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   OLG Hamm, 28.06.1990 - 15 W 191/89   

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https://dejure.org/1990,7828
OLG Hamm, 28.06.1990 - 15 W 191/89 (https://dejure.org/1990,7828)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.1990 - 15 W 191/89 (https://dejure.org/1990,7828)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 1990 - 15 W 191/89 (https://dejure.org/1990,7828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 365
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84

    Nachträgliche Ergänzung einer notariell beglaubigten Erklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.1990 - 15 W 191/89
    Der Beglaubigungsvermerk des Notars ( § 39 BeurkG ) ist eine öffentliche Urkunde i. S. d. §§ 415, 418 ZPO ; er bezeugt, daß die im Vermerk bezeichnete Person die Unterschrift vor dem Notar geleistet oder anerkannt hat (BayObLG Rpfleger 1985, 105 = DNotZ 1985, 220 = MittRhNotK 1984, 237 ).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.1990 - 15 W 191/89
    6. Steuerrecht/Einkommensteuer - Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Erbauseinandersetzung (BFH - Großer Senat -, Beschluß vom 5.7.1990 - GrS 2/89) EStG §§ 4 f.;15 Abs. 1 S.1 Nr. 2 u. Abs. 3 Nr. 1; 16 Abs. 2 u. 3 EStDV §§ 7 Abs. 1;11 d Abs. 1 1. Im Einkommensteuerrecht ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Erbauseinandersetzung dem Erbfall als selbständiger Rechtsvorgang nachfolgt und mit diesem keine rechtliche Einheit bildet.
  • OLG Celle, 22.11.2005 - 4 W 179/05

    Umfang der Prüfungskompetenz des Grundbuchamts bei Eintragung einer Löschung im

    Durch ihn wird bezeugt, dass die im Vermerk bezeichnete Person die Unterschrift vor dem Notar geleistet oder anerkannt hat (OLG Hamm, NJW 1991, 365, 366; BayOblG, …
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