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   OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91   

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https://dejure.org/1992,2295
OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91 (https://dejure.org/1992,2295)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.1992 - 2 Ss 124/91 (https://dejure.org/1992,2295)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 2 Ss 124/91 (https://dejure.org/1992,2295)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einsehbarkeit eines Ladengeschäftes; Pornographische Schriften; Indizierte Schriften; Unterbreitung eines Angebots; Individualisierbarkeit der Angebotsadressaten; Mietinteressenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1184
  • MDR 1992, 688
  • afp 1992, 214
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1987 - 1 StR 247/87

    Begriff des Ladengeschäftes

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91
    Ausgeschlossen werden sollte nicht nur der unmittelbare Kontakt von Kindern und Jugendlichen mit pornographischen bzw. indizierten Videofilmen, sondern es sollte auch denkbaren Gefährdungen vorgebeugt werden, die sich daraus ergeben können, dass Kinder und Jugendliche die Abwicklung der Vermietung von entsprechenden Videofilmen an erwachsene Kunden wahrnehmen können (vgl. BGH in NJW 1988, 272; Greger in NStZ 1988, 416).

    Auch wenn man Verbotsschilder als Zugangsbeschränkung ausreichen lässt (vgl, Lenckner a.a.O., Rdn. 24c, 11; SK-Horn, a.a.O., Rdn. 17; a.A. Dreher/Tröndle, a.a.O., Rdn. 15), ist zusätzlich eine Kontrolle der Verbotsbeachtung geboten (vgl. BGH in NJW 1988, 272; Laufhütte in LK, StGB, 10. Aufl., § 184, Rdn. 23).

    Das neu entscheidende Berufungsgericht wird zu berücksichtigen haben, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten als damaligem Geschäftsführer der die Videothek betreibenden GmbH für die Gestaltung des Ladengeschäfts und das Angebot von Videofilmen sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB ergeben kann, ohne dass es eines Rückgriffes auf § 130 Abs. 1 und 2 Nr. 2 OWiG bedarf, und dass es für die Tatbestandserfüllung nach §§ 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB, 3 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 1 Nr. 3 GjS unerheblich ist, ob die indizierten bzw. pornographischen Videofilme in dem Hauptraum oder - wie seiner Einlassung zufolge vom Angeklagten angeordnet - in dem abgetrennten Teil des Ladengeschäftes angeboten wurden (vgl. BGH in NJW 1988, 272).

  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86

    Strafbare Werbung für Pornographie

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91
    Zwar ist die Fassung der §§ 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB, 3 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 1 Nr. 3 GjS ("einem anderen anbietet") enger als diejenige der §§ 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB, 5 Abs. 2 GjS ("öffentlich anbietet", wobei sich das Angebot nicht an bestimmte Personen wenden muss, vgl. BGHSt 34, 94, 98), doch folgt hieraus nicht, dass der Vermieter zu einem bestimmten Kunden als "einem anderen" in konkrete Vertragsverhandlungen getreten sein muss.

    Darin unterscheidet sich der Regelungsgegenstand der §§ 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB, 3 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 1 Nr. 3 GjS, soweit Angebote in Ladengeschäften betroffen sind, von der Fallkonstellation der §§ 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB, 3 Abs. 1 Nr. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1 GjS, in der schon wegen des maßgeblichen Alters des Angebotsadressaten dessen Person konkret bestimmt sein muss (vgl. dazu Lenckner in Schönke-Schröder, StGB, 24. Aufl., § 184, Rdn. 7; BGHSt 34, 94, 98), und von der Fallkonstellation des § 184 Abs. 1 Nr. 3 StGB (für die unter "einem anderen" eine bestimmte Person verstanden wird, der ein konkretes Angebot unterbreitet wird; vgl. zu Werbeinseraten des Versandhandels OLG Düsseldorf in NStE Nr, 5 zu § 184 StGB), da es beim Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen pp.

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91
    Diesem unterschied trägt der Gesetzestext trotz der übereinstimmenden Formulierung "einem anderen anbietet" hinreichend Rechnung, soweit er in § 184 Abs. 1 Nrn. 3 und 3a StGB tatbestandlich an unterschiedliche Orte des Angebotes anknüpft und somit den Weg zu einer zulässigen Auslegung eröffnet (vgl. dazu allgemein BVerfGE 71, 108, 114 ff.).

