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   BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91   

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BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1992,2068)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1992,2068)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1466/91 (https://dejure.org/1992,2068)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Vollstreckungsschutz; Räumungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1 Art. 20 Abs. 3; ZPO § 765a
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Räumungsschutz in Mietsachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1155
  • ZMR 1992, 137
  • Rpfleger 1992, 259
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91
    Im Verfahren 81 T 691/91 hat das Landgericht Räumungsschutz mit einer Begründung versagt, welche den in BVerfGE 52, 214 ,219 f. [auszugsweise wiedergegeben als Hinweis zu BVerfG, HdM, Nr. 30 = WuM 1992, 6 = NJW 1991, 3207] dargestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht standhält.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91
    Mit diesem Kostenerstattungsanspruch gegen die öffentliche Hand entfällt zugleich ein Anspruch auf Bewiilligung von Prozeßkostenhilfe (vgl. BVerfGE 81, 347, 362).
  • BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91

    Räumung, Vollstreckungsschutz bei behaupteter Selbstmordgefahr

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91
    Im Verfahren 81 T 691/91 hat das Landgericht Räumungsschutz mit einer Begründung versagt, welche den in BVerfGE 52, 214 ,219 f. [auszugsweise wiedergegeben als Hinweis zu BVerfG, HdM, Nr. 30 = WuM 1992, 6 = NJW 1991, 3207] dargestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht standhält.
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Nicht zuletzt ist aber auch der Gefährdete selbst gehalten, das ihm Zumutbare zu tun, um die Risiken, die für ihn im Fall der Vollstreckung bestehen, zu verringern (vgl. BVerfG NJW 1992, 1155; BVerfG NJW-RR 1993, 463, 464; BVerfG NJW 2004, 49 f.; OLG Köln NJW 1993, 2248, 2249; Stein/Jonas/Münzberg aaO § 765a Rdn. 5; Schuschke/Walker aaO § 765a Rdn. 10; E. Schneider, JurBüro 1994, 321, 324; Walker/Gruß, NJW 1996, 352, 355; Weyhe, NZM 2000, 1147, 1150; Linke, NZM 2002, 205, 207 f.).
  • BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz

    Sind die fraglichen Umstände indes ihrer Natur nach keiner Änderung zum Besseren zugänglich, kann in einem sehr eng begrenzten Kreis von Ausnahmefällen die Gewährung von Vollstreckungsschutz auf Dauer geboten sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1466/91 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 548/16 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Von einem Schuldner kann jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Gesundheitsrisikos verlangt werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 49 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW-RR 1993, S. 463 ; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1155).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    Hierzu gehören zum einen zumutbare Anstrengungen des Suizidgefährdeten selbst (vgl. etwa BVerfG NJW 1992, 1155; 1993, 463, 464; 2004, 49 f.), etwa die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, ggf. auch unter Einbeziehung eines stationären Klinikaufenthaltes.
  • BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 548/16

    Von Vollstreckungsgerichten sind Vorkehrungen zu treffen, die

    Sind die fraglichen Umstände indes ihrer Natur nach keiner Änderung zum Besseren zugänglich, kann in einem noch engeren Kreis von Ausnahmefällen aber auch die Gewährung von Vollstreckungsschutz auf Dauer geboten sein (BVerfGE 52, 214 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1466/91 -, juris, Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96

    Herausgabe einer zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung nach

    Zwar hat die 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 15.1.1992 (1 BvR 1466/91, NJW 1992, 1155) hinsichtlich der Gewährung von - zivilrechtlichem - Räumungsschutz gemäß § 765a ZPO ausgeführt, daß nach dieser zivilprozessualen Vorschrift, die grundsätzlich einen Räumungsaufschub nur auf bestimmte Zeit zuläßt, in "einem noch engeren Kreis von Ausnahmefällen auf die Gewährung von Räumungsschutz auf Dauer" führen kann.
  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Vollstreckungsgerichts zur Flankierung von

    Hierzu gehören zum einen zumutbare Anstrengungen des Suizidgefährdeten selbst (vgl. etwa BVerfG NJW 1992, 1155; 2004, 49 f.; NJW-RR 1993, 463, 464), etwa die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, ggf. unter Einbeziehung eines stationären Klinikaufenthaltes.
  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 208/05

    Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz

    Im Hinblick auf das entgegenstehende Grundrecht des Gläubigers auf Schutz seines Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) kann dabei auch von dem Schuldner selbst jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Gesundheitsrisikos verlangt werden (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 1 BvR 224/05, NZM 2005, 657, unter II 2 b cc; NJW 2004, 49, 50; NJW-RR 1993, 463, 464; NJW 1992, 1155).
  • KG, 23.02.1998 - 25 W 8815/96

    Anwendbarkeit des § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) im

    Zur Abwendung schwerwiegender Gesundheitsbeeinträchtigungen - wie etwa bei einer Lebensgefahr - kann die Vollstreckung sogar für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen sein (BVerfG, NJW 1992, 1155; das Grundeigentum, 1997, 1390).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1996 - 1 S 1494/96

    Herausgabe einer zwecks Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung -

    Zwar mag es wegen einer unmittelbaren Gefährdung von Leben oder Gesundheit des Eingewiesenen aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ableitbare Ausnahmefälle geben, in denen eine Beschlagnahme einer Wohnung und Einweisung eines Obdachlosen über sechs Monate hinaus ausgedehnt werden kann oder jedenfalls eine Räumung unverhältnismäßig wäre (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.1.1992 - 1 BvR 1466/91 -, NJW 1992, 1155 u. v. 1.2.1994 - 1 BvR 105/94 -, NJW 1994, 1272).
  • LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 1 T 115/05

    Räumungsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluss: Dauernder

  • OLG Oldenburg, 12.10.1995 - 2 W 87/95

    Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung in der Zwangsvollstreckung trotz

  • LG Gießen, 28.05.2002 - 7 T 323/02

    Räumung nicht transportfähiger Patienten; Transport von Patienten; Unzumutbare

  • OLG Rostock, 26.02.1996 - 4 W 95/95

    Zwangsräumung von Wohnraum

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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.01.1992 - 2 BvR 1830/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4266
BVerfG, 07.01.1992 - 2 BvR 1830/91 (https://dejure.org/1992,4266)
BVerfG, Entscheidung vom 07.01.1992 - 2 BvR 1830/91 (https://dejure.org/1992,4266)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Januar 1992 - 2 BvR 1830/91 (https://dejure.org/1992,4266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Vermögensrechtlicher Streitgegenstand - Versagung einer Sachentscheidung - Geringfügigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1155
  • NVwZ 1992, 563 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 2 BvR 1830/91
    Der Verlust dieses Anspruchs trifft den Beschwerdeführer, einen Krankengymnasten mit eigener Praxis, nicht so schwer, daß demgegenüber der Zweck des § 93c Satz 2 BVerfGG , das Bundesverfassungsgericht von Verfassungsbeschwerden geringen sachlichen Gehalts zu entlasten, zurücktreten müßte (vgl. BVerfGE 46, 72 f.; 47, 102 [104 f.]; 47, 128 f.).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 96/77

    Voraussetzungen für die Nichtannanhme einer Verfahrensbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 2 BvR 1830/91
    Der Verlust dieses Anspruchs trifft den Beschwerdeführer, einen Krankengymnasten mit eigener Praxis, nicht so schwer, daß demgegenüber der Zweck des § 93c Satz 2 BVerfGG , das Bundesverfassungsgericht von Verfassungsbeschwerden geringen sachlichen Gehalts zu entlasten, zurücktreten müßte (vgl. BVerfGE 46, 72 f.; 47, 102 [104 f.]; 47, 128 f.).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvR 40/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Nichtannahme bei Fehlen eines

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 2 BvR 1830/91
    Der Verlust dieses Anspruchs trifft den Beschwerdeführer, einen Krankengymnasten mit eigener Praxis, nicht so schwer, daß demgegenüber der Zweck des § 93c Satz 2 BVerfGG , das Bundesverfassungsgericht von Verfassungsbeschwerden geringen sachlichen Gehalts zu entlasten, zurücktreten müßte (vgl. BVerfGE 46, 72 f.; 47, 102 [104 f.]; 47, 128 f.).
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