Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 23.01.1991 | BGH, 24.04.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 30.05.1991 - 361/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,203
EuGH, 30.05.1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,203)
EuGH, Entscheidung vom 30.05.1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,203)
EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,203)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für Schwefeldioxid und Schwebestaub ; Beseitigung der Ungleichheit der Wettbewerbsbedingungen

  • opinioiuris.de

    TA-Luft

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; RL Nr. 80/779/EWG Art. 2; ; RL Nr. 80/779/EWG Art. 3; ; BImSchG § 3

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien durch Verwaltungsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtlinie 80/779 über Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für Schwefeldioxid und Schwebestaub; Bestimmung des Streitgegenstandes bei einer Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag; Klarheit und Transparenz einer Richtlinie; Nichterfordernis einer förmlichen und ...

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Umsetzung durch Verwaltungsvorschriften

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie - Natur der Maßnahme zur Umsetzung in innerstaatliches Recht - Luftverschmutzung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3087 (Ls.)
  • NJW 1992, 1815 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 866
  • DVBl 1991, 869
  • DB 1991, 1620
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.02.1991 - 131/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 30.05.1991 - 361/88
    15 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825) verlangt die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise, daß ihre Bestimmungen förmlich und wörtlich in einer ausdrücklichen besonderen Gesetzesvorschrift wiedergegeben werden; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann ein allgemeiner rechtlicher Rahmen genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie in so klarer und bestimmter Weise gewährleistet, daß - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in der Lage sind, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.
  • EuGH, 15.03.1990 - 339/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 30.05.1991 - 361/88
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache 339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, 851, Randnr. 25) entschieden hat, müssen die Mitgliedstaaten, um die volle Anwendung der Richtlinien in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten, einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet bereitstellen.
  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL

    Der Kläger des Ausgangsverfahrens macht geltend, dass in allen Fällen, in denen die Nichtbeachtung der Vorschriften einer Richtlinie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit durch die nationalen Behörden die Gesundheit von Personen gefährden könnte, die entsprechenden Personen das Recht haben müssten, sich auf die zwingenden Vorschriften dieser Richtlinie zu berufen (in Bezug auf die Richtlinie 80/779/EWG des Rates vom 15. Juli 1980 über Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für Schwefeldioxid und Schwebestaub [ABl. L 229, S. 30] vgl. Urteil vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 16, und in Bezug auf die Richtlinien 75/440/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten [ABl.

    Zu entsprechenden Bestimmungen habe der Gerichtshof entschieden, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen die Überschreitung der Grenzwerte die menschliche Gesundheit gefährden könnte, in der Lage sein müssten, sich auf diese Vorschriften zu berufen, um ihre Rechte geltend zu machen (Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Randnr. 16, und Kommission/Deutschland, C-59/89, Randnr. 19, sowie vom 17. Oktober 1991, Kommission/Deutschland, Randnr. 14).

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen die Nichtbeachtung der Maßnahmen, die in Richtlinien über die Qualität der Luft und des Trinkwassers zum Zweck des Schutzes der öffentlichen Gesundheit vorgegeben werden, die Gesundheit von Personen gefährden könnte, in der Lage sein müssen, sich auf die in diesen Richtlinien enthaltenen zwingenden Vorschriften zu berufen (vgl. Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, und Kommission/Deutschland, C-59/89, sowie vom 17. Oktober 1991, Kommission/Deutschland).

  • VG Stuttgart, 22.10.2015 - 1 K 5060/13

    Verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung im Grenzgebiet zu einem anderen

    Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtssache "TA-Luft" (Urteil vom 30.05.1991 - C-361/88 -, Slg 1991, I-2567), wonach Verwaltungsvorschriften grundsätzlich ungeeignet sind, der mitgliedstaatlichen Pflicht zur Umsetzung von EU-Richtlinien zu genügen, stützt diesen Befund.
  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert;

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anerkannt, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen eine Überschreitung des Grenzwerts ihre Gesundheit gefährden könnte, in der Lage sein müssen, sich auf zwingende Vorschriften zu berufen, um ihre Rechte geltend machen zu können (EuGH, Urteil vom 30. Mai 1991 - Rs. C-59/89, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1991, 868; Urteil vom 30. Mai 1991 - Rs. C-361/88, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1991, 866; Urteil vom 17. Oktober 1991 - Rs. C-58/89, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1992, 459; Urteil vom 12. Dezember 1996 - Rs. C-298/95, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1997, 369).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,32
BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 (https://dejure.org/1991,32)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 (https://dejure.org/1991,32)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 (https://dejure.org/1991,32)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 83, 216
  • NJW 1991, 3087 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 768
  • DVBl 1991, 531
 
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Wird zitiert von ... (1445)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Nur derjenige kann es in Anspruch nehmen, der selbst -- in seiner Person -- politische Verfolgung erlitten hat, weil ihm in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale gezielt intensive und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzende Rechtsverletzungen zugefügt worden sind, und weil er aus diesem Grunde gezwungen war, in begründeter Furcht vor einer ausweglosen Lage sein Land zu verlassen und im Ausland Schutz zu suchen; dabei steht der eingetretenen Verfolgung die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (vgl. BVerfGE 80, 315 [334 f., 342, 344]).

    Deshalb ist -- jedenfalls bei gruppengerichteten Verfolgungen durch nicht-staatliche Kräfte -- von der Möglichkeit auszugehen, daß solche Verfolgungen regional oder lokal begrenzt sind mit der Folge, daß sich die verfolgungsfreien Räume als inländische Fluchtalternative (vgl. BVerfGE 80, 315 [342 ff.]) darstellen können und daß die dort ansässigen Gruppenangehörigen als unverfolgt zu gelten haben.

    Verfolgungen durch Dritte -- seien sie nun gruppengerichtet oder in dem erwähnten heuristischen Sinne als Einzelverfolgungen wegen Gruppenzugehörigkeit anzusehen -- sind dem jeweiligen Staat zuzurechnen, wenn er nicht mit den ihm an sich zur Verfügung stehenden Kräften Schutz gewährt (vgl. BVerfGE 80, 315 [336]).

    Unter diesen Umständen hätte seine Asylklage aber nur dann abgewiesen werden können, wenn sich ihm eine inländische Fluchtalternative eröffnet hätte oder wenn er in der Türkei nunmehr vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher wäre (vgl. BVerfGE 80, 315 [342 ff., 345]).

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Die Beschwerdeführer sind türkische Staatsangehörige jezidischen Glaubens und berufen sich darauf, Jeziden seien wegen ihrer Religion in ihrem angestammten Siedlungsgebiet, dem Südosten der Türkei, ohne staatlichen Schutz Übergriffen der moslemischen Bevölkerungsmehrheit ausgesetzt (vgl. dazu näher BVerfGE 81, 58 [59 ff.]).

    Schutzbereitschaft läßt sich also nicht schon mit dem bloßen Hinweis auf bestehendes Verfassungs- oder Gesetzesrecht des Heimatstaates als gegeben unterstellen; erforderlich ist vielmehr, daß sie -- nicht anders als an den Orten einer angenommenen Fluchtalternative (vgl. BVerfGE 81, 58 [67]) -- konkret belegbar ist.

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Hier einen sich (auch) auf die Anwendung des Prozeßrechts erstreckenden Fehler anzunehmen, liegt jedenfalls für das Asylrecht nahe, weil die Ermittlungen zum Tatbestand "politische Verfolgung" wegen der Verfahrensabhängigkeit dieses Grundrechts nicht nur einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen, sondern auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sein müssen (BVerfGE 76, 143 [162]).

    Dabei steht den Fachgerichten ein gewisser "Wertungsrahmen" zu (BVerfGE 76, 143 [162]).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Auch objektive Nachfluchtgründe greifen nach dem für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentlichen Sachstand des Jahres 1985 (vgl. BVerfGE 54, 341 [359 f.]) zugunsten des Beschwerdeführers zu 1. nicht durch.
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Dieses Urteil knüpfe, was den Begriff der Gruppenverfolgung angehe, an die Ausführungen des Urteils vom 23. Februar 1988 (BVerwGE 79, 79 [81]) an.
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    So begründet es beispielsweise einen mit der Verfahrensrüge angreifbaren Aufklärungsmangel (§ 86 Abs. 1 VwGO), wenn ein Gericht nicht auf "liquide", von einem Beteiligten in das Verfahren eingeführte Erkenntnisquellen zurückgreift und damit gegen das Verbot der Auswahl von Beweismitteln verstößt (vgl. BVerwGE 85, 92 [95]), oder wenn fehlende tatsächliche Feststellungen durch die Übernahme abstrakter Rechtssätze ersetzt werden (vgl. BVerwG, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 VwGO, Nr. 199, S. 17 [18]).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Ein ebenfalls mit der Verfahrensrüge angreifbarer Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn das Gericht bei seiner Beweiswürdigung von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht (BVerwGE 68, 338 [339]) oder wenn es sich hinsichtlich des tatsächlichen Ereignisablaufs unwissend hält und dabei verbleibende Unsicherheiten mit dem Mittel der freien Überzeugungsbildung zu überwinden sucht oder wenn es aus der rechtlichen Qualifikation eines Umstandes auf einen tatsächlichen Geschehensablauf rückschließt (BVerwG, NVwZ 1987, S. 217 [218]).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Bezogen auf die fachgerichtlich entwickelten Unterscheidungen liegt es nahe, den vom Bundesverwaltungsgericht in Abgrenzung zur Gruppenverfolgung geprägten Begriff der Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit (BVerwGE 70, 232 [233 f.]; 74, 31 [34]) in diesem Sinne zu verstehen und ihn damit in einer Weise heuristisch zu verwenden, die der vielgestaltigen Realität politischer Verfolgung Rechnung trägt.
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Bezogen auf die fachgerichtlich entwickelten Unterscheidungen liegt es nahe, den vom Bundesverwaltungsgericht in Abgrenzung zur Gruppenverfolgung geprägten Begriff der Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit (BVerwGE 70, 232 [233 f.]; 74, 31 [34]) in diesem Sinne zu verstehen und ihn damit in einer Weise heuristisch zu verwenden, die der vielgestaltigen Realität politischer Verfolgung Rechnung trägt.
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
    Diese Rüge genügt schon darum dem Substantiierungserfordernis des § 92 BVerfGG nicht, weil es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts ist, aufgrund pauschaler Inbezugnahmen von Gutachten und Stellungnahmen selbst Anhaltspunkte für die Versagung von Asyl auf verfassungsrechtlich unzureichender tatsächlicher Grundlage herauszufinden (vgl. BVerfGE 80, 257 [263]).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 18.07.1986 - 4 C 40.82

    Anforderungen an den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    BVerfG, Beschluss vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, BVerfGE 83, 216,.
  • BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 79/09

    Ausbleiben einer Rentenerhöhung im Jahr 2005 sowie alleinige Tragung eines

    Zudem müssen wesentliche Angaben und Argumente in die Beschwerdeschrift aufgenommen werden; es genügt nicht, pauschal auf Anlagen zu verweisen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 -, juris).

    Wird die Revision durch das Berufungsgericht nicht zugelassen, muss der Beschwerdeführer nicht nur regelmäßig Nichtzulassungsbeschwerde erheben (vgl. BVerfGE 16, 1 ), sondern diese auch ausreichend begründen (vgl. BVerfGE 83, 216 ).

  • BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der

    Der Beschwerdeführer verkennt, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Unterlagen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1991 - XII ZB 79/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4623
BGH, 24.04.1991 - XII ZB 79/89 (https://dejure.org/1991,4623)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1991 - XII ZB 79/89 (https://dejure.org/1991,4623)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1991 - XII ZB 79/89 (https://dejure.org/1991,4623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung eines Versorgungsausgleichs im Falle der Auslandsberührung - Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Streitigkeiten über den Versorgungsausgleich - Anknüpfung an das Scheidungsstatut bezüglich der Durchführung des Versorgungsausgleichs - ...

