Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.07.1990

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   BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 183/90   

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BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 183/90 (https://dejure.org/1990,2028)
BVerfG, Entscheidung vom 31.10.1990 - 2 BvR 183/90 (https://dejure.org/1990,2028)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 (https://dejure.org/1990,2028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 418 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichterheben angebotener Beweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Beweisantritt - Nichtberücksichtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 285
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 183/90
    a) Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg hat erklärt, er sehe im Hinblick auf die Entscheidungen BVerfGE 36, 85 [88] und 67, 208 [211] von einer Stellungnahme ab.
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 183/90
    a) Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg hat erklärt, er sehe im Hinblick auf die Entscheidungen BVerfGE 36, 85 [88] und 67, 208 [211] von einer Stellungnahme ab.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 183/90
    Eine Verletzung des Anspruchs der Beschwerdeführerin auf rechtliches Gehör ergibt sich bereits daraus, daß das Amtsgericht seiner aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Verpflichtung nicht nachgekommen ist, erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 250 [252]).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 12 U 812/15

    Schadenersatzansprüche bei unterlassener oder unzureichender Ladungssicherung und

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 2000, 131) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2005, 1487 und NJW 1991, 285, 286).
  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 -, NJW 1991, S. 285 f.; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/89 -, NJW 1999, S. 207 f.).
  • BGH, 20.06.2007 - IV ZR 3/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 2000, 131) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2005, 1487 und NJW 1991, 285, 286).
  • OLG Nürnberg, 10.06.1999 - 8 U 12/99

    Zurückweisung klägerischen Vorbringens nach Versäumung der Frist zur

    Die unzulässige Zurückweisung des klägerischen Vorbringens verletzt die Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung (§ 296 Abs. 1 ZPO ) sowie den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (vgl. BverfG, NJW 1985, 1150 ; 1991, 285; Greger in Zöller, aaO., Rdn. 8 a vor § 284 ZPO ; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl., § 85 III 1).
  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 487/08

    Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger - rechtliches Gehör

    Nach Art. 103 Abs. 1 GG sind die Gerichte verpflichtet, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG 23. Juni 1999 - 2 BvR 762/98 - NJW 2000, 131) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 - NJW 2005, 1487; 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 - NJW 1991, 285).
  • OLG Nürnberg, 30.01.2013 - 12 U 726/11

    Kommanditgesellschaft: Folgen der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses für

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 2000, 131) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2005, 1487 und NJW 1991, 285, 286).
  • OLG Nürnberg, 19.10.2016 - 12 U 2194/14

    Kollision von in Küstennähe vor Anker liegenden Segelyachten bei Wetterwechsel

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 2000, 131) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2005, 1487 und NJW 1991, 285, 286).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZR 112/05

    Anforderungen an die Substantiierung eines Beweisantritts

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 2000, 131) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2005, 1487 und NJW 1991, 285, 286).
  • BGH, 28.03.2007 - IV ZR 74/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 2000, 131) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2005, 1487 und NJW 1991, 285, 286).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZN 1003/08

    Divergenzbeschwerde - Entbehrlichkeit einer Abmahnung vor fristloser Kündigung -

    Nach Art. 103 Abs. 1 GG sind die Gerichte verpflichtet, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG 23. Juni 1999 - 2 BvR 762/98 - NJW 2000, 131) und erhebliche Beweisantritte zu berücksichtigen (BVerfG 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 - NJW 2005, 1487; 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 - NJW 1991, 285).
  • StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414

    Grundrechtsklage; Rechtliches Gehör; Subsidiarität

  • BGH, 25.04.2012 - IV ZR 93/11

    Auslegung einer Abgeltungsvereinbarung im Zusammenhang mit einem

  • OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04

    Architektenvertrag: Zur Frage der rechtsgeschäftlichen Vertretung des

  • OLG München, 05.02.2008 - 30 U 563/07

    Beweiserhebung im gerichtlichen Verfahren: gerichtliche Überzeugungsbildung;

  • OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 2 U 129/97

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles;

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 751/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2601
BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 751/90 (https://dejure.org/1990,2601)
BVerfG, Entscheidung vom 10.07.1990 - 1 BvR 751/90 (https://dejure.org/1990,2601)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juli 1990 - 1 BvR 751/90 (https://dejure.org/1990,2601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt als Vorstandsmitglied - Einstweilige Anordnung - Rechtsgüterabwägung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1; BRAO § 15 Nr. 2 (a.F.)
    Abwägung bei Antrag auf einstweilige Anordnung: Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 82, 306
  • NJW 1991, 285
  • AnwBl 1990, 461
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 751/90
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte; diese sind mit den Nachteilen zu vergleichen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 (255) [BVerfG 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Danach kann es auch geboten sein, durch den Erlaß einer einstweiligen Anordnung ein individuelles Grundrecht vorläufig zu sichern, um zu verhindern, daß dessen Verletzung einen später nicht mehr zu beseitigenden schweren Nachteil zur Folge hat (vgl. etwa BVerfGE 82, 306 ; 84, 286 ; 90, 277 ).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93

    Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Sofern ein Gewerbebetrieb zum Erliegen kommt oder dessen wirtschaftliche Grundlagen entzogen werden, werden die Nachteile aber in der Regel als schwerwiegend angesehen werden können (BVerfGE 14, 153 >153 f.<; 40, 179 >181<; 68, 233 >236<; 82, 306 >308 f.<).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung

    Sofern ein Gewerbebetrieb zum Erliegen kommt oder dessen wirtschaftliche Grundlagen entzogen werden, werden die Nachteile aber in der Regel als schwerwiegend angesehen werden können (BVerfGE 14, 153 [153 f.]; 40, 179 [181]; 68, 233 [236]; 82, 306 [308 f.]).
  • VGH Hessen, 05.09.1997 - 7 TG 3133/97

    Fehlende Dringlichkeit für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zwecks

    Hierbei hat das Gericht die betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen (BVerfG, B. v. 13.06.1979 - 1 BvR 699/77 -, BVerfGE 51, 268 , B. v. 10.07.1990 - 1 BvR 751/90 -, NJW 1991, 285; Kopp, a.a.O., Rdnr. 30 f.).
  • BVerfG, 08.11.1990 - 1 BvR 1258/90

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen außerjuristischen - erwerbswirtschaftlicher -

    Das ist bei weniger intensiver Betätigung im erwerbswirtschaftlichen Sektor hinnehmbar (vgl. Beschluß des Ersten Senats vom 10. Juli 1990 - 1 BvR 751/90 -).
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