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   BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90   

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https://dejure.org/1990,795
BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90 (https://dejure.org/1990,795)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1990 - VIII ZR 75/90 (https://dejure.org/1990,795)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1990 - VIII ZR 75/90 (https://dejure.org/1990,795)
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Heizöl

§ 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> - § 440 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Abgrenzung zwischen Sachmangel (vgl. nunmehr § 434 BGB <Fassung seit 1.1.02>) und Rechtsmangel (vgl. nunmehr § 435 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

§ 447 BGB, Reichweite der Transportgefahr

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kaufrecht - Rechtsmangel - Dieselkraftstoff - Versendungskauf - Kaufmännischer Geschäftsverkehr - Transportgefahr

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 434; BGB § 447
    Rechtsmängelhaftung bei Vermischung von Dieselkraftstoff mit Heizöl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 434, 447, § 459 Abs. 1
    Rechtsmangel wegen Heizöl in Dieselkraftstoff; Begriff des Versendungskaufs; Begriff der Transportgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermischung von Dieselkraftstoff mit Heizöl (IBR 1991, 116)

Papierfundstellen

  • BGHZ 113, 106
  • NJW 1991, 915
  • NJW-RR 1991, 874 (Ls.)
  • ZIP 1991, 107
  • MDR 1991, 525
  • VersR 1991, 338
  • WM 1991, 592
  • BB 1991, 298
  • DB 1991, 852
  • JR 1991, 416
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.03.1965 - VIII ZR 71/63

    Gefahrübergang beim Versendungskauf - Begriff der Gefahr in § 447 BGB - Übergang

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90
    Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Versendungskaufs im kaufmännischen Geschäftsverkehr (im Anschluß an BGH, NJW 1965, 1324).

    Bei dieser Sachlage, die derjenigen entspricht, die der Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. März 1965 - VIII ZR 71/63 zugrunde lag (NJW 1965, 1324), konnte das Berufungsgericht einen Versendungskauf annehmen, obwohl § 447 BGB nach herrschender Meinung (vgl. dazu die Nachweise bei Soergel/Huber, BGB, 11. Aufl., § 447 Rdnrn. 18 - 20) im Regelfall die Versendung vom Erfüllungsort voraussetzt, der hier - wie bereits erwähnt - gemäß Nr. 13 AGB der Beklagten Düsseldorf war.

    Denn haben die Kaufvertragsparteien vereinbart, daß die Versendung unmittelbar von dem dritten Ort aus erfolgen soll, an welchem sich die Sache befindet, so tritt der Übergang der vom Käufer vertraglich übernommenen Transportgefahr ein, sobald der Verkäufer die Sache der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person an dem dritten Ort ausgeliefert hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1965 aaO. unter II 1; RGZ 111, 23).

    Mit ihrem Einwand, die Kenntnis des Käufers über die geplante Versendung müsse sich auf deren nähere Umstände erstrecken und schließe jedenfalls den Zwischenaufenthalt der Tanklastzüge während des Wochenendes auf dem Betriebsgelände des Frachtführers nicht ein, überspannt die Revision die Voraussetzungen, unter denen eine Versendungsvereinbarung angenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1965 aaO. unter II 2 letzter Absatz).

    Diese Durchsetzung von Rechten der Behörde im Hinblick auf die Kaufsache fällt unter die Transportgefahr, die sich nicht auf Veränderungen im Bestand der Sache beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1965 aaO. unter II 1; RGZ 99, 56, 58; MünchKomm - H.P. Westermann aaO. § 447 Rdnr. 18; um einen der bei Soergel Huber aaO. § 447 Rdnr. 67 behandelten oder mit ihnen vergleichbaren Fälle aus der Rechtsprechung zur Kriegsbewirtschaftung handelt es sich hier entgegen der Ansicht der Revision nicht, s. dazu auch Hager, Die Gefahrtragung beim Kauf, S. 244 ff).

  • RG, 09.06.1925 - II 411/24

    Verfallerklärung; Rechtsmangel

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90
    Der Mangel wird hier entscheidend dadurch gekennzeichnet, daß der Verkäufer nur Eigentum ohne rechtlichen Bestand verschaffen kann, wie dies auch das Reichsgericht beim Verkauf von unversteuertem Tabak angenommen hat, dessen Einziehung drohte (RGZ 105, 390; vgl. auch RGZ 111, 86, 88).

