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   BVerfG, 17.02.1992 - 1 BvR 899/90   

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BVerfG, 17.02.1992 - 1 BvR 899/90 (https://dejure.org/1992,550)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.1992 - 1 BvR 899/90 (https://dejure.org/1992,550)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 1992 - 1 BvR 899/90 (https://dejure.org/1992,550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • werbung-schenken.de

    GG Art. 12
    GG - Berufsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbotsfür Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1613
  • MDR 1992, 338
  • BB 1992, 799
  • AnwBl 1992, 182
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1992 - 1 BvR 899/90
    Auf das in den Standesrichtlinien niedergelegte, allgemeine Werbeverbot (§ 2 RiLi RA) und das Verbot der Aufnahme in Namensverzeichnisse (§ 73 RiLi RA) kann nur noch in diesem Rahmen zurückgegriffen werden (BVerfGE 76, 171 >184 ff.<; 76, 196 >205<).

    Nur insoweit findet das Werbeverbot in § 43 BRAO eine gesetzliche Grundlage (BVerfGE 76, 196 >205 f.<).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1992 - 1 BvR 899/90
    Auf das in den Standesrichtlinien niedergelegte, allgemeine Werbeverbot (§ 2 RiLi RA) und das Verbot der Aufnahme in Namensverzeichnisse (§ 73 RiLi RA) kann nur noch in diesem Rahmen zurückgegriffen werden (BVerfGE 76, 171 >184 ff.<; 76, 196 >205<).
  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02

    Presserecht.de

    b) Die Form und der Inhalt der Werbung, die der Antragsteller durch die Verwendung des Domain-Namens "www.presserecht.de" für sich und seine Anwaltskanzlei betreibt, sowie die Darstellung seiner Anwaltskanzlei auf der einschlägigen Unterseite sind entgegen der Meinung des Anwaltsgerichtshofs auch nicht als sensationelles oder reklamehaftes Sich-Herausstellen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1613) zu bewerten.
  • BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00

    "Zahnarztsuchservice" nicht standeswidrig

    Die Angabe von speziellen Tätigkeitsbereichen und ihre Verbreitung entsprechen einem Informationsbedürfnis des Publikums, weil sich die Berufsangehörigen in unterschiedlichen Gebieten spezialisieren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1613).

    Diese Angaben in dem Fragebogen entsprechen einem berechtigten Informationsbedürfnis der Patienten, weil nicht jeder Zahnarzt das gleiche Betätigungsfeld hat, sondern es unterschiedliche Schwerpunkte und Spezialisierungen gibt (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1613 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, ZBW 2001, S. 10 mit Anm. von Maag; vgl. auch OLG München, MedR 1999, S. 76 ; LG Kiel, MedR 1999, S. 279 ).

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 67/92

    Strafverteidigungen - Berufswidrige Werbung

    Die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen eines Rechtsanwalts findet ihre Grenzen in § 43 BRAO in Verbindung mit dem gesetzlichen Berufsbild des Rechtsanwalts, der als unabhängiges Organ der Rechtspflege einen freien Beruf und kein Gewerbe ausübt, und in § 3 UWG, wonach ihm, wie auch jedem Gewerbetreibenden, es v.erboten ist, irreführende Angaben zu seiner beruflichen Tätigkeit zu machen (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung: BVerfG, Beschl. v. 17.2.1992 - 1 BvR 899/90, NJW 1992, 1613; Beschl. v. 17.9.1993 - 1 BvR 1241/88, NJW 1994, 123, 124,BGHZ 115, 105, 108 - Anwaltswerbung; BGH, Urt. v. 21.1.1993 - I ZR 43/91, GRUR 1993, 675, 676 = WRP 1993, 703 - Kooperationspartner; Urt. v. 13.9.1993 - AnwSt (R) 6/93, NJW 1994, 141; OLG Düsseldorf NJW 1992, 2833, 2834) [OLG Düsseldorf 14.07.1992 - 20 U 96/92].

