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   BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90   

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BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90 (https://dejure.org/1991,6868)
BSG, Entscheidung vom 04.12.1991 - 2 RU 79/90 (https://dejure.org/1991,6868)
BSG, Entscheidung vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 79/90 (https://dejure.org/1991,6868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1525
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 22/89

    Unfallversicherung; Schule; Verantwortungsbereich

    Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90
    Dem Versicherungsschutz unterliegen daher in erster Linie Verrichtungen während des Schulunterrichts, in den dazwischenliegenden Pausen und im Rahmen schulischer Veranstaltungen, zB Schulausflüge und Schulreisen (BSG Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 22/89 - HV-Info 1990, 767).

    Eine Veranstaltung ist eine Schulveranstaltung, wenn sie im inneren Zusammenhang mit dem Schulbesuch steht und in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fällt (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 53; BSG Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 22/89 -HV-Info aaO).

    Entscheidend ist das - im Einzelfall oft schwierig abzugrenzende (s Brackmann aaO S 483p) - Gesamtbild der Veranstaltung (BSGE 48, 1, 2) unter Berücksichtigung ihrer Planung, Ankündigung und Durchführung (BSG Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 22/89 - HV-Info aaO).

    Gerade die Beteiligung des Schulleiters beschränkte sich hier nicht auf eine lediglich "organisatorische Hilfestellung" (BSG Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 22/89 - HV-Info aaO).

  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 74/82

    Schüler - Oberstufe - Hausaufgaben - Schuleigene Räumlichkeiten - Arbeitsunfall -

    Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90
    Dies betrifft bei Schülern allgemeinbildender Schulen insbesondere die Erledigung von Hausaufgaben im häuslichen Bereich (BSGE 56, 129, 131) oder beim privaten Nachhilfeunterricht (BSGE 41, 149, 152; Brackmann aaO S 474r I mwN).

    Der Senat hat eine Tätigkeit im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule bejaht, wenn ein Schüler, der die Oberstufe (Sekundarstufe II) einer allgemeinbildenden Schule besucht, in den von der Schule dafür bereitgestellten sonstigen Räumlichkeiten (Arbeitsraum, Bibliothek) Hausaufgaben erledigt (BSGE 56, 129).

  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82

    Unfallversicherungsschutz - Hausaufgabenbetreuung - Schadenersatz - Schüler

    Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90
    Außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule sind Verrichtungen nicht allein deshalb versicherungsrechtlich geschützt, weil sie wesentlich durch den Schulbesuch bedingt sind (BSGE 55, 141, 143; Brackmann aaO S 483o).

    Demgegenüber hat das Bundessozialgericht (BSG) eine zwar in den Räumen der Schule nach dem Schulunterricht, jedoch von einer anderen Behörde (italienisches Konsulat) und von einer von dieser Behörde gestellten Lehrkraft durchgeführte Hausaufgabenbetreuung als eine außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule liegende Veranstaltung angesehen (BSGE 55, 141).

  • BSG, 20.05.1976 - 8 RU 98/75

    Unfallversicherungsschutz - Fahrschüler - Spielereien mit Sprengkörpern

    Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90
    Während einer solchen Wartezeit stehen auch Spielereien, die dem Verhalten von Schülern des jeweiligen Alters entsprechen, unter Versicherungsschutz (BSGE 42, 42, 46; s auch Brackmann aaO S 483s I mwN).
  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 23/81
    Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90
    Indessen können auch außerhalb des eigentlichen Schulunterrichts liegende Verrichtungen in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule einbezogen werden (BSGE 51, 257, 259; 57, 260, 261), wie zB der Besuch einer außerlehrplanmäßigen, jedoch von der Schule durchgeführten Veranstaltung (BSGE 44, 94, 96; BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 23/81 - USK 82148).
  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70

