Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 676; ZPO § 301 Abs. 1

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Hinzuziehung eines Steuerberaters zu Verhandlungen über den Eintritt als Gesellschafter in ein Unternehmen: Haftung des Steuerberaters für Auskünfte?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht -Stillschweigender Abschluss eines Auskunftsvertrags

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1992, 2080
  • MDR 1992, 708
  • VersR 1992, 964
  • WM 1992, 1031
  • DB 1992, 1572



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Wird zitiert von ... (51)  

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97  

    VOL/A und VOB/A haben Rechtssatzqualität; Vergabe nur nach genannten Kriterien

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen quantitativen, zahlenmäßig oder sonst bestimmten Teil eines teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend so bescheidet, daß die Gefahr widerstreitender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 20, 311, 312; 107, 236, 242, 244; 108, 256, 260; BGH, Urt. v. 13.2.1992 - III ZR 28/90, NJW 1992, 2080), wobei für die Annahme einer den Erlaß eines Teilurteils ausschließenden Divergenzgefahr die Möglichkeit abweichender Entscheidungen im Instanzenzug genügt (vgl. BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380).
  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94  

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Das Berufungsgericht hat nicht erörtert, ob den Klägern ein Schadensersatzanspruch aufgrund unmittelbarer vertraglicher Beziehungen der Parteien - und zwar aufgrund eines stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrages (vgl. eingehend hierzu Senatsurteil vom 13. Februar 1992 - III ZR 28/90 - NJW 1992, 2080, 2082 m.w.N.) - zusteht.
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05  

    Haftung für kostenlose telefonische Auskunft

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der stillschweigende Abschluss eines Auskunftsvertrages zwischen Geber und Empfänger der Auskunft und damit eine vertragliche Haftung des Auskunftgebers für die Richtigkeit seiner Auskunft regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Auskunft für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will; dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse bei ihm im Spiel ist (BGHZ 74, 103, 106 ff ; 100, 117 ; BGH, Urt. v. 13. Februar 1992 - III ZR 28/90, NJW 1992, 2080, 2082; v. 22. Juni 2004 - IX ZR 132/03, WM 2004, 1825, 1827; Zugehör, in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 1730).
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