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   LG Lübeck, 19.12.1991 - 2 Ns (Kl) 167/90   

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https://dejure.org/1991,27314
LG Lübeck, 19.12.1991 - 2 Ns (Kl) 167/90 (https://dejure.org/1991,27314)
LG Lübeck, Entscheidung vom 19.12.1991 - 2 Ns (Kl) 167/90 (https://dejure.org/1991,27314)
LG Lübeck, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - 2 Ns (Kl) 167/90 (https://dejure.org/1991,27314)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1571
  • StV 1992, 168
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.12.1969 - 1 BvR 639/69

    Aufkommen neuer Betäubungsmittel - Betäubungsmittel aus fremden Kulturkreisen -

    Auszug aus LG Lübeck, 19.12.1991 - 2 Ns (Kl) 167/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 639/69) zur Verfassungsgemäßheit der Bestrafung von Cannabis-Konsumenten ausgeführt:.
  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus LG Lübeck, 19.12.1991 - 2 Ns (Kl) 167/90
    Der Eingriff in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wäre nur dann verfassungskonform, wenn das einschränkende Gesetz Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ist, d.h. es müßte formell und inhaltlich mit der Verfassung (außerhalb des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz ) voll vereinbar sein (vgl. dazu BVerfGE 17, 313).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    "Schließlich macht der Beschwerdeführer unter Berufung auf den nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ergangenen Beschluß des Landgerichts Lübeck - Strafverteidiger 1992, S. 168 - verfassungsrechtliche Bedenken insbesondere aus Art. 3 Abs. 1 GG gegen das angefochtene Urteil geltend.
  • AG Bernau, 11.03.2002 - 3 Cs 387/01

    Vorlagebeschluß an das BVerfG wegen vermuteter Verfassungswidrigkeit von

    Sofern man jedoch nach wie vor der Ansicht sein sollte auch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse führten nicht dazu, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.03.1994 entsprechend der Vorlage des Landgerichts Lübeck vom 19.12.1991 (vgl. NJW 1992, 1571 ff), auf die Bezug genommen wird, geändert werden müsste, ist die Vorlage des Amtsgerichts Bernau gleichwohl bezüglich der hilfsweise zur Überprüfung gestellten Vorschriften zulässig.

    Damit bestätigt und bekräftigt das Ergebnis der Beweisaufnahme letztlich auch die Feststellung des Landgerichts Lübeck in seinem Vorlagebeschluss vom 19.12.1991 (NJW 1992, 1571 [1572]).

    Dies ist die kontraproduktive Begleiterscheinung des bisherigen Cannabisverbots (vgl. LG Lübeck NJW 1992, 1571 [1575]).

    Schließlich steht dem Staat auch die Möglichkeit der Abgabe über Apotheken zur Verfügung (vgl. insoweit LG Lübeck NJW 1992, 1571 [1575], vgl. auch den Gesetzesentwurf der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 21.01.1993 BR-.Drs.

    Im Rahmen der Vorlagebeschlüsse des Landgerichts Lübeck (vgl. NJW 1992, 1571 ff.) und des Landgerichts Frankfurt (Main) (vgl. StV 1993, 77 [81]) wurde bereits seinerzeit umfassend dargelegt, dass im konkreten Vergleich zwischen der Droge Alkohol einerseits und der Droge Cannabis anderseits das Gefahrdungspotenzial bei Alkohol erheblich größer ist.

  • VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21

    Ausweisungsinteresse bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes

    Der Gesetzgeber wollte es den Strafverfolgungsorganen durch § 31 a Abs. 1 BtMG ermöglichen, durch das Absehen von Strafverfolgung einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen (zum diesbezüglichen Übermaßverbot: BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 u. a. -, NJW 1992, 1571; Nobis, in: MüKoStGB, 4. Aufl. 2022, BtMG § 31a Rn. 2).
  • BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92

    Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen

    Schließlich macht der Beschwerdeführer unter Berufung auf den nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ergangenen Beschluß des Landgerichts Lübeck - StV 1992, 168 - verfassungsrechtliche Bedenken insbesondere aus Art. 3 Abs. 1 GG gegen das angefochtene Urteil geltend.
  • BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabisharz (Haschisch)

    Im Anschluß an den Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Landgerichts Lübeck, das die Strafbarkeit der A b g a b e von Haschisch für verfassungswidrig hält (NJW 1992, 1571), meint die Revision, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG i.V.m. Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG sei auch insoweit verfassungswidrig, als diese Regelung den E r w e r b von Haschisch unter Strafe stellt.
  • VG Karlsruhe, 24.11.2022 - 1 K 4351/21

    Antragsauslegung; Titelerteilungssperre; Ausweisungsinteresse;

    Der Gesetzgeber wollte es den Strafverfolgungsorganen durch § 31 a Abs. 1 BtMG ermöglichen, durch das Absehen von Strafverfolgung einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen (zum diesbezüglichen Übermaßverbot: BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 u. a. -, NJW 1992, 1571 ; Nobis, in: MüKoStGB, 4. Aufl. 2022, BtMG § 31a Rn. 2).
  • OLG Hamm, 07.08.1992 - 2 Ss 321/92

    Verfassungswirdigkeit des BtM-Gesetzes, Haschisch

    Insbesondere vermag der Senat der durch das LG Lübeck in seiner Vorlage an das BVerfG vom 19.12.1991 (NJW 1992, 1571 = StV 1992, 168 ) vertretenen Auffassung, die Vorschriften des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln ( BtMG ) seien, soweit sie Haschisch betreffen, verfassungswidrig, nicht zu folgen:.
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