  • rechtsportal.de

    Durchführung eines Versorgungsausgleichs im Falle der Auslandsberührung; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Streitigkeiten über den Versorgungsausgleich; Anknüpfung an das Scheidungsstatut bezüglich der Durchführung des Versorgungsausgleichs; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3087
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BGH, 24.04.1991 - XII ZB 79/89
    Sie folgt auch in Fällen, in denen über den Versorgungsausgleich, wie hier, nicht nach § 623 Abs. 2 und 3 ZPO im Verbund mit der Scheidungssache, sondern in einem selbständigen Verfahren entschieden wird, der internationalen Zuständigkeit für die Scheidung (BGH, Beschluß vom 7. November 1979 - IV ZB 159/78 - FamRZ 1980, 29, 30; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht ZPO § 621 Rdn. 23; Zöller/Geimer, ZPO 16. Aufl. § 606a Rdn. 117).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum früheren Kollisionsrecht beantwortet sich die Frage, ob zwischen geschiedenen Ehegatten in Fällen mit Auslandsberührung ein Versorgungsausgleich stattfindet oder nicht, nach dem Scheidungsstatut (vgl. BGHZ 75, 247 [BGH 07.11.1979 - IV ZB 159/78]; Senatsbeschluß vom 4. November 1981 - IVb ZB 517/80 - FamRZ 1982, 152 f.; Senatsurteil vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 675/80 - FamRZ 1982, 795, 797).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BGH, 24.04.1991 - XII ZB 79/89
    Nach den Anknüpfungsregeln, die der Senat zur Ersetzung der geschlechtsbezogenen Anknüpfung des Scheidungsstatuts entwickelt hat und auf die insoweit nach der Nichtigerklärung des Art. 17 Abs. 1 EGBGB a.F. durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG FamRZ 1985, 463) weiter abgestellt werden kann, ist bei Ehen von Ausländern gemeinsamer Nationalität ihr Heimatrecht maßgebend (vgl. BGHZ 86, 57, 66 ff.) [BGH 08.12.1982 - IVb ZR 334/81].
  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 179/88

    Versorgungsausgleich bei Ehescheidung mit Ausländerbeteiligung

    Auszug aus BGH, 24.04.1991 - XII ZB 79/89
    Der Senat hat - nach Erlaß des hier angefochtenen Beschlusses - wiederholt entschieden, daß es für die intertemporale Anknüpfung des Scheidungsstatuts auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages ankommt: Neues Kollisionsrecht gelangt danach nur zur Anwendung und bestimmt das Scheidungsstatut, wenn der Scheidungsantrag nach dem 31. August 1986 rechtshängig geworden ist (vgl. etwa Senatsurteil vom 18. Oktober 1989 - IVb ZR 76/88 - BGHR EGBGB Art. 220 Abs. 1 Ehescheidung 2 = FamRZ 1990, 32 sowie Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1989 - IVb ZB 179/88 - BGHR a.a.O. Versorgungsausgleich 1 = FamRZ 1990, 142 [BGH 26.10.1989 - IVb ZB 179/88]).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 334/81

    Zur Verfassungswidrigkeit von Art. 17 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BGH, 24.04.1991 - XII ZB 79/89
    Nach den Anknüpfungsregeln, die der Senat zur Ersetzung der geschlechtsbezogenen Anknüpfung des Scheidungsstatuts entwickelt hat und auf die insoweit nach der Nichtigerklärung des Art. 17 Abs. 1 EGBGB a.F. durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG FamRZ 1985, 463) weiter abgestellt werden kann, ist bei Ehen von Ausländern gemeinsamer Nationalität ihr Heimatrecht maßgebend (vgl. BGHZ 86, 57, 66 ff.) [BGH 08.12.1982 - IVb ZR 334/81].
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 76/88

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für das Scheidungsverfahren

    Auszug aus BGH, 24.04.1991 - XII ZB 79/89
    Der Senat hat - nach Erlaß des hier angefochtenen Beschlusses - wiederholt entschieden, daß es für die intertemporale Anknüpfung des Scheidungsstatuts auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages ankommt: Neues Kollisionsrecht gelangt danach nur zur Anwendung und bestimmt das Scheidungsstatut, wenn der Scheidungsantrag nach dem 31. August 1986 rechtshängig geworden ist (vgl. etwa Senatsurteil vom 18. Oktober 1989 - IVb ZR 76/88 - BGHR EGBGB Art. 220 Abs. 1 Ehescheidung 2 = FamRZ 1990, 32 sowie Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1989 - IVb ZB 179/88 - BGHR a.a.O. Versorgungsausgleich 1 = FamRZ 1990, 142 [BGH 26.10.1989 - IVb ZB 179/88]).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 675/80

    Scheidung einer gemischtnationalen Ehe - Anwendbarkeit von deutschem oder

    Auszug aus BGH, 24.04.1991 - XII ZB 79/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum früheren Kollisionsrecht beantwortet sich die Frage, ob zwischen geschiedenen Ehegatten in Fällen mit Auslandsberührung ein Versorgungsausgleich stattfindet oder nicht, nach dem Scheidungsstatut (vgl. BGHZ 75, 247 [BGH 07.11.1979 - IV ZB 159/78]; Senatsbeschluß vom 4. November 1981 - IVb ZB 517/80 - FamRZ 1982, 152 f.; Senatsurteil vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 675/80 - FamRZ 1982, 795, 797).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80

    Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich -

    Auszug aus BGH, 24.04.1991 - XII ZB 79/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum früheren Kollisionsrecht beantwortet sich die Frage, ob zwischen geschiedenen Ehegatten in Fällen mit Auslandsberührung ein Versorgungsausgleich stattfindet oder nicht, nach dem Scheidungsstatut (vgl. BGHZ 75, 247 [BGH 07.11.1979 - IV ZB 159/78]; Senatsbeschluß vom 4. November 1981 - IVb ZB 517/80 - FamRZ 1982, 152 f.; Senatsurteil vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 675/80 - FamRZ 1982, 795, 797).
  • BGH, 30.06.1982 - IVb ZB 626/80

    Internationales Privatrecht - Ehewirkungen - Flüchtling - Gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus BGH, 24.04.1991 - XII ZB 79/89
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die auch im Verfahren der weiteren Beschwerde zu prüfen ist (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 30. Juni 1982 - IVb ZB 626/80 - FamRZ 1982, 996), ist gegeben.
  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Dabei ist ohne Bedeutung, daß das Verfahren über den Versorgungsausgleich selbständig durchgeführt wird (BGHZ 75, 241, 244; Senatsbeschluß vom 24. April 1991 - XII ZB 79/89 - NJW 1991, 3087, 3088 m.w.N. ).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZB 197/04

    Ermittlung des Ehezeitanteils einer Rentenanwartschaft bei der österreichischen

    Für Verfahren über den Versorgungsausgleich folgt die internationale Zuständigkeit der Zuständigkeit für die Scheidung, auch wenn das Versorgungsausgleichsverfahren nicht nach § 623 Abs. 2 und 3 ZPO im Verbund mit der Scheidungssache, sondern selbständig durchgeführt wird (Senatsbeschlüsse vom 30. September 1992 - XII ZB 100/89 - FamRZ 1993, 176, 177 und vom 24. April 1991 - XII ZB 79/89 - NJW 1991, 3087).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92

    Ordre puplic bei ausländischer Scheidungsfolgereglung

    Sie ist auch in den Sachen, deren Verfahren sich nach den Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmt, in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Senatsbeschluß vom 24. April 1991 - XII ZB 79/89 - NJW 1991, 3087, 3088).
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 16 UF 99/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für ein isoliertes

    Für Verfahren über den Versorgungsausgleich folgt die internationale Zuständigkeit der Zuständigkeit für die Scheidung, auch wenn das Versorgungsausgleichsverfahren nicht nach § 623 Abs. 2 und 3 ZPO im Verbund mit der Scheidungssache, sondern selbständig durchgeführt wird (BGH FamRZ 2006, 321; BGH FamRZ 1993, 176; BGH NJW 1991, 3087; Weinreich/Klein, Fachanwaltskommentar Familienrecht, 3. Aufl. 2008, Art. 17 EGBGB Rdn. 20).
  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 44/89

    Bestimmung des anwendbaren Rechts bei nachträglichem Versorgungsausgleich

    Ist auf den vor dem 1. September 1986 rechtshängig gewordenen Antrag die Ehe geschieden, aber ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt worden, so kommt dessen spätere Nachholung nur in Betracht, wenn dies nach dem früheren, für die Scheidung maßgebenden Kollisionsrecht möglich ist (Senatsbeschlüssevom 26. Oktober 1989 - IVb ZB 179/88 - FamRZ 1990, 142 [BGH 26.10.1989 - IVb ZB 179/88];26. Oktober 1989 - IVb ZB 36/86 - FamRZ 1990, 386;9. Mai 1990 - XII ZB 79/88 - IPRax 1991, 196;24. April 1991 - XII ZB 79/89 - NJW 1991, 3087).
  • OLG Hamm, 27.01.1992 - 4 UF 170/91

    Änderung einer früheren (antragsabweisenden) Entscheidung zum

    Der BGH hat sie nunmehr mit der eine griechische Ehe betreffenden Entscheidung vom 24.4.1991 - XII ZB 79/89 -, NJW 1991, 3087 , nochmals bestätigt.
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