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   BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89   

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https://dejure.org/1990,2936
BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89 (https://dejure.org/1990,2936)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89 (https://dejure.org/1990,2936)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - 2 BvR 1892/89 (https://dejure.org/1990,2936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit einer zivilgerichtlichen Verurteilung zu Schadensersatz wegen Erstattung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeit - Unrichtig - Zivilprozeß - Anzeigen - Bußgeldverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1285
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89
    Davon ausgehend, sehen sie unter Berufung auf BVerfG, NJW 1987, S. 1929 in der Bejahung der Schadensersatzpflicht einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip.

    Die erhobenen Vorwürfe werden in einem mit rechtsstaatlichen Garantien ausgestatteten Verfahren überprüft, dem sich jeder betroffene Staatsbürger bei Vorliegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit stellen muß (vgl. BVerfGE 74, 257 [262]).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89
    Es muß vielmehr hinzukommen, daß die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden, willkürlichen Erwägungen (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 62, 189 [192]); st. Rspr.).

    Nicht subjektive Willkür führt hier zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, derer sie Herr werden soll (vgl. BVerfGE 4, 144 [155]; 57, 39 [42]; 62, 189 [192] m.w.N.; st. Rspr.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89
    Die fehlerhafte Anwendung des § 164 Abs. 2 StGB stellt hier nicht nur eine Verletzung des im Rang unter dem Grundgesetz stehenden Gesetzesrechts dar, die für sich ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtfertigen könnte (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.]; 67, 90 [94]).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, daß es nicht dazu berufen sei, die Interpretation solcher Rechtsnormen, die Beweiswürdigung und den richterlichen Subsumtionsvorgang einer allgemeinen inhaltlichen Kontrolle zu unterziehen (vgl. etwa BVerfGE 13, 318 [325]).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89
    Nicht subjektive Willkür führt hier zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, derer sie Herr werden soll (vgl. BVerfGE 4, 144 [155]; 57, 39 [42]; 62, 189 [192] m.w.N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89
    Es muß vielmehr hinzukommen, daß die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden, willkürlichen Erwägungen (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 62, 189 [192]); st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89
    Die fehlerhafte Anwendung des § 164 Abs. 2 StGB stellt hier nicht nur eine Verletzung des im Rang unter dem Grundgesetz stehenden Gesetzesrechts dar, die für sich ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtfertigen könnte (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.]; 67, 90 [94]).
  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 911/80

    Verletzung des Willkürverbots durch sachlich schlechthin unhaltbare Würidung

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89
    Nicht subjektive Willkür führt hier zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, derer sie Herr werden soll (vgl. BVerfGE 4, 144 [155]; 57, 39 [42]; 62, 189 [192] m.w.N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89
    Es ist insbesondere nicht Aufgabe verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, die von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu prüfen (vgl. BVerfGE 34, 384 [387] m.w.N.).
  • RG, 10.10.1899 - 3018/99

    Was ist im Sinne des § 279 St.G.B.'s unter einem Zeugnisse "der in § 278

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89
    "Wider besseres Wissen" im Sinne von § 164 StGB handelt, wer sicher weiß, daß die Behauptung tatsächlicher Art unwahr ist (vgl. Dreher/Tröndle, StGB , 44. Aufl., § 164 Rdnr. 15; Lenckner in: Schönke/Schröder, StGB , 23. Aufl., § 164 Rdnr. 30; RGSt 32, 302 [303]); fahrlässiges oder bedingt vorsätzliches Handeln genügt also nicht.
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 1781/07

    Keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung wegen falscher

    Bedingter Vorsatz genügt insoweit - anders als für die übrigen Tatbestandsmerkmale - nicht (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 164 Rn. 6, 12; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Dezember 1990 - 2 BvR 1892/89 -, NJW 1991, S. 1285).
  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    Zwar ist zivilrechtlicher Ehrenschutz gegen solche Äußerungen in einem rechtsförmigen Verfahren nicht gegeben (AG Bochum, Urt.v. 19.4.2007, 44 C 235/06 für Äußerungen im Strafverfahren und Betreuungsverfahren, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Celle, Urt.v. 3.4.2003, OLGR 2003, S. 256, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urt.v. 21.9.1999, 26 U 10/99, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urt.v. 3.2.2006, VersR 2007, S. 512, zitiert nach juris; OLG München, Urt.v. 2.8.2002, NJW-RR 2002, S. 1473; OLG Köln, Urt.v. 10.12.03, 11 U 188/01, zitiert nach juris; BVerfG, B.v. 25.2.1987, NJW 1987, S. 1929; B.v. 11.12.90, NJW 1991, S. 1285, 1286).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2023 - 19 U 120/22

    Kein "Maklerprovision" ohne vergütungspflichtige Maklertätigkeit

    Insoweit ist es mit rechtsstaatlichen Geboten unvereinbar, wenn derjenige, der im guten Glauben eine Strafanzeige erstatte, Nachteile (z. B. in Form von Schadensersatzforderungen) dadurch erleidet, dass sich seine Behauptung nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder nicht aufklärbar erweist (BVerfG, NJW 2008, 570; NJW 1991, 1285; BVerfGE 74, 257 = NJW 1987, 1929 = NStZ 1987, 333; BGH, NJW 2012, 1659).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZN 588/12
    Entsprechendes gilt für die (auf Seiten 5 und 7 der Beschwerdebegründung) erhobene Rüge, die Würdigung des Landesarbeitsgerichts werde den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2001 (- 1 BM 2049/00 - NJW 2001, 3474) und vom 11. Dezember 1990 (- 2 ByR 1892/89 - NJW 1991, 1285) nicht gerecht.
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