    Die Auslegung eines Straftatbestandes hat sich im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot (Art. 10 3 Abs. 2 GG, § 1 StGB) an dem Text des Gesetzes zu orientieren, wobei der aus der Sicht des Normadressaten mögliche Wortsinn des Gesetzes die äußerste Grenze richterlicher Interpretation bezeichnet (BVerfGE 71, 108, 114 ff., und 73, 206, 234 ff.).

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91
    Die Entscheidung des Gesetzgebers ist angesichts der ihm eingeräumten weitgehenden Gestaltungsfreiheit nicht dahin zu überprüfen, ob er die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 80, 244, 255).
  • OLG Oldenburg, 22.01.1990 - Ss 1/90

    Veränderung, nachteilige, Wasserspiegel

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91
    Ebenso wie aus diesem Grunde der Zugang selbst zu denjenigen Teilen des Ladengeschäfts, in denen keine indizierten oder pornographischen Schriften angeboten werden, Jugendlichen und Kindern nicht ermöglicht werden darf (vgl. BT-Drucksache 10/2546, S. 25; VGH Mannheim in NStE Nr. 4 zu § 3 GjS), kommt es auch für die Einsehbarkeit von draußen nicht darauf an, ob diese Schriften bzw. Filme von dem Wahrnehmungsbereich der Jugendlichen und Kinder erfasst sind (vgl. Dreher/Tröndle, StGB, 45, Aufl., S 184 Rdn. 20c; Greger in NStZ 1986, 8, 12; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. November 1990, 3 Ss 1/90; Urteil des Senats vom 17. Dezember 1991, 2 Ss 118/91).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91
    Den Gerichten ist es verwehrt, seine Entscheidung zu korrigieren (BVerfGE 73, 206, 236).
  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Zwar reicht es zur Bejahung dieses Tatbestandsmerkmals nicht ohne weiteres aus, wenn der Jugendliche erst auf rechtswidrige Weise vom pornographischen Inhalt der Schrift Kenntnis erlangt (vgl. OLG Karlsruhe aaO; zweifelnd auch insoweit BGHSt 34, 94; ablehnend OLG Hamburg NJW 1992, 1184).
  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    a) Ziel der mit dem Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 25. Februar 1985 in § 184 Abs. 1 StGB eingefügten Bestimmung Nr. 3a war es, Minderjährige effektiv gegen die sich aus der - damals neuen - Vertriebsform der Vermietung von Videokassetten ergebenden sittlichen Gefahren abzuschirmen (BTDrucks. 10/2546 S. 16 ff.; siehe auch BGH NJW 1988, 272; OLG Hamm NStZ 1988, 415; HansOLG Hamburg NJW 1992, 1184).
  • BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03

    Gesetzlichkeitsprinzip (Bestimmtheitsgebot; Wortlautgrenze; Analogieverbot;

    Wie die Beschwerdeführerin einräumt, ist die Auslegung, es komme auf die Einsehbarkeit des Ladengeschäfts an (so auch OLG Hamburg, NJW 1992, S. 1184 f.; Scholz, Jugendschutz, 2. Aufl., 1992, § 3 GjS, Anm. 5; ebenso zur insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 184, Rn. 14; Laufhütte, in: LK, StGB, 11. Aufl., § 184, Rn. 32; Kühl, in: Lackner/Kühl, StGB, 24. Aufl., § 184, Rn. 5; Greger, NStZ 1986, S. 8 ; a.A. Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 184, Rn. 25 b; Horn/Wolters, in: SK, StGB, § 184, Rn. 18, 29), vom möglichen Wortsinn der Vorschrift gedeckt.
  • VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01

    Keine Jugendgefährdung durch speziell gesicherte Video-Verleih-Automaten

    Dass der Bildschirm der Videoautomaten oder gar der gesamte Raum von außen durch das Schaufenster eingesehen werden kann (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 28.01.1992, NJW 1992, 1184 ff.  m. w. N.), ist bei den streitgegenständlichen Betriebsstätten nach Aktenlage nicht der Fall.
  • LG Krefeld, 05.01.2005 - 12 O 110/04

    Anforderungen an ein Altersverifikationssystem

    Die beiden Entscheidungen, die von den Antragsgegnerinnen in diesem Zusammenhang angeführt werden (BGH NJW 1988, 272; OLG Hamburg NJW 1992, 1184, 1185) betreffen beide das Angebot von pornografischen Schriften in einem Ladenlokal.
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