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   BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89   

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https://dejure.org/1991,173
BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89 (https://dejure.org/1991,173)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1991 - KZR 26/89 (https://dejure.org/1991,173)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1991 - KZR 26/89 (https://dejure.org/1991,173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswegzuweisung - Kartellgerichte - Öffentlicher Rettungsdienst - Abwicklung der Kostenerstattung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes innerhalb des § 26 Abs. 2 GWB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB §§ 87 ff., § GWB § 26 Abs. 2; SGG § 51 Abs. 2
    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in Rechtsstreitigkeiten mit sozialrechtlichem Einschlag; Verpflichtung einer marktbeherrschenden gesetzlichen Krankenkasse zur gleichmäßigen Beauftragung privater Krankentransportunternehmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 114, 218
  • NJW 1991, 2963
  • ZIP 1991, 953
  • MDR 1991, 1156
  • GRUR 1991, 868
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89
    Bürgerlich-rechtlicher Natur sind insbesondere Beschaffungsverträge von öffentlichen Krankenkassen mit privaten Leistungserbringern (BGHZ 36, 91, 93 - Gummistrümpfe; BGHZ 101, 72, 75 - Krankentransporte I).

    Für die Frage der Gleichartigkeit ist allein auf den Markt der Krankentransporte abzustellen, ohne daß in diesem Zusammenhang sonstige Leistungen, die ein Unternehmen zusätzlich anbietet, von Bedeutung wären (BGHZ 101, 72, 79 Krankentransporte I).

    Der Kläger ist in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht, wenn er von diesem Marktsegment dadurch abgeschnitten wird, daß die Beklagte ihre gesetzliche Verpflichtung zur Kostenerstattung ärztlich verordneter Krankentransporte einsetzt, die im konkreten Einzelfall ihren Versicherungsnehmern zustehende Nachfrageentscheidung (BGHZ 107, 40, 44 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] - Krankentransportbestellung; BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte I; BGH, Urt. v. 10.10.1989 - KZR 22/88, WuW/E 2603, 2606 = GRUR 1990, 474 ff. - Neugeborenentransporte) in Richtung auf die Unternehmen des öffentlichen Rettungsdienstes umzulenken.

  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89
    Bürgerlich-rechtlicher Natur sind insbesondere Beschaffungsverträge von öffentlichen Krankenkassen mit privaten Leistungserbringern (BGHZ 36, 91, 93 - Gummistrümpfe; BGHZ 101, 72, 75 - Krankentransporte I).

    Bei der im Kartellrecht maßgeblichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise stellen sich die Dinge so dar, daß die Krankenkassen auf dem Markt Rahmenverträge für Krankentransporte anbieten, die von den Krankentransportunternehmen nachgefragt werden (vgl. dazu BGHZ 36, 91, 103 ff. - Gummistrümpfe).

    Die Beklagte ist in der hier in Rede stehenden Tätigkeit Unternehmen im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB (BGHZ 36, 91, 103 - Gummistrümpfe; BGH, Urt. v. 12.05.1976 KZR 14/75, NJW 1976, 2302 - WuW/E 1423 - Sehhilfen).

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78

    Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot

    Auszug aus BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89
    Für eine gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise, die im Ergebnis auf wirtschaftspolitische Überlegungen hinausliefe, ist kein Raum (vgl. BGH, Urt. v. 24.09.1979 - KZR 20/78, GRUR 1980, 125, 128 - Modellbauartikel II).

    Danach kann eine Interessenverfolgung nicht als sachlich berechtigt anerkannt werden, die darauf abzielt, den Leistungswettbewerb außer Kraft zu setzen, und im konkreten Fall zu einer unangemessenen Einschränkung der Handlungsfreiheit des diskriminierten Unternehmens führt (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 Lüsterbehangsteine; BGH, Urt. v. 24.09.1979 - KZR 20/78, WuW/E 1629, 1632 - Modellbauartikel II).

