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   OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90   

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OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90 (https://dejure.org/1990,1557)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.10.1990 - 2 Ws 528/90 (https://dejure.org/1990,1557)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - 2 Ws 528/90 (https://dejure.org/1990,1557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 506
  • MDR 1991, 371
  • StV 1991, 115
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • EGMR, 25.08.1987 - 10282/83

    ENGLERT c. ALLEMAGNE

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Sie schützt ihn vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein prozeßordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist ... Die Versagung des Auslagenersatzes ist keine Strafe und auch keine strafähnliche Sanktion, die einer Strafe gleichgeordnet werden kann; das der Strafe innewohnende sozialethische Unwerturteil ist mit der Versagung der Auslagenerstattung nicht verbunden (BVerfG, NJW 1990, 2741 [2742] m.w.Nachw.; BVerfG, NStZ 1988, 84; EGMR, NJW 1988, 3257 - Fall Engert ...).

    Durch eine solche Feststellung wird, auch wenn sie nur in den Gründen erfolgt, der Angeklagte in der Sache als schuldig behandelt und damit in seinem Grundrecht verletzt ... Das gilt auch für Ausführungen, die im Kern einer Schuldfeststellung gleichkommen (EGMR, NJW 1988, 3257).

    Dieser, in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits früher vertretenen Auffassung ... hat sich nunmehr auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (NJW 1988, 3257 - Engert ...) in Abweichung von früheren Äußerungen (EuGRZ 1982, 297 ff. - Fall Adolf, EuGRZ 1983, 475 ff. - Fall Minelli ...) und abweichend von Entscheidungen der Europäischen Kommission für Menschenrechte (vgl. Nachweise bei OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 425 [426]) angeschlossen.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Die Prüfung dieser tatbestandlichen Voraussetzung für eine gerichtliche Ermessensausübung ist recht unproblematisch, soweit ein in Rechtskraft erwachsener Schuldspruch vorliegt oder das Verfahren bis zur "Schuldspruchreife" gediehen ist, die regelmäßig erst mit dem letzten Wort des Angeklagten in der Hauptverhandlung eintritt (BVerfG, NJW 1990, 2741 [2742]; BVerfGE 74, 358 [372, 374] ...).

    Sie schützt ihn vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein prozeßordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist ... Die Versagung des Auslagenersatzes ist keine Strafe und auch keine strafähnliche Sanktion, die einer Strafe gleichgeordnet werden kann; das der Strafe innewohnende sozialethische Unwerturteil ist mit der Versagung der Auslagenerstattung nicht verbunden (BVerfG, NJW 1990, 2741 [2742] m.w.Nachw.; BVerfG, NStZ 1988, 84; EGMR, NJW 1988, 3257 - Fall Engert ...).

    Dieser Unterschied muß in der Formulierung der Gründe hinreichend Ausdruck finden (BVerfG, NJW 1990, 2741 [2742]).

  • EGMR, 26.03.1982 - 8269/78

    Adolf ./. Österreich

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Dieser, in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits früher vertretenen Auffassung ... hat sich nunmehr auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (NJW 1988, 3257 - Engert ...) in Abweichung von früheren Äußerungen (EuGRZ 1982, 297 ff. - Fall Adolf, EuGRZ 1983, 475 ff. - Fall Minelli ...) und abweichend von Entscheidungen der Europäischen Kommission für Menschenrechte (vgl. Nachweise bei OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 425 [426]) angeschlossen.
  • EGMR, 25.03.1983 - 8660/79

    Minelli ./. Schweiz

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Dieser, in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits früher vertretenen Auffassung ... hat sich nunmehr auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (NJW 1988, 3257 - Engert ...) in Abweichung von früheren Äußerungen (EuGRZ 1982, 297 ff. - Fall Adolf, EuGRZ 1983, 475 ff. - Fall Minelli ...) und abweichend von Entscheidungen der Europäischen Kommission für Menschenrechte (vgl. Nachweise bei OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 425 [426]) angeschlossen.
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Ansonsten aber kann die nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO erforderliche Feststellung die Unschuldsvermutung berühren, die als besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) Verfassungsrang hat und darüber hinaus durch Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes ist (BVerfGE 19, 342 [347] ...).
  • OLG Zweibrücken, 19.08.1986 - 2 Ws 19/86

    Beschwerde; Angeklagter; Kostenentscheidung; Auslagenentscheidung;

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Dieser, in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits früher vertretenen Auffassung ... hat sich nunmehr auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (NJW 1988, 3257 - Engert ...) in Abweichung von früheren Äußerungen (EuGRZ 1982, 297 ff. - Fall Adolf, EuGRZ 1983, 475 ff. - Fall Minelli ...) und abweichend von Entscheidungen der Europäischen Kommission für Menschenrechte (vgl. Nachweise bei OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 425 [426]) angeschlossen.
  • BVerfG, 19.08.1987 - 2 BvR 815/84

    Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldvermutung

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Sie schützt ihn vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein prozeßordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist ... Die Versagung des Auslagenersatzes ist keine Strafe und auch keine strafähnliche Sanktion, die einer Strafe gleichgeordnet werden kann; das der Strafe innewohnende sozialethische Unwerturteil ist mit der Versagung der Auslagenerstattung nicht verbunden (BVerfG, NJW 1990, 2741 [2742] m.w.Nachw.; BVerfG, NStZ 1988, 84; EGMR, NJW 1988, 3257 - Fall Engert ...).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Die Prüfung dieser tatbestandlichen Voraussetzung für eine gerichtliche Ermessensausübung ist recht unproblematisch, soweit ein in Rechtskraft erwachsener Schuldspruch vorliegt oder das Verfahren bis zur "Schuldspruchreife" gediehen ist, die regelmäßig erst mit dem letzten Wort des Angeklagten in der Hauptverhandlung eintritt (BVerfG, NJW 1990, 2741 [2742]; BVerfGE 74, 358 [372, 374] ...).
  • BGH, 11.07.2006 - 3 StR 183/06

    Schwere Körperverletzung (Versuch; Lähmung; dauerhafte Entstellung);

    Wenigstens der in ihrem Gewicht geringsten dieser Folgen muss die dauernde Entstellung im Maß ihrer beeinträchtigenden Wirkung in etwa gleichkommen (vgl. BGH StV 1991, 115; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 226 Rdn. 9).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17

    Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager

    Die für die Ermessensentscheidung herangezogenen Umstände dürfen dabei nicht in der dem Verfahren zugrunde liegenden Tat - also etwa der Schwere der Schuld - gefunden werden (OLG Köln, NJW 1991, 506, 507; KK-StPO/Gieg, 7. Aufl., § 467 Rn. 10b; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 467 Rn. 60; SK-StPO/Degener, 4. Aufl., § 467 Rn. 32; aA KMR-StPO/Stöckel, 45. Ergänzungslieferung, § 467 Rn. 26).

    Gegen eine Auslagenerstattung durch die Staatskasse kann insbesondere sprechen, dass das Verfahrenshindernis auf einem vorwerfbaren prozessualen Fehlverhalten des Angeklagten beruht (vgl. OLG Köln, NJW 1991, 506, 507 f.; KK-StPO/Gieg, 7. Aufl., § 467 Rn. 10b; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 467 Rn. 18; SSW-StPO/Steinberger-Fraunhofer, 2. Aufl., § 467 Rn. 26).

  • OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15

    Absehen vom Auferlegen der Auslagen auf die Staatskasse bei Verfahrenseinstellung

    Im Gegensatz zu den übrigen Ausnahmetatbeständen des § 467 Abs. 2 bzw. Abs. 3 S. 1 sowie Abs. 2 Nr. 1 StPO wird nämlich gerade nicht an ein vorwerfbares Verhalten des Angeklagten angeknüpft, sondern an die Prognose, dass der Angeklagte wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrenshindernis besteht (OLG Celle, NStZ-RR 2015, 30; OLG Stuttgart, OLGSt § 467 StPO Nr. 11, Niesler, in: BeckOK StPO, Ed. 21, Stand: 15. Januar 2015, § 467 Rdnr. 11; a. A. OLG Köln, NJW 1991, 506; Gieg, in: KK-StPO, 7. Auflage, § 467 Rdnr. 10).
  • OLG Köln, 05.08.2010 - 2 Ws 471/10

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen dauernder

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift sind bereits erfüllt, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH, NStZ 2000, 330; OLG Jena, NStZ-RR 2007, 254, 255; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286, 287; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Köln, NJW 1991, 506, 507; Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdnr. 16).

    Allerdings muss in diesen Fällen, in denen die Schuld nicht prozessordnungsgemäß festgestellt worden ist, aus der Begründung deutlich hervorgehen, dass es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder -zuweisung handelt, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (BGH, NStZ 2000, 330, 331; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2000, 60, 61; OLG Köln, NJW 1991, 506, 507; BVerfG, NJW 1992, 1612, 1613; BVerfG, NStZ-RR 1996, 45).

    Dabei kann dahinstehen, ob es weiterer Gründe, die es unbillig erscheinen lassen, die Staatskasse mit den Auslagen des Angeklagten zu belasten, insbesondere eines vorwerfbaren prozessualen Verhaltens des Angeklagten, bedarf (verneinend wohl BGH, NStZ 2000, 330, 331; a.A.: OLG Köln, NJW 1991, 506, 507 f.; LG Koblenz, NStZ 1983, 235; Gieg, in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 467 Rdnr. 10; Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdnr. 18).

  • OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14

    Berechtigung des Pflichtverteidigers zur Überprüfung der Auslagenentscheidung

    Auf ein prozessual vorwerfbares Verhalten des Angeklagten kommt es hingegen nicht an (a.A. bei dauernder Verhandlungsunfähigkeit OLG Köln, NJW 1991, 506).
  • OLG Rostock, 15.01.2013 - I Ws 342/12

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Strafverfahrens wegen eines

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift sind bereits erfüllt, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm VRS 100, 52; OLG Köln NJW 1991, 506; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224; offengelassen weil nicht entscheidungsrelevant: Senatsbeschl. v. 06.04.2004 - I Ws 350/03; Meyer - Goßner, StPO, 55. Auflage, § 467 Rdnr. 16).
  • OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10

    Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen des Todes des

    Hierbei folgt der Senat der Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe (= NStZ-RR 2003, 286 f. im Anschluss an BGH NStZ 2000, 230; vgl. zuletzt auch OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224), wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO bereits erfüllt sind, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand (maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt) ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm VRS 100, 52; OLG Köln NJW 1991, 506; Senat JR 1981, 38; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 467 Rn. 16).

    Denn über diese Tatbestandsvoraussetzung hinaus ist nach Auffassung des OLG Nürnberg (aaO.) wegen des Ausnahmecharakters der Vorschrift gemäß § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO im Rahmen der Ermessensentscheidung nach herrschender Rechtsprechung und Kommentarliteratur weiter zu berücksichtigen, ob besondere Umstände vorliegen, die die Belastung der Staatskasse mit den Auslagen des Angeklagten als unbillig erscheinen lassen (BayObLG NJW 1970, 875; OLG Düsseldorf MDR 1990, 359; OLG Köln NJW 1991, 506; OLG Köln StraFo 1997; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 467 Rn. 18; KK-Gieg StPO 6. Aufl. § 467 Rdn. 10b; SK-Degener StPO § 467 Rn. 29; KMR-Stöckel § 467 Rn. 26; LR-Hilger StPO 25. Aufl. § 467 Rn. 56).

  • OLG Köln, 18.09.2012 - 1 RVs 159/12

    Strafklageverbrauch bei Straßenverkehrsgefährdung; Verfahrenseinstellung nach §

    Besondere Umstände, die abweichend vom Grundsatz der Kostenlast der Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO) eine Belastung des Betroffenen rechtfertigen würden, sind nicht erkennbar; die bloße Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ohne den Eintritt des Verfahrenshindernisses genügt insoweit nicht (vgl. OLG Köln NJW 1991, 506; SenE v. 09.10.2001 - 408/01 B - SenE v. 12.10.2001 - Ss 394/01 B - m. w. Nachw.; SenE v. 27.02.2007 - 82 Ss 13/07 -).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2003 - 3 Ws 248/02

    Einstellung des Strafverfahrens nach dem Tod des Angeklagten: Sofortige

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift sind bereits erfüllt, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm VRS 100, 52; OLG Köln NJW 1991, 506; Senat JR 1981, 38; Meyer-Goßner a.a.O. § 467 Rdnr. 16).
  • OLG Köln, 03.09.1996 - 2 Ws 435/96
    Jedoch setzt die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO nach der Rechtsprechung des Senats - auch unter Berücksichtigung der genannten Entscheidung des BVerfG NStZ 90, 598 - voraus, daß unter Vermeidung von Erörterungen, die einer Schuldfeststellung gleichkommen, zu prüfen ist, ob die vorliegenden Verdachtsgründe die Überzeugung vermitteln, daß ohne das Eintreten eines Verfahrenshindernisses eine Verurteilung erfolgt wäre; selbst in einem solchen Falle kann aber hinreichender Anlaß für eine Belastung des Angeklagten mit den Kosten des Verfahrens regelmäßig nur in einem vorwerfbaren prozessualen Fehlverhalten gefunden werden (SenE NJW 91, 506).

    Jedenfalls aber fehlt es an dem weiteren Erfordernis für eine Belastung des Angeklagten mit seinen eigenen notwendigen Auslagen, wie sie in der Senatsentscheidung NJW 91, 506 aufgestellt worden sind.

  • OLG Hamm, 07.04.2010 - 2 Ws 60/10

    Absehen von der Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse bei

  • OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Notwendige Auslagen des Angeklagten bei

  • OLG Köln, 09.06.2004 - 2 Ws 209/04

    Widerruf der Strafaussetzung und Unschuldsvermutung - Pflichtverteidigung im

  • OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06

    Einstellung des Verfahrens; Kostenentscheidung; Auferlegung der Kosten auf die

  • OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
  • OLG Köln, 09.06.2004 - 2 Ws 275/04

    Widerruf der Strafaussetzung bei entgegenstehender Unschuldsvermutung; Geltung

  • LG Düsseldorf, 25.05.2009 - 61 Qs 51/09

    Straf- und Bußgeldverfahren - Einstellung wegen Verfolgungshindernisses: Diese

  • KG, 14.11.2007 - 1 Ws 235/07

    Pflichtverteidigung: Fortwirken der Beschwerdebefugnis des Verteidigers gegen die

  • OLG Koblenz, 26.10.2000 - 2 Ss 220/00

    Kosten, Tod des Angeklagten, Einstellung, förmliche, Auslagen, notwendige,

  • OLG Nürnberg, 30.03.2010 - 1 Ws 113/10

    Auslagenentscheidung nach Tod des Angeklagten: Beschwerdebefugnis des ehemaligen

  • OLG Hamm, 05.11.2009 - 2 Ss 305/09
  • OLG Köln, 06.12.2002 - 2 Ws 604/02

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der endgültigen Einstellung eines

  • LG Kaiserslautern, 21.11.2013 - 6053 Js 15219/12

    Strafverfahren: Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf diesen

  • LG Koblenz, 06.09.2021 - 1 Qs 23/21

    Absehen von der Auslagentragung bei Verfahrenshindernis nicht nur bei

  • AG Hanau, 28.05.2019 - 50 OWi 2565 Js 2515/19

    Einstellung, Auslagenentscheidung

  • LG Hagen, 18.03.2010 - 46 Qs 10/10

    Geltung eines zuerst entstandenen Verfahrenshindernisses der doppelten

  • KG, 11.01.2008 - 1 Ws 286/07

    Auslagenentscheidung im Strafverfahren: Selbsttötung eines in der ersten Instanz

  • KG, 11.01.2008 - 1 AR 1692/07

    Vorliegen hinreichenden bzw. erheblichen Tatverdachts als Voraussetzung für eine

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