

    Vergabe - Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB

    Indes wäre eine entsprechende Anwendung der genannten Vorschriften sinnentleert, folgte hieraus nicht zugleich das prozessuale Gebot, den Verfahrensbeteiligten vor der Entscheidung Gelegenheit - und zwar eine Gelegenheit, die von ihnen wahrgenommen werden kann - zu geben, sich zum Sachverhalt ergänzend tatsächlich zu äußern (vgl. hierzu BVerfG NJW 1991, 2824) und/oder sachdienliche Anträge zu stellen, wenn dergleichen vom Gericht oder der gerichtsähnlichen Instanz zuvor angeregt worden ist oder wenn die Verfahrensbeteiligten selbst angekündigt haben, einen Vortrag oder Antrag in Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls noch anbringen zu wollen.
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99  

    Versagung von Versorgungsbezügen nach dem G131

    Der allgemeine Gleichheitssatz ist im Versorgungs- und Rentenrecht nur dann verletzt, wenn die (un-) gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 [329]; 79, 223 [236]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 u. a. -, NVwZ 1991, S. 662 [663]).
  • BVerfG, 03.12.2000 - 2 BvR 1501/96  

    BVerfGG § 93 b, § 93 a, § 93a Abs. 2, § 90 Abs. 1, §

    Dies gilt in besonderem Maße für die Regelung von Zulagen (vgl. BVerfGE 65, 141 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 u.a., NVwZ 1991, S. 662 ).
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  • OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06  

    Bauvertrag - Verjährungshemmung nach altem Recht

    Darin liegt ein Verstoß gegen Grundprinzipien des Zivilverfahrens, insbesondere den Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 2824; BGH NJW 1993, 538; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1021; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1992, 62; OLG Köln ZIP 1983, 869).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2511/02  
    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Stichtagsregelung liegt im Rentenrecht nur vor, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 (329); 79, 223 (236); Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 u.a. - NVwZ 1991, S. 662 (663)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 KN 46/11  

    Rentenversicherung

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Stichtagsregelung liegt im Rentenrecht nur vor, wenn die (un-) gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256, 329; 79, 223, 236; BVerfG, Beschluss vom 30.1.1991, Az 2 BvR 1403/90).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2002 - 1 A 5468/98  
    BVerfG, Beschluss vom 30.1.1991 - 2 BvR 1403/90 -, NVwZ 1991, 662 = DVBl. 1991, 633.
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02  
    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Stichtagsregelung liegt im Rentenrecht nur vor, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 (329); 79, 223 (236); BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 - NVwZ 1991, 662 (663)).
  • OLG Jena, 23.12.2009 - 4 U 805/08  

    zur Haftung eines Veterinärmediziners bei übersehener Zwillingsträchtigkeit

    Hiermit hat es erheblichen (streitigen) Parteivortrag verkannt bzw. übergangen und das rechtliche Gehör des Klägers verletzt, was - im Ergebnis - einen wesentlichen Verfahrensfehler im Sinne des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO darstellt (vgl. hierzu BVerfG NJW 1991, 2824; BGH NJW 1984, 306; 1993, 538; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1992, 62; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1021; OLG Brandenburg, Urteil v. 05.12.2006 - Az.: 11 U 48/06 -, zitiert nach juris).
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