Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.02.1992

Rechtsprechung
   BayObLG, 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3068
BayObLG, 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91 (https://dejure.org/1991,3068)
BayObLG, Entscheidung vom 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91 (https://dejure.org/1991,3068)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - RReg. 2 St 175/91 (https://dejure.org/1991,3068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Räumungsprotokoll; Gerichtsvollzieher; Öffentliche Urkunde; Öffentlicher Glaube

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1841
  • BayObLGSt 1991, 152
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91
    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 22, 201/203; BayObLGSt 1989, 92/97 f.).
  • BayObLG, 25.05.1960 - RReg. 1 St 200/60

    Fälschliche Annahme von Tateinheit im Eröffnungsbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91
    Sollte nach den neu zu treffenden Feststellungen Tateinheit nicht in Betracht kommen, muss der Angeklagte trotz der in Eröffnungsbeschluß und Ersturteil angenommenen Tateinheit vom Vorwurf der Falschbeurkundung im Amt freigesprochen werden (vgl. OLG Köln NJW 1958, 838; BayObLGSt 1960, 116 f.; KK-Hürxthal StPO 2.Aufl. § 260 Rn. 20).
  • BGH, 11.09.1984 - 1 StR 408/84

    Betrugstaten - Inserat - Zeitschrift - Tateinheit

    Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91
    Diese ist nur dann gegeben, wenn ein und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze in der Weise verletzt, dass sich die Ausführungshandlungen mehrerer Straftaten mindestens teilweise decken, und sie kann nicht schon aufgrund eines einheitlichen Motivs, einer Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, der Verfolgung eines Endzwecks, einer Mittel-Zweck-Verknüpfung oder einer Grund-Folge-Beziehung angenommen werden (BGH'NStZ 1985, 70 ).
  • BayObLG, 13.06.1989 - RReg. 4 St 206/88
    Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91
    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 22, 201/203; BayObLGSt 1989, 92/97 f.).
  • OLG Karlsruhe, 21.10.1998 - 1 Ss 133/98

    falsche Datumsangabe - § 348 StGB, Reichweite des öffentlichen Glaubens

    Hieraus folgt aber, daß, falls solche Angaben gemacht werden, diese bei der gebotenen einschränkenden Gesetzesauslegung nicht als rechtlich erhebliche Tatsachen, die vom öffentlichen Glauben erfaßt werden, angesehen werden können, da sie weder durch das Gesetz noch aufgrund anderer Bestimmungen amtlich festzustellen sind (BayObLG, NJW 1992, 1841).
  • BayObLG, 31.10.1995 - 2St RR 80/95
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung nach Sinn und Zweck des jeweiligen Gesetzes, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (BGHSt 26, 9, 11; BayObLGSt 1991, 152, 153).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1211
BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91 (https://dejure.org/1992,1211)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1992 - 5 StR 483/91 (https://dejure.org/1992,1211)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 5 StR 483/91 (https://dejure.org/1992,1211)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers - Vorliegen eines Verfahrensverstoßes im Rahmen der Auswahl und der Bestellung eines Pflichtverteidigers - Möglichkeit der Zurückweisung eines Pflichtverteidigers auf Grund einer Interessenkollision - Bestehen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StPO § 142 Abs. 1 S. 2
    Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1841
  • NStZ 1992, 292
  • StV 1992, 406
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Ein Verstoß gegen § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO vermag für sich allein aber die Revision nicht zu begründen (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 19.07.1960 - 5 StR 255/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 15.07.1969 - 1 StR 244/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78

    Erfordernis an die richterliche Unterschrift unter die Urteilsgründe -

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    Der durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 (StVÄG 1987) vom 27. Januar 1987 (BGBl. I S. 475) eingefügte § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO dient zwar dem Zweck, den verfassungsrechtlich begründeten Anspruch des Beschuldigten auf Beiordnung eines Anwalts seines Vertrauens als Verteidiger sicherzustellen (BT-Drucks. 10/1313 S. 20; vgl. auch BVerfGE 9, 36, 38; BVerfGE 39, 238, 243) [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75].
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    Der durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 (StVÄG 1987) vom 27. Januar 1987 (BGBl. I S. 475) eingefügte § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO dient zwar dem Zweck, den verfassungsrechtlich begründeten Anspruch des Beschuldigten auf Beiordnung eines Anwalts seines Vertrauens als Verteidiger sicherzustellen (BT-Drucks. 10/1313 S. 20; vgl. auch BVerfGE 9, 36, 38; BVerfGE 39, 238, 243) [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75].
  • BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70

    Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Ebenso wie die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beschuldigten dem Vorsitzenden regelmäßig verbietet, einen Pflichtverteidiger, der die Verteidigung wegen eines Interessenkonflikts möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann, überhaupt erst zu bestellen (BVerfG a. a. O.; BGH NJW 1992, 1841, in juris, dort Rz. 8), ist regelmäßig der Widerruf einer solchen Bestellung zulässig, im Einzelfall sogar geboten.
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Zwar unterliegt die Verfügung des Vorsitzenden, durch die ein Verteidiger bestellt oder eine Verteidigerbestellung abgelehnt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht (BGHSt 43, 153, 154; BGH NStZ 1992, 292).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die ein Verteidiger bestellt wird, als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann (BGH NStZ 1992, 292; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 3; Pikart in KK StPO 2. Aufl. § 336 Rdn. 4).

