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OLG Hamm, 28.06.1990 - 15 W 191/89 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 365
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84
Nachträgliche Ergänzung einer notariell beglaubigten Erklärung
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.1990 - 15 W 191/89
Der Beglaubigungsvermerk des Notars ( § 39 BeurkG ) ist eine öffentliche Urkunde i. S. d. §§ 415, 418 ZPO ; er bezeugt, daß die im Vermerk bezeichnete Person die Unterschrift vor dem Notar geleistet oder anerkannt hat (BayObLG Rpfleger 1985, 105 = DNotZ 1985, 220 = MittRhNotK 1984, 237 ). - BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89
1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine …
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.1990 - 15 W 191/89
6. Steuerrecht/Einkommensteuer - Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Erbauseinandersetzung (BFH - Großer Senat -, Beschluß vom 5.7.1990 - GrS 2/89) EStG §§ 4 f.;15 Abs. 1 S.1 Nr. 2 u. Abs. 3 Nr. 1; 16 Abs. 2 u. 3 EStDV §§ 7 Abs. 1;11 d Abs. 1 1. Im Einkommensteuerrecht ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Erbauseinandersetzung dem Erbfall als selbständiger Rechtsvorgang nachfolgt und mit diesem keine rechtliche Einheit bildet.
- OLG Celle, 22.11.2005 - 4 W 179/05
Umfang der Prüfungskompetenz des Grundbuchamts bei Eintragung einer Löschung im …
Durch ihn wird bezeugt, dass die im Vermerk bezeichnete Person die Unterschrift vor dem Notar geleistet oder anerkannt hat (OLG Hamm, NJW 1991, 365, 366; BayOblG, …