Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 21.09.1991

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91   

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BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91 (https://dejure.org/1991,1167)
BVerfG, Entscheidung vom 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91 (https://dejure.org/1991,1167)
BVerfG, Entscheidung vom 21. August 1991 - 1 BvR 1040/91 (https://dejure.org/1991,1167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Zwangsräumung; Vollstreckungsschutz; Suizidgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1 Art. 20 Abs. 3; ZPO § 765a
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Einstellung der Zwnagsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zwangsvollstreckung - Einstellung - Körperliche Unversehrtheit - Schuldner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3207
  • MDR 1992, 412
  • ZMR 1991, 466
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91
    Führt eine Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen von Schuldner und Gläubiger zu dem Ergebnis, daß die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die staatliche Vollstreckungsmaßnahme dienen soll, so kann ein gleichwohl erfolgender staatlicher Eingriff das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen (vgl. BVerfGE 44, 353, 373; BVerfGE 51, 324 ).

    Dabei ist zu bedenken, daß auch eine Gefährdung von Grundrechten, deren erhebliche Beeinträchtigung durch einen staatlichen Eingriff ernsthaft zu besorgen ist, in besonderen Fällen einer Grundrechtsverletzung gleichzuachten sein kann (vgl. BVerfGE 49, 89, 141 f.; BVerfGE 51, 324 ).

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91
    Nach den Grundsätzen von BVerfGE 52, 214, 219 f. verlangt das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bei Entscheidungen nach § 765 a ZPO in Fällen, in denen ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu besorgen ist, eine besonders sorgfältige Nachprüfung des entsprechenden Vortrags; wiegen die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden Interessen des Schuldners ersichtlich wesentlich schwerer als die Belange, deren Wahrung die staatliche Vollstreckungsmaßnahme dienen soll, ist die Zwangsvollstreckung zumindest zeitweilig einzustellen.

    Hinweis: Leitentscheidung zur Einwirkung der Grundrechte auf das Vollstreckungsschutzverfahren nach § 765 a ZPO ist der zitierte Beschluß BVerfGE 52, 214 ; darin wird ausgeführt:.

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Grundrechte und die aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Verfassungsprinzipien beanspruchen Geltung auch im jeweiligen Verfahrensrecht, insbesondere im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens (vgl. BVerfGE 42, 64, 73; 46, 325, 333; 49, 220, 225; BVerfGE 52, 131 ); dies trifft vor allem auch für den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu (vgl. dazu BVerfGE 26, 215, 222; 31, 275, 290; 42, 263, 295).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Grundrechte und die aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Verfassungsprinzipien beanspruchen Geltung auch im jeweiligen Verfahrensrecht, insbesondere im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens (vgl. BVerfGE 42, 64, 73; 46, 325, 333; 49, 220, 225; BVerfGE 52, 131 ); dies trifft vor allem auch für den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu (vgl. dazu BVerfGE 26, 215, 222; 31, 275, 290; 42, 263, 295).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Grundrechte und die aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Verfassungsprinzipien beanspruchen Geltung auch im jeweiligen Verfahrensrecht, insbesondere im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens (vgl. BVerfGE 42, 64, 73; 46, 325, 333; 49, 220, 225; BVerfGE 52, 131 ); dies trifft vor allem auch für den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu (vgl. dazu BVerfGE 26, 215, 222; 31, 275, 290; 42, 263, 295).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Grundrechte und die aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Verfassungsprinzipien beanspruchen Geltung auch im jeweiligen Verfahrensrecht, insbesondere im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens (vgl. BVerfGE 42, 64, 73; 46, 325, 333; 49, 220, 225; BVerfGE 52, 131 ); dies trifft vor allem auch für den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu (vgl. dazu BVerfGE 26, 215, 222; 31, 275, 290; 42, 263, 295).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91
    Dabei ist zu bedenken, daß auch eine Gefährdung von Grundrechten, deren erhebliche Beeinträchtigung durch einen staatlichen Eingriff ernsthaft zu besorgen ist, in besonderen Fällen einer Grundrechtsverletzung gleichzuachten sein kann (vgl. BVerfGE 49, 89, 141 f.; BVerfGE 51, 324 ).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Grundrechte und die aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Verfassungsprinzipien beanspruchen Geltung auch im jeweiligen Verfahrensrecht, insbesondere im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens (vgl. BVerfGE 42, 64, 73; 46, 325, 333; 49, 220, 225; BVerfGE 52, 131 ); dies trifft vor allem auch für den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu (vgl. dazu BVerfGE 26, 215, 222; 31, 275, 290; 42, 263, 295).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91
    Führt eine Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen von Schuldner und Gläubiger zu dem Ergebnis, daß die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die staatliche Vollstreckungsmaßnahme dienen soll, so kann ein gleichwohl erfolgender staatlicher Eingriff das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen (vgl. BVerfGE 44, 353, 373; BVerfGE 51, 324 ).
  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Grundrechte und die aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Verfassungsprinzipien beanspruchen Geltung auch im jeweiligen Verfahrensrecht, insbesondere im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens (vgl. BVerfGE 42, 64, 73; 46, 325, 333; 49, 220, 225; BVerfGE 52, 131 ); dies trifft vor allem auch für den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu (vgl. dazu BVerfGE 26, 215, 222; 31, 275, 290; 42, 263, 295).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07