    Voraussetzung der Annahme eines wichtigen Grundes für die Ersetzung des Pflichtverteidigers ist in solchen Fällen, daß konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, daß eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, daß die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2 = StV 1988, 469 m. Anm. Barton StV 1989, 45; BGH bei Holtz MDR 1979, 108; BGH NStZ 1992, 292, 293; Kleinknecht/Meyer aaO § 143 Rdn. 5; Laufhütte in KK aaO § 142 Rdn. 9 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    b) Ein absehbarer Interessenkonflikt in der Person eines als Pflichtverteidiger in Betracht gezogenen Rechtsanwalts kann, sofern deshalb eine mindere Effektivität seines Verteidigungseinsatzes zu befürchten ist, seiner Bestellung entgegenstehen (vgl. BVerfG - Kammer - NStZ 1998, 46; BGH NStZ 1992, 292; OLG Frankfurt NJW 1999, 1414, 1415).

    d) Zu beachten ist dabei, daß der Rechtsanwalt grundsätzlich allein für die Wahrung seiner Berufspflichten verantwortlich ist (vgl. BGH NStZ 1992, 292; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 352; OLG Frankfurt NJW 1999, 1414, 1415), hier speziell bezogen auf das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a Abs. 4 BRAO).

  • OLG Köln, 05.05.2021 - 3 Ws 14/21

    Ausschluss eines Verteidigers Tätigkeitsverbot des Rechtsanwalts als

    Der Senat schließt sich jedoch der überwiegenden Ansicht an, dass eine entsprechende Anwendung des § 156 Abs. 2 BRAO mangels Regelungslücke nicht in Betracht kommt und ein Verstoß gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO das Gericht nicht zu einer Zurückweisung des Rechtsanwalts berechtigt (BGH Beschluss v. 25.02.1992, NStZ 1992, 292; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 07.03.1991, 4 Ws 51/91; KG, Beschluss v. 04.10.1994, 4 Ws 6060/94, NJW-RR 1995, 762; KG Berlin, Beschluss v. 21.05.1999, 13 WF 4024/99, NJW-RR 2000, 799; OLG Koblenz, Beschluss v. 11.01.2002, 2 W 767/01, MDR 2002, 1025; Kleine-Cosack in Kleine-Cosack, BRAO, 8. Aufl., § 45 Rdn. 56; Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 45 Rdn. 51; Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 156 BRAO Rdn. 1; Deckenbrock, AnwBl. 2010, 221 (224)).

    Den Fällen des Interessenwiderstreits außerhalb des § 146 StPO muss der Verteidiger unter Berücksichtigung des anwaltlichen Standesrechts und des § 356 StGB selbst gerecht werden (BGH, Beschluss v. 25.02.1992, NStZ 1992, 292).

  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 483/97

    Aussetzung des Verfahrens: Ablehnung eines mit "Terminschwierigkeiten" des

    Eine Verletzung von § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO könnte - die Richtigkeit des Revisionsvorbringens unterstellt - jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für sich allein genommen die Revision nicht begründen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 = StV 1992, 406; Beschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 483/91 = StV 1992, 406 f.).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

    Die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beschuldigten wird es dem Vorsitzenden regelmäßig verbieten, einen Pflichtverteidiger zu bestellen, der die Verteidigung wegen eines Interessenkonflikts möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (vgl. BGH, StV 1992, 406 f.).
  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 345/01

    Voraussetzungen für ausnahmsweise Gewährung von Wiedereinsetzung hinsichtlich

    Die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Gewährung von Wiedereinsetzung hinsichtlich nicht angebrachter oder nicht ordnungsgemäß ausgeführter Verfahrensrügen (vgl. BGH NStZ 1984, 418; 1985, 492 f.; 1992, 292 f.; Beschluß des Senats vom 08. -August 2001 - 2 StR 313/01) liegen nicht vor.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2010 - 91 HB 1.08

    Berufsrechtliche Rüge; Zurückweisung von Prozessbevollmächtigten; Verbot der

    Das Verbot der Mehrfachverteidigung gemäß § 146 StPO soll den Beschuldigten, auch gegen seinen Willen, davor schützen, dass der Verteidiger in einen Interessenwiderstreit gerät und dadurch seine Beistandsfunktion beeinträchtigt wird (BVerfGE 45, 354; Meyer-Großner, a.a.O., § 146 Rn. 1), mit der Folge, dass er die Verteidigung wegen eines Interessenkonflikts möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (vgl. BGH, NJW 1992, 1841).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00

    Interessenkonflikt bei Verteidigung mehrerer Angeklagter durch Mitglieder einer

    Die Fürsorgepflicht des Vorsitzenden verbietet es grundsätzlich, einen Verteidiger zu bestellen, der wegen eines Interessenkonflikts die Verteidigung möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (vgl. BGH NJW 1992, 1841).
  • OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 660/98

    Pflichtverteidiger, Beiordnung, schlüssiges Verhalten des Vorsitzenden,

  • BVerwG, 10.08.1993 - 2 WDB 5.93

    Wehrdisziplinarrecht - Mehrfachverteidigung

  • OLG Frankfurt, 02.07.1999 - 3 Ws 591/99

    Strafprozeßrecht: Wichtiger Grund gegen Pflichtverteidigerbestellung, Mehrere

  • OLG Rostock, 18.12.2001 - I Ws 548/01

    Reduzierung des dem Vorsitzenden zustehenden Auswählermessens auf Null bei der

  • OLG Köln, 04.04.2002 - 2 Ws 146/02
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