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   BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90   

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BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90 (https://dejure.org/1991,389)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1991 - 5 StR 516/90 (https://dejure.org/1991,389)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1991 - 5 StR 516/90 (https://dejure.org/1991,389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen falscher Versicherung an Eides Statt und wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge des Verfahrens und der Anwendung des sachlichen Rechts - Voraussetzungen für ein Verteidigungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AO § 370, § 371; StGB § 24, § 156; ZPO § 807
    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete Verkürzung von Veranlagungssteuern - Rücktritt vom Versuch

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 340
  • NJW 1991, 2844
  • MDR 1991, 783
  • NStZ 1991, 338
  • StV 1991, 344
  • Rpfleger 1991, 377
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (33)

  • RG, 30.07.1937 - 1 D 710/36

    1. Hat ein Provisionsreisender bei dem Offenbarungseide nach dem § 807 ZPO. auch

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90
    Deshalb haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, daß die Erklärung nach § 807 ZPO sich namentlich nicht auf ein Handelsgeschäft ohne pfändbare Vermögensgegenstände bezieht (RGSt 42, 424; 68, 130; 71, 300; BGHSt 8, 399; BGH NJW 1968, 2251; BGH GA 1966, 177; BGH bei Holtz MDR 1980, 813 f. [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH wistra 1989, 303; BGH Urteil vom 4. April 1957 - 4 StR 568/56 - undUrteil vom 13. September 1967 - 2 StR 431/67 -).

    Auch unterfallen künfige Forderungen der Offenbarungspflicht nach § 807 ZPO, so "noch nicht verdiente Provisionen für die in Zukunft abzuschließenden Warenverkäufe" eines Provisionsvertreters (BGH Urteil vom 8. Mai 1958 - 4 StR 52/58 -) und der Lohnanspruch aus einem bedingten, noch nicht angetretenen Arbeitsverhältnis (BGH Urteil vom 14. Januar 1958 - 1 StR 542/57 - NJW 1958, 527 Leitsatz; vgl. auch RGSt 71, 300, 301, 303).

  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87

    Wirkung der Selbstanzeige bei fortgesetzter Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90
    Sinn des § 371 AO ist es vielmehr, unabhängig von dem Maß der Strafwürdigkeit und Gefährlichkeit des Täters aus steuerpolitischen Gründen die Möglichkeit des Abstandnehmens von Steuerstraftaten über die allgemein geltenden Rücktrittsvorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches hinaus zu erweitern (BGHSt 35, 36, 37) [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87].
  • BFH, 19.02.1975 - I R 154/73

    Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge sind keine durchlaufenden Posten

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90
    Bei der vom Landgericht offenbar zugrundegelegten Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschußrechnung, nach § 4 Abs. 3 EStG sind sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben brutto anzusetzen (vgl. BFH BStBl. II 1975, 441).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Wer durch eine Vorschrift, die außerhalb des Straf- und Strafprozeßrechts liegt, zu einer Erklärung verpflichtet ist, mit der er sich eines strafbaren Verhaltens bezichtigt, wird im Strafprozeß mit Rücksicht auf den genannten Grundsatz dadurch geschützt, daß seine Angaben nicht gegen seinen Willen verwertet werden dürfen (BVerfGE 56, 37 ff; BGHSt 37, 340, 343).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

    Die Selbstanzeige nach § 371 AO schließt die Anwendung der Vorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches über den Rücktritt vom Versuch nicht aus (BGHSt 37, 340, 345 f.).

    Der Täter einer Steuerstraftat ist gegenüber anderen Straftätern bereits besser gestellt, weil er bei einer versuchten Steuerhinterziehung neben der Möglichkeit des Rücktritts gemäß § 24 StGB auch die Möglichkeit einer Selbstanzeige gemäß § 371 AO hat, um straflos zu werden (vgl. BGHSt 37, 340, 345 f.).

  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der Mitwirkungspflichten im Haftbefehl;

    Dementsprechend ist im Wesentlichen anerkannt, daß ein Arzt bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 Abs. 1 ZPO personenbezogene Daten der Drittschuldner anzugeben hat (LG Würzburg NJW-RR 1998, 1373; LG Mainz DGVZ 2001, 78, 79; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 22. Aufl. § 807 Rn. 37; MünchKomm-ZPO/Eickmann, 2. Aufl. § 807, Rn. 44; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 63. Aufl. § 807 Rn. 17 "Arzt"; Zöller/Stöber, ZPO 25. Aufl. § 807 Rn. 28; Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO 3. Aufl. § 807 Rn. 160; vgl. BGHSt 37, 340, 341; a.A. LG Memmingen NJW 1996, 793, 794).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Bis zu diesem Zeitpunkt liege nur versuchte Steuerhinterziehung vor (vgl. BGHSt 30, 122, 123; 36, 105, 111; 37, 340, 344; BGH wistra 1999, 385).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Nicht zuletzt aufgrund dieser Besonderheiten wird nach ständiger Rechtsprechung in der Einreichung einer (wahrheitsgemäßen) Umsatzsteuerjahreserklärung im Verhältnis zu den zuvor unterlassenen oder unzutreffenden monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen auch eine strafbefreiende Selbstanzeige im Sinne von § 371 Abs. 1 AO gesehen, ohne daß es etwa ausdrücklich eines entsprechenden Hinweises seitens des Steuerpflichtigen bedarf (vgl. BGH wistra 1991, 223, 225, insoweit in BGHSt 37, 340 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHR AO § 371 Abs. 1 Unvollständigkeit 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 4 LB 18/15

    Aufforderung zur Abgabe eines Eides über die Vollständigkeit des gemeinsam mit

    Das Grundrecht gebietet keinen lückenlosen Schutz gegen Selbstbezichtigungen ohne Rücksicht darauf, ob dadurch schutzwürdige Belange Dritter beeinträchtigt werden (BGH, Urt. v. 19.03.1991 - 5 StR 516/90 -, MDR 1991, 783).

