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   BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91   

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BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91 (https://dejure.org/1992,1728)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.1992 - 2 BvR 430/91 (https://dejure.org/1992,1728)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 1992 - 2 BvR 430/91 (https://dejure.org/1992,1728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 4
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung erheblichen Parteivortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiswürdigung - Zivilprozeß - Brief - Zugang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2217
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91
    Er schützt allerdings regelmäßig nicht davor, daß das Gericht einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beimißt (vgl. BVerfGE 22, 267 [273]; 27, 248 [251]; 76, 93 [98]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91
    Das Bundesverfassungsgericht greift ein, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, daß das Gericht wesentliche - der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende - Tatsachenbehauptungen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 47, 182 [188, 189] m.w.N.).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91
    Das gilt aber dann nicht, wenn die Nichtberücksichtigung keine Stütze im Prozeßrecht oder materiellen Recht findet (vgl. BVerfGE 69, 141 [143 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91
    Er schützt allerdings regelmäßig nicht davor, daß das Gericht einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beimißt (vgl. BVerfGE 22, 267 [273]; 27, 248 [251]; 76, 93 [98]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91
    Er schützt allerdings regelmäßig nicht davor, daß das Gericht einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beimißt (vgl. BVerfGE 22, 267 [273]; 27, 248 [251]; 76, 93 [98]).
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Selbst wenn in der Absendung einer schriftlichen Erklärung per Post und der Nichtrücksendung ein Beweisanzeichen für den Zugang zu sehen ist (vgl. BVerfG 10. März 1992 - 2 BvR 430/91 - zu II 2 b aa der Gründe) , kann dies nur für richtig adressierte Schreiben gelten.
  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 424/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Inhaltskontrolle für eine

    Zwar ist die bloße Erklärung mit Nichtwissen zum Zugang eines Schreibens nach § 138 Abs. 4 ZPO unzulässig (BVerfG, NJW 1992, 2217; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 138 Rn. 47 mit Fn. 110; Brause, NJW 1989, 2520).
  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

    Die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, vermag ebensowenig einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu begründen wie der Umstand, daß das Gericht zu einer unrichtigen Tatsachenfeststellung bei der ihm obliegenden Tätigkeit der Sammlung, Feststellung und Bewertung der von den Beteiligten vorgetragenen Tatsachen gekommen ist (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 11. März 1987 1 BvR 823/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 96, Rechtsspruch 94, und vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 2217, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Nichteingehen auf wesentlichen

    Bereits mit einer früheren Verfassungsbeschwerde hatten sie erfolgreich ein Urteil des Amtsgerichts Mülheim a.d. Ruhr angegriffen, durch welches sie wegen Verletzung ihrer anwaltlichen Pflichten gesamtschuldnerisch zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 372, 80 DM nebst 4% Zinsen an einen ehemaligen Mandanten verurteilt worden waren (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1992 - 2 BvR 430/91 -, NJW 1992, 2217 f.).

    Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 10. März 1992 (a.a.O.) das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen:.

  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, daß das Gericht den - behaupteten - tatsächlichen Umständen nicht die richtige Bedeutung beimißt (vgl. z. B. Beschluß des BVerfG vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 2217 m. w. N.).
  • BFH, 21.03.1996 - XI R 82/94

    1. Schiffssachverständiger ist nicht freiberuflich tätig, wenn er überwiegend

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt aber nicht davor, daß das Gericht dem Vorbringen nicht die richtige Bedeutung beimißt (vgl. BVerfG-Beschluß vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 2217, m. w. N.).
  • BFH, 10.06.2010 - I B 186/09

    Liquidationsbesteuerung nach Wegzug einer GmbH ins Ausland (vor SEStEG)

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht grundsätzlich dazu, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen, sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen und bei der Begründung zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 10. März 1992  2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 2217; BFH-Beschluss vom 5. November 2009 II B 4/09, BFH/NV 2010, 229).
  • BFH, 03.05.2005 - X B 142/04

    Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung

    Die Ausführungen der Beteiligten hat das Gericht zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Oktober 1985 1 BvR 33/83, BVerfGE 70, 288, 293, m.w.N.; vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2217, m.w.N.).

    Dass das FG dem Vortrag der Kläger möglicherweise nicht die von diesem gewünschte Bedeutung beigemessen hat, verletzt noch nicht das Recht auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2217, m.w.N.).

  • BFH, 12.07.2021 - VI R 3/19

    Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

    Denn das FG hat die Fälligkeitsabrede in der Anlage zu der Tantiemevereinbarung ersichtlich zu Kenntnis genommen und sich damit sowie mit dem entscheidungserheblichen Kern des klägerischen Vorbringens hierzu in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils in hinreichendem Umfang auseinandergesetzt (s. dazu z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.03.1992 - 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 2217).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Grundsätzlich ist zwar nur dann von einem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG auszugehen, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137, 140; 40, 100, 104; 47, 182, 188; 65, 293, 295; 70, 288, 293; BVerfG NJW 1992, 2217; Maunz/Dürig/Schmidt-Aßmann, GG Art. 103 Rdnr. 94).
  • BFH, 27.01.1998 - VIII R 73/96

    Produkte zur Eisherstellung - Entwicklungsprovision - Verkaufsprovision -

  • VGH Bayern, 24.10.2007 - 7 CE 07.2317
  • BFH, 28.11.2006 - VI B 32/06

    NZB: Fahrtenbuch, grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 02.03.1994 - I B 219/93

    Verfahrensrecht; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 30.03.1994 - I R 53/93

    Gewerbesteuerpflicht eines Restaurationsbetriebs in der Form der Gesellschaft

  • BFH, 12.12.2003 - II B 121/02

    Verfahrensmangel - unzutreffende FG-Formulierung

  • BFH, 27.02.2001 - X B 65/00

    Rechtliches Gehör - Klagebegründung - Prozessverantwortung des Klägers -

  • BFH, 28.04.1998 - VII B 228/97

    Umsatzsteuererstattungsanspruch - Abtretung - Mietkaufvertrag -

  • BVerwG, 14.05.1996 - 9 B 173.96

    Unzureichende Substantiierung einer Familienasylberechtigung - Anspruch auf

  • BFH, 14.06.1996 - X B 157/95

    Anforderungen an die Bezeichnung von Verfahrensfehlern in einer

  • BFH, 02.02.1999 - X B 124/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • VG München, 18.10.2010 - M 6b K 09.5080

    Rundfunkgebühren für Radio in Kfz, das von Selbständigem für Fahrten zwischen

  • BFH, 02.03.1994 - I B 173/93
  • VG München, 13.10.2008 - M 15 K 08.3434

    Einberufung zum Wehrdienst

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1991 - 7 B 65.91   

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https://dejure.org/1991,1612
BVerwG, 24.10.1991 - 7 B 65.91 (https://dejure.org/1991,1612)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1991 - 7 B 65.91 (https://dejure.org/1991,1612)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - 7 B 65.91 (https://dejure.org/1991,1612)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2217
  • NJW 1992, 2717 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 789
  • DVBl 1992, 310
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Die durch diese Vorschrift eröffnete Möglichkeit kann die Planungsbehörde auch zu dem Zweck nutzen, einen Rechtsfehler des Planfeststellungsbeschlusses zu beheben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 7 B 65.91 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 44; vgl. auch Urteil vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 4 C 26 bis 35.82 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 22 für den Fall einer nachträglichen Zusicherung).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14

    Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

    Insofern hätten sogar neue Erwägungen nachgeschoben werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.10.1991 - 7 B 65.91 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 44).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 8 C 10674/15

    Klage gegen die Erweiterung der Abfalldeponie Rechenbachtal erfolglos

    Andererseits ist zu berücksichtigen, ob nach Hinzutreten der neuen Deponieteile die Betriebsweise und die Ablagerungstechnik sich gegenüber der Altanlage als völlig andersartig darstellt und hiervon unabhängig eingerichtet werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.10.1991 - 7 B 65/91 -, UPR 1992, 153 und juris Rn. 4; Mann in Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl. 2012, § 35 Rn. 23; Fellenberg/Schiller in Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 35 Rn. 24).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Dieser Auffassung ist der erkennende Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 7 B 65.91 -(Buchholz 451.22 AbfG Nr. 44) und - BVerwG 7 B 66.91 - entgegengetreten, mit denen die Beschwerden anderer Kläger gegen die sie betreffende Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wurden.
  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09

    Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    Eine Planänderung im Sinne des § 76 VwVfG liegt vor, wenn die Identität des Vorhabens gewahrt bleibt und das Vorhaben nicht nach Art, Größe, Gegenstand und Betriebsweise durch ein wesentlich anderes Vorhaben ersetzt wird (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214, 219; Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 7 B 65.91 -, juris; Fischer, in: Ziekow u. a., Praxis des Fachplanungsrechts, 2004, S. 156).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 7 B 180.92

    Planfeststellungsbeschluß - Klageänderung - Änderungsbeschluß

    Grundsätzlich dürfen Planfeststellungsbeschlüsse auch noch nachträglich während eines gerichtlichen Verfahrens geändert werden, um Rechtsmängel zu beseitigen (vgl. den Beschluß des Senats vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 7 B 65.91 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 44).
  • VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 3 L 404/09

    Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der CO-Pipeline

    Eine solche unwesentliche Änderung liegt (nur) vor, wenn die Konzeption des Vorhabens oder wesentliche Teile hiervon, das Plangefüge, die Art, Größe, Betriebsweise oder der Gegenstand nicht betroffen sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 7 B 65/91 -, DVBl. 1992, 310 und juris-Dokumentation (zusätzliche Deponieflächen bei einer Abfallbeseitigungsanlage), wonach darauf abzustellen sei, ob die Identität der alten Anlage gewahrt oder ob nach Gegenstand, Art und Betriebsweise eine wesentlich andersartige Anlage hinzugekommen ist; Kopp / Ramsauer, a. a. O., § 76 Rn. 2 und 14, beziehungsweise wenn sie den Abwägungsvorgang und das Abwägungsergebnis nach Struktur und Inhalt nicht berührt, also die Frage sachgerechter Zielsetzung und Abwägung im Sinne der Gesamtplanung nicht erneut aufwerfen kann (z. B. bei der Ergänzung des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich einer Fernstraßenplanung lediglich um Schutzauflagen).
  • VG Hamburg, 21.11.2002 - 15 VG 2453/02
    Im übrigen ändert auch die Tatsache, dass der ursprüngliche Plan zur Zeit der Änderung gerichtlicher Kontrolle unterlag, nichts an der Möglichkeit einer Änderung nach § 76 Abs. 2 VwVfG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.10.1991, NVwZ 1992, 789; BVerwG, Beschluss vom 16.12.1992, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 7; BVerwG, Urteil vom 25.1.1996, BVerwG 100, 238 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 20 A 6471/95

    Josefine Mutzenbacher

    Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 19.95 -, DVBl. 1997, 714; Beschluß vom 24. Oktober 1991 - 7 B 65.91 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 44 (S. 99 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96

    Änderungsplanfeststellungsbeschluß wegen Rechtsfehler im ursprünglichen

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG, die auch den Klägern ausweislich der Klagebegründung bekannt ist, dürfen Planfeststellungsbeschlüsse grundsätzlich auch noch nachträglich während des gerichtlichen Verfahrens geändert werden, um Rechtsmängel zu beseitigen (Beschluß v. 24.10.1991 - 7 B 65.91 -, DVBl. 1992, 310 = NVwZ 1992, 789; Beschluß v. 16.12.1992 - 7 B 180.92 -, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 7; Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 -, DVBl. 1996, 677 = NuR 1996, 466).
  • BVerwG, 03.01.2003 - 4 B 71.02

    Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses ohne Durchführung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1997 - 20 B 713/95

    Linienführung einer Straßenbahn; Vorhabengenehmigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 20 D 85/09

    Klage gegen den "Schwarzen Kegel" auf der Zentraldeponie Leppe in Lindlar

  • VG Düsseldorf, 10.02.2009 - 3 L 64/09

    Kein Etappensieg der Stadt Solingen in Sachen Bayer-Pipeline

  • VGH Hessen, 13.01.1997 - 2 Q 232/96

    Planfeststellung für einen U-Bahnbetriebshof; zur Vermeidbarkeit eines Eingriffs

  • OVG Sachsen, 08.07.1999 - 1 S 318/98

    Bodenreinigungsanlage; Eigentum der Gemeinde; Zuständigkeit;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 8 B 12379/94
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