Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.05.1991

Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1991 - 3 ARs 19/91   

Volltextveröffentlichungen

  • HRR Strafrecht

    § 137 Abs. 1 S. 1 StPO; § 138a StPO; § 138b StPO; § 138c Abs. 1 S. 1 StPO; § 138c Abs. 1 S. 2 StPO
    Keine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes für Ausschließung des Verteidigers in Strafvollzugssachen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Strafvollzugssachen; Entscheidungen über die Ausschließung des Verteidigers

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 38, 52
  • NJW 1991, 2917
  • MDR 1992, 65
  • NStZ 1991, 557
  • StV 1991, 526
  • StV 1992, 526



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Celle, 04.07.2001 - 3 ARs 25/01  

    Zurückweisung eines mitbeschuldigten Verteidigers

    Einer gemäß § 138 d Abs. 1 StPO zur Verhandlung über die Ausschließung des Verteidigers nach §§ 138 a ff. StPO vorgesehenen mündlichen Verhandlung bedurfte es hier nicht, weil eine solche dann entbehrlich ist, wenn eine Entscheidung zu Ungunsten des Verteidigers von vornherein deswegen nicht in Betracht kommt, weil der Antrag wegen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts unzulässig ist (vgl. BGHSt 38, 52; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 138 d Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1994 - 1 Ws 365/94  

    StGB § 258; StPO § 138a Abs. 1 Nr. 3, § 138c Abs. 5, §

    In einem solchen Fall ist die mündliche Verhandlung entbehrlich (OLG Karlsruhe NJW 1975, 943 ff.; OLG Bamberg Anwaltsblatt 1980, 33; OLG Bremen NJW 1981, 2771 OLG Braunschweig Strafverteidiger 1984, 500 ff.; Senatsbeschluß in NStZ 1991, 299 = Strafverteidiger 1992, 57; BGH NStZ 1991, 557 ; Laufhütte aaO. Rdn. 1 zu § 138 d ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO , 41. Aufl., Rdn. 1 zu § 138 d).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.1995 - 1 ARs 88/94  

    StGB § 266a Abs. 1; StPO § 138a Abs. 1

    Über Kosten und notwendige Auslagen des Verteidigers im Ablehnungsverfahren war in entsprechender Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO gesondert zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1991, 2917 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO, § 464 Rdn. 6).

Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90 (2)   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StPO § 231
    Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst herbeigeführter Verhandlungsunfähigkeit wegen psychopathologischen Zustands

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1991, 2917
  • NStZ 1992, 27



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 26.06.2001 - VI ZR 111/00  

    Tilgungsbestimmung bei Sozialversicherungsbeiträgen

    Soweit sich das Berufungsgericht für seine abweichende Auffassung auf frühere strafgerichtliche Erkenntnisse (etwa BGH, Beschluß vom 22. Mai 1991 - 2 StR 453/90 - NJW 1991, 2917, 2918) stützen will, sind diese zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Beitragszahlungsverordnung ergangen, als noch die Tilgungsbestimmung des § 366 Abs. 2 BGB heranzuziehen war.
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08  

    Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen

    Für die Verletzung der Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses ist entschieden, dass der Tatbestand des Bankrotts nicht mehr verwirklicht werden kann, wenn die objektive Bedingung der Strafbarkeit bereits eingetreten ist (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7b Zeit 1 m.w.N.).

    Jedenfalls für die Verletzung der Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses ist entschieden, dass der Tatbestand des Bankrotts nicht mehr verwirklicht werden kann, wenn - was dann näherer Auklärung bedürfte - die objektive Bedingung der Strafbarkeit bereits eingetreten ist (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7b Zeit 1 m.w.N.).

  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97  

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Ein Sachverständiger hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Unterlagen er für die Erstattung seines Gutachtens benötigt und welche Untersuchungsmethoden er anwendet (BGH bei Kusch NStZ 1992, 27 m.w.Nachw.).
mehr
  • BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06  

    Vorsätzliches Unterlassen der Stellung des Antrags auf Eröffnung des

    Angesichts dieser Sachlage kann der Senat dahinstehen lassen, ob eine Strafbarkeit schon dann nicht in Betracht kommt, wenn die Zahlungseinstellung erfolgt (§ 283 Abs. 6 StGB), bevor die Frist zur rechtzeitigen Bilanzerstellung abgelaufen ist (vgl. BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7b Zeit 1, Bilanz 2).
  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97  

    Straftaten bei unterlassener Buchführung und Bilanzerstellung im Konkurs

    Eine Verurteilung wegen nicht rechtzeitiger Bilanzerstellung kommt aber in der Regel nur dann in Betracht, wenn die Frist vor Zahlungseinstellung versäumt wurde (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7 b Zeit 1).
  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 3 Ws 372/01  

    Kostenentscheidung, Nebenklage, Nebenkläger, unterlassene Kosten- und

    Die Anwendbarkeit des § 33 a StPO ist aber auf das Beschlussverfahren beschränkt (BGH NStZ 1992, 27; Stuttgart MDR 1990, 271; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 33 a Rdnr. 1 m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2004 - 3 StR 65/04  

    Gegenvorstellung gegen ein Revisionsurteil; Nachholung des rechtlichen Gehörs

    Soweit in dem Vorbringen ein Antrag gemäß § 33 a StPO auf Nachholung rechtlichen Gehörs zu sehen sein könnte, würde dieser bereits deswegen scheitern, weil er gegen ein Urteil nicht zulässig ist (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1992, 27 m. w. N.).
  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94  

    StGB § 176, § 223; StPO § 81

    Ob ein Sachverständiger eine Beobachtung in einem Psychiatrischen Krankenhaus für erforderlich oder eine Beobachtung in einer Justizvollzugsanstalt für genügend hält, bleibt grundsätzlich ihm überlassen (BGH b. Kusch NStZ 1992, 27 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 334/97  

    StPO § 244, § 80

    Der Sachverständige entscheidet jedoch in eigener Verantwortung, welche Unterlagen er für die Erstattung seines Gutachtens benötigt und welche Untersuchungsmethoden er anwendet (BGH NStZ 1992, 27 Nr. 3).
  • OLG Rostock, 07.04.2005 - 1 Ss 393/04  

    Feststellungen zum Tatzeitraum bei Bankrottdelikten - Strafbarkeit bei

    Eine Verurteilung wegen nicht rechtzeitiger Bilanzerstellung kommt aber in der Regel nur dann in Betracht, wenn die Frist vor der Zahlungseinstellung versäumt wurde (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7 b Zeit 1).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95  
  • BGH, 13.01.1999 - 1 StR 569/92  

    StPO § 44

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 1 Ws 366/00  
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 153/96  

    Begriff der Beitragsvorenthaltung bei Abschluß einer Ratenzahlungsvereinbarung

  • BayObLG, 16.11.1998 - 4St RR 201/98  

    Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • KG, 05.07.1994 - 5 Ws 259/94  

    StPO § 413, § 414 Abs. 1

  • KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99  
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