    Diese Information ist ebenso wie ein entsprechender in anderen Informationsträgern enthaltener Hinweis (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.2.1992 aaO. zur Angabe eines Tätigkeitsschwerpunktes im Namensverzeichnis einer Anwaltssuchservice GmbH; BGH, Urt. v. 13.9.1993 aaO. zur Angabe des Tätigkeitsbereichs im Branchen-Telefonbuch) frei von einer reklamehaften Selbstanpreisung.

    Wie bereits der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 13.9.1993 aaO.) in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 17.2.1992 aaO.) ausgeführt hat, liegt es nach der Lebenserfahrung nicht nahe, daß ein Rechtsuchender, dem für ein bestimmtes Rechtsproblem ein Rechtsanwalt ohne weitere Qualifikationshinweise genannt wird, der irreführenden Vorstellung erliegt, es müsse sich dabei um einen Fachanwalt handeln.

  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 65/99

    Berufsordnung für Rechtsanwälte

    Vielmehr ist die Angabe eines Tätigkeitsschwerpunktes anwaltlicher Berufsausübung - wie in der Rechtsprechung geklärt - grundsätzlich als erlaubte Werbung anzusehen und nur dann zu beanstanden, wenn sie sich im Einzelfall als irreführend erweist (BVerfG NJW 1992, 1613 = BRAK-Mitt. 1992, 61; BVerfG NJW 1995, 775 = BRAK-Mitt. 1995, 81; BVerfG NJW 1995, 712 = BRAK-Mitt. 1995, 83; BGH, Urteil vom 13. September 1993 - AnwSt (R) 6/93 - NJW 1994, 141 = BRAK-Mitt. 1994, 51; Urteil vom 16. Juni 1994 - I ZR 67/92 - NJW 1994, 2284; Urteil vom 16. Juni 1994 - I ZR 66/92 - NJW-RR 1994, 1480; Urteil vom 18. Januar 1996 - I ZR 15/94 - NJW 1996, 852; Beschluß vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 67/96 - aaO; Beschluß vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 64/96 - NJW 1997, 2682 = BRAK-Mitt. 1997, 203).Handelt es sich aber bei der Benennung von Tätigkeitsschwerpunkten um eine grundsätzlich erlaubte Form der Werbung, ermächtigt § 59b Abs. 2 Nr. 3 BRAO auch zur näheren Regelung der besonderen Berufspflichten im Zusammenhang mit dieser Form (OLG Nürnberg, MDR 2000, 547; AnwaltsG Freiburg, …
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 66/92

    Kanzleieröffnungsanzeige - Berufswidrige Werbung

    Die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen eines Rechtsanwalts findet ihre Grenzen in § 43 BRAO in Verbindung mit dem gesetzlichen Berufsbild des Rechtsanwalts, der als unabhängiges Organ der Rechtspflege einen freien Beruf und kein Gewerbe ausübt, und in § 3 UWG, wonach ihm, wie auch jedem Gewerbetreibenden es verboten ist, irreführende Angaben zu seiner beruflichen Tätigkeit zu machen (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung: BVerfG, Beschl. v. 17.2.1992 - 1 BvR 899/90, NJW 1992, 1613; Beschl. v. 17.9.1993 - 1 BvR 1241/88, NJW 1994, 123, 124; BGHZ 115, 105, 108 - Anwaltswerbung; BGH, Urt. v. 21.1.1993 - I ZR 43/91, GRUR 1993, 675, 676 = WRP 1993, 703 - Kooperationspartner; Urt. v. 13.9.1993 - AnwSt(R) 6/93, NJW 1994, 141; OLG Düsseldorf NJW 1992, 2833, 2834) [OLG Düsseldorf 14.07.1992 - 20 U 96/92].