  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

    Auszug aus BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89
    Das gilt auch für Schadensersatzansprüche aus § 35 Abs. 1 GWB oder § 1 UWG, die sich im Zusammenhang mit der Ausgestaltung oder der Durchführung privatrechtlicher Beschaffungsverträge für Dritte ergeben können (vgl. BGHZ 66, 229, 237; BGH, Urt. v 21.02.1989 - KZR 7/88, WuW/E 2571 - Krankentransportbestellung; BGH, Urt. v. 10.10.1989 - KZR 22/88, WuW/E 2603 ff. = GRUR 1990, 474 ff. - Neugeborenentransporte).

    Der Kläger ist in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht, wenn er von diesem Marktsegment dadurch abgeschnitten wird, daß die Beklagte ihre gesetzliche Verpflichtung zur Kostenerstattung ärztlich verordneter Krankentransporte einsetzt, die im konkreten Einzelfall ihren Versicherungsnehmern zustehende Nachfrageentscheidung (BGHZ 107, 40, 44 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] - Krankentransportbestellung; BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte I; BGH, Urt. v. 10.10.1989 - KZR 22/88, WuW/E 2603, 2606 = GRUR 1990, 474 ff. - Neugeborenentransporte) in Richtung auf die Unternehmen des öffentlichen Rettungsdienstes umzulenken.

  • BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88

    Krankentransportbestellung

    Auszug aus BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89
    Das gilt auch für Schadensersatzansprüche aus § 35 Abs. 1 GWB oder § 1 UWG, die sich im Zusammenhang mit der Ausgestaltung oder der Durchführung privatrechtlicher Beschaffungsverträge für Dritte ergeben können (vgl. BGHZ 66, 229, 237; BGH, Urt. v 21.02.1989 - KZR 7/88, WuW/E 2571 - Krankentransportbestellung; BGH, Urt. v. 10.10.1989 - KZR 22/88, WuW/E 2603 ff. = GRUR 1990, 474 ff. - Neugeborenentransporte).

    Der Kläger ist in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht, wenn er von diesem Marktsegment dadurch abgeschnitten wird, daß die Beklagte ihre gesetzliche Verpflichtung zur Kostenerstattung ärztlich verordneter Krankentransporte einsetzt, die im konkreten Einzelfall ihren Versicherungsnehmern zustehende Nachfrageentscheidung (BGHZ 107, 40, 44 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] - Krankentransportbestellung; BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte I; BGH, Urt. v. 10.10.1989 - KZR 22/88, WuW/E 2603, 2606 = GRUR 1990, 474 ff. - Neugeborenentransporte) in Richtung auf die Unternehmen des öffentlichen Rettungsdienstes umzulenken.

  • BGH, 15.12.1960 - KZR 2/60

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus GWB

    Auszug aus BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89
    Die kartellrechtliche Zuständigkeit ist mithin vom Gesetzgeber so ausgestaltet worden, daß sie jeder anderen Zuständigkeit vorgeht; das gilt nicht nur für die sachliche Zuständigkeit innerhalb des ordentlichen Rechtsweges, sondern auch für den Rechtsweg selbst (BGHZ 34, 53 ff. [BGH 15.12.1960 - KVR 2/60] = BGH WuW/E 419 ff.; v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl. § 87 Anm. 2; Langen/Niederleithinger/Ritter/ Schmidt, GWB, 6. Aufl. § 87 Anm. 5; Immenga/Mestmäcker, GWB, § 87 Anm. 3, 6; Bechtold, WuW 1989 S. 550, 554).

    Mit dieser Zuständigkeitsregelung ist der Gesetzgeber bewußt von der herkömmlichen Ordnung der Rechtswege abgewichen, um in kartellrechtlichen Fragen Widersprüche zwischen Entscheidungen von Gerichten verschiedener Rechtswege auszuschließen und dadurch zu verhindern, daß sich über die Rechtsbegriffe, die für die Anwendung des Gesetzes maßgebend sind, abweichende Auffassungen herausbilden (BGHZ 34, 53, 58 [BGH 15.12.1960 - KVR 2/60] AOK).