    Der Verkäufer haftet grundsätzlich für die Freiheit von Rechten Dritter, die bis zum Eigentumsübergang begründet worden sind (vgl. RGZ 111, 86, 89 Mitte; Soergel/Huber aaO. § 434 Rdnr. 56).

  • BGH, 18.06.1968 - VI ZR 120/67

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90
    Eigentum auf die Klägerin übergegangen und daher für die Frage eines Rechtsmangels schon auf den Zeitpunkt der Befüllung abzustellen sei, ist nichts vorgetragen worden (vgl. zur Notwendigkeit strikter rechtlicher Unterscheidung von Gefahrübergang und Eigentumsübergang BGH, Urteil vom 18. Juni 1968 - VI ZR 120/67, WM 1968, 1302 unter III).
  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 10/66

    Spediteur als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90
    Sollte es gerade während des Abstellens der Fahrzeuge zu einer Beimischung von Heizöl durch Leute des Frachtführers gekommen sein, würde auch insoweit zu gelten haben, daß die Transportperson beim Versendungskauf nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers ist (vgl. BGHZ 50, 32, 35).
  • BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77

    Möglichkeit einer stillschweigenden Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90
    Warenschulden im Handelsverkehr sind jedoch im Zweifel Schickschulden (§ 447 BGB), Leistungsort mithin der Wohnsitz des Verkäufers (so Palandt/Heinrichs, BGB, 49. Aufl., § 269 Anm. 3 a; vgl. auch Soergel/Huber, BGB, 11. Aufl., § 447 Rdnr. 10; für einen ähnlichen Fall allerdings offengelassen in BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - VIII ZR 146/77, WM 1978, 978 unter 3).
  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87

    Ansprüche des Käufers von mit Glykol versetzten Wein; Verdacht der

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90
    Diese Gefahr liegt nicht auf derselben Linie wie die Fälle (etwa des Verdachts auf Salmonelleninfektion bei Fleisch oder der Beimischung von Glykol zu Wein), bei denen die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verkäuflichkeit der Ware entfällt (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juni 1972 - VIII ZR 75/71, WM 1972, 1314 und vom 23. November 1988 - VIII ZR 247/87, WM 1989, 380 unter B II 2 m.Nachw.).
  • BGH, 14.06.1972 - VIII ZR 75/71

    Haftung für Sachmängel - Lebensmittel - Verseuchung - Verdacht der Verseuchung -

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90
    Diese Gefahr liegt nicht auf derselben Linie wie die Fälle (etwa des Verdachts auf Salmonelleninfektion bei Fleisch oder der Beimischung von Glykol zu Wein), bei denen die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verkäuflichkeit der Ware entfällt (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juni 1972 - VIII ZR 75/71, WM 1972, 1314 und vom 23. November 1988 - VIII ZR 247/87, WM 1989, 380 unter B II 2 m.Nachw.).
  • RG, 24.11.1922 - II 755/21

    Steuerpflichtige Kaufsache

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90
    Der Mangel wird hier entscheidend dadurch gekennzeichnet, daß der Verkäufer nur Eigentum ohne rechtlichen Bestand verschaffen kann, wie dies auch das Reichsgericht beim Verkauf von unversteuertem Tabak angenommen hat, dessen Einziehung drohte (RGZ 105, 390; vgl. auch RGZ 111, 86, 88).
  • RG, 19.05.1925 - II 283/24

    Versendungskauf

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90
    Denn haben die Kaufvertragsparteien vereinbart, daß die Versendung unmittelbar von dem dritten Ort aus erfolgen soll, an welchem sich die Sache befindet, so tritt der Übergang der vom Käufer vertraglich übernommenen Transportgefahr ein, sobald der Verkäufer die Sache der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person an dem dritten Ort ausgeliefert hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1965 aaO. unter II 1; RGZ 111, 23).
  • RG, 04.05.1920 - II 541/19

    Wer haftet beim Versendungskauf für die Kosten von Versicherungen, die nach

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90
    Diese Durchsetzung von Rechten der Behörde im Hinblick auf die Kaufsache fällt unter die Transportgefahr, die sich nicht auf Veränderungen im Bestand der Sache beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1965 aaO. unter II 1; RGZ 99, 56, 58; MünchKomm - H.P. Westermann aaO. § 447 Rdnr. 18; um einen der bei Soergel Huber aaO. § 447 Rdnr. 67 behandelten oder mit ihnen vergleichbaren Fälle aus der Rechtsprechung zur Kriegsbewirtschaftung handelt es sich hier entgegen der Ansicht der Revision nicht, s. dazu auch Hager, Die Gefahrtragung beim Kauf, S. 244 ff).
  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 234/15

    BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler

    Schematische Lösungen verbieten sich hierbei (Senatsurteil vom 5. Dezember 1990 - VIII ZR 75/90, BGHZ 113, 106, 112).

