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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91   

Zitiervorschläge
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BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,3481)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,3481)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,3481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2903 (Ls.)
  • NStZ 1992, 230
  • NStZ 1992, 490 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Das galt auch für den gleichgelagerten Fall der §§ 177, 178 StGB a.F. (BGHSt 19, 101, 106: § 211 StGB erschöpfe den Unrechtsgehalt einer solchen Tat nicht).

    Daß davon auch Vorsatz mitumfaßt wird, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 9, 135, 136; 19, 101, 106: Durch die Neufassung des § 18 StGB hat sich gegenüber § 56 StGB a.F. - "wenigstens fahrlässig" - nichts geändert).

    Im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung oder Aussetzung vorsätzlich verursachte Tötung wird daher (unter Berücksichtigung von BGHSt 9, 135; 19, 101) von beiden Bestimmungen erfaßt.

    Zu erwägen ist auch das Argument aus BGHSt 19, 101, 106, der Tatbestand des § 211 erschöpfe unter Umständen den Unrechtsgehalt der Tat nicht, wenn es zur vorsätzlichen Vollendung des § 177 Abs. 3 StGB gekommen sei; entsprechendes gilt in höherem Maße für ein Zusammentreffen dieser Vorschrift mit Totschlag.

  • BGH, 12.04.1988 - 5 StR 661/87

    Leichtfertige Verursachung des Todes bei Zurücklassen des Opfers im gefesselten

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Der 5. Strafsenat wendet sich in einem begründeten (nach seiner Auffassung nicht tragenden) Hinweis gegen die bisherige Rechtsprechung (BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87].

    Nicht jede Fahrlässigkeit soll die schwere Strafandrohung rechtfertigen, aber Vorsatz wird dadurch nicht ausgeschlossen (BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87].

    Der Hinweis, Leichtfertigkeit im Sinne des § 251 schließe Vorsatz aus, weil es sich um unterschiedliche Schuldformen handele ("aliud"), greift nicht durch: Bei Nichterweislichkeit von Vorsatz hat der Begriff der Fahrlässigkeit eine Auffangfunktion (vgl. Laubenthal JR 1988, 334).

  • BGH, 08.05.1956 - 2 StR 33/56
    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Nach dem vor 1973 geltenden Gesetzeszustand ("wenigstens fahrlässig" in § 56 StGB a.F.) hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß § 251 StGB a.F. mit §§ 211, 212 StGB in Tateinheit stehen kann (BGHSt 9, 135).

    Daß davon auch Vorsatz mitumfaßt wird, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 9, 135, 136; 19, 101, 106: Durch die Neufassung des § 18 StGB hat sich gegenüber § 56 StGB a.F. - "wenigstens fahrlässig" - nichts geändert).

    Im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung oder Aussetzung vorsätzlich verursachte Tötung wird daher (unter Berücksichtigung von BGHSt 9, 135; 19, 101) von beiden Bestimmungen erfaßt.

  • BGH, 15.07.1975 - 4 StR 201/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 15. Juli 1975 - 4 StR 201/75 (BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]): § 251 StGB sei nur bei leichtfertiger Todesverursachung erfüllt.

    Urteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 145/87: Nicht tragender Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75].

    Der 1. Strafsenat hat bisher in Übereinstimmung mit der angeführten Rechtsprechung entschieden (Beschluß vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 531/75: Wegen der unterschiedlichen Schuldformen sei Tateinheit mit Tötungsdelikten nicht möglich und Beschluß vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91: Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]).

