Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.02.1991

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.04.1991 - 1 BvR 7/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2457
BVerfG, 29.04.1991 - 1 BvR 7/90 (https://dejure.org/1991,2457)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1991 - 1 BvR 7/90 (https://dejure.org/1991,2457)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 1991 - 1 BvR 7/90 (https://dejure.org/1991,2457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei zivilgerichtlicher Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3023
  • NVwZ 1992, 52 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1991 - 1 BvR 7/90
    Sie verstoßen damit gegen das Willkürverbot des Art. 3 GG (BVerfGE 18, 85 [96]).
  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 670/52

    Fackelzug - § 113 StGB, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Irrtum nur nach §

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1991 - 1 BvR 7/90
    Daß gegenüber einer nichtigen Amtshandlung Notwehr geübt werden kann, unterliegt keinem Zweifel und folgt übrigens auch aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BGHSt 4, 161 [163 f.]; OLG Stuttgart, Urteil vom 27. August 1970 - 2 Ss 406/70 -, NJW 1971, 629).
  • LG Berlin, 14.12.1970 - 52 S 220/70
    Auszug aus BVerfG, 29.04.1991 - 1 BvR 7/90
    Erhebliche Bedenken bestehen schon dagegen, daß die Festnahme zur Identitätsfeststellung angeordnet oder aufrechterhalten wurde, nachdem der Beschwerdeführer angeboten hatte, seine Papiere aus dem nahegelegenen Haus herbeizuholen (vgl. dazu LG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 1970 - 52 S 220/70 -, NJW 1971, 620).
  • BGH, 09.06.2015 - 1 StR 606/14

    Notwehr (Rechtswidrigkeit des Angriffs bei hoheitlichem Handeln:

    Befindet sich allerdings der Hoheitsträger in einem schuldhaften Irrtum über die Erforderlichkeit der Amtsausübung, handelt er willkürlich oder unter Missbrauch seines Amtes, so ist sein Handeln rechtswidrig (BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 363; in der Sache ebenso bereits BGH, Urteil vom 31. März 1953 - 1 StR 670/52, BGHSt 4, 161, 164 f.; siehe auch BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 29. April 1991 - 1 BvR 7/90, NJW 1991, 3023 sowie Erb, Festschrift für Gössel, 2002, S. 217, 230 f.).

    Innerhalb der Grenzen seiner Duldungspflicht (siehe unten Rn. 34) ist die Eingriffsintensität der staatlichen Maßnahme durch die für hoheitliches Handeln bestehenden Schranken, vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (dazu im hier relevanten Zusammenhang BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 29. April 1991 - 1 BvR 7/90, NJW 1991, 3023) begrenzt.

    e) Die Grenzen der Pflicht zur Duldung einer nach den maßgeblichen außerstrafrechtlichen Rechtsvorschriften rechtswidrigen hoheitlichen Maßnahme sind dort erreicht, wo diese mit dem Grundsatz der Rechtsbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) schlechthin unvereinbar sind (BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 29. April 1991 - 1 BvR 7/90, NJW 1991, 3023; in der Sache ebenso BGH, Urteil vom 31. März 1953 - 1 StR 670/52, BGHSt 4, 161, 164).

  • VG Lüneburg, 05.08.2005 - 3 A 124/02

    Androhung; Diensthund; Maulkorb; Polizeihund; unmittelbarer Zwang;

    Nicht jede Renitenz des Störers berechtigt dazu, den Diensthund auf ihn loszulassen (Rachor in Lisken/Denninger, a.a.O., F Rdnr. 785, Seite 531 f.; siehe hierzu auch BverfG, Beschluss vom 29.4.1991 - 1 BvR 7/90 -, NJW 1991, Seite 3023).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89, 1 BvR 574/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1768
BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89, 1 BvR 574/89 (https://dejure.org/1991,1768)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.1991 - 1 BvR 547/89, 1 BvR 574/89 (https://dejure.org/1991,1768)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 1991 - 1 BvR 547/89, 1 BvR 574/89 (https://dejure.org/1991,1768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Leserbrief

    Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GG

  • rechtsportal.de

    Meinungsäußerungsfreiheit und fehlerhafte Einstufung der Meinungsäußerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Meinungsfreiheit - Leserbrief - Unrichtige Tatsachenbehauptung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Meinungsfreiheit - Leserbrief - Unrichtige Tatsachenbehauptung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Meinungsfreiheit; Leserbrief; Unrichtige Tatsachenbehauptung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Meinungsfreiheit; Leserbrief; Unrichtige Tatsachenbehauptung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3023
  • NVwZ 1992, 53 (Ls.)
  • ZUM 1991, 420
  • afp 1991, 735
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
    Entscheidungen im einstweiligen Verfügungsverfahren sind selbständig mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar (BVerfGE 42, 163 [167]).

    So braucht sich der Beschwerdeführer dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verweisen zu lassen, wenn es einer weiteren tatsächlichen Klärung nicht bedarf, wenn die zu entscheidenden Rechtsfragen identisch sind und wenn deshalb nicht damit gerechnet werden kann, daß ein Hauptsacheverfahren die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entbehrlich machen könnte (vgl. BVerfGE 42, 163 [168]; 79, 275 [279]).

