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   BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90   

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BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90 (https://dejure.org/1990,21606)
BayObLG, Entscheidung vom 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90 (https://dejure.org/1990,21606)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Oktober 1990 - BReg. 1a Z 19/90 (https://dejure.org/1990,21606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung eines Not-Testaments; Heilbaren Formfehler bei Erstellung eines Testaments; Voraussetzungen eines gültigen Nottestaments in Form eines Dreizeugentestaments; Mündliche Erklärungen der Erblasserin bei der Erstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 928
  • NJW-RR 1991, 456 (Ls.)
  • MDR 1991, 252
  • FamRZ 1991, 491
  • Rpfleger 1991, 195
  • BayObLGZ 1990, 294
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90
    Ihre Unterschriften hingegen gehören nicht mehr zum Errichtungsakt, sondern zur Abfassung der Niederschrift, so daß selbst ihr Fehlen zu den heilbaren Formfehlern i. S. von § 2249 Abs. 6 BGB zählen würde (BayObLGZ 1979, 232, 241 f. ..).«.
  • OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15

    Formwirksamkeit eines Nottestaments

    Ob zumindest einer der drei Zeugen die Unterschrift geleistet haben muss oder ob es genügt, wenn nur der Erblasser selbst (so KG NJW 1966, 1661 ff; OLG Köln NJW-RR 1994, 777, 778; BayObLG NJW 1991, 928, 929 ; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2250 Rn. 9 iVm § 2249 Rn. 11) die Aufzeichnung unterschrieben hat, bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.
  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

    Ob es im Einzelfall ein Indiz für eine das Warten auf den Notar oder Bürgermeister nicht zulassende nahe Todesgefahr darstellt, wenn der Erblasser einen Tag (vgl. BayObLGZ 1990, 294/297) oder zwei Tage (vgl. LG München I FamRZ 2000, 855; kritisch Staudinger/Baumann § 2250 Rn. 17) nach der Testamentserrichtung verstirbt, kann hier dahinstehen, denn bei dem hier vorliegenden Zeitraum mehr als zwei Wochen zwischen Testamentserrichtung und Tod kann eine solche Indizwirkung keinesfalls angenommen werden.
  • KG, 22.06.2022 - 6 W 7/21

    Wirksamkeit eines Testaments: Errichtung eines Drei-Zeugen-Notlagentestaments

    Ob es im Einzelfall ein Indiz für eine das Warten auf den Notar oder Bürgermeister nicht zulassende nahe Todesgefahr darstellt, wenn der Erblasser einen Tag (vgl. BayObLGZ 1990, 294/297) oder zwei Tage (vgl. LG München I FamRZ 2000, 855; kritisch Staudinger/Baumann § 2250 Rn. 19, 21) nach der Testamentserrichtung verstirbt, kann hier dahinstehen, denn bei dem hier vorliegenden Zeitraum von 12 Tagen zwischen Testamentserrichtung und Tod kann eine solche Indizwirkung keinesfalls angenommen werden (vergl. OLG München a.a.O., Rn. 14, juris für den Zeitraum von "mehr als zwei Wochen").
  • BayObLG, 04.08.1999 - 1Z BR 187/97

    Erbrecht und fürstliches Hausgesetz

    Das Landgericht durfte über die Erbscheinsanträge des Beteiligten zu 2 selbst entscheiden (BayObLGZ 1981, 69/71 und 1990, 294/299) und seine Entscheidung unter den besonderen Umständen des Falles auch als Ankündigung ausgestalten (vgl. RGRK-BGB/Kregel 12. Aufl. § 2359 Rn. 8).
  • BayObLG, 08.06.2005 - 1Z BR 110/04

    Testamentsauslegung bei quotenmäßiger Verteilung des Restvermögens nach früherem

    Das begründet eine Beschwerdeberechtigung (§ 20 Abs. 1 FGG) auch dann, wenn der Beschwerdeführer ein Erbrecht überhaupt nicht oder - wie hier - zu einem geringeren als dem ausgewiesenen Bruchteil in Anspruch nimmt, bei einem Erfolg seiner Beschwerde also möglicherweise eine ungünstigere Rechtsstellung erlangt (vgl. BGHZ 30, 261; BayObLGZ 1990, 294/296 f.; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 73).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22

    Beschwerde gegen die Feststellung als Alleinerbe Voraussetzungen zur wirksamen

    Ob es im Einzelfall ein Indiz für eine das Warten auf den Notar oder Bürgermeister nicht zulassende nahe Todesgefahr darstellt, wenn der Erblasser einen Tag (vgl. BayObLGZ 1990, 294/297) oder zwei Tage (vgl. LG München I FamRZ 2000, 855; kritisch Staudinger/Baumann § 2250 Rn. 19, 21) nach der Testamentserrichtung verstirbt, kann hier dahinstehen, denn bei dem hier vorliegenden Zeitraum von drei Wochen zwischen Testamentserrichtung und Tod kann eine solche Indizwirkung keinesfalls angenommen werden (vergl. OLG München a.a.O., Rn. 14, juris für den Zeitraum von "mehr als zwei Wochen").
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

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  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Hieran hat sich nichts dadurch geändert, daß der zuvor in § 3 BayNachlG geregelte Grundsatz der Erbenermittlung von Amts wegen in der Neufassung des AGGVG im Jahre 1981 dorthin übernommen wurde (vgl. nunmehr Art. 37 Abs. 1 AGGVG , BayRS 300-1-1-J sowie BayObLGZ 1990, 294, 299).
  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91

    Umdeutung; Formnichtig; Gemeinschaftliches Testament; Einzeltestament; Verfügung;

    Gleichfalls ohne Rechtsfehler hat die Beschwerdekammer auch die Erteilung eines Erbscheins gemäß dem Antrag der Beteiligten zu 1 angeordnet, denn auch dieser war Gegenstand des Beschwerdeverfahrens (BayObLGZ 1990, 294/299 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94

    Auslegung eines Testaments; Erteilung eines Erbscheins; Einsetzung als

  • BFH, 08.10.1991 - IX R 48/91

    Merkmal der schriftliche eingelegten Revision bei einem Schriftzeichen des

  • BayObLG, 16.07.1991 - 1 BReg.Z 30/91

    Auslegung eines Testaments; Schätzung des Wertes einer Eigentumswohnung;

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