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   BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91   

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https://dejure.org/1992,910
BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91 (https://dejure.org/1992,910)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91 (https://dejure.org/1992,910)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1054/91 (https://dejure.org/1992,910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • Wolters Kluwer

    Mietverhältnis - Entscheidungen des Mieters - Entgegenstehende Interessen des Vermieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit; Eigenbedarfskündigung; Alternativwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG durch gerichtlichen Eingriff in das Bestimmungsrecht des Mieters bezüglich seines Wohnbedarfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 85, 214
  • NJW 1992, 1220
  • ZMR 1992, 230
  • ZMR 1992, 330
  • FamRZ 1992, 1151 (Ls.)
  • WM 1992, 791
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91
    Diese Entscheidung haben die Gerichte ebenso zu achten wie die Entscheidung des Vermieters über seinen Eigenbedarf (vgl. BVerfGE 79, 292 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91
    Eine ausdrückliche Benennung des als verletzt gerügten Grundrechtsartikels verlangen diese Vorschriften nicht (vgl. BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Allerdings kann Art. 2 Abs. 1 GG in spezifischen Konstellationen auch im Privatrechtsverhältnis Schutz bieten wie etwa in typisierbaren Fallgestaltungen, die sich besonders belastend auswirken und eine strukturelle Unterlegenheit des einen Vertragsteils erkennen lassen (vgl. BVerfGE 89, 214 ) oder kann in Einzelfällen als Auffanggrundrecht dienen (vgl. BVerfGE 85, 214 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Der Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG kann in Räumungsprozessen berührt sein, wenn das Mietgericht dem Mieter seine Vorstellungen von angemessenem Wohnen aufdrängt (vgl. BVerfGE 85, 214 ).
  • BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10

    Zu den Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer

    Es ist Sache des Mieters, über die Eignung einer Wohnung für seine persönlichen Zwecke zu entscheiden (BVerfG, NJW 1992, 1220, 1221).
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