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   BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90   

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https://dejure.org/1991,153
BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90 (https://dejure.org/1991,153)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.1991 - 1 BvR 239/90 (https://dejure.org/1991,153)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - 1 BvR 239/90 (https://dejure.org/1991,153)
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Offenbarung der Entmündigung

§§ 535 ff BGB, keine Offenbarungspflicht hinsichtlich der Entmündigung bei Abschluß eines Mietvertrags, Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG), Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Offenbarung der Entmündigung

  • openjur.de

    Offenbarung der Entmündigung

  • Wolters Kluwer

    Persönlichkeitsrecht - Entmündigung - Offenbarung bei Vertragsschluß

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Persönlichkeitsrecht; Offenbarungspflicht; Entmündigung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Offenbarungspflicht einer Entmündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Offenbarungspflicht der Entmündigung bei Abschluß eines Mietvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 192
  • NJW 1991, 2411
  • MDR 1991, 865
  • ZMR 1991, 366
  • FamRZ 1991, 1037
  • FamRZ 1991, 1284
  • WM 1991, 1589
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Offenbarungspflicht auf Frage des Vertragspartners bestünden nicht, insbesondere nicht aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1988 (BVerfGE 78, 77), die nur die öffentliche Bekanntmachung einer Entmündigung für unvereinbar mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht erklärt habe.

    Dieses Recht umfaßt die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten, zu denen auch Akt und Status der Entmündigung gehören, selbst zu bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, vgl. BVerfGE 65, 1 [41 f.]; 78, 77 [84]).

    Nicht nur die öffentliche Bekanntmachung einer Entmündigung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein, worauf das Landgericht unter Hinweis auf BVerfGE 78, 77 allein abgestellt hat, sondern auch die Pflicht zur Offenbarung gegenüber einem Vertragspartner schränkt dieses Grundrecht ein.

    Die Offenbarung der Entmündigung birgt die Gefahr der sozialen Abstempelung in sich und kann die am Sozialstaatsprinzip orientierten Hilfsmaßnahmen zur sozialen Wiedereingliederung erschweren (vgl. BVerfGE 78, 77 [87]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90
    Trifft das zu, dann hat er diese Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 7, 198 [206]; 81, 40 [52]).

    Verfehlt der Richter diese Maßstäbe und beruht sein Urteil auf der Außerachtlassung dieses verfassungsrechtlichen Einflusses auf das Privatrecht, so verstößt er nicht nur gegen objektives Verfassungsrecht, indem er den Gehalt der Grundrechtsnorm (als objektiver Norm) verkennt, er verletzt vielmehr als Träger öffentlicher Gewalt durch sein Urteil das Grundrecht des Bürgers (vgl. BVerfGE 7, 198 [206 f.]).

  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90
    Trifft das zu, dann hat er diese Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 7, 198 [206]; 81, 40 [52]).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90
    Dieses Recht umfaßt die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten, zu denen auch Akt und Status der Entmündigung gehören, selbst zu bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, vgl. BVerfGE 65, 1 [41 f.]; 78, 77 [84]).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Es gibt dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 84, 192 ).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Dies gilt zunächst hinsichtlich der Frage, unter welchen Bedingungen im Rahmen von privatrechtlichen Schuldverhältnissen welche Daten offenbart werden müssen (vgl. BVerfGE 84, 192 ).

    Ausgehend von dem Ziel des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz vor Gefahren angesichts neuartiger Möglichkeiten der Datenverarbeitung zu gewähren (vgl. BVerfGE 65, 1 ), ist es primär als Gewährleistung zu verstehen, die - neben der ungewollten Preisgabe von Daten auch im Rahmen privater Rechtsbeziehungen (vgl. BVerfGE 84, 192 ) - insbesondere vor deren intransparenter Verarbeitung und Nutzung durch Private schützt.

  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 1010/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht der Gerichte bestätigt zu prüfen, ob im Sinne einer Abwägung der betroffenen Belange, hier zwischen dem Verwendungsinteresse des Arbeitgebers und dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, eine Erlaubnis erforderlich ist, und wenn ja, in welcher Form (BVerfG 27. Oktober 2006 - 1 BvR 1811/99 - BVerfGK 9, 399; 11. Juni 1991 - 1 BvR 239/90 - BVerfGE 84, 192; zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundlegend: BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - BVerfGE 65, 1) .
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