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   BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 417/88   

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BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 417/88 (https://dejure.org/1990,1181)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1990 - 2 BvR 417/88 (https://dejure.org/1990,1181)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 417/88 (https://dejure.org/1990,1181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wohnungsdurchsuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchsuchung - Tatverdacht - Verfassungsmäßigkeit - Erledigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 690
  • MDR 1990, 980
  • StV 1990, 529
  • StV 1991, 69
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 417/88
    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht im Falle von Durchsuchungen das Rechtsschutzbedürfnis stets auch dann bejaht, wenn die Durchsuchung inzwischen abgeschlossen war (BVerfGE 20, 162 [173]; 42, 212 [218]; vgl. auch BVerfGE 49, 329 [343]).

    Der jeweilige Eingriff muß insbesondere ein angemessenes Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts wahren (BVerfGE 20, 162 [186 f.], 42, 212 [219 f.]; 59, 95 [97]).

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 417/88
    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht im Falle von Durchsuchungen das Rechtsschutzbedürfnis stets auch dann bejaht, wenn die Durchsuchung inzwischen abgeschlossen war (BVerfGE 20, 162 [173]; 42, 212 [218]; vgl. auch BVerfGE 49, 329 [343]).

    b) Soweit das Landgericht die Zulässigkeit der gegen den Beschluß des Amtsgerichts vom 20. November 1987 gerichteten Beschwerde vom Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses abhängig gemacht hat, ist dies zwar von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfGE 49, 329 [337 ff.]).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 417/88
    Der jeweilige Eingriff muß insbesondere ein angemessenes Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts wahren (BVerfGE 20, 162 [186 f.], 42, 212 [219 f.]; 59, 95 [97]).

    Geklärt ist ferner, daß eine gerichtliche Entscheidung, wie sie die Anordnung einer Durchsuchung nach § 102 StPO darstellt, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn sich für sie sachlich zureichende, plausible Gründe nicht finden lassen, so daß ihr Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich somit der Schluß auf Willkür aufdrängt (vgl. BVerfGE 59, 95 [97] m.w.N.).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 417/88
    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht im Falle von Durchsuchungen das Rechtsschutzbedürfnis stets auch dann bejaht, wenn die Durchsuchung inzwischen abgeschlossen war (BVerfGE 20, 162 [173]; 42, 212 [218]; vgl. auch BVerfGE 49, 329 [343]).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 417/88
    Der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 [180]); 41, 29 [43]; 49, 24 [51 f.]; Beschluß vom 30. November 1989 - 2 BvR 3/88 -, Umdruck S. 4).
  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 417/88
    Nach nahezu einhelliger, verfassungsrechtlich unbedenklicher Auffassung (vgl. BGHSt 28, 206 [208 f.]; Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., 1989, § 105 Rdnr. 17 m.w.N.) können Einwendungen, die die Art und Weise bereits vollzogener Ermittlungsmaßnahmen betreffen, ausschließlich im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG zur fachgerichtlichen Überprüfung gestellt werden.
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 417/88
    Die volle Auslagenerstattung ergibt sich daraus, daß das Begehren des Beschwerdeführers, soweit es nicht erfolgreich war, von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. auch BVerfGE 47, 253 [284]).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 417/88
    Der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 [180]); 41, 29 [43]; 49, 24 [51 f.]; Beschluß vom 30. November 1989 - 2 BvR 3/88 -, Umdruck S. 4).
  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und

    a) Der Erlass einer Durchsuchungsanordnung setzt nach § 102 StPO voraus, dass die bis zu diesem Zeitpunkt ermittelten Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen worden ist und dass der Betroffene als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt (vgl. nur Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.0., § 102 Rdnr. 1; Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl. 1999, § 102 Rdnr. 1; BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 417/88 - NJW 1991, 690 ; Beschluss vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 - NJW 1994, 2079).

    Der Verfassungsgerichtshof kann daher den von den Fachgerichten angenommenen Anfangsverdacht nur dann beanstanden, wenn sich sachlich zureichende und plausible Gründe für einen die Anordnung der Durchsuchung rechtfertigenden Tatverdacht nicht finden lassen (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1991, 690 ; NJW 1994, 2079).

  • VerfGH Berlin, 11.02.1999 - VerfGH 25/97

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und des allgemeinen

    Würde man in diesen Fällen das Rechtsschutzbedürfnis verneinen, so würde der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. ebenso zum Bundesrecht, BVerfG, Beschluß vom 30. November 1989 - 2 BvR 3/88 - BVerfGE 81, 138 [141]; Beschluß (2. Kammer des Zweiten Senats) vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 417/88 -NJW 1991, 690).

    Der Erlaß einer Durchsuchungsanordnung setzt voraus, daß die bis zu diesem Zeitpunkt ermittelten Tatsachen den Verdacht begründen, daß eine Straftat begangen worden ist und daß der Betroffene als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt (vgl. statt vieler nur KK-Noack, StPO, 3. Aufl. 1993, § 102 Rdnr. 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl. 1997, § 102 Rdnr. 1; BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluß vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 - NJW 1994, 2079; BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluß vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 417/88 - NJW 1991, 690).

