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   BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 1273/91   

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https://dejure.org/1992,3850
BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 1273/91 (https://dejure.org/1992,3850)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.1992 - 1 BvR 1273/91 (https://dejure.org/1992,3850)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - 1 BvR 1273/91 (https://dejure.org/1992,3850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip durch Versagung von Räumungsschutz bei Lebens- oder Gesundheitsgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhaltungsmaßnahme - Räumung - Eingriff - Mieter - Vermieter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1378
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 1273/91
    Nach den für Räumungsschutzverfahren (§ 765 a ZPO ) entwickelten Grundsätzen von BVerfGE 52, 214 [219 f.] verlangt das genannte Grundrecht in Fällen, in denen ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu besorgen ist, unter anderem eine besonders sorgfältige Nachprüfung entsprechenden Vortrags und dessen angemessene Berücksichtigung im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung.
  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    Diese Verpflichtung zu besonders sorgfältiger Nachprüfung des Parteivorbringens bei schwerwiegenden Eingriffen in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit folgt nicht zuletzt aus der grundrechtlichen Verbürgung in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (ggfs. in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip; st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, NJW-RR 1993, 463, 464 [zum Vorliegen einer Härte nach § 541b BGB aF]; BVerfGE 52, 214, 219 f.; BVerfG, NJW 1992, 1378; NJW-RR 2014, 584, 585 mwN [jeweils zu § 765a ZPO]).
  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 167/17

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Doppelhaushälfte nach Kündigung des

    Diese Verpflichtung zu besonders sorgfältiger Nachprüfung des Parteivorbringens bei schwerwiegenden Eingriffen in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit folgt nicht zuletzt aus dessen grundrechtlicher Verbürgung in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (ggfs. in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip; st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, NJW-RR 1993, 463, 464 [zum Vorliegen einer Härte nach § 541b BGB aF]; BVerfGE 52, 214, 219 f.; BVerfG, NJW 1992, 1378; NJW-RR 2014, 584, 585 mwN [zu § 765a ZPO]).
  • AG München, 30.12.2016 - 453 C 22061/15

    Kein Fall der Luxusmodernisierung

    Zwar kommt der gesundheitlichen Unversehrtheit des Mieters eine besondere Bedeutung zu, so dass bei Vorliegen von gesundheitlichen Bedenken eine besonders intensive Prüfung der Interessensabwägung erfolgt (BVerfG WuM 1992, 104, LG Köln WuM 2002, 669).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr des Räumungsschuldners

    Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Maßstäben für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr, die auch gelten, soweit es darum geht, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren wegen der bei endgültiger Zuschlagserteilung und Zwangsräumung des Grundstücks drohenden Gefahr der Selbsttötung des Schuldners einstweilen einzustellen ist (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657).
  • BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung

    Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, entspricht im Ausgangspunkt vielmehr der für Räumungsschutzverfahren (§ 765 a ZPO ) entwickelten Rechtspr. des BVerfG (BVerfGE 52, 214 "219 f." [WuM 1980, 27]; BVerfG, NJW 1991, 3207 Nr. 1 = WuM 1992, 6 ), deren Grundsätze auch für vergleichbare Härteprüfungen des materiellen Rechts gelten (Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG, NJW 1992, 1378 = WuM 1992, 104 "107").

    Mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Pflicht zu besonders sorgfältiger Nachprüfung des Parteivorbringens bei schwerwiegenden Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit (vgl. BVerfGE 52, 214 "219 f." [= WuM 1980, 27]; BVerfG, NJW 1992, 1378 [= WuM 1992, 104] drängte sich demgegenüber die Einholung eines Sachverständigengutachtens auf.

  • LG Berlin, 03.07.2019 - 65 S 227/18

    Realisierbarkeit eines Eigennutzungswunsches des Vermieters bei fehlendem Visum

    Es genügt nicht, wenn im Kündigungsschreiben lediglich der Gesetzeswortlaut oder das Kündigungsinteresse ("wegen Eigenbedarfs") mitgeteilt wird (BVerfG, Beschl. vom 14.01.1992 - 1 BvR 1273/91, NJW 1992, 1379, nach beck-online; Schmidt-Futterer/Blank Mietrecht, 14. Aufl. 2019, BGB § 573 Rn. 217), denn der Mieter erhielte damit nicht - dem Zweck der Begründungspflicht entsprechend - die erforderlichen Informationen, die es ihm ermöglichen, sich frühzeitig Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen (vgl. BT-Drs. VI/1549, 6f. [zu § BGB § 556a aF]; BT-Drs. 14/4553, 66).
  • LG Hamburg, 26.07.1994 - 316 S 44/94
    Die Gerichte sind nämlich gehalten, das verfassungsrechtliche Gebot, eine mögliche Gefährdung von Leben und Gesundheit mit besonderer Sorgfalt zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer vom 14.01.1992 - 1 BvR 1273/91 -, WM 1992, 104, 107), zu beachten.
  • OLG Frankfurt, 28.10.1993 - 20 W 395/93

    Vollstreckungsschutz bei Zwangsräumung wegen Gefahr für die Gesundheit der Mutter

    Bei einer möglichen Gefährdung von Leben und körperlicher Unversehrtheit hat das Bundesverfassungsgericht die Anwendung besonderer Sorgfalt verlangt (BVerfG NJW 1979, 2607 ff = BVerfGE 52, 214 ff; BVerfG NJW 1991, 3207; BVerfG NJW 1992, 1378; BVerfG MJW 1992, 1155; BVerfG WuM 1993, 172 ff = DWW 1993, 134; vgl. auch Vollkommer, Verfassungsmäßigkeit des Vollstreckungszugriffs, Rpfleger 1982, 1 ff, 2; Sonnenschein, Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietrecht, NJW 1993, 161 ff).
  • LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17

    Duldungspflicht hinsichtlich des Einbaus von Rauchwarnmeldern in der Mietwohnung

    Dazu gehören auch mögliche Gefährdungen von Leben und Gesundheit, die im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG mit besonderer Sorgfalt zu prüfen sind (BVerfG NJW 1992, 1378 zu § 541b BGB a.F. für die ernsthafte Möglichkeit einer durch die Räumung während der Modernisierung verursachten Hirnblutung).
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