    Eine nicht besonders hervorgehobene Mitteilung bevorzugter Tätigkeitsgebiete stellt aber keine für die gewerbliche Wirtschaft charakteristische und schon deshalb dem Anwaltsstand verbotene Werbemethode dar, sondern erweist sich als die Ankündigung eines jederzeit nachprüfbaren objektiven Sachverhalts, auf welchen Rechtsgebieten der Rechtsanwalt tätig ist oder künftig hauptsächlich tätig werden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.2.1992 - 1 BvR 899/90, NJW 1992, 1614; OLG Düsseldorf NJW 1992, 2834 [OLG Düsseldorf 14.07.1992 - 20 U 96/92]).

  • OLG Nürnberg, 04.05.1999 - 3 U 4374/98

    Werbung einer Rechtsanwaltskanzlei mit Fantasiebezeichnung als Wettbewerbsverstoß

    Seit jeher beinhaltet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Verbot berufswidriger Werbung das Verbot irreführender Werbung und solcher Werbung, die nach Form und Inhalt das gesetzlich normierte Berufsbild des Rechtsanwalts (hier § 2 BRAO ) verfälscht (z.B. BVerfG NJW 1992, 1613 ; NJW 1994, 124 ).
  • BGH, 18.01.1996 - I ZR 15/94

    Tätigkeitsschwerpunkte - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Die der Senat in seiner Entscheidung "Strafverteidigungen" (GRUR aaO. S. 826) in Übereinstimmung mit dem Anwaltssenat des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 13.9.1993 - AnwSt (R) 6/93, NJW 1994, 141) und mit dem Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1613) ausgeführt hat, liegt es nach der Lebenserfahrung nicht nahe, daß ein Rechtssuchender, dem für ein bestimmtes Rechtsproblem ein Rechtsanwalt ohne weitere Qualifikationshinweise genannt wird, der irreführenden Vorstellung erliegt, es müsse sich dabei um einen Fachanwalt handeln, dessen Qualifikation von dritter Seite besonders geprüft und anerkannt worden sei.
  • BGH, 21.01.1993 - I ZR 43/91

    Kooperationspartner - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Leistungsfähigkeit

  • BGH, 13.09.1993 - AnwSt (R) 6/93

    Standesrechtliche Zulässigkeit der Angabe von Tätigkeitsbereichen im

  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 184/94

    Versierter Ansprechpartner - Berufswidrige Werbung

  • LG München I, 16.11.2000 - 7 O 5570/00

    Www.rechtsanwaelte.de

  • LG Berlin, 18.08.1998 - 16 O 121/98

    Zulässigkeit einer Rechtsberatungshotline

  • BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

  • BVerfG, 05.12.1994 - 1 BvR 1229/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 183/91

    Lohnsteuerberatung II - Berufswidrige Werbung

  • OLG Düsseldorf, 16.09.1999 - 2 U 21/99

    Grenzen der Werbung eines Rechtsanwalts; Briefkopf mit Stier mit gesenkten

  • AGH Berlin, 25.04.2002 - I AGH 11/01

    Zulässigkeit der Verwendung der Domain "www.presserecht.de" durch einen

  • BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 875/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

  • LG Duisburg, 10.01.2002 - 21 O 201/01

    Anwalt-muelheim.de

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2006 - 90 H 1.04

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung

  • OLG Frankfurt, 25.01.1996 - 6 U 150/95

    Anwaltsrecht; Verstoß gegen das Gebot sachlicher Werbung

  • OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 2 U 45/95

    Wettbewerbswidrige Anwaltswerbung durch Teilnahme an einer öffentlichen

  • BGH, 29.01.1996 - AnwSt (R) 13/95

    Verstoß gegen die anwaltlichen Standespflichten - Voraussetzungen für das

  • OLG Düsseldorf, 14.07.1992 - 20 U 96/92
  • LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98

    Prüfung eines durch eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung angebotenen

  • AG Frankfurt/Main, 23.06.2009 - 30 C 281/09
  • AGH Baden-Württemberg, 01.07.1996 - AGH 29/95
  • AGH Baden-Württemberg, 01.07.1996 - 29/95

    Reichtweite des Werbeverbotes eines Rechtsanwaltes; Verstoß gegen

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