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   OLG Hamburg, 31.10.1991 - 3 U 22/91   

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https://dejure.org/1991,6713
OLG Hamburg, 31.10.1991 - 3 U 22/91 (https://dejure.org/1991,6713)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.1991 - 3 U 22/91 (https://dejure.org/1991,6713)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 1991 - 3 U 22/91 (https://dejure.org/1991,6713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2035
  • NJW 1992, 2035
  • afp 1992, 163
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Doch lässt sich unabhängig davon, ob unter dieser Voraussetzung die Verwendung des Schlagworts selbst oder nur die Äußerung der im Kontext aufgestellten unzutreffenden Behauptungen zu untersagen wäre, solange das Schlagwort nicht jeder sachlichen Grundlage entbehrt (vgl. OLG Hamburg, NJW 1992, 2035), den unbeanstandeten Feststellungen des Berufungsgerichts nicht entnehmen, dass der Beklagte konkrete unrichtige Tatsachen behauptet hätte.
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    Zu Recht hat das Landgericht in diesem Zusammenhang angenommen, dass die (verfassungs- und obergerichtliche) Rechtsprechung die Bezeichnung einer Person als "(Neo-)Nazi" in der Regel als Meinungsäußerung einordnet (neben den vorgenannten Entscheidungen etwa OLG Jena, BeckRS 2009, 23868 und OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1050, 1051; ferner OLG Hamburg NJW 1992, 2035 zur Bezeichnung "Nazi-Sekte" und BVerfG GRUR 2013, 193 Tz. 27 zur Bezeichnung einer Person als "rechtsextrem" und "rechtsradikal"), weil dieser Begriff eindeutig Elemente eines Werturteils enthält (so zutreffend EGMR, ebenda), denn er stellt gewöhnlich eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischen Einstellung oder Geisteshaltung einer Person dar (so auch Soehring/Hoene, a.a.O., § 14 Tz. 16 für die Bezeichnung als "Neofaschist", "rechtsradikal" oder "linksradikal").

    Die (plakative) Bewertung tatsächlicher Vorgänge oder Umstände stellt aber ein Werturteil und mithin eine Meinungsäußerung dar (BVerfG NJW 2003, 961, 962; OLG Hamburg NJW 1992, 2035).

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22

    Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch

    So ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass Begriffe wie "rechtsextremistisch", "Neonazi", "Nazi", "Hooligan", "Antifa-Extremist", "Antifa-Mann", "Antifa-Autor", "Extremist", "Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit" und ähnliche regelmäßig als Meinungsäußerungen anzusehen sind (vgl. BVerfG GRUR 2013, 193 Rn. 27; BVerfG NJW 2012, 3712 Rn. 27; BVerfG NJW 1992, 2013 zu "Nazi"; OLG Stuttgart MMR 2016, 642 Rn. 106; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 681; OLG Hamburg NJW 1992, 2035; OLG Celle, CR 2017, 551; OLG Celle, Urt. v. 01.06.- 13 U 178/16; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.04.- 2-03 O 132/16; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.08.2020 - 2-03 O 164/19; Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl. 2019, § 14 Rn. 27, § 20 Rn. 9).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19

    Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen

    Der Kontext der Äußerung, auch in Bezug auf den vorangegangenen Beitrag der Nutzerin W, betrifft zur Überzeugung des Gerichts eine kritische Auseinandersetzung mit der Ausgrenzung und Ausländerfeindlichkeit gegenüber Flüchtlingen, gerade in politisch rechten bzw. rechtsextremen Kreisen, die von dem Kläger als "Nazis" bezeichnet werden (vgl. insoweit auch OLG Hamburg, NJW 1992, 2035, welches die Bezeichnung einer Religionsgemeinschaft als "Nazi-Sekte" als Meinungsäußerung ansah, die die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritt; Wenzel/Burkhardt/Peifer, a.a.O., Kap. 5 Rn. 98, 101).
  • KG, 30.04.2012 - 161 Ss 80/12

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

    Ein Werturteil liegt auch dann vor, wenn der tatsächliche Gehalt der Äußerung - wofür bei einer allgemein gehaltenen und wertenden Bezeichnung wie "Alkoholiker" einiges spricht - so substanzarm ist, dass er, mag der Tatsachenkern auch erkennbar sein, gegenüber der subjektiven Wertung völlig in den Hintergrund tritt (vgl. BVerfGE 61, 1; OLG Hamburg NJW 1992, 2035).
  • LG Kassel, 13.01.2023 - 5 O 5/22

    Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen gegen eine in der

    Die (plakative) Bewertung tatsächlicher Vorgänge oder Umstände stellt ein Werturteil, mithin eine Meinungsäußerung dar (vgl. BVerfG, NJW 2003, 961, 962; OLG Hamburg, NJW 1992, 2035).
  • OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99

    Brauner Multifunktionär

    Letztlich wird das gefundene Ergebnis durch die Entscheidung des 3. Zivilsenates bestätigt, wonach die Deutschen Unitarier als "Nazi-Sekte" bezeichnet werden dürfen (OLG Hamburg, NJW 1992, 2035).
  • LG Leipzig, 20.01.2005 - 10 O 3919/04
    Soweit darüber hinaus überhaupt noch ein Tatsachenkern enthalten ist (etwa eine Nähe der Lehre zu faschistischem Gedankengut), ist dieser im GesamtZusammenhang der Äußerung so substanzarm, dass er hinter der subjektiven Wertung des Verfassers zurücktritt (vgl. OLG Nauraburg, NJW 1992, 2035 [OLG Hamburg 31.10.1991 - 3 U 22/91] "Nazi-Sekte").
  • LG Bückeburg, 30.01.2013 - 1 O 63/12

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen im Rahmen eines Jagdpachtverhältnisses:

    Abwertende Pauschalurteile, deren Kern die persönliche Bewertung des sich Äußernden bildet, weil der tatsächliche Gehalt der Äußerung derart substanzarm ist, dass er hinter der subjektiven Einschätzung völlig zurücktritt, werden von der Rechtsprechung regelmäßig als zulässige Meinungsäußerungen eingestuft (vgl. BVerfG, Urteil vom 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79, NJW 1983, 1415 ["CSU als NPD Europas"]; OLG Hamburg, Urteil vom 31.10.1991 - 3 U 22/91, NJW 1992, 2035 ["Nazi-Sekte"]).
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