Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 25.03.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 18.06.1991 - C-260/89   

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https://dejure.org/1991,40
EuGH, 18.06.1991 - C-260/89 (https://dejure.org/1991,40)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.1991 - C-260/89 (https://dejure.org/1991,40)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 1991 - C-260/89 (https://dejure.org/1991,40)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    ERT / DEP

    EWG-Vertrag, Artikel 90
    1. Wettbewerb - Unternehmen, denen die Mitgliedstaaten besondere oder ausschließliche Rechte gewähren - Fernsehmonopol - Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    ERT / DEP

  • Judicialis

    EWG Art. 2; ; EWG Art. 30; ; EWG Art. 56; ; EWG Art. 59; ; EWG Art. 66; ; EWG Art. 86; ; EWG Art. 90

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Nationale Fernsehmonopole und europäisches Gemeinschaftsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 59 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freier Warenverkehr und freier Dienstleistungsverkehr; Ausstrahlung von für Fernsehsendungen erforderlichen Materialien; Einräumung eines Fernsehmonopols aus im öffentlichen Interesse liegenden Gründen nichtwirtschaftlicher Art; Diskriminierung eingeführter Erzeugnisse ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Ausschließliche Rechte im Bereich von Rundfunk und Fernsehen - Freier Warenverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Wettbewerbsregeln - Meinungsfreiheit.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2621 (Ls.)
  • ZUM 1992, 418
  • afp 1992, 323
 
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Wird zitiert von ... (207)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 24.01.1991 - C-339/89

    Alsthom / Sulzer

    Auszug aus EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
    39 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere Urteil vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache C-339/89, Alsthom, Slg. 1991, I-107) beschreibt Artikel 2 EWG-Vertrag, der in der neunten und in der zehnten Vorabentscheidungsfrage genannt wird, die Aufgabe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
    Hierbei hat die Europäische Menschenrechtskonvention eine besondere Bedeutung (siehe insbesondere Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18).
  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
    Dabei geht der Gerichtshof von den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten sowie von den Hinweisen aus, die die völkerrechtlichen Verträge über den Schutz der Menschenrechte geben, an deren Abschluß die Mitgliedstaaten beteiligt waren oder denen sie beigetreten sind (siehe insbesondere Urteil vom 14. Mai 1974 in der Rechtssache 4/73, Nold, Slg. 1974, 491, Randnr. 13).
  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

    Auszug aus EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
    35 Was staatliche Maßnahmen und insbesondere die Einräumung von ausschließlichen Rechten angeht, ist festzustellen, daß die Artikel 85 und 86 sich zwar ausschließlich auf Unternehmen beziehen, daß der Vertrag die Mitgliedstaaten aber dennoch verpflichtet, keine Maßnahmen zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit dieser Bestimmungen ausschalten könnten (siehe Urteil vom 16. November 1977 in der Rechtssache 13/77, INNO, Slg. 1977, 2115, Randnrn.
  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Auszug aus EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
    10 Im Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73 (Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 14) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß der Vertrag die Mitgliedstaaten in keiner Weise daran hindert, aus im öffentlichen Interesse liegenden Gründen nichtwirtschaftlicher Art, Fernsehsendungen dem Wettbewerb zu entziehen, indem sie einer oder mehreren Anstalten das ausschließliche Recht zu deren Verbreitung verleihen.
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
    Ferner kann das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, auf das sich dieses Monopol erstreckt, einen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes darstellen (siehe Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin, Slg. 1983, 3461, Randnr. 28).
  • EuGH, 11.07.1985 - 60/84

    Cinéthèque / Fédération nationale des cinémas français

    Auszug aus EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
    42 Nach seiner Rechtsprechung (siehe Urteile vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 60/84 und 61/84, Cinéthèque, Slg. 1985, 2605, Randnr. 26, und vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86, Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 28) kann der Gerichtshof eine nationale Regelung, die nicht im Rahmen des Gemeinschaftsrechts ergangen ist, nicht im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention beurteilen.
  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
    42 Nach seiner Rechtsprechung (siehe Urteile vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 60/84 und 61/84, Cinéthèque, Slg. 1985, 2605, Randnr. 26, und vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86, Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 28) kann der Gerichtshof eine nationale Regelung, die nicht im Rahmen des Gemeinschaftsrechts ergangen ist, nicht im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention beurteilen.
  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88 (Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 19) bekräftigt hat, ergibt sich daraus, daß in der Gemeinschaft keine Maßnahmen als Rechtens anerkannt werden können, die mit der Beachtung der so anerkannten und gewährleisteten Menschenrechte unvereinbar sind.
  • EuGH, 03.10.1985 - 311/84

    CBEM / CLT und IPB

    Auszug aus EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
    31 Ein Unternehmen, das ein gesetzliches Monopol besitzt, kann als Inhaber einer beherrschenden Stellung im Sinne von Artikel 86 EWG-Vertrag angesehen werden (siehe Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84, CBEM, Slg. 1985, 3261, Randnr. 16).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Sobald dagegen eine solche Vorschrift in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt, hat der im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens angerufene Gerichtshof dem vorlegenden Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Grundrechten beurteilen zu können, deren Wahrung er sichert (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 18. Juni 1991, ERT, C-260/89, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 42, vom 29. Mai 1997, Kremzow, C-299/95, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 15, vom 18. Dezember 1997, Annibaldi, C-309/96, Slg. 1997, I-7493, Randnr. 13, vom 22. Oktober 2002, Roquette Frères, C-94/00, Slg. 2002, I-9011, Randnr. 25, vom 18. Dezember 2008, Sopropé, C-349/07, Slg. 2008, I-10369, Randnr. 34, vom 15. November 2011, Dereci u. a., C-256/11, Slg. 2011, I-11315, Randnr. 72, sowie vom 7. Juni 2012, Vinkov, C-27/11, Randnr. 58).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    Angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Bindungswirkung des Diskriminierungsverbots und der Grundfreiheiten für vom Staat beherrschte Unternehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 1974, Sacchi, 155/73, Slg. 1974, S. 411 ; Urteil vom 6. Juli 1982, Transparenzrichtlinie, 188/80 bis 190/80, Slg. 1982, S. 2545 ; Urteil vom 18. Juni 1991, ERT, C-260/89, Slg. 1991, S. 1-2951 ; Angonese, a.a.O., Rn. 30 ff.) und mit Blick auf Art. 106 AEUV (Art. 86 EGV; vgl. Wernicke, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Bd. 2, Art. 106 AEUV Rn. 8 ) liegt die Annahme einer unmittelbaren Bindung der Beklagten an die in Rede stehenden Vorgaben des Unionsrechts nahe.
  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    In diesem Rahmen misst der Gerichtshof der EMRK besondere Bedeutung bei (vgl. u. a. Urteile ERT, C-260/89, EU:C:1991:254, Rn. 41, sowie Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 283).

    Im Mittelpunkt dieser rechtlichen Konstruktion stehen im Übrigen die durch die Charta - die nach Art. 6 Abs. 1 EUV den gleichen rechtlichen Rang hat wie die Verträge - anerkannten Grundrechte, deren Achtung eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Union ist, so dass Maßnahmen, die mit diesen Rechten unvereinbar sind, in der Union nicht zulässig sind (vgl. Urteile ERT, C-260/89, EU:C:1991:254, Rn. 41, Kremzow, C-299/95, EU:C:1997:254, Rn. 14, Schmidberger, C-112/00, EU:C:2003:333, Rn. 73, sowie Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, EU:C:2008:461, Rn. 283 und 284).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,74
BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86 (https://dejure.org/1992,74)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.1992 - 1 BvR 298/86 (https://dejure.org/1992,74)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 (https://dejure.org/1992,74)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sachverständige - Öffentliche Bestellung - Eignungsprüfung - Bedürfnisprüfung

  • rechtsportal.de

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten Bedürfnisprüfung für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bedürfnisprüfung für öffentlich bestellte Sachverständige (IBR 1992, 475)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 28
  • NJW 1992, 2621
  • DVBl 1992, 1154
 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Eine konkrete Bedürfnisprüfung sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 377) unzulässig.

    Seit dem Apotheken-Urteil (BVerfGE 7, 377) unterscheidet das Bundesverfassungsgericht danach, ob persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten des betroffenen Bürgers maßgebend sind (subjektive Merkmale) oder ob es auf objektive Merkmale ankommt, die außerhalb seiner persönlichen Sphäre liegen.

    Beschränkungen der Berufsausübung müssen durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert sein (BVerfGE 7, 377 (405 f.) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Sie können sogar Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl nahekommen (BVerfGE 33, 125 (161); st. Rspr.).

    Bei Regelungen der Berufsausübung muß das zulässige Maß des Eingriffs um so deutlicher in der gesetzlichen Ermächtigung bestimmt werden, je empfindlicher die freie berufliche Betätigung beeinträchtigt wird und je intensiver eine auf Dauer angelegte Lebensentscheidung des Einzelnen und das Interesse der Allgemeinheit berührt werden (vgl. BVerfGE 33, 125 (160)).

  • BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Der einzelne Sachverständige habe keinen Anspruch auf öffentliche Bestellung (BVerwGE 5, 95 [BVerwG 29.05.1957 - I C 212/54]; Buchholz 451.20 Nr. 5; weitere Nachweise zum Stand der Literatur und Rechtsprechung: Bleutge in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Bd. I, § 36 Rdnr. 67).

    Die Rechtssache habe keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Zulässigkeit der Bedürfnisprüfung nach § 36 GewO höchstrichterlich geklärt sei: Es sei zulässig, auf bestimmten Sachgebieten nur so viele Sachverständige zu bestellen, wie benötigt würden, um eine sachverständige Beratung des Publikums zu gewährleisten (BVerwGE 5, 95 (96) [BVerwG 29.05.1957 - I C 212/54]).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang sowie der Sinn und Zweck einer Regelung mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (vgl. BVerfGE 68, 1 (55) [BVerfG 18.12.1984 - 2 BvE 13/83]; 83, 201 (214 f. [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 929/89])).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Solche Mindestanforderungen sind nicht einmal bei staatlich gebundenen Berufen entbehrlich (vgl. BVerfGE 73, 280 (295 f.) [BVerfG 18.06.1986 - 1 BvR 787/80]).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang sowie der Sinn und Zweck einer Regelung mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (vgl. BVerfGE 68, 1 (55) [BVerfG 18.12.1984 - 2 BvE 13/83]; 83, 201 (214 f. [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 929/89])).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden, daß es nach dem Grundgesetz unzulässig ist, Bürger lediglich im Interesse einer leichteren staatlichen Überwachung in der Freiheit der Berufswahl zu beschränken (vgl. BVerfGE 41, 378 (397); 65, 116 (129)).
  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden, daß es nach dem Grundgesetz unzulässig ist, Bürger lediglich im Interesse einer leichteren staatlichen Überwachung in der Freiheit der Berufswahl zu beschränken (vgl. BVerfGE 41, 378 (397); 65, 116 (129)).
  • BGH, 23.05.1984 - I ZR 140/82

    Irreführung durch Werbung mit Anerkennung als Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    In neuerer Zeit werden Sachverständige zunehmend durch private Organisationen anerkannt, wie durch Automobilclubs oder den Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK), und dürfen dann auf diese Anerkennung werbewirksam hinweisen, soweit keine Irreführung des Publikums damit verbunden ist (vgl. BGH, NJW 1984, S. 2365).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Diese Unterscheidung ist nicht nur bei Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl, sondern auch bei anderen Beschränkungen der Berufsfreiheit bedeutsam (vgl. zuletzt BVerfG, Urteil vom 10. März 1992 - 1 BvR 454/91 u. a. - unter C III 1 a, EuGRZ 1992, S. 110 (113)).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Behindert eine den Wettbewerb beeinflussende staatliche Maßnahme eine juristische Person in ihrer beruflichen Tätigkeit, so stellt dies eine Beschränkung ihres Freiheitsrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 86, 28 ; 115, 205 ; 137, 185 ).

    Behindert eine den Wettbewerb beeinflussende staatliche Maßnahme eine juristische Person in ihrer beruflichen Tätigkeit, so stellt dies eine Beschränkung ihres Freiheitsrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 86, 28 ; 115, 205 ; 137, 185 ).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Bei Auswahlentscheidungen muss der Gesetzgeber selbst die Voraussetzungen bestimmen, unter denen der Zugang zu eröffnen oder zu versagen ist, und er muss ein rechtsstaatliches Verfahren bereitstellen, in dem hierüber zu entscheiden ist (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 280 ; 86, 28 ).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Behindert eine den Wettbewerb beeinflussende staatliche Maßnahme die Beschwerdeführerin in ihrer beruflichen Tätigkeit, so stellt dies eine Beschränkung ihres Freiheitsrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 86, 28 ).
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