    Dieses genießt den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ohne Rücksicht darauf, ob es richtig, falsch oder sachlich veranlaßt ist (BVerfGE 42, 163 [171]).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit werden aber verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen (vgl. BVerfGE 61, 1 [10]; Beschluß vom 19. April 1990 - 1 BvR 40/86 und 1 BvR 42/86 - Umdruck S. 13; Beschluß vom 26. Juni 1990 - 1 BvR 1165/89 - Umdruck S. 13 f.).

    Der Einfluß dieses Grundrechts wird verkannt, wenn die Gerichte ihrer Beurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie dieser einen Sinn geben, den die Äußerung nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat oder wenn sie sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; Beschluß vom 19. April 1990 - 1 BvR 40/86 und 1 BvR 42/86 - Umdruck S. 15; Beschluß vom 26. Juni 1990 - 1 BvR 1165/89 - Umdruck S. 13).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
    Ihm bleibt die Aufgabe, die Beachtung der grundrechtlichen Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (BVerfGE 7, 198 [205]; 42, 143 [148]; 66, 116 [131]).

    Dabei findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, daß wiederum die einschlägigen allgemeinen Gesetze - hier § 823 Abs. 1 , § 1004 BGB und § 186 StGB - im Lichte des Grundrechts in ihrer dieses beschränkenden Wirkung ausgelegt und selbst wieder eingeschränkt werden müssen (grundlegend BVerfGE 7, 198 [208]; vgl. BVerfGE 71, 206 [214]; 74, 297 [337]).

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit werden aber verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen (vgl. BVerfGE 61, 1 [10]; Beschluß vom 19. April 1990 - 1 BvR 40/86 und 1 BvR 42/86 - Umdruck S. 13; Beschluß vom 26. Juni 1990 - 1 BvR 1165/89 - Umdruck S. 13 f.).

    Der Einfluß dieses Grundrechts wird verkannt, wenn die Gerichte ihrer Beurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie dieser einen Sinn geben, den die Äußerung nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat oder wenn sie sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; Beschluß vom 19. April 1990 - 1 BvR 40/86 und 1 BvR 42/86 - Umdruck S. 15; Beschluß vom 26. Juni 1990 - 1 BvR 1165/89 - Umdruck S. 13).

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 746/68

    Leserbrief

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
    a) Auch Äußerungen, die in die Form eines Leserbriefes gekleidet sind, genießen den Schutz der Meinungsfreiheit (BVerfGE 28, 55 [64]).

    Der Beschwerdeführer leistete damit einen Beitrag zu einem die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Thema (vgl. BVerfGE 28, 55 [64]).

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
    Deshalb müssen sie vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang nachprüfbar sein, weil ansonsten der Schutz der Meinungsfreiheit unzuträglich verkürzt würde (vgl. BVerfGE 43, 130 [136]; 54, 208 [215]).

    Der Einfluß dieses Grundrechts wird verkannt, wenn die Gerichte ihrer Beurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie dieser einen Sinn geben, den die Äußerung nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat oder wenn sie sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; Beschluß vom 19. April 1990 - 1 BvR 40/86 und 1 BvR 42/86 - Umdruck S. 15; Beschluß vom 26. Juni 1990 - 1 BvR 1165/89 - Umdruck S. 13).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
    Ihm bleibt die Aufgabe, die Beachtung der grundrechtlichen Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (BVerfGE 7, 198 [205]; 42, 143 [148]; 66, 116 [131]).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
    In derartigen Auseinandersetzungen muß auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses drohte (vgl. BVerfGE 54, 129 [139]; 60, 234 [241]).
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
    Dabei findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, daß wiederum die einschlägigen allgemeinen Gesetze - hier § 823 Abs. 1 , § 1004 BGB und § 186 StGB - im Lichte des Grundrechts in ihrer dieses beschränkenden Wirkung ausgelegt und selbst wieder eingeschränkt werden müssen (grundlegend BVerfGE 7, 198 [208]; vgl. BVerfGE 71, 206 [214]; 74, 297 [337]).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
    Danach muß sich aus der Begründung einer Verfassungsbeschwerde mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergeben (BVerfGE 28, 17 [19]; 78, 320 [329]).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

    Kritik, auch wenn sie in überspitzter Form geäußert wird, ist hier eher hinzunehmen als in anderen Bereichen (vgl. BVerfGE 60, 234 [241]; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 3023 [3025]).
  • BVerwG, 30.11.2022 - 6 C 12.20

    MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen

    Denn die für die Auslegung allgemeiner Gesetze i. S. d. Art. 5 Abs. 2 GG geltende Wechselwirkungslehre erstreckt sich auch auf die Rechtsanwendung im Einzelfall (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Februar 1991 - 1 BvR 547/89 - NJW 1991, 3023; vom 8. September 2010 - 1 BvR 1890/08 - NJW 2010, 3501 und vom 28. November 2011 - 1 BvR 917/09 - NJW 2012, 1273).
  • OLG München, 12.07.1991 - 21 U 6709/90
    Dabei findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, daß wiederum die einschlägigen allgemeinen Gesetze im Lichte des Grundrechts in ihrer dieses beschränkenden Wirkung ausgelegt und selbst wieder eingeschränkt werden müssen (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 18.2.1991, 1 BvR 574/89, S. 10; Bundesverfassungsgericht NJW 91, 1475, 1476; NJW 91, 95, 96).
  • VG Regensburg, 03.02.1994 - RN 12 K 93.2170

    Berechtigung der Bundespost zum Ausschluß von Postwurfsendungen von der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht