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   KG, 01.08.1990 - 24 W 3718/90   

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https://dejure.org/1990,2350
KG, 01.08.1990 - 24 W 3718/90 (https://dejure.org/1990,2350)
KG, Entscheidung vom 01.08.1990 - 24 W 3718/90 (https://dejure.org/1990,2350)
KG, Entscheidung vom 01. August 1990 - 24 W 3718/90 (https://dejure.org/1990,2350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Ermittlung der Einkommensverhältnisse des zum Unterhalt verpflichteten Teils

  • europa.eu
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 644
  • FamRZ 1990, 1376
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 174/04

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel; Rechte des Schuldners im Rahmen eines

    Denn eine solche Überprüfung würde auf eine Durchbrechung der Rechtskraft der ausländischen Entscheidung zielen (Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89 - FamRZ 1990, 504, 506; vgl. auch KG FamRZ 1990, 1376, 1377 mit krit. Anm. Gottwald aaO S. 1377; OLG Köln InVo 1996, 105, 106; OLG Köln FamRZ 2001, 177; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1422; Kropholler aaO Art. 43 EuGVO, Rdn. 28).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00

    Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein

    Zur Erhebung der Abänderungsklage befugt ist daher im Falle eines gem. § 1629 Abs. 3 BGB zu Gunsten des Kindes geschlossenen Unterhaltsvergleichs nach Beendigung der gesetzlichen Prozessstandschaft das Kind selbst (vgl. BGH, NJW 1983, 1976; OLG Hamm, FamRZ 1990, 1376; Palandt/Diederichsen, BOB, 60. Aufl., § 1629, Rz. 40; Zöller/Vollkommer, a. a. O.).
  • OLG Zweibrücken, 04.08.2004 - 2 WF 48/04

    Vollstreckbarkeitserklärung einer polnischen Versäumnisentscheidung

    Schließlich ist es dem Schuldner verwehrt, sich im vorliegenden Verfahren, das allein die Vollstreckbarkeit des Titels im Inland betrifft, auf mangelnde Leistungsfähigkeit zu berufen (vgl. KG NJW 1991, 644, 645; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1422 jew. m. w. N.; Baumbach/Albers, ZPO 62. Aufl., § 12 AVAG Rdnr. 1).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2002 - 9 W 51/01

    Vollstreckbarerklärung eines schweizer Urteils: Unterhaltstitel mit einer

    Solche Umstände sind nicht im Vollstreckbarerklärungsverfahren zu berücksichtigen, vielmehr müssen sie in ein Erkenntnisverfahren z.B. im Wege der Abänderungsklage (§ 323 ZPO) eingebracht werden (BGH NJW 1990, 1419; KG NJW 1991, 644).
  • OLG Köln, 28.02.2000 - 16 W 4/00

    Zulässige Einwendungen gegen einen ausländischen Unterhaltstitel

    Im Entscheidungsfall kann auch davon ausgegangen werden, dass der Schuldner mit seinem Einwand eine solche rechtsvernichtende Einwendung gegen den titulierten Unterhaltsanspruch i.S. von § 767 ZPO und nicht nur Gründe für eine Abänderungsklage i.S. von § 323 ZPO erhebt, mit denen er im vorliegenden Verfahren nicht gehört werden könnte (vgl. KG FamRZ 90, 1376).
  • OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 4/00

    Zulässige Einwendungen im Klauselerteilungsverfahren betreffend einen

    Im Entscheidungsfall kann auch davon ausgegangen werden, dass der Schuldner mit seinem Einwand eine solche rechtsvernichtende Einwendung gegen den titulierten Unterhaltsanspruch i.S. von § 767 ZPO und nicht nur Gründe für eine Abänderungsklage i.S. von § 323 ZPO erhebt, mit denen er im vorliegenden Verfahren nicht gehört werden könnte (vgl. KG FamRZ 90, 1376).
  • OLG München, 07.08.2008 - 2 UF 1023/08

    Vollstreckbarerklärung eines Unterhaltsurteils aus Bosnien-Herzegowina

    Der Einwand der Herabsetzung der Urteilsschuld kann im Vollstreckbarkeitsverfahren nicht erhoben werden (h.M. BGH NJW 1990, 1419; KG NJW 1991, 644; ThP/Hüßtege § 767, Rdnr. 20; der abweichenden Literaturmeinung von Zöller/Geimer in ZPO 26. Aufl. § 722 Rdnr. 85 wird nicht gefolgt).
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