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2722
    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Daß der historische Gesetzgeber vorsätzliche Folgen im Rahmen der Leichtfertigkeitstatbestände nicht ausschließen wollte, könnte folgendem entnommen werden: Der schriftliche Bericht des Sonderausschusses zum Entwurf eines 13. StÄG (BT-Drucks. VI/2722 S. 3, Anlage 20) zur Einfügung eines § 239 a Abs. 3 StGB (leichtfertige Todesverursachung bei erpresserischem Menschenraub) führt aus: "Der Ausschuß ... ist der Auffassung, daß im Rahmen dieser Vorschrift eine lebenslange Freiheitsstrafe nur für die Fälle der leichtfertigen und vorsätzlichen Tötung in Frage kommen darf" (Unterstreichungen durch den Senat).
  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 333/87

    Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes - Mordmotiv der Habgier - Tötung

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Urteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 333/87 (BGHR StGB § 251 Konkurrenzen 1): Der Fall gebe keinen Anlaß, die bisherige Rechtsprechung in Frage zu stellen, zumal das Landgericht die Mindeststrafe des § 251 StGB deutlich überschritten habe.
  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 531/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Der 1. Strafsenat hat bisher in Übereinstimmung mit der angeführten Rechtsprechung entschieden (Beschluß vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 531/75: Wegen der unterschiedlichen Schuldformen sei Tateinheit mit Tötungsdelikten nicht möglich und Beschluß vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91: Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]).
  • BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75

    Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 264/75 (bei Dallinger in MDR 1976, 15): "Leichtfertigkeit" lasse eine Erstreckung auf vorsätzliche Begehung nicht zu.
  • BGH, 26.04.1978 - 2 StR 159/78

    Klarstellung eines Schuldspruches

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 26. April 1978 - 2 StR 159/78 (zu § 239 a Abs. 2 StGB a.F.): Vorsatz sei vom Tatbestand, der nur Leichtfertigkeit betreffe, nicht umfaßt.
  • BGH, 08.01.1986 - 2 StR 660/85

    Unrechtmäßige gleichzeitige Annahme von bedingtem Vorsatz und leichtfertiger

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 8. Januar 1986 - 2 StR 660/85: § 177 Abs. 3 StGB umfasse nur noch Leichtfertigkeit.
  • BGH, 16.07.1975 - 2 StR 264/75

    Möglichkeit eines tateinheitlichen Zusammentreffens von Notzucht mit Todesfolge

  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 48/92

    Verwerfung einer Revision - Änderung des bedeutsamen Unrechtsgehalts durch

    Eine Anrufung des Großen Senates für Strafsachen erscheint nicht angezeigt, zumal der 1. Strafsenat durch Beschluß vom 21. Januar 1992 - 1 StR 593/91 - seine Absicht erklärt hat, zu entscheiden, daß Mord und Raub mit Todesfolge in Tateinheit zueinander stehen können, auch wenn sie dasselbe Tatopfer betreffen, und deshalb dem 2., 3. und 4. Strafsenat die Frage vorgelegt hat, ob an der entgegenstehenden Rechtsprechung festgehalten wird.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,643
BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91 (https://dejure.org/1992,643)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1992 - 3 StR 419/91 (https://dejure.org/1992,643)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91 (https://dejure.org/1992,643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 136a StPO
    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen; Täuschungen: erlaubte List)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung - Zustand der Ermüdung - Beeinträchtigung der Willensfreiheit - Absichtliche Herbeiführung der Ermüdung - Ausreichend Schlaf - Übermüdung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 136 a
    Beeinträchtigung der Willensfreiheit durch Übermüdung

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 291
  • NJW 1992, 2903
  • MDR 1992, 888
  • NStZ 1992, 502
  • StV 1992, 451
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 393/51

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Beschuldigten zur Nachtzeit mit § 136a

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Dem Vernehmenden ist der Beginn oder die Fortsetzung einer Vernehmung nicht nur dann untersagt, wenn er den Zustand der Ermüdung absichtlich herbeigeführt hat, sondern auch dann, wenn durch die bestehende Ermüdung eine Beeinträchtigung der Willensfreiheit zu besorgen war (BGHSt 1, 376, 379; 13, 60, 61).

