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   BGH, 05.06.1992 - BLw 7/91   

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https://dejure.org/1992,1864
BGH, 05.06.1992 - BLw 7/91 (https://dejure.org/1992,1864)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1992 - BLw 7/91 (https://dejure.org/1992,1864)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1992 - BLw 7/91 (https://dejure.org/1992,1864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Vermächtnis auf Bestellung eines lebenslangen Nießbrauchs am Hof

Papierfundstellen

  • BGHZ 118, 361
  • NJW 1992, 2827
  • MDR 1992, 973
  • FamRZ 1992, 1069
  • WM 1992, 1540
  • Rpfleger 1992, 515
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus BGH, 05.06.1992 - BLw 7/91
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 21, 73), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 94, 292, 294; 112, 86, 88) angeschlossen hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.

    Nach diesem Maßstab hat der Senat in langjähriger Rechtsprechung eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann angenommen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an Nebenerwerbslandwirte veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (BGHZ 94, 292, 295).

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus BGH, 05.06.1992 - BLw 7/91
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 21, 73), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 94, 292, 294; 112, 86, 88) angeschlossen hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.

    Mit BGHZ 112, 86 hat der Senat unter bestimmten Voraussetzungen auch die Bevorzugung hauptamtlicher Landwirte aufgegeben.

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 05.06.1992 - BLw 7/91
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 21, 73), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 94, 292, 294; 112, 86, 88) angeschlossen hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Auszug aus BGH, 05.06.1992 - BLw 7/91
    Sie ist als Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Tod hinaus eng mit der Garantie des Eigentümers verknüpft und genießt wie diese als Element der Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen von Verfassungswegen besonders ausgeprägten Schutz (BVerfGE 67, 329, 341 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus BGH, 05.06.1992 - BLw 7/91
    Sie wirkt deshalb der Zerschlagung bäuerlicher Betriebe, der Zersplitterung des Bodens und der bei der Abfindung der weichenden Erben drohenden Gefahr der Überschuldung entgegen (BVerfGE 15, 337, 342) [BVerfG 20.03.1963 - 1 BvR 505/59].
  • BGH, 20.11.1951 - V BLw 65/50

    Hoferbenbelastung mit Vermächtnissen

    Auszug aus BGH, 05.06.1992 - BLw 7/91
    Alle diese Beschränkungen sind aber schließlich fallen gelassen worden, weil sie nicht nur am Widerspruch der damaligen Besatzungsmacht scheiterten, sondern man sich darüber im klaren war, daß sie durch entsprechende Rechtsgeschäfte unter Lebenden leicht umgangen werden können (vgl. BGHZ 3, 391, 392).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BGH, 05.06.1992 - BLw 7/91
    Das Beschwerdegericht hat - wie seine Bezugnahme auf die Ausführungen des Amtsgerichts (denen sich der Beschwerdeführer im übrigen ausdrücklich angeschlossen hat) zeigt - den Wortlaut des Testaments berücksichtigt, aber aus einer Reihe von Umständen den entscheidenden wirklichen Willen des Erblassers nach § 133 BGB (BGHZ 86, 41, 45) [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] ermittelt.
  • BGH, 02.03.1953 - V BLw 114/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.06.1992 - BLw 7/91
    Nachdem der Oberste Gerichtshof für die britische Zone (OGHZ 2, 187, 191) und der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 2. März 1953, V BLw 114/52, RdL 1953, 138, 139) die testamentarische Zuwendung eines Nießbrauchs an die Ehefrau des Erblassers ohne weitere Ausführungen als zulässige Beschränkung der Hoferbfolge angesehen hatten, wurde und wird in der Literatur darüber diskutiert, ob ein lebenslanger Nießbrauch an eine nicht "hoferbenberechtigte Person" oder einen "Familienfremden" wegen "Aushöhlung der Hoferbfolge" nach § 16 Abs. 1 Satz 1 HöfeO nichtig ist (vgl. Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, HöfeO 9. Aufl., § 16 Rdn. 29 u. 38; Wöhrmann/Stöcker, Landwirtschaftserbrecht 5. Aufl., § 16 Rdn. 37).
  • BGH, 25.04.2014 - BLw 6/13

    Testamentarische Regelung der Hoferbfolge: Wirksamkeit von

    Insofern werden auch die Interessen des Hoferben geschützt (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 1992 - BLw 7/91, BGHZ 118, 361, 362 f.; OLG Celle, AgrarR 1972, 297; Wöhrmann, aaO, § 16 Rn. 34).

    Die Höfeordnung enthält keine gesetzlich geregelte Beschränkung der Testierfreiheit des Eigentümers hinsichtlich der Belastung des Hofes mit schuldrechtlichen Vermächtnisverpflichtungen (Senat, Beschluss vom 5. Juni 1992 - BLw 7/91, BGHZ 118, 361, 364).

  • BGH, 23.11.2012 - BLw 12/11

    Höferecht: Wegfall der Hofeigenschaft zwischen Vorerb- und Nacherbfall;

    Zu diesem Zweck wirkt das Anerbenrecht der Zerschlagung bäuerlicher Betriebe, der Zersplitterung des Bodens und der bei der Abfindung der weichenden Erben drohenden Gefahr der Überschuldung entgegen(BVerfGE 15, 337, 342; 67, 348, 367; Senat, Beschluss vom 5. Juni 1992 - BLw 7/91, RdL 1992, 217, 218).
  • OLG Hamm, 27.05.2008 - 10 W 9/08

    Genehmigung eines Hofübergabevertrages bei Nießbrauchsvorbehalt

    Nach ganz einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kann die Zulässigkeit von Nießbrauchsvorbehalten im Hinblick auf eine Aushöhlung der Hoferbfolge (§ 16 Abs. 1 HöfeO) nicht in Zweifel gezogen werden, wenn die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Hofes nicht gefährdet wird (vgl. BGHZ 118, 361; OLG Hamm, AgrarR 1982, 164; Lange/Wulff/Lüdtke-Hanjery, HöfeO, 10. Aufl., § 17, Rdnr. 66; Wöhrmann, Das Landwirtschaftserbrecht, 8. Aufl., § 17, Rdnr. 55; Fassbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo, § 17, Rdnr. 105; Fassbender, DNotZ 1986, 73, 74).

    Ein Versagungsgrund nach § 9 Grundstücksverkehrsgesetz (siehe hierzu BGHZ 118, 361; OLG Hamm, AgrarR 1982, 164) liegt ebenfalls nicht vor.

  • BGH, 18.03.2010 - BLw 13/09

    Notwendigkeit einer Divergenz i.S.d. Abweichens von einem in einer

    Die Rechtsbeschwerde meint, eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von der Senatsentscheidung zu der Rechtsfrage, ob ein Nießbrauchsvermächtnis zu Lasten des Hoferben einen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 HöfeO unwirksamen Ausschluss von der Hoferbfolge bedeuten kann, (BGHZ 118, 361 ff.) aufzeigen zu können, indem sie die Ausführungen des Senats zum Zweck der Sonderrechtsnachfolge in den Hof, das öffentliche Interesse an dem Erhalt leistungsfähiger Höfe zur Sicherung der Ernährung der Bevölkerung, (BGHZ 118, 361, 365) zitiert.
  • OLG Köln, 13.10.2009 - 23 U 6/09

    Wirksamkeit von Vermächtnissen in der Höfeerbfolge

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 5.6.1992 - BLw - 97/91 (BGHZ 118, 361 = NJW 1992, 2827 = RdL 1992, 217) darauf hingewiesen, dass auch ein lebenslanger Nießbrauch die Rechte des Hoferben zwar erheblich einschränkt, sein Erbrecht jedoch nicht im Sinne von § 16 Abs. 1 HöfeO ausschließt, sondern unberührt lässt.
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