    In Abgrenzung hiervon hat der Senat dagegen entschieden (Senatsurteil vom 5. Dezember 1990 - VIII ZR 75/90, aaO S. 112 f.), dass sich ein Käufer, der Dieselkraftstoff zum Betrieb von Dieselmotoren bestellt, gegenüber dem Verkäufer mit Erfolg auf einen Rechtsmangel berufen kann, wenn in Abweichung von der Bestellung ein mit Heizöl verunreinigter Dieselkraftstoff geliefert wird; die Besonderheit dieses Falles, die zur Annahme eines Rechtsmangels führte, lag darin, dass der gelieferte Kraftstoff zwar zur vertraglich vorgesehenen Verwendung (Betrieb von Dieselmotoren) auch mit der Verunreinigung tauglich war, er aber wegen der Heizölbeimischung der Gefahr der behördlichen Beschlagnahme unterlag.

    Die den Käufer treffende Beeinträchtigung lag mithin nicht in der tatsächlichen Beschaffenheit der Sache, sondern darin, dass der Verkäufer dem Käufer nur Eigentum ohne rechtlichen Bestand verschaffen konnte (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - VIII ZR 75/90, aaO).

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 302/02

    Gefahrtragung bei Geschäften im Versandhandel

    c) Ob die Beklagte, wie sie behauptet, ihren Kunden auch die Abholung der Ware in ihren Filialgeschäften ermöglicht, kann dahinstehen (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 1990 - VIII ZR 75/90, NJW 1991, 915 zur Versendung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort).
  • OLG Hamm, 09.04.2015 - 28 U 207/13

    Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter FIN

    Es ist im Grundsatz anerkannt, dass die öffentlich-rechtliche Belastung der Kaufsache durch eine Beschlagnahmeanordnung einen Rechtsmangel ausmachen kann (RGZ 96, 77 (80); BGH NJW 1991, 915; Matusche-Beckmann, in: Staudinger BGB, Neubearb.
  • OLG Köln, 08.07.2016 - 1 U 36/13

    Kein Schadensersatz für ein im Jahr 1937 versteigertes Bild eines jüdischen

    Zwar können auch öffentlich-rechtliche Einziehungs- und Beschlagnahmebefugnisse einen Rechtsmangel begründen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - VIII ZR 75/90, BGHZ 113, 106, zitiert juris Rn. 14; vom 18. Februar 2004 - VIII ZR 78/03, NJW 2004, 1802, zitiert juris Rn. 7).
  • BGH, 19.11.1999 - V ZR 321/98

    Fernwärmeleitung als Rechtsmangel eines Grundstücks

    Insbesondere der im Sachmängelrecht vorherrschende subjektive Fehlerbegriff macht eine formelhafte Abgrenzung von Rechts- und Sachmangel unmöglich und verschiebt die begrifflichen Grenzen (vgl. BGHZ 113, 106, 112; Soergel/Huber, BGB 12. Aufl. § 434 Rdn. 14; MünchKomm-BGB/H.P. Westermann, 3. Aufl., § 434 Rdn. 4).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02

    Rechtsmängelhaftung des Verkäufers eines gestohlenen Kraftfahrzeuges bei

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist im Grundsatz anerkannt, dass auch öffentlich-rechtliche Einziehungs- und Beschlagnahmebefugnisse, wenn sie der Benutzung der Kaufsache entgegenstehen, einen Rechtsmangel begründen können (vgl. etwa BGH NJW 1991, 915).

    In einem solchen Fall wird dem Staat die Befugnis zuerkannt, das Eigentum an der beschlagnahmten Sache auf sich zu übertragen (vgl. § 73 e Abs. 1 S. 1 StGB), was dafür spricht, diese Art der strafprozessualen Beschlagnahme den Fällen gleichzustellen, in denen etwa aufgrund steuer- oder zollrechtlicher Vorschriften Gegenstände beschlagnahmt werden und in denen es letztlich zu einem Untergang des Eigentums des von der Anordnung Betroffenen kommt (vgl. dazu etwa Staudinger/Köhler, a.a.O., § 434 Rn. 26 m.w.N.; BGH NJW 1991, 915).

