Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 5 Ss 299/90 - 118/90 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3766
OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 5 Ss 299/90 - 118/90 I (https://dejure.org/1990,3766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.1990 - 5 Ss 299/90 - 118/90 I (https://dejure.org/1990,3766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 1990 - 5 Ss 299/90 - 118/90 I (https://dejure.org/1990,3766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 710
  • NStZ 1991, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Koblenz, 28.08.2002 - 1 Ss 107/02

    Sperrzeit, Gaststätte, Gesetzesänderung, Zeitgesetz

    Selbst bei rechtskräftigem Schuldspruch sind nachträgliche Milderungen der Rechtsfolgen wie auch der nachträgliche Wegfall der Verfolgbarkeit in der Rechtsmittelinstanz zu berücksichtigen (BGHSt 20, 116, 119; OLG Düsseldorf NJW 91, 710).

    Zu den Zeitgesetzen rechnen solche, deren Außerkrafttreten eindeutig durch Angabe des Zeitpunktes oder eines bestimmten Ereignisses angeordnet ist, als auch diejenigen, die ihrem Inhalt nach erkennbar für sich ändernde wirtschaftliche oder sonstige zeitbedingte Verhältnisse gedacht sind (BGHSt 20, 177, 182; OLG Düsseldorf NJW 1991, 710 f; BayObLG VRS 88, 56 ff).

  • BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99

    Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung im Adhäsionsverfahren;

    Sie muss aber zweifelsfrei erhoben werden; die Revisionseinlegung allein, ebenso die Beschränkung auf bestimmte Beschwerdepunkte - hier auf das Adhäsionsverfahren - (vgl. BGH NStZ 81, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 11) kann nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373179 - bzw. 29. Oktober 1980 - 4 StR 560180 - BGH NJW 1991, 710; BGH NStZ 1991, 597; BGH NStZ-RR 1998, 18; Löwe/Rosenberg a.a.O. Rdnr. 68 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.).".
  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96

    Darlegung des tatsächlichen Umfangs und des Ziels einer Revision als

    Ein Antrag nach § 344 Abs. 1 StPO, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, stellt keine auslegungsfähige Revisionsbegründung dar (BGH NJW 1991, 710 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; BGHR StPO § 344 II 1 Revisionsbegründung 1).
  • AG Cottbus, 20.08.2010 - 86 Cs 113/09

    Verstoß eines Asylbewerbers gegen eine räumliche Aufenthaltsbeschränkung:

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Strafnorm selbst geändert hat, vielmehr ist der gesamte Rechtszustand im Bereich des materiellen Rechts hinsichtlich des in Betracht kommenden Tatbestandes zur Ermittlung des mildesten Gesetzes heranzuziehen, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.1990 (5 Ss 299/90-118/09 I), abgedruckt in NJW 1991 Seite 710 bzw. NStZ 1991, Seite 133.
  • BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94
    Um ein Zeitgesetz handelt es sich dann nicht, wenn die Rechtsänderung auf einer geläuterten Rechtsauffassung oder neuen Erkenntnissen beruht, die auch bei Beurteilung vorangegangener Geschehnisse zu einer anderen Bewertung führt, anders hingegen, wenn sie auf eine Änderung der zeitbedingten (wirtschaftlichen) Verhältnisse zurückzuführen ist (BGHSt 20, 177/182; OLG Naumburg VRS 85, 383/384; OLG Düsseldorf wistra 1992, 116/117; NJW 1991, 710/711; OLG Stuttgart NJW 1990, 657/658; OLG Karlsruhe NStZ 1981, 264 ; NJW 1968, 1581/1582; KK/Rogall OWiG § 4 Rn. 37; Göhler OWiG 10. Aufl. Rn. 10).
  • OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 6/91
    Am mildesten ist das Gesetz, das für das Verhalten des Angeklagten keine Strafandrohung (mehr) vorsieht (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1991, 710 = NStZ 1991, 133 Dreher/Tröndle, StGB, 45. Aufl., § 2 Rn. 10).
  • AG Cottbus, 28.10.2010 - 86 Cs 113/09
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Strafnorm selbst geändert hat, vielmehr ist der gesamte Rechtszustand im Bereich des materiellen Rechts hinsichtlich des in Betracht kommenden Tatbestandes zur Ermittlung des mildesten Gesetzes heranzuziehen, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.1990 (5 Ss 299/90-118/09 I), abgedruckt in NJW 1991 Seite 710 bzw. …
  • OLG Bamberg, 26.07.2005 - 2 5s OWi 109/05
    Da der Gesetzgeber das Gesetz in seinen Tatbestandsmerkmalen geändert hat, ist hierin eine Änderung" des Gesetzes im Sinne des § 4 Abs. 3 OWiG zu sehen (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 1991, 710 zur Änderung der räumlichen Beschränkung nach dem Asylverfahrensgesetz; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 276 zur Änderung einer Verordnung bzgl. des Maulkorbzwangs).
  • AG Bremen, 10.08.2004 - 87 Ds 300 Js 61368/02

    Verstoß gegen das Ausländergesetz; Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern;

    Dabei ist der gesamte Rechtszustand im Bereich des materiellen Rechts zur Ermittlung des mildesten Gesetzes heranzuziehen, so dass in den Fällen von Blankettgesetzen auch die blankettausfüllenden Normen heranzuziehen sind (Tröndle/Fischer, § 2, Rn. 8; BGHSt 20, 177; OLG Düsseldorf NJW 1991, 710 [OLG Düsseldorf 16.10.1990 - 5 Ss 299/90 118/90 I]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht