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   BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89   

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BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89 (https://dejure.org/1991,1001)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1991 - I ZR 210/89 (https://dejure.org/1991,1001)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - I ZR 210/89 (https://dejure.org/1991,1001)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 52 Abs. 1 S. 3
    Begriff der Veranstaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 116, 305
  • NJW 1992, 1171
  • MDR 1992, 359
  • GRUR 1992, 386
  • ZUM 1992, 200
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89
    Auch dem ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob der tägliche Dauerempfang gemeint ist oder die einzelne Werkwiedergabe aus besonderem Anlaß wie zum Beispiel einer Feier, eines bunten Nachmittags oder eines Kaffeekränzchens (vgl. auch BVerfGE 79, 29, 38 = GRUR 1989, 193, 195 - Vollzugsanstalten).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem die Verfassungsmäßigkeit des § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG hinsichtlich der Vergütungsfreiheit für die Sendung von Musikwerken in Vollzugsanstalten bejahenden Beschluß vom 11. Oktober 1988 zwar angeführt, daß sich diese Norm selbst bei weiter Auslegung des Veranstaltungsbegriffs mit dem Grundgesetz in Einklang befinde (BVerfGE 79, 29, 39 f. = GRUR 1989, 193, 196 - Vollzugsanstalten).

    Es hat jedoch die Entscheidung der auslegungsbedürftigen Frage, ob alle öffentlichen Wiedergaben in einer der in § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG genannten Einrichtungen oder nur einzelne, gesondert angesetzte Veranstaltungen von der Vergütungspflicht befreit sind, als nicht verfassungsrechtliches Problem ausdrücklich den mit der Sache befaßten Gerichten überlassen (BVerfGE 79, 29, 36, 37, 39 = GRUR 1989, 193, 195).

  • OLG Frankfurt, 24.01.1991 - 6 U 176/89

    Justizvollzugsanstalten

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89
    Es hat dabei zutreffend einen engen Veranstaltungsbegriff zugrunde gelegt, der nur die Einzelveranstaltung aus besonderem Anlaß erfaßt und nicht die tägliche Dauernutzung (ebenso Seifert in Festschrift Reichardt, 1990 S. 225, 242; a.A. OLG Frankfurt GRUR 1991, 602 ff. (nicht rechtskr.); Schricker/Melichar, Urheberrecht, 1987, § 52 Rdn. 23).

    Auch den in dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 24. Januar 1991 (GRUR 1991, 602, 603 f.) weiter angeführten Stellen aus den Gesetzesmaterialien lassen sich weder eine Definition noch hinreichende Anhaltspunkte für eine extensive Auslegung entnehmen.

  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 83/66

    Kandinsky

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89
    Bei der Auslegung des für das Urheberrecht nicht gesetzlich definierten Begriffs der Veranstaltung ist von dem in der Rechtsprechung anerkannten Auslegungsgrundsatz auszugehen, daß die das Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers einschränkenden Bestimmungen einen Ausnahmecharakter haben und daher grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. BGHZ 50, 147, 152 f. - Kandinsky I; 58, 262, 265 - Landesversicherungsanstalt; 85, 1, 4 f. - Presseberichterstattung I; 87, 126, 129 - Zoll- und Finanzschulen).
  • BGH, 06.03.1986 - I ZR 208/83

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts an Tonträgern

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89
    Mit der Vergütungsfreiheit wird eine Ausnahme von dem das Urheberrecht tragenden Leitgedanken begründet, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. zuletzt BGHZ 97, 37, 43 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 208/83, GRUR 1986, 736, 738 - Schallplattenvermietung; BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373, 376 - Schallplattenimport III; BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 100/87, GRUR 1989, 417, 418 - Kauf mit Rückgaberecht).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89
    Die Herrschaft des Urhebers über sein Werk, auf die sich sein Anspruch auf einen gerechten Lohn für eine Verwertung seiner Leistung durch Dritte gründet, wird ihm dabei nicht erst durch den Gesetzgeber verliehen, sondern folgt aus der Natur der Sache, nämlich aus seinem geistigen Eigentum, das durch die positive Gesetzgebung nur seine Anerkennung und Ausgestaltung findet (BGHZ 17, 266, 278 - Grundig-Reporter).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 100/87