    Verteilung der Entschädigungslast nach Reichsversicherungsordnung (RVO). -

    Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90
    Dies folgt sowohl aus dem Gesetzeswortlaut "während") als auch aus seiner Entstehungsgeschichte (dazu ausführlich BSGE 35, 207, 210 f mwN; s auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 474r I und 483o).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

    Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90
    Indessen können auch außerhalb des eigentlichen Schulunterrichts liegende Verrichtungen in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule einbezogen werden (BSGE 51, 257, 259; 57, 260, 261), wie zB der Besuch einer außerlehrplanmäßigen, jedoch von der Schule durchgeführten Veranstaltung (BSGE 44, 94, 96; BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 23/81 - USK 82148).
  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 114/75
    Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90
    Dies betrifft bei Schülern allgemeinbildender Schulen insbesondere die Erledigung von Hausaufgaben im häuslichen Bereich (BSGE 56, 129, 131) oder beim privaten Nachhilfeunterricht (BSGE 41, 149, 152; Brackmann aaO S 474r I mwN).
  • BSG, 25.01.1979 - 8a RU 54/78

    Unfallversicherungsschutz - Schüler - Schulveranstaltung - Fehlende Genehmigung

    Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90
    Entscheidend ist das - im Einzelfall oft schwierig abzugrenzende (s Brackmann aaO S 483p) - Gesamtbild der Veranstaltung (BSGE 48, 1, 2) unter Berücksichtigung ihrer Planung, Ankündigung und Durchführung (BSG Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 22/89 - HV-Info aaO).
  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 25/77

    Versicherungsschutz - Schüler - Schulveranstaltung - Skilehrgang - Innerer

    Auszug aus BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90
    Indessen können auch außerhalb des eigentlichen Schulunterrichts liegende Verrichtungen in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule einbezogen werden (BSGE 51, 257, 259; 57, 260, 261), wie zB der Besuch einer außerlehrplanmäßigen, jedoch von der Schule durchgeführten Veranstaltung (BSGE 44, 94, 96; BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 23/81 - USK 82148).
  • BSG, 11.10.1973 - 2 RU 60/72

    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung an Schulen -

  • BSG, 13.12.1984 - 2 RU 33/83
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 19/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Schülerunfall -

    Er liegt indes vor, wenn der Schüler an einer in den Lehrplan aufgenommenen Veranstaltung teilnimmt (BSG vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90 - NJW 1992, 1525) und erfasst damit jedenfalls Verrichtungen während des Schulunterrichts (BSG vom 23. April 1975 - 2 RU 227/74 - BSGE 39, 252, 253 = SozR 2200 § 550 Nr. 4 S 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schüler - sachlicher Zusammenhang -

    Diese Voraussetzungen sind in der Regel bei Aufnahme in den Lehrplan erfüllt (BSG, Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90 -, juris, Rz. 18).

    Somit konnten die Eltern und Schüler unter Berücksichtigung der ursprünglichen Planung, Ankündigung und Durchführung der Projektarbeit zunächst davon ausgehen, dass die Veranstaltung im inneren Zusammenhang mit dem Schulbesuch stand (so BSG, Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90 -, juris, Rz. 18).

  • BSG, 22.06.2023 - B 2 U 19/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Promotionsstudium -

    Entscheidend ist daher, wer die betreffende Veranstaltung plant, ankündigt und verantwortlich durchführt (vgl dazu BSG Urteile vom 4.12.1991 - 2 RU 79/90 - NJW 1992, 1525 = juris RdNr 18 und vom 24.1.1990 - 2 RU 22/89 - HV-INFO 1990, 767 = juris RdNr 16) , sie also objektiv (mit-)gestaltet (Schlaeger, aaO) .
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 5/99 R