    In der in NJW 1991, 915 veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof einen Rechtsmangel in einem Fall angenommen, in dem wegen unzulässiger Vermischung Kraftstoff von der Zollbehörde sichergestellt und veräußert worden war.

  • OLG Schleswig, 15.06.2010 - 3 U 105/09

    Beweislast bei Streit um Schickschuld oder Bringschuld

    Dieser Handelsbrauch wird in Rechtsprechung und Kommentarliteratur so gewertet, dass üblicherweise in solchen Fällen von einer Schickschuld auszugehen sei (BGH NJW 1991, 915, 916; LG Köln, NJW-RR 1989, 1457; jew. zu § 447 BGB Erman/Grunewald, 12. Aufl. 2008, Rn. 4; jurisPK-BGB/Leible, Rn. 22; Palandt/Weidenkaff, 69. Aufl. 2010, Rn. 6; Staudinger/Beckmann, Bearb. 2004, Rn. 10).
  • BGH, 24.10.1997 - V ZR 187/96

    Gewährleistung für Rechtsmängel eines Grundstücks bei Ausübung der

    Deshalb kann ein Sachmangel auch in Eigentümlichkeiten bestehen, die in der Beziehung der Sache zur Umwelt begründet sind, wenn sie nach der Verkehrsanschauung für die Brauchbarkeit der Sache oder deren Wert von Bedeutung sind (BGHZ 67, 134 ff.; vgl. auch Urteil vom 19. September 1980, V ZR 51/78, NJW 1981, 45, 46; BGHZ 113, 106, 112 f.; Grunewald, Die Grenzziehung zwischen der Rechts- und Sachmängelhaftung beim Kauf, 1980, S. 22).
  • OLG Köln, 05.05.1995 - 19 U 151/94

    Pflicht des Käufers zur Abnahme von Ersatzware nach Untergang bestellter Ware

    Warenschulden im Handelsverkehr sind im Zweifel Schickschulden (BGH NJW 1991, 915,916).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages: Abgrenzung von Sachmangel und

    Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Kaufgegenstand aus öffentlich-rechtlichen Gründen der Beschlagnahme unterliegt, namentlich wegen der steuerrechtswidrigen Vermischung von Dieselkraftstoff mit Heizöl (BGH, Urteil vom 05.12.1990 - VIII ZR 75/90, NJW 1991, 915, 916) sowie bei der rechtmäßigen Beschlagnahme des Kaufgegenstands durch die Staatsanwaltschaft nach § 111b StPO wegen des Verdachts, dass der Kaufgegenstand dem Verfall oder der Einziehung unterliege (BGH, Urteil vom 18.02.2004 - VIII ZR 78/03, NJW 2004, 1802).
  • OLG Koblenz, 12.11.2014 - 1 W 517/14

    Nachbar verlangt Überbaubeseitigung: Bis wann haftet der Grundstücksverkäufer?

  • OLG München, 13.11.2013 - 20 U 2414/13

    Getreide - Bioware, keine - Sachmangel

  • OLG Hamm, 11.02.2011 - 19 U 117/09

    Erfüllungsort bei der Lieferung von Heizöl; Haftung des Empfängers für technische

  • KG, 29.08.2011 - 8 U 90/10

    Bauträgervertrag: Sicherung der Freistellung von vorrangigen Grundpfandrechten;

  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 139/98

    Haftung des Verkäufers von unversteuertem Mineralöl

  • BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 327/97

    Gefahrtragung beim Versendungskauf: Zulässigkeit der Streitverkündung

  • LG Ravensburg, 18.02.2022 - 2 O 76/20

    Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Autokredit im Falle fehlender

  • OLG Zweibrücken, 10.12.2002 - 8 U 70/02

    Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag;

  • LG Dortmund, 23.09.2009 - 6 O 576/07

    Bestimmen des Erfüllungsortes im Rahmen eines Vertrages über die Lieferung von

  • OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 55/90
  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.06.1999 - 7 C 235/99

    Wirksamkeit einer Kündigung über Wohnraum zum Zwecke anderweitiger Vermietung;

  • LG Hamburg, 18.02.1999 - 302 S 146/98
  • OLG Naumburg, 03.12.1996 - 9 U 124/96

    Unterlassung der Verwendung von Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen

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