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   OVG Niedersachsen, 28.02.1991 - 3 OVG A 291/88   

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OVG Niedersachsen, 28.02.1991 - 3 OVG A 291/88 (https://dejure.org/1991,5659)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.1991 - 3 OVG A 291/88 (https://dejure.org/1991,5659)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 3 OVG A 291/88 (https://dejure.org/1991,5659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 175 WasG ND; § 176 WasG ND; § 178 WasG ND
    Betriebsgrundstück; Inanspruchnahme für ein Zwangsrecht; Eingriff in das Privateigentum; Mehrkosten; Benutzung des Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsgrundstück; Inanspruchnahme für ein Zwangsrecht; Eingriff in das Privateigentum; Mehrkosten; Benutzung des Grundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3233
  • NVwZ 1982, 76
  • NVwZ 1992, 76
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018

    Wasserrecht: Verhältnis zum Bauplanungsrecht, Privatnützige wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1991 - 3 A 291/88
    Das Vorhandensein einer rechtmäßig errichteten, wenn auch infolge eines nicht rückwirkenden Fortfalls des Nutzungsrechts nunmehr rechtswidrigen Anlage auf einem Grundstück kann aber bei der Entscheidung über die Bestellung eines Zwangsrechts für die Anlage nicht unberücksichtigt bleiben (Pr OVG, Beschl. v. 23.1.1930 a. a. O.; a. A. OVG Saarlouis, Urt. v. 26.10.1984 - 2 B 361/83 - DÖV 1986, 112; Haupt/Reffken/Rhode, NWG, § 175 RN 6).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Dies würde nur zu einer Verschiebung der Eigentumsbeeinträchtigung führen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.11.2013 - 3 S 1525/13 -, NVwZ-RR 2014, 263, 264; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 28.2.1991 - 3 A 291/88 -, NJW 1991, 3233; Berendes/Frenz/Müggenborg, a.a.O., § 93 Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 20 A 2136/05

    Pflicht zur Duldung des Durchleitens von Wasser durch eine Leitung sowie der

    vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 1991 - 3 A 291/88 -, NJW 1991, 3233; PrOVG, Beschluss vom 23. Januar 1930 - V W 202/29 -, JW 1931, 3490.
  • VG Augsburg, 17.01.2022 - Au 9 K 21.1532

    Abwasserkanal (Mischsystem), Duldungsanordnung, Verlegung einer Abwasserleitung

    Dies würde lediglich zu einer Verschiebung der Eigentümerbetroffenheit führen (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2015 - 8 ZB 14.2356 - juris Rn. 6; VGH BW, B.v. 19.11.2013 - 3 S 1525/13 - NVwZ-RR 2014, 263 ff.; NdsOVG, B.v. 31.8.2017 - 13 LA 188/15 - juris Rn. 35; NdsOVG, U.v. 28.2.1991 - 3 A 291/88 - NJW 1991, 3233; Weber in Berendes/Frenz/Müggenborg, a.a.O., § 93 Rn. 34).
  • VG München, 26.07.2011 - M 2 K 11.11

    Verpflichtung zur Durchleitung einer Wasserleitung; Alternativtrasse

    Etwas anderes würde allenfalls dann gelten, wenn sich ein anderes Grundstück geradezu aufdrängt oder mit der anderen Trassenführung ein geringerer Eingriff in das Grundeigentum verbunden wäre, etwa wenn die Durchleitung dann nicht mitten über das Grundstück erfolgt, sondern am Rande des Grundstücks entlang führt (vgl. OVG NRW, Urt. v. 28.02.1991, 3 A 291/88, NJW 1991, 3233 zu einem ähnlichen Sachverhalt).
  • OLG Dresden, 27.06.2002 - 21 U 864/00

    Durchleitungsrecht für Altanlagen nach § 109 Abs. 2 SächsWG

    Dies sind auch die Maßstäbe, nach denen die Verwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Anordnung für ein Durchleitungsrecht nach den Wassergesetzen der Länder im Einzelfall beurteilen, wenn eine vertragliche Einigung nicht zustande gekommen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 21.02.1978 - VII 238/78 - DVBl. 1979, 790, OVG Lüneburg - Urteil vom 28.02.1998 - 3 A 291/88 - NJW 1991, 3233 ff. - und VG Gießen - Urteil vom 20.06.1997 - 10 E 1236/94 - NVwZ-RR 1998, 643 ff.).
  • VGH Bayern, 18.06.2015 - 4 CS 15.744

    Dinglich nicht gesicherte Entwässerungsleitung in Privatgrundstück

    Ob auch in solchen Fällen einer nur schuldrechtlich wirksamen Zustimmung des früheren Grundeigentümers bei der Alternativenprüfung die Kosten einer fiktiven Neuverlegung auf der bestehenden Trasse gegenzurechnen sind, erscheint zumindest zweifelhaft und ist vom Senat bisher nicht entschieden worden; einzelne außerbayerische Instanzgerichte haben diese Frage in ähnlichem Zusammenhang verneint (vgl. OVG NRW, U.v. 28.2.1991 - 3 A 291/88 - NJW 1991, 3233/3234; weitere Nachweise bei Zöllner in Sieder/Zeitler, WHG, Stand September 2012, § 93 Rn. 67).
  • OVG Sachsen, 07.06.2005 - 4 B 128/04

    Duldung einer Abwasserdurchleitung

    Nach alledem erweist sich die Festsetzung von Verwaltungskosten in den angegriffenen Bescheiden unabhängig davon als rechtswidrig, ob die über das Flurstück Nr. verlaufende Abwasserleitung als Teil der öffentlichen Kanalisation anzusehen ist und ob gegebenenfalls auch eine andere Leitungsführung möglich und zumutbar (zum Maßstab bei bereits vorhandenen Leitungen BayVGH, Beschl. v. 24.7.2000, BayVBl. 2001, 115; NdsOVG, Urt. v. 28.2.1991, NVwZ 1982, 76) wäre.
  • VG Neustadt, 28.06.2007 - 4 K 1710/06

    Nachträgliche Bestellung eines Zwangsrechts zugunsten eines Unternehmens zur

    So kann der Eigentümer gegen die Inanspruchnahme seines privaten Grundstücks keine gleichwertige Alternative durch Verlegung auf einem anderen, nicht dem Unternehmer gehörenden Grundstück als vorzugswürdig geltend machen, weil sich sonst der Unternehmer letztlich von einem Privateigentümer zum anderen verweisen lassen müsste (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. Februar 2006 - 1 A 11266/05.OVG -, ESOVGRP; OVG Niedersachsen, Urteil vom 28. Februar 1991 - 3 A 291/88 -, NJW 1991, 3233, dort fehlerhaft als "OVG Münster" zitiert).

    Andernfalls droht letztlich sogar die Undurchführbarkeit eines so geplanten Unternehmens bei einem zulässigen Widerruf einer zunächst erteilten Zustimmung des betroffenen Grundstückseigentümers (vgl. OVG Nds., NJW 1991, 3233).

  • VG Stuttgart, 03.11.2006 - 18 K 1596/06

    Duldungspflicht und Entschädigung bei öffentlicher Abwasserleitung.

    Die Einwilligung des Vaters des Klägers ist nicht lediglich als unverbindliche Gestattung, sondern als zivilrechtlicher Vertrag über die Nutzung des Grundstücks anzusehen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BGH, Urteil vom 17.03.1994 - III ZR 10/93 -, NJW 1994, 3156; OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.1991 - 3 A 291/88 -, NJW 1991, 3233).
  • VG Neustadt, 22.02.2018 - 4 L 135/18

    Abwasser, Abwasserkanal, Abwasserleitung, Alternative, Anordnung, Aufwand,

    Mithin dürfen beim nach §§ 93 Satz 2 und 92 Satz 2 WHG anzustellenden Vergleich die Kosten für den Rückbau der bereits auf Privateigentum bestehenden Wasserdurchleitung ebenso wenig wie der von Herstellungskosten naturgemäß freie Fortbestand der illegal bestehenden Durchleitung zugrunde gelegt werden (so schon OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Dezember 1987 - 1 A 9/86 - , vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 1991 - 3 A 291/88 -, NJW 1991, 3233, dort fehlerhaft als "OVG Münster" bezeichnet, Urteil der Kammer vom 28. Juni 2007 - 4 K 1710/06.NW -, Czychowski, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 10. Auflage, § 92 Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Arnsberg, 17.12.2007 - 8 K 2832/06

    Rechtmäßigkeit der Bestellung eines Zwangsrechts an dem privaten Grundstück

  • VG Gießen, 20.06.1997 - 10 E 1236/94

    Zwangsrecht zur Leitungsverlegung in Privatgrundstück gemäß WasG HE §§ 85, 88

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