    Unfallversicherungsschutz eines Auszubildenden bei der dualen Berufsausbildung

    Nach diesen Grundsätzen hat das BSG Versicherungsschutz angenommen bei einem beruflich Fortzubildenden auf dem Weg zur Universitätsbibliothek, um sich dort Fachliteratur für einen Fernlehrgang auszuleihen (BSGE 35, 207, 209 = SozR Nr. 37 zu § 539 RVO), bei einem Schüler auf dem Weg zur Besorgung von Material für den Unterricht im Auftrag eines Lehrers (BSGE 51, 257 = SozR 2200 § 548 Nr. 55), einem Schüler beim Austausch eines Schulbuches außerhalb der Schule mit einem Mitschüler, mit dem er gemeinsam das Buch mit der Anordnung des Austausches erhalten hatte (BSG SozR 2200 § 549 Nr. 9), einem Schüler, der seinen zu Hause vergessenen Ausweis holen wollte, ohne den er an der Schulveranstaltung nicht teilnehmen konnte (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 120), einer Studentin auf dem Nachhauseweg nach der Einschreibung (SozR 2200 § 539 Nr. 122), einem Schüler auf dem Weg zu einer Buchhandlung, um sich - auf Veranlassung der Schule - Bücher anzuschaffen (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), einer Schülerin auf dem Nachhauseweg von einer von einem eingetragenen Verein getragenen Hausaufgabenhilfe, an der nur Schüler teilnehmen durften, die vom Schulleiter auf Vorschlag des Klassenlehrers ausgewählt waren (BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 -2 RU 79/90- USK 91178), einem Schüler während eines von der Schule organisierten Auslandsaufenthalts - Schüleraustausch - (SozR 3-2200 § 539 Nr. 22) und schließlich einem Studenten beim Aufenthalt in der Universitätsbibliothek, um - erfolglos - zu erforschen, ob ein geeignetes Buch für seine Studienzwecke vorhanden ist (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 -2 RU 45/94- USK 95163).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2006 - L 1 U 602/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Nach diesen Grundsätzen hat das BSG Versicherungsschutz angenommen (vgl die Aufzählung im Urteil des BSG vom 18.04.2000 - B 2 U 5/99 R -, SozR 3-2200 § 539 Nr. 49) bei einem beruflich Fortzubildenden auf dem Weg zur Universitätsbibliothek, um sich dort Fachliteratur für einen Fernlehrgang auszuleihen (BSGE 35, 207, 209 = SozR Nr. 37 zu § 539 RVO), bei einem Schüler auf dem Weg zur Besorgung von Material für den Unterricht im Auftrag eines Lehrers (BSGE 51, 257 = SozR 2200 § 548 Nr. 55), einem Schüler beim Austausch eines Schulbuches außerhalb der Schule mit einem Mitschüler, mit dem er gemeinsam das Buch mit der Anordnung des Austausches erhalten hatte (BSG SozR 2200 § 549 Nr. 9), einem Schüler, der seinen zu Hause vergessenen Ausweis holen wollte, ohne den er an der Schulveranstaltung nicht teilnehmen konnte (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 120), einer Studentin auf dem Nachhauseweg nach der Einschreibung (SozR 2200 § 539 Nr. 122), einem Schüler auf dem Weg zu einer Buchhandlung, um sich - auf Veranlassung der Schule - Bücher anzuschaffen (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), einer Schülerin auf dem Nachhauseweg von einer von einem eingetragenen Verein getragenen Hausaufgabenhilfe, an der nur Schüler teilnehmen durften, die vom Schulleiter auf Vorschlag des Klassenlehrers ausgewählt waren (BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90 - USK 91178), einem Schüler während eines von der Schule organisierten Auslandsaufenthalts - Schüleraustausch - (SozR 3-2200 § 539 Nr. 22) und schließlich einem Studenten beim Aufenthalt in der Universitätsbibliothek, um - erfolglos - zu erforschen, ob ein geeignetes Buch für seine Studienzwecke vorhanden ist (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 -2 RU 45/94 - USK 95163).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2023 - L 5 U 10/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Es können aber auch außerhalb des eigentlichen Schulunterrichts liegende Verrichtungen in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule einbezogen werden, wie zum Beispiel etwa der Besuch einer außerlehrplanmäßigen, von der Schule durchgeführten Veranstaltung (vgl. Urteil des BSG vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90 - nach juris Rz. 17 m. w. N.).

