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OLG Stuttgart, 18.12.1991 - 1 U 155/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Polizeiliche Räumung einer Diskothek; Anspruch auf eine angemessene Entschädigung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
PolG BW § 7; PolG BW § 9; PolG BW § 41
Polizeiliche Räumung einer Diskothek nach Bombendrohung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 17.09.1991 - 5 O 162/91
- OLG Stuttgart, 18.12.1991 - 1 U 155/91
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1396
- VersR 1992, 1234
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.02.1952 - III ZR 233/51
Anschein einer polizeilichen Gefahr
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 76.82
Pflicht des Eigentümers - Schadensstiftender Mißbrauch der Sache - Vorsorge gegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
Maßnahmen der Gefahrenabwehr
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Koblenz, 23.09.2009 - 1 U 428/09
Klage auf finanzielle Entschädigung gegen Stadt Koblenz wegen Bombenentschärfung …
Anders als in der von den Klägerinnen in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NJW 1992, 1396) wurde durch die Evakuierungsanordnung eine nicht überschaubare und auch nicht konkret bezeichenbare Vielzahl von Personen unmittelbar und gleichfalls eine nicht näher bestimmbare große Anzahl von Firmen, Gewerbebetrieben u.s.w. mittelbar durch das Handeln der Stadt K... betroffen. - OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 U 1522/02
Amtshaftung bei pflichtgemäßer Halterabfrage durch Beamten bei Routinekontrolle
Für den wortgleich formulierten § 7 PolG BW hat das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 18.12.1991, Az.: 1 U 155/91, NJW 1992, 1396) bereits entschieden, dass die Haftung als Zustandsstörer auf Grund Eigentums nur eingreift, wenn die Gefahr unmittelbar vom Zustand der Sache ausgeht.