    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu

    Das entbindet die Vollstreckungsgerichte indessen nicht von ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung, im Rahmen einer zulässigen Beschwerde das Verfahren so zu gestalten, dass den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten Genüge getan werden kann (vgl. BVerfGE 52, 214, 219 ff.; BVerfG NJW 1991, 3207; 1994, 1719 f.; 1998, 295, 296; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657, 658; Senatsbeschl. v. 24. November 2005, aaO, NJW 2006, 505, 507).
  • BGH, 18.12.2008 - V ZB 57/08

    Vollstreckungsschutz gegen die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden

    Das Verfahren der Vollstreckungsgerichte ist so durchzuführen, dass der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (BVerfGE 52, 214, 219 ff. ; BVerfG NJW 1991, 3207; NJW 1994, 1719 f.; NJW 1998, 295, 296 ; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657, 658 ; NJW 2007, 2910; Senat , Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507).
  • BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung

    Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, entspricht im Ausgangspunkt vielmehr der für Räumungsschutzverfahren (§ 765 a ZPO ) entwickelten Rechtspr. des BVerfG (BVerfGE 52, 214 "219 f." [WuM 1980, 27]; BVerfG, NJW 1991, 3207 Nr. 1 = WuM 1992, 6 ), deren Grundsätze auch für vergleichbare Härteprüfungen des materiellen Rechts gelten (Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG, NJW 1992, 1378 = WuM 1992, 104 "107").
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 3 W 6/02

    Vollstreckungsschutz: Gewährung bei Sozialhilfebedürftigkeit der betagten

    Insbesondere sind hier Gefahren für Leib oder Leben als Folge der Vollstreckung (Art. 2 Abs. 2 GG; vgl. BVerfG NJW 1991, 3207; 3207 f.; 1994, 1272; 1719; 1998, 295) nicht zu befürchten.
  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Räumungsschutz in Mietsachsen

    Im Verfahren 81 T 691/91 hat das Landgericht Räumungsschutz mit einer Begründung versagt, welche den in BVerfGE 52, 214 ,219 f. [auszugsweise wiedergegeben als Hinweis zu BVerfG, HdM, Nr. 30 = WuM 1992, 6 = NJW 1991, 3207] dargestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht standhält.
  • BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im

    Nach den Grundsätzen von BVerfGE 52, 214, 219 verlangt das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bei Entscheidungen nach § 765 a ZPO in Fällen, in denen ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu besorgen ist, eine besonders sorgfältige Nachprüfung des entsprechenden Vortrags; wiegen die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden Interessen des Schuldners ersichtlich schwerer als die Belange, deren Wahrung die staatliche Vollstreckungsmaßnahme dienen soll, ist die Zwangsvollstreckung zumindest zeitweilig einzustellen (BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 1991 - 1 BvR 1040/91 -, NJW 1991, 3207 ).
  • LG Bochum, 19.01.2007 - 10 T 68/06

    Einstufung eines Schmerzensgeldbetrages als pfändbaren Bestandteil der

    Die Beachtung dieser Wertentscheidungen und Grundrechte und deren Schutz vor Verletzungen ist Aufgabe der staatlichen Organe (vgl. BVerfG, NJW 1979, 2607; BVerfG, NJW 1991, 3207; BVerfG, NJW 1994, 1719, BVerfG NZM 1998, 21; BVerfG, NJW-RR 2001, 1523), damit auch des Insolvenzgerichts.
  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 11 T 43/20

    Voraussetzungen für Räumungsschutz

  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 W 50/93

    Zulässigkeit Zwangsvollstreckung Selbsttötungsgefahr sittenwidrige Härte

  • OLG Frankfurt, 28.10.1993 - 20 W 395/93

    Vollstreckungsschutz bei Zwangsräumung wegen Gefahr für die Gesundheit der Mutter

  • OLG Oldenburg, 03.01.2002 - 2 W 156/01

    Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens über ein Wohngrundstück bei der

  • KG, 23.02.1998 - 25 W 8815/96

    Anwendbarkeit des § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) im

  • LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10

    Beschwerde gegen eine Zuschlagsentscheidung gem. § 100 Abs. 1

  • OLG Köln, 05.07.1996 - 2 W 116/96

    Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Suizidgefahr

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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.09.1991 - 1 BvR 1466/91   

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https://dejure.org/1991,3404
BVerfG, 21.09.1991 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1991,3404)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.1991 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1991,3404)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 1991 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1991,3404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Einstweiligen Anordnung - Offener Ausgang - Hauptverfahren - Beschwerdeführer

  • grundeigentum-verlag.de

    Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Vollstreckungsschutz; Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung aus einem Räumungsvergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 345
  • NJW 1991, 3207
  • ZMR 1991, 465
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 21.09.1991 - 1 BvR 1466/91
    Im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird zu klären sein, ob das Landgericht das Vorbringen des Beschwerdeführers in seinem Beschluß vom 16. September 1991 in der nach den Grundsätzen von BVerfGE 52, 214 (219 ff.) [BVerfG 03.10.1979 - 1 BvR 614/79] gebotenen Weise gewürdigt hat.
  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 21.09.1991 - 1 BvR 1466/91
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 76, 253 (255) [BVerfG 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung

    Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, entspricht im Ausgangspunkt vielmehr der für Räumungsschutzverfahren (§ 765 a ZPO ) entwickelten Rechtspr. des BVerfG (BVerfGE 52, 214 "219 f." [WuM 1980, 27]; BVerfG, NJW 1991, 3207 Nr. 1 = WuM 1992, 6 ), deren Grundsätze auch für vergleichbare Härteprüfungen des materiellen Rechts gelten (Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG, NJW 1992, 1378 = WuM 1992, 104 "107").
  • BVerfG, 24.06.1999 - 2 BvQ 28/99

    Teilweise Stattgabe eines Antrags auf Erlass einer eA bzgl des Vollzugs

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (stRspr, BVerfGE 84, 345 ).
  • BVerfG, 20.07.1999 - 1 BvQ 10/99

    Weitere Entscheidung zur Rechtschreibreform, hier: keine einstweilige Anordnung

    Der Vortrag der Antragsteller ergibt nicht, daß diese Voraussetzungen, bei deren Prüfung ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BVerfGE 84, 345 [347]), hier vorliegen.
  • BVerfG, 06.08.1999 - 2 BvQ 34/99

    Ablehnung einer eA gegen Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug mangels

    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweise sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (stRspr, BVerfGE 84, 345 [347]).
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