    Entscheidend ist das Gesamtbild der Veranstaltung unter Berücksichtigung ihrer Planung, Ankündigung und Durchführung (Urteil des BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 22/89; Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90, aaO).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 U 4847/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR -

    Er liegt indes vor, wenn der Schüler an einer in den Lehrplan aufgenommenen Veranstaltung teilnimmt (BSG, Urteil vom 04.12.1991 - 2 RU 79/90 - NJW 1992, 1525) und erfasst damit jedenfalls Verrichtungen während des Schulunterrichts (BSG, Urteil vom 23.04.1975 - 2 RU 227/74 - BSGE 39, 252, 253 = SozR 2200 § 550 Nr. 4 S. 8).
  • SG Gießen, 20.01.2006 - S 1 U 166/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit des § 131 Abs 5 S 1 SGG auf

    Nach diesen Grundsätzen hat das BSG Versicherungsschutz angenommen (vgl die Aufzählung im Urteil des BSG vom 18.04.2000 - B 2 U 5/99 R -, SozR 3-2200 § 539 Nr. 49) bei einem beruflich Fortzubildenden auf dem Weg zur Universitätsbibliothek, um sich dort Fachliteratur für einen Fernlehrgang auszuleihen (BSGE 35, 207, 209 = SozR Nr. 37 zu § 539 RVO), bei einem Schüler auf dem Weg zur Besorgung von Material für den Unterricht im Auftrag eines Lehrers (BSGE 51, 257 = SozR 2200 § 548 Nr. 55), einem Schüler beim Austausch eines Schulbuches außerhalb der Schule mit einem Mitschüler, mit dem er gemeinsam das Buch mit der Anordnung des Austausches erhalten hatte (BSG SozR 2200 § 549 Nr. 9), einem Schüler, der seinen zu Hause vergessenen Ausweis holen wollte, ohne den er an der Schulveranstaltung nicht teilnehmen konnte (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 120), einer Studentin auf dem Nachhauseweg nach der Einschreibung (SozR 2200 § 539 Nr. 122), einem Schüler auf dem Weg zu einer Buchhandlung, um sich - auf Veranlassung der Schule - Bücher anzuschaffen (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), einer Schülerin auf dem Nachhauseweg von einer von einem eingetragenen Verein getragenen Hausaufgabenhilfe, an der nur Schüler teilnehmen durften, die vom Schulleiter auf Vorschlag des Klassenlehrers ausgewählt waren (BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90 - USK 91178), einem Schüler während eines von der Schule organisierten Auslandsaufenthalts - Schüleraustausch - (SozR 3-2200 § 539 Nr. 22) und schließlich einem Studenten beim Aufenthalt in der Universitätsbibliothek, um - erfolglos - zu erforschen, ob ein geeignetes Buch für seine Studienzwecke vorhanden ist (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 - 2 RU 45/94 - USK 95163).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Entscheidend ist dabei das Gesamtbild der Veranstaltung unter Berücksichtigung ihrer Planung, Ankündigung und Durchführung (BSG, Urteil vom 04.12.1991 - 2 RU 79/90 - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.02.2015 - L 3 U 62/13 -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2001 - L 6 U 57/98

    Kein UV-Schutz für einen Schüler auf dem Weg zum Nachhilfeunterricht

    Der Schulleiter hatte im übrigen dem Förderverein über die Durchführung der Hausaufgabenhilfe zu berichten (s. Urteil des BSG vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90 - NJW 1992, S. 1525-1526).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2009 - L 6 U 58/05
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 80/08

    Anerkennung eines im Beitrittsgebiet erlittenen Schulsportunfalls als

  • SG Lüneburg, 06.09.2011 - S 3 U 42/09

    Schüler erhält bei Unfall auf der Fahrt zu einem Schulprojekt während der

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