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   BGH, 05.11.1991 - X ZR 91/90   

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https://dejure.org/1991,2459
BGH, 05.11.1991 - X ZR 91/90 (https://dejure.org/1991,2459)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1991 - X ZR 91/90 (https://dejure.org/1991,2459)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1991 - X ZR 91/90 (https://dejure.org/1991,2459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    AGB - Klausel - Anzeige - Fremdbeilage - Beilage - Zeitungsbeilage - Vertragsklausel - Chiffre-Dienst - Generalklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9
    Wirksamkeit einzelner Klauseln der "AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften"

  • rechtsportal.de

    AGBG § 9
    Wirksamkeit einzelner Klauseln der "AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anzeigenrecht: Der Anzeigenvertrag ist ein Werkvertrag

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1450
  • MDR 1992, 555
  • WM 1992, 439
  • afp 1992, 137
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BGH, 05.11.1991 - X ZR 91/90
    Wegen des hohen Stellenwerts des Persönlichkeitsrechts (vom BVerfG seit BVerfGE l, 97, 104 in st. Rspr. betont, s. etwa auch BVerfGE 80, 367, 373 f.) von Kunde und Absender, als dessen Ausprägung deren ungestörte Kommunikation anzusehen ist, können die wirtschaftlichen Gesichtspunkte, die die Beklagte ins Feld führt, eine Aushöhlung von deren Persönlichkeitsrecht nicht rechtfertigen.
  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 335/79

    Anwendung einer durch Urteil verbotenen Bestimmung aus Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 05.11.1991 - X ZR 91/90
    Das Gericht hat abzuwägen, ob die Veröffentlichung zur Beseitigung der eingetretenen Störung des Rechtsverkehrs (hierzu BGH NJW 1981, 1511, 1512) erforderlich ist (so zutreffend etwa Palandt/Heinrichs, Komm. z. BGB, 50. Aufl. 1991, Anm. zu § 18 AGBG).
  • BGH, 20.02.1990 - VI ZR 241/89

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unbefugtes Öffnen verschlossener Post

    Auszug aus BGH, 05.11.1991 - X ZR 91/90
    Die Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie sie vom VI. Zivilsenat im Urteil vom 20. Februar 1990 (z.B. abgedruckt in WM 1990, 1167 [BGH 20.02.1990 - VI ZR 241/89]) eingehend ausgeführt ist.
  • OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14

    AGB-Kontrollklage: Folgenbeseitigungsanspruch und Auskunftsanspruch des

    § 7 UKlaG gebe dem Gericht die Möglichkeit nach seinem Ermessen eine Veröffentlichungsbefugnis hinsichtlich des erstrittenen Urteils auszusprechen (vgl. BGH, NJW 1992, 1450, 1452; BGH, WRP 2007, 977, Tz. 47 - Tankstellenhalter-Vertragswerk).

    Über die Veröffentlichungsbefugnis nach § 7 UKlaG hat dementsprechend das Gericht aufgrund einer Ermessensentscheidung zu befinden; es hat abzuwägen, ob die Veröffentlichung zur Beseitigung der eingetretenen Störung des Rechtsverkehrs, nicht des durch die Störung in der Vergangenheit betroffenen, erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - VIII ZR 117/06, WRP 2007, 977, Tz. 47 - Tankstellenhaltervertragswerk, u.H. auf BGH, Urteil vom 05. November 1991 - X ZR 91/90, NJW 1992, 1450 [unter II 5], zu § 18 S. 1 AGBG).

  • BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 117/06

    Unzulässige Benachteiligung des Tankstellenhalters

    Über die Veröffentlichungsbefugnis (§ 7 UklaG) hat das Gericht aufgrund einer Ermessensentscheidung zu befinden; es hat abzuwägen, ob die Veröffentlichung zur Beseitigung der eingetretenen Störung des Rechtsverkehrs erforderlich ist (BGH, Urteil vom 5. November 1991 - X ZR 91/90, NJW 1992, 1450, unter II 5, zu § 18 Satz 1 AGBG).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 38/99

    "Vorleistungspflicht"; Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht;

    Die hier zu beurteilenden Vereinbarungen über die Aufnahme einer Werbeanzeige in ein Telefonbuch hat es dabei zutreffend als Werkvertrag qualifiziert (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.1991 - X ZR 91/90, NJW 1992, 1450, 1451).
  • OLG Hamm, 17.12.1999 - 11 U 112/99
    Die Veröffentlichung erscheint zur Beseitigung der eingetretenen Störung des Rechtsverkehrs erforderlich (vgl. zu diesem Maßstab BGH, NJW 1992, 1450, 1452).
  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 17 U 149/97

    Inhaltskontrolle für Formularklauseln in einem Versicherungsvertrag, Zulässigkeit

    [ 12] Eine Veröffentlichungsbefugnis im Bundesanzeiger gemäß § 18 AGBG ist zu verneinen, wenn sich bei der Abwägung, ob die Veröffentlichung zur Beseitigung der eingetretenen Störung erforderlich ist (unter Beugnahme auf BGH, NJW 92, 1450, 1452), ergibt, dass eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger nur von geringem Nutzen ist, da weder die Kunden des beklagten U noch Konkurrenten den Bundesanzeiger zur Kenntnis zu nehmen pflegen.
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