    Ob der Senat auch an rechtsfehlerfrei getroffene Feststellungen zur Übermüdung nicht gebunden wäre (so BGHSt 16, 164/165; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 399/79; a.A. BGHSt 1, 376, 379: "Tatfrage"), braucht hier nicht entschieden zu werden.

    Im übrigen sind Vernehmungen zur Nachtzeit nicht unzulässig (BGHSt 1, 376; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 136a Rdn. 8; Boujong in KK-StPO, 2. Aufl. § 136a Rdn. 12).

  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Ob eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag auf wahldeutiger Tatsachengrundlage in Betracht gekommen wäre (vgl. BGHSt 35, 305; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; BGHR StGB vor § 1/WF Tatsachenalternativität 1), kann offenbleiben.
  • BGH, 23.08.1957 - 4 StR 342/57
    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Der Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung und eines tatmehrheitlich begangenen Totschlagsversuchs ist auf der Grundlage der insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen rechtlich möglich (vgl. BGH bei Holtz MDR 1979, 279; BGH NJW 1957, 1643) und beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 09.03.1990 - 5 StR 73/90

    Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen eine

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Dessen Unzuständigkeit ergibt sich aus § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO und § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG (vgl. BGHR StPO § 464 III Zuständigkeit 1 und 3).
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 130/87

    Zuständigkeit des Revisonsgerichts für eine Entscheidung über eine sofortige

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Dessen Unzuständigkeit ergibt sich aus § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO und § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG (vgl. BGHR StPO § 464 III Zuständigkeit 1 und 3).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Ob der Senat auch an rechtsfehlerfrei getroffene Feststellungen zur Übermüdung nicht gebunden wäre (so BGHSt 16, 164/165; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 399/79; a.A. BGHSt 1, 376, 379: "Tatfrage"), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 114/60

    Vorbereitung eines Verbrechens - Ausführung des Verbrechens - Freiwilliger

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Für eine selbständige Bestrafung der Vorbereitungshandlung nach § 30 StGB ist jedoch dann kein Raum, wenn die "vorbereitete" Haupttat in gleichwertiger, nicht weniger schwerer Erscheinungsform zum Versuch oder zur Vollendung gediehen ist (BGHSt 9, 131, 134; 14, 378, 379).
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    § 136a StPO verbietet der Polizei nicht jede List (BGHSt 35, 328, 329).
  • BGH, 18.09.1979 - 1 StR 399/79

    Entschädigung wegen Untersuchungshaft nach Freispruch vom Mordvorwurf - Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Ob der Senat auch an rechtsfehlerfrei getroffene Feststellungen zur Übermüdung nicht gebunden wäre (so BGHSt 16, 164/165; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 399/79; a.A. BGHSt 1, 376, 379: "Tatfrage"), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 24.03.1959 - 5 StR 27/59

    Unverwertbarkeit eines polizeilichen Geständnisses wegen verbotener

    Auszug aus BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91
    Dem Vernehmenden ist der Beginn oder die Fortsetzung einer Vernehmung nicht nur dann untersagt, wenn er den Zustand der Ermüdung absichtlich herbeigeführt hat, sondern auch dann, wenn durch die bestehende Ermüdung eine Beeinträchtigung der Willensfreiheit zu besorgen war (BGHSt 1, 376, 379; 13, 60, 61).
  • BGH, 04.10.1957 - 2 StR 366/57
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 536/55

    Versuchte Anstiftung - Vollendete Anstiftung - Idealkonkurrenz - Straferhöhende

  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.10.2014 - 5 StR 296/14

    Vernehmung bei extremer seelischer und körperlicher Erschöpfung (Ermüdung;

    b) Bei diesem Verlauf liegt eine Fülle von gewichtigen Gründen vor, aufgrund derer sich die Annahme tiefgreifender Erschöpfung und daraus resultierender Besorgnis der Beeinträchtigung der Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung geradezu aufdrängt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 4 30. Oktober 1951 - 1 StR 393/51, BGHSt 1, 376; Urteile vom 24. März 1959 - 5 StR 27/59, BGHSt 13, 60, vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91, BGHSt 38, 291, 292 f.).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    e) Das Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 1992, 2903, 2905) steht dieser Entscheidung nicht entgegen.
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Der fehlgeschlagene Versuch der Anstiftung zur Tötung eines Menschen ist gegenüber einer späteren, auf einem neuen Entschluß beruhenden Anstiftung zum Versuch der Tötung eine rechtlich selbständige Handlung und damit in der Regel auch eine andere Tat im prozessualen Sinn (Abgrenzung zu BGHSt 8, 38 und BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3).

