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   BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1991, 3284
  • VersR 1991, 924



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Wird zitiert von ... (37)  

  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 275/00  

    Bei Hausversteigerung müssen Angaben über Mieteinnahmen stimmen

    Das Berufungsgericht wird daher eine Entscheidung über die Glaubwürdigkeit des Zeugen Pl. sowie erforderlichenfalls auch zur Glaubhaftigkeit seiner Aussage (vgl. BGH, Urteil v. 13. März 1991, IV ZR 74/90, NJW 1991, 3284) nachzuholen haben.
  • BGH, 18.03.1992 - VIII ZR 30/91  

    Würdigung einer Zeugenaussage bei Vernehmung durch Einzelrichter

    Ohne entsprechenden Vermerk im Protokoll kann das Kollegium nicht allein wegen objektiver, dem Prozeßstoff entnommener Umstände, die die Glaubhaftigkeit der Aussage berühren, die Glaubwürdigkeit des Zeugen verneinen (im Anschluß an BGH, Urteile vom 13.. März 1991 - IV ZR 74/90, NJW 1991, 3284 und vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, WM 1991, 1896 ).«.

    Das Berufungsgericht zieht die Glaubwürdigkeit des Zeugen K. und nicht nur die Glaubhaftigkeit seiner Aussage in Zweifel (vgl. zu dieser Unterscheidung BGH, Urteil vom 13. März 1991 - IV ZR 74/90, NJW 1991, 3284 unter II 1 a).

    Dezember 1990 und 13. März 1991 (aaO.) - das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit des Zeugen bejaht oder sie - wie im vorliegenden Fall - verneint hat.

  • OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09  

    Strafrecht - Gefahrerhöhung, wenn Mieter in U-Haft?

    ernstgemeinte Brandreden des Versicherungsnehmers (BGH VersR 1991, 924; OLG Schleswig VersR 1992, 1258) .
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