  • BGH, 15.12.1960 - KVR 2/60

    Ablehnung der Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89
    Die kartellrechtliche Zuständigkeit ist mithin vom Gesetzgeber so ausgestaltet worden, daß sie jeder anderen Zuständigkeit vorgeht; das gilt nicht nur für die sachliche Zuständigkeit innerhalb des ordentlichen Rechtsweges, sondern auch für den Rechtsweg selbst (BGHZ 34, 53 ff. [BGH 15.12.1960 - KVR 2/60] = BGH WuW/E 419 ff.; v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl. § 87 Anm. 2; Langen/Niederleithinger/Ritter/ Schmidt, GWB, 6. Aufl. § 87 Anm. 5; Immenga/Mestmäcker, GWB, § 87 Anm. 3, 6; Bechtold, WuW 1989 S. 550, 554).

    Mit dieser Zuständigkeitsregelung ist der Gesetzgeber bewußt von der herkömmlichen Ordnung der Rechtswege abgewichen, um in kartellrechtlichen Fragen Widersprüche zwischen Entscheidungen von Gerichten verschiedener Rechtswege auszuschließen und dadurch zu verhindern, daß sich über die Rechtsbegriffe, die für die Anwendung des Gesetzes maßgebend sind, abweichende Auffassungen herausbilden (BGHZ 34, 53, 58 [BGH 15.12.1960 - KVR 2/60] AOK).

  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54

    Wettbewerb durch Anzeigenblatt

    Auszug aus BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89
    Die dadurch bewirkte Verdrängung des Klägers vom Markt stellt sich mithin nicht als eine Folge des wirtschaftlichen Wettbewerbs dar, der darauf angelegt ist, den Mitbewerber durch die Güte und Preiswürdigkeit der eigenen Leistung zu überflügeln und ihm Kunden abzunehmen (BGHZ 19, 392, 395, 396 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54]- Anzeigenblatt), sondern sie ist die Folge der Ausschaltung des Klägers vom Leistungsvergleich.
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Interessenabwägung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB vorzunehmen (BGHZ 38, 90, 102 - Grote Revers; BGHZ 52, 65, 71 [BGH 03.03.1969 - KVR 6/68] - Sportartikelmesse; BGH, Urt. v. 16.12.1986 - KZR 36/85, WuW/E 2341, 2343 Taxizentrale).
  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

    Auszug aus BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Interessenabwägung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB vorzunehmen (BGHZ 38, 90, 102 - Grote Revers; BGHZ 52, 65, 71 [BGH 03.03.1969 - KVR 6/68] - Sportartikelmesse; BGH, Urt. v. 16.12.1986 - KZR 36/85, WuW/E 2341, 2343 Taxizentrale).
  • BGH, 12.05.1976 - KZR 14/75

    Anspruch auf Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen nach zulässigem Abbruch

  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

  • BGH, 16.12.1986 - KZR 36/85

    Rechtsirrtum - Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht - Schadensersatz