    In solchen Fällen (s. a. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3) wird zwar durch die anfängliche Beteiligungshandlung des späteren Täters ergänzendes Unrecht begangen, indem eine weitere Person in das Tatgeschehen verstrickt wird.

    Der Senat hat, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen des 2. Strafsenats in BGHSt 8, 38 f. und des 3. Strafsenats in dessen Urteil vom 15. Mai 1995 - 3 StR 419/91 (= NJW 1992, 2903, 2905 = BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3; in BGHSt 38, 291 insofern nicht abgedruckt), bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob deren Rechtsprechung der vorliegenden Entscheidung entgegensteht und ob gegebenenfalls daran festgehalten werde (NStZ 1998, 189 f. mit Anm. Geppert).

    Dem stehe seine Rechtsprechung, insbesondere sein Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91 - nicht entgegen, obwohl er an der dort genannten Rechtsansicht festhalte.

  • BGH, 08.10.1993 - 2 StR 400/93

    Mithören eines Telefongesprächs durch Polizeibeamten

    Die Ausnutzung eines bereits bestehenden Irrtums stellt jedoch keine Täuschung im Sinne des § 136 a StPO dar (Hanack a.a.O. Rdn. 38), sondern unterfällt dem Begriff der auch nach dieser Bestimmung erlaubten List (vgl. BGHSt 35, 328 f; BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 5).
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Insbesondere fehlt jeder Hinweis auf eine Übermüdung des seinerzeit Beschuldigten (zu den strengen Voraussetzungen dieser Alternative des § 136 a Abs. 1 Satz 1 StPO s. BGH NJW 1992, 2903, 2904) oder darauf, daß ihm die Beiziehung eines Rechtsanwalts verwehrt worden wäre (BGHSt 38, 372).

    Ein Verbot, die Vernehmung in Fällen wie dem vorliegenden fortzusetzen, kann der Strafprozeßordnung nicht entnommen werden (BGH NJW 1992, 2903, 2904 f.).

    Die Entscheidung für oder gegen ein solches Verbot ist aufgrund einer allgemeinen Abwägung der im Rechtsstaatsprinzip angelegten gegenläufigen Gebote und Ziele zu treffen (BGHSt 38, 214, 219 ff.; BGH NJW 1992, 2903, 2905; vgl. auch BVerfG aaO).

  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Für einen Fall der letztgenannten Art, der, wie noch darzulegen ist, auch hier in Betracht kommt, hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91 (= NJW 1992, 2903, 2905, in BGHSt 38, 291 insoweit nicht abgedruckt) im Anschluß an die Entscheidung des 2. Strafsenats in BGHSt 8, 38 die Ansicht vertreten, daß eine versuchte Anstiftung (auch) dann subsidiär ist, wenn der Auffordernde selbst als Täter oder Mittäter das Verbrechen begeht, zu dem er einen anderen vergeblich zu bestimmen versucht hatte.
  • OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 455/01

    Atemalkolmessung, Anforderungen an das tatrichterliche Urteil, Eichung,

    Das hat zur Folge, dass, wenn weder der Betroffene noch andere Verfahrensbeteiligte Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des Messgerätes geltend machen, grundsätzlich keine näheren tatsächlichen Feststellungen zur Messmethode getroffen werden müssen, sondern grundsätzlich die Mitteilung der Messmethode und die ermittelten Atemalkoholwerte ausreichen (vgl. BGHSt 38, 291 für eine Geschwindigkeitsüberschreitung; u.a. für eine Geschwindigkeitsüberschreitung allgemeine Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und auch ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des OLG Hamm, vgl. u.a. zuletzt Beschluss des erkennenden Senats vom 12. Mai 2000 in 2 Ss OWi 408/2000 = MDR 2000, 881 = zfs 2000, 416 = VM 2001, 4 (Nr. 3) = ZAP EN-Nr. 490/200 = VA 2000, 25).

    Die vom Senat gestellten Anforderungen widersprechen nicht der Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung, in den Massenverfahren des Ordnungswidrigkeitenrechts die Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen nicht zu überspannen (vgl. dazu BGHSt 38, 291).

    Ob für die Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen in diesen Fällen etwas anderes gilt, wenn der Betroffene ein uneingeschränktes glaubhaftes Geständnis abgelegt hat (vgl. dazu BGHSt 38, 291; Senat in ZAP EN-Nr. 135/99 = VRS 96, 458 = NZV 1999, 391), kann dahinstehen.

  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Strafgrund ist die abstrakte Gefährlichkeit allein dieses interpersonalen Verhaltens (vgl. MüKo-StGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 30 Rn. 2), ohne dass es auf eine konkrete Gefahr des angegriffenen Rechtsguts ankäme; damit wird durch § 30 StGB eine Strafbarkeit der Beteiligten bereits im Vorfeld des Versuchs der Verbrechensbegehung begründet (vgl. Senat, Urteile vom 4. Oktober 1957 - 2 StR 366/57, BGHSt 10, 388, 389; vom 4. Juli 2018 - 2 StR 245/17, BGHSt 63, 161, 170; BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 102; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 30 Rn. 2; LK-StGB/Schünemann/Greco, 13. Aufl., § 30 Rn. 14 ff.; SSW-StGB/Murmann, 5. Aufl., § 30 Rn. 1; vgl. auch BGH, Urteile vom 24. April 1951 - 1 StR 130/51, BGHSt 1, 131, 135, und vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91, NJW 1992, 2903, 2905).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Besondere Härten können jedenfalls dann im Ausweisungsverfahren berücksichtigt werden, wenn die Ausweisung nicht zwingend vorgeschrieben ist (BGH, Urt. v. 16. Juni 1998 - 1 StR 162/98; s. auch BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 30; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 16, 17).
  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Der 3. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 15. Mai 1995 - 3 StR 419/91 - (zu dem hier interessierenden Punkt in BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3 teilweise abgedruckt, in BGHSt 38, 291 ff. insofern nicht abgedruckt) im Anschluß an die vorgenannte Entscheidung des 2. Strafsenats ausgeführt: "Eine versuchte Anstiftung ist auch dann subsidiär, wenn der Auffordernde selbst als Täter oder Mittäter das Verbrechen begeht, zu dem er einen anderen vergeblich zu bestimmen versucht hatte." Auch dabei ist eine Zäsurwirkung des fehlgeschlagenen Beteiligungsversuchs nicht berücksichtigt worden, was der beabsichtigten Entscheidung des Senats im vorliegenden Fall entgegenstehen kann.
  • LG München I, 21.11.2005 - 1 Ks 128 Js 10073/05

    Lebenslange Haft für Mord an Rudolph Moshammer

  • BGH, 08.11.2017 - AK 54/17

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht der Beteiligung an der

  • OLG Hamm, 03.06.2002 - 2 Ss OWi 316/02

    Atemalkoholmessung, erforderlicher Umfang der Feststellungen, standardisiertes

  • BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99

    Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der

  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96

    Ausländer - Strafrahmen - Ausweisung

  • BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96

    Irrtum des Mitangeklagten über die rechtliche Bedeutung seiner Äußerungen und

  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 403/92

    Verwertbarkeit einer richterlichen Vernehmung bei Ermüdung des