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   BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 539/91   

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https://dejure.org/1991,2657
BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 539/91 (https://dejure.org/1991,2657)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.1991 - 1 BvR 539/91 (https://dejure.org/1991,2657)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 1991 - 1 BvR 539/91 (https://dejure.org/1991,2657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Verwertungskündigung; Verkaufshindernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsschutz - Vermietung - Aufwendungen - Erlös

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3270
  • ZMR 1992, 17
  • WM 1991, 1930
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 539/91
    Eine Auslegung des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB darf das Recht des Eigentümers zur Veräußerung nicht auf die Fälle andernfalls drohenden Existenzverlustes reduziert oder gänzlich ausschließen (vgl. BVerfGE 79, 283 [290.].

    Es bedurfte daher der Prüfung, ob der Verkauf unter diesen Umständen für die Beschwerdeführerin möglicherweise als wirtschaftlich sinnlos erscheinen mußte und sich der Kündigungsschutz damit als faktisches Verkaufshindernis darstellte (vgl. BVerfGE 52, 1 [31 f.]; 79, 283 [291]).

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 539/91
    Es bedurfte daher der Prüfung, ob der Verkauf unter diesen Umständen für die Beschwerdeführerin möglicherweise als wirtschaftlich sinnlos erscheinen mußte und sich der Kündigungsschutz damit als faktisches Verkaufshindernis darstellte (vgl. BVerfGE 52, 1 [31 f.]; 79, 283 [291]).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    Insbesondere darf das Kündigungsrecht des Eigentümers bei einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht auf die Fälle andernfalls drohenden Existenzverlusts reduziert oder so restriktiv gehandhabt werden, dass die Verwertung als wirtschaftlich sinnlos erscheint (vgl. hierzu BVerfGE 79, 283, 290; 84, 382, 385; BVerfG, NJW 1991, 3270, 3271).
  • BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15

    BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei

    Insbesondere darf das Kündigungsrecht des Eigentümers bei einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht auf die Fälle andernfalls drohenden Existenzverlusts reduziert oder so restriktiv gehandhabt werden, dass die Verwertung als wirtschaftlich sinnlos erscheint (vgl. hierzu BVerfGE 79, 283, 290 f.; 84, 382, 385; BVerfG, NJW 1991, 3270, 3271).
  • BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 254/06

    Voraussetzungen der Kündigung von Mietverhältnissen in einer von einer Bank in

    Ein Verwertungshindernis ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Verwertung des Mietobjekts wegen des bestehenden Mietverhältnisses wirtschaftlich nicht oder nur zu unzumutbaren Bedingungen möglich wäre (BVerfGE 79, 283, 290 f.; BVerfG, WuM 1992, 46, 47; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Rdnr. 163; Grapentin in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., IV Rdnr. 82).
  • BVerfG, 12.11.2003 - 1 BvR 1424/02

    Zu den Anforderungen an eine so genannte Verwertungskündigung des

    Demgemäß bedarf es von Verfassungs wegen stets einer Prüfung anhand aller Umstände des Einzelfalls, ob der Verkauf möglicherweise als wirtschaftlich sinnlos erscheinen muss und sich der Kündigungsschutz als faktisches Verkaufshindernis darstellt, wenn der in vermietetem Zustand erzielbare Erlös nicht nur ganz erheblich unter dem in unvermietetem Zustand erreichbaren Verkaufspreis liegt, sondern auch wesentlich unter den für die Wohnung erbrachten Aufwendungen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 3270 ; vgl. auch Sonnenschein, in: Staudinger, Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 564 - 580 a BGB , 13. Bearbeitung , § 564 b, Rn. 131; Blank/ Börstinghaus, Miete , § 564 b, Rn. 122).

    Schon der Vergleich der in vermietetem und unvermietetem Zustand errechneten Verkehrswerte, insbesondere aber die Differenz zwischen dem erstmals im Berufungsverfahren mitgeteilten Anschaffungswert und dem Verkehrswert in vermietetem Zustand, erreicht in vorliegendem Fall ein Ausmaß, das jedenfalls eine eingehende Begründung für die Unwirksamkeit der Kündigung erfordert hätte (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 3270 ).

  • LG München I, 17.08.2012 - 14 S 8110/12

    Sanierung wirtschaftlich sinnlos: Verwertungskündigung wirksam!

    Die beabsichtigte Verwertung des Grundstücks im Wege des Verkaufs stellt sich vor dem Hintergrund, dass Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis den Kern des Eigentumsrechts ausmachen, insbesondere auch dann als angemessen dar, wenn der Verkauf ggfs. nicht unbedingt zwingend erforderlich wäre (BVerfG NJW 1989, 972, NJW 1991, 3270 und NJW-RR 2004, 371 f.).
  • LG Krefeld, 10.03.2010 - 2 S 66/09

    Verwertungskündigung - Einfamilienhaus

    Der Verkauf muss nicht zwingend erforderlich sein, sondern die Dispositionsfreiheit des Vermieters über sein Eigentum ist grundsätzlich zu achten (BVerfG WuM 1992, 46).
  • LG Frankfurt/Oder, 23.12.2008 - 6a S 28/07
    Ein Verwertungshindernis wäre nur dann gegeben, wenn die Verwertung des Mietobjekts wegen des bestehenden Mietverhältnisses wirtschaftlich nicht oder nur zu unzumutbaren Bedingungen möglich wäre (vgl. BVerfGE 79, 283, 290f; BVerfG WuM 1992, 46, 47; BGH, Urteil vom 16.01.2008, VIII ZR 254/06, Rz. 22 zitiert nach juris; Schmidt-Futterer/Blank a.a.O. § 573 Rn. 163).

    Für die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "erheblich" hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. NJW 1992, 361 ; WuM 1992, 46; WuM 1989, 118 ) die Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis als Kern des Eigentumsrechts im Sinne des Art. 14 hervorgehoben, wozu auch die Freiheit gehört, das Eigentum zu veräußern.

  • LG Berlin, 07.11.1994 - 67 S 278/94
    Als faktisches Hindernis wird allerdings auch angesehen, wenn wegen des zu befürchtenden Mindererlöses der Verkauf wirtschaftlich sinnlos erscheint (BVerfG, NJW 1989, 972 (973); NJW 1991, 3270 (3271); NJW 1992, 361 (362)).
  • LG Gießen, 26.11.1991 - 6 T 11/91

    Gesellschaftsrecht; Löschung einer Gesellschaft bei Verletzung der

    Ebenso schon OLG Celle, NWB EN-Nr. 116/92 und LG Arnsberg WM 1991, 1930.
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