    Vergütungspflicht des Vermietens von Vervielfältigungsstücken bei

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89
    Mit der Vergütungsfreiheit wird eine Ausnahme von dem das Urheberrecht tragenden Leitgedanken begründet, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. zuletzt BGHZ 97, 37, 43 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 208/83, GRUR 1986, 736, 738 - Schallplattenvermietung; BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373, 376 - Schallplattenimport III; BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 100/87, GRUR 1989, 417, 418 - Kauf mit Rückgaberecht).
  • BGH, 07.06.1984 - I ZR 57/82

    Vergütungspflicht der Wiedergabe von Musik- und Sprachwerken in den

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89
    Der Senat hat bereits zur alten Gesetzesfassung näher ausgeführt, aus den Gesetzesmaterialien werde deutlich, "daß der Gesetzgeber nur an eng begrenzte Ausnahmen für gelegentliche (Einzel-)Veranstaltungen, nicht aber an eine derart intensive (Dauer-)Nutzung gedacht hat, wie sie bei einer in der täglichen Freizeit in einem Gemeinschaftsraum erfolgenden ständigen öffentlichen Musikwiedergabe vorliegt" (BGH, Urt. v. 7.6.1984 - I ZR 57/82, GRUR 1984, 734, 736 - Vollzugsanstalten).
  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83

    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten;

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89
    Mit der Vergütungsfreiheit wird eine Ausnahme von dem das Urheberrecht tragenden Leitgedanken begründet, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. zuletzt BGHZ 97, 37, 43 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 208/83, GRUR 1986, 736, 738 - Schallplattenvermietung; BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373, 376 - Schallplattenimport III; BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 100/87, GRUR 1989, 417, 418 - Kauf mit Rückgaberecht).
  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 30/70

    Musikdarbietungen in Heimen einer Landesversicherungsanstalt

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89
    Bei der Auslegung des für das Urheberrecht nicht gesetzlich definierten Begriffs der Veranstaltung ist von dem in der Rechtsprechung anerkannten Auslegungsgrundsatz auszugehen, daß die das Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers einschränkenden Bestimmungen einen Ausnahmecharakter haben und daher grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. BGHZ 50, 147, 152 f. - Kandinsky I; 58, 262, 265 - Landesversicherungsanstalt; 85, 1, 4 f. - Presseberichterstattung I; 87, 126, 129 - Zoll- und Finanzschulen).
  • OLG München, 13.07.1989 - 29 U 1558/89

    Begriff der 'Veranstaltung' im Sinne des § 52 Abs. 1 S. 3 Urhebergesetz (UrhG);

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89
    Die Berufung des Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG München ZUM 1990, 93 ff.).
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

  • BGH, 22.02.1991 - 1 StR 44/91

    Begriff der Veranstaltung

  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85

    Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des

  • BGH, 01.07.1982 - I ZR 118/80

    Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe

  • BGH, 17.03.1983 - I ZR 186/80

    Zoll- und Finanzschulen

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93

    "Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von

    Dieser beruht auf der Lehre vom geistigen Eigentum und besagt, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (st. Rspr.; vgl. BGHZ 92, 54, 57 - Zeitschriftenauslage in Wartezimmern; 97, 37, 43 - Filmmusik; 116, 305, 308 - Altenwohnheim II).
  • AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15

    Widerrufsrecht bei Möbelzusammenstellung nach Kundenwunsch

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des BGH ist der Grundsatz anerkannt, dass Ausnahmebestimmungen eng auszulegen sind (zuletzt etwa EuGH, Urt. v. 05.03.2015, C-553/13, Rn. 39; siehe z.B. auch BGHZ 116, 305, 308 ff.).
  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    cc) Unter den nunmehr gegebenen Verhältnissen darf den Urhebern bei einem Kopienversand der streitgegenständlichen Art ein Anspruch auf eine dieser Werknutzung angemessene Vergütung auch mit Rücksicht darauf nicht verweigert werden, daß das Urheberrecht als Eigentum im Sinne des Art. 14 GG grundrechtlich geschützt ist und - auch mit Rücksicht auf diese Garantie - im gesamten Urheberrecht der Grundsatz zu beachten ist, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 159/84, GRUR 1987, 36 - Liedtextwiedergabe II; BGHZ 116, 305, 308 - Altenwohnheim II; 135, 1, 9 - Betreibervergütung, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 124/91

    Rundfunksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten

    Ihrer entsprechenden Anwendung auf Vervielfältigungen (§ 16 UrhG) steht bereits entgegen, daß die Schranken des ausschließlichen Rechts des Urhebers, die ohnehin grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. BGHZ 116, 305, 308 [BGH 12.12.1991 - I ZR 210/89] - Altenwohnheim II, m.w.N.), einer entsprechenden Anwendung nur in seltenen Fällen zugänglich sind (vgl. dazu auch BGHZ 99, 162, 164 - Filmzitat; BGH, Urt. v. 18.4. 1985 - I ZR 24/83, GRUR 1985, 874, 876 - Schulfunksendung; Schricker/Melichar, Urheberrecht, Vor §§ 45 ff. Rdn. 16; Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 7. Aufl., Vor § 45 Rdn. 3).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner - nach Ergehen des Berufungsurteils verkündeten - Entscheidung "Altenwohnheim II" (BGHZ 116, 305 [BGH 12.12.1991 - I ZR 210/89]) ausgeführt hat, ist bei Anwendung des § 52 Abs. 1 UrhG von einem engen Veranstaltungsbegriff auszugehen, weil die Vorschrift als Schranke für das ausschließliche Recht der öffentlichen Wiedergabe grundsätzlich eng auszulegen ist.

  • BVerfG, 10.04.1996 - 1 BvR 368/92

    Begriff der Veranstaltung im Urheberrecht

    Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs [- I ZR 210/89 - vom 12.12.1991 in BGHZ 116, 305], nach der § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG dahin auszulegen ist, daß von der Vergütungspflicht für Wiedergaben geschützter Musikwerke in Altenheimen nur Einzelveranstaltungen aus besonderem Anlaß, nicht aber regelmäßige Werkwiedergaben, insbesondere die tägliche Dauernutzung, freigestellt sind.
  • BGH, 12.11.1992 - I ZR 194/90

    Katalogbild - Katalogbildfreiheit

    Der tragende Leitgedanke des Urheberrechts, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (zuletzt BGHZ 116, 305, 308 [BGH 12.12.1991 - I ZR 210/89] - Altenwohnheim II m.w.N.; st. Rspr.), läßt eine Einschränkung nur in den engen Grenzen des jeweiligen Ausnahmetatbestandes und seines konkreten Normzwecks zu.
  • AG Frankenthal, 12.07.2016 - 3a C 58/16

    Urheberrecht: Vergütungspflicht bei öffentlicher Wiedergabe von Liedern beim "Tag

    Bei der Auslegung des für das Urheberrecht nicht gesetzlich definierten Begriffs der Veranstaltung ist von dem in der Rechtsprechung anerkannten Auslegungsgrundsatz auszugehen, dass die das Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers einschränkenden Bestimmungen einen Ausnahmecharakter haben und daher grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. BGH Urteil vom 12.12.1991 - I ZR 210/89 "Altenwohnung II").
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 23/92

    "Verteileranlage im Krankenhaus"; Übertragung von Hörfunksendungen geschützter

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner - nach der letzten mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts verkündeten - Entscheidung "Altenwohnheim II" (BGHZ 116, 305, 307) [BGH 12.12.1991 - I ZR 210/89] ausgeführt hat, werden durch § 52 Abs. 1 UrhG nur Einzelveranstaltungen aus besonderem Anlaß von der Vergütungspflicht freigestellt, nicht aber regelmäßige Werkwiedergaben, insbesondere tägliche Dauernutzungen.
  • LG München I, 27.07.1994 - 21 O 22343/93

    Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von

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  • OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 2 U 50/02

    Nanosol

    Zum Klagegrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der Klägerin zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (BGH, NJW 1992, 1171, 1173 re. Sp. m. w. N.).
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