  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

  • BGH, 26.05.1987 - KZR 9/86

    Zuteilung von Krankentransportaufträgen - Durchführung eines Rettungsdienstes -

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

  • BGH, 01.02.1978 - IV ZR 142/77

    Zulässigkeit des Rechtswegs nach Änderung der Rechtsprechung

  • BSG, 09.02.1989 - 3 RK 7/88

    Leihweise Weitergabe von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse

  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

  • BGH, 10.07.1959 - I ZR 8/58

    Rechtsmittel

  • RG, 28.10.1921 - VII 584/20

    Zuständigkeit des Rechtswegs

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75

    Rechtsweg

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen

    § 87 GWB regelt nicht nur die sachliche Zuständigkeit innerhalb des ordentlichen Rechtswegs, sondern bestimmt in seinem Anwendungsbereich für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten iSv. § 13 GVG eine ausschließliche Rechtswegzuständigkeit der Kartell-Landgerichte (vgl. Bornkamm in Langen/Bunte Kartellrecht Bd. 1 12. Aufl. § 87 GWB Rn. 2; vgl. zu § 87 Abs. 1 GWB in der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung BGH 11. Dezember 2001 -  KZB 12/01 - zu II 2 der Gründe; zu § 87 Abs. 1 GWB in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung: BGH 14. März 2000 - KZB 34/99 - zu II der Gründe; 12. März 1991 - KZR 26/89 - zu I 2 der Gründe, BGHZ 114, 218; 15. Dezember 1960 - KZR 2/60 - BGHZ 34, 53), die von Amts wegen zu beachten ist (Bechtold/Bosch GWB 8. Aufl. § 87 Rn. 11) .

    Mit der Zuständigkeitsregelung in den §§ 87 ff. GWB ist der Gesetzgeber bewusst von der herkömmlichen Ordnung der Rechtswege abgewichen, um in kartellrechtlichen Fragen Widersprüche zwischen Entscheidungen von Gerichten verschiedener Rechtswege auszuschließen und dadurch zu verhindern, dass sich über die Rechtsbegriffe, die für die Anwendung des Gesetzes maßgebend sind, abweichende Auffassungen herausbilden (BGH 12. März 1991 - KZR 26/89 - zu I 2 b der Gründe, BGHZ 114, 218) .

    Dem für Kartellrechtsfragen nicht zuständigen Nicht-Kartellgericht wird mit § 87 GWB damit nicht nur die Hauptsachenkompetenz, sondern auch die Vorfragenkompetenz genommen (vgl. BGH 12. März 1991 - KZR 26/89 - zu I 2 b der Gründe, BGHZ 114, 218) .

  • BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11

    Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und

    (1) Soweit die neuere Rechtsprechung der Unionsgerichte Beschaffungen der öffentlichen Hand vom Anwendungsbereich der Wettbewerbsvorschriften der Union ausnimmt, wenn sie für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden sollen (EuG, Urteil vom 4. März 2003 - T-319/99, Slg. 2003, II357 Rn. 36 ff. = WuW/E EUR 688 - FENIN, bestätigt durch EuGH, Urteil vom 11. Juli 2006 - C-205/03, Slg. 2006, I6295 Rn. 26 = WuW/E EUR 1213), weicht dies von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab, der bei der Nachfragetätigkeit der öffentlichen Hand bislang allein darauf abstellt, ob die Beschaffung mit den Mitteln des Privatrechts erfolgt (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1961 - KZR 1/61, BGHZ 36, 91, 103 - Gummistrümpfe; Urteil vom 12. März 1991 - KZR 26/89, WuW/E BGH 2707, 2714 - Krankentransportunternehmen II; Urteil vom 12. November 2002, KZR 11/01, BGHZ 152, 347, 351 f. - Ausrüstungsgegenstände für Feuerlöschzüge; Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/01, WuW/E DER 1144, 1145 - Schülertransporte).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    So verneinte der Kartellsenat des BGH den Rechtsweg zu den SGen in einem Fall, in dem eine Wettbewerbsbehinderung eines privaten Krankentransportunternehmens durch die KK behauptet wurde, weil der Gesetzgeber in den §§ 87 bis 98 GWB eine umfassende, in sich geschlossene Sonderregelung für bürgerrechtliche Rechtsstreitigkeiten mit kartellrechtlichem Gegenstand und für die Behandlung kartellrechtlicher Vorfragen in anderen Prozessen getroffen habe (BGHZ 114, 218, 222; ebenso BGH NJW 1992, 1561 für vertragliche Beziehungen von KKn mit einem Leistungserbringer der häuslichen Krankenpflege).
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