    Der Gesetzgeber ist befugt, die Belange der verschiedenen Beteiligten gegeneinander abzuwägen und sich für eine Auskunftspflicht ohne die Normierung eines Aussageverweigerungsrechts zu entscheiden (vgl. LG Hamburg, Beschl. v. 06.02.2008 - 332 T 11/08 -, juris unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 19.03.1991 a.a.O.).

  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 2/10

    Eidesstattliche Versicherung: Umfang der Offenbarungspflicht eines selbstständig

    Bloße Erwerbsmöglichkeiten muss der Schuldner im Verfahren nach § 807 ZPO dagegen nicht offenbaren; sie eröffnen dem Gläubiger keinen Zugriff auf konkrete Vermögensgegenstände (BGH, Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 StR 516/90, BGHSt 37, 340 mwN).
  • BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09

    Belehrung eines Geistlichen über sein Zeugnisverweigerungsrecht (Reichweite des

    Eine Pflicht zur Belehrung in Fällen des § 53 StPO besteht nicht (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1991 - 5 StR 516/90, NJW 1991, 2844, 2846, in BGHSt 37, 340 insoweit nicht abgedruckt; Senatsurteil vom 27. Mai 1971 - 4 StR 81/71, VRS 41 (1971), 93, 94); das Gericht darf regelmäßig davon ausgehen, dass der Zeuge sein Recht zur Zeugnisverweigerung kennt (Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 53 Rdn. 44).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2012 - 3 RVs 31/12

    Betrug durch Unterlassen; Nichtmeldung des Todes eines Rentners; Entgegennahme

    Diesem Konflikt kann im Einzelfall dadurch begegnet werden, dass die durch eine Erfüllung der nach § 60 Abs. 1 SGB I bestehenden Auskunftspflicht gewonnenen Informationen einem strafprozessualen Verwertungsverbot unterliegen (vgl. BVerfG , WM 2008, 989; BGHSt 37, 340).
  • KG, 07.07.1994 - 1 Ss 175/93

    Unfallflucht allgemein - Unfallflucht im Strafrecht - Unfallflucht im Zivilrecht

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  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91

    Dauerdelikt der strafbaren Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften -

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
  • BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08

    Pflicht zur Offenbarung von Straftaten bei Abgabe einer eidesstattlichen

  • OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98

    Erhebung der formellen Rüge; Begründung der Rüge der unrichtigen Ablehnung eines

  • BGH, 02.12.2009 - I ZB 65/09

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts i.R.d. Abgabe einer eidesstattlichen

  • BGH, 13.10.1998 - 5 StR 392/98

    Steuerhinterziehung; Gewährung des letzten Wortes nach Schluss der Beweisaufnahme

  • BGH, 25.04.2001 - 5 StR 613/00

    Verjährung bei Steuerhinterziehung (Bestimmung nach Steuerart und

  • OVG Saarland, 03.08.2005 - 3 Q 10/05

    Umweltrecht - Führen Sanierungsanordnungen zu einer Selbstbelastung?

  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 51/10

    Eidesstattliche Versicherung: Erstreckung der Auskunftsverpflichtung des

  • FG Hamburg, 23.11.2006 - 2 K 298/04

    Verlängerung der Festsetzungsfrist infolge Steuerhinterziehung

  • OLG Hamm, 02.11.2004 - 2 Ss 392/04

    Annahme des Vorsatzes hinsichtlich eines unerlaubten Waffenbesitzes aus

  • BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/01

    Umsatzsteuerhinterziehung bei Berichtigung einer Rechnung - Rücktritt vom Versuch

  • LG Hamburg, 06.02.2008 - 332 T 11/08

    Offenbarungsversicherung: Auskunftsverweigerung wegen Gefahr der Strafverfolgung

  • FG Niedersachsen, 20.08.2008 - 9 K 352/06

    Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung nach dem

  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 77/93

    Verwerfung der Revision - Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses

  • FG Hessen, 16.09.2003 - 13 K 29/00

    Festsetzungsverjährung; Einkommensteuerbescheid; Steuerhinterziehung; Hemmung;

  • LG Karlsruhe, 26.06.1997 - 11 T 65/97
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 308/93

    Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der

  • FG Hessen, 16.09.2003 - 13 K 31/00

    Festsetzungsverjährung; Gewerbesteuermessbescheid; Steuerhinterziehung; Hemmung;

  • LG Leipzig, 11.06.2004 - 12 T 3199/04

    Zulässigkeit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im Hinblick auf die

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