  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
    Demgemäß ist das Rechtsschutzbedürfnis bei Durchsuchungen stets auch dann zu bejahen, wenn die Durchsuchung bereits abgeschlossen war (Beschluss vom 11. Februar 1999 - VerfGH 25/97, 25 A/97 und 60/97 - LVerfGE 10, 49 ff.; BVerfG NJW 1997, 2163 ; NJW 1991, 690).

    Ferner verstößt die gerichtliche Anordnung einer Durchsuchung gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 10 VvB), wenn sich für sie keine sachlich zureichenden, plausiblen Gründe finden lassen, so dass ihr Ergebnis nicht mehr verständlich ist und sich somit der Schluss auf Willkür aufdrängt (für Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfG NJW 1991, 690 ; BVerfGE 59, 95 ).

  • OLG Karlsruhe, 21.10.1991 - 2 VAs 12/91

    Rechtsschutz; Durchsuchung; Vollzogene; Rechtsschutzbedürfnis

    Ob hinsichtlich einer richterlich angeordneten, durch Vollzug erledigten Durchsuchungsmaßnahme lediglich ein Antrag auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs nach § 33 a StPO möglich ist, sofern der Nachteil für den Betroffenen noch besteht (so: Rieß a.a.O.) oder ob bei berechtigtem Interesse an einer Feststellung der Rechtswidrigkeit die Beschwerde gegen die Zwangsmaßnahme - jedenfalls in Fällen besonders tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtsverstöße (vgl. BVerfG MDR 1990, 980 ) wie z.B. bei im Sinne der Willkür ermessensfehlerhaften Handeln des Richters (vgl. BGHSt 28, 57) - für zulässig erachtet wird (so: Schäfer a.a.O.), bedarf keiner Entscheidung durch den Senat.

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.1990 (MDR 1990, 980 ) kann Gegenteiliges nicht entnommen werden; sie betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt, bei dem es um den Rechtsschutz gegen eine aufgrund willkürlicher Bewertung zu Unrecht ergangene Durchsuchungsanordnung geht.

  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 87/03
    Demgemäß ist das Rechtsschutzbedürfnis bei Durchsuchungen stets auch dann zu bejahen, wenn die Durchsuchung bereits abgeschlossen war (Beschluss vom 11. Februar 1999 - VerfGH 25/97, 25 A/97 und 60/07 - LVerfGE 10, 49 ff.; BVerfG NJW 1997, 2163 ; NJW 1991, 690).

    Ferner verstößt die gerichtliche Anordnung einer Durchsuchung gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 10 VvB), wenn sich für sie keine sachlich zureichenden, plausiblen Gründe finden lassen, so dass ihr Ergebnis nicht mehr verständlich ist und sich somit der Schluss auf Willkür aufdrängt (für Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfG NJW 1991, 690 ; BVerfGE 59, 95 ).

  • VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 79/02

    Durchsuchung einer Wohnung und anderer Räume eines Polizeibeamten wegen Verdachts

    Das Landesverfassungsgericht kann sich in dieser Hinsicht ohne besonderen Grund, der hier nicht ersichtlich ist, nicht nach Art einer übergeordneten Fachinstanz an die Stelle der Staatsanwaltschaft bzw. des Ermittlungsrichters setzen (zum verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab vgl. BVerfGE 18, 85, 96 f.; 59, 95, 97; BVerfG NJW 1991, 690, 691; 2002, 1410, 1411).
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    Da aber die Durchsuchung ein besonders tiefgreifender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 SächsVerf darstellt und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. BVerfGE 20, 162 [173]; BVerfG NJW 1991, 690; st. Rspr.).
  • LG Rostock, 22.03.2018 - 18 Qs 45/18
    Ohne zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ist der mit der Durchsuchung verbundene erhebliche Eingriff in die Grundrechte gemäß Art. 2 u. 13 GG nicht zu rechtfertigen (Meyer-Goßner / Schmitt, StPO-Komm., 60. Aufl., 2017, § 102 Rz. 1-2 mwN, insb. gestützt auf: BVerfG NJW 91, 690; 05 1707; 07, 2749; 09, 142; 11, 291; 11, 2275 u. BGHSt 16, 370).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98

    Teilweise unzulässige, im übrigen wegen Verletzung von Verf BB Art 15 Abs 1

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 13 GG (vgl. etwa BVerfGE 20, 162, 224; 42, 212, 219 f.; 44, 353, 371; 56, 247; 71, 64, 65; 96, 44, 51 f.; NJW 1991, 690 f.; NJW 1992, 551 f.; NJW 1994, 3281 f.), der sich das erkennende Gericht bezüglich des Gewährleistungsinhalts des Art. 15 LV anschließt.
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03

    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei Disziplinarmaßnahmen im

    Anderenfalls würde der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers in diesen Fällen in unangemessener Weise verkürzt werden (BVerfGE 81, 138 (141); NJW 1991, 690).
  • LG Marburg, 07.11.2007 - 4 Qs 16/07
  • VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 201/04

    Teils wegen fehlender Substantiierung unzulässige, im Übrigen wegen mit Grundsatz

  • LG Magdeburg, 28.11.2001 - 24 Qs 18/01

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Verdachts der

  • LG Lüneburg, 06.09.2005 - 26 Qs 192/05
  • LG Kassel, 27.01.2005 - 3 Qs 34/05
  • LG Kassel, 02.12.2005 - 3 Qs 182/05
  • OLG München, 12.08.2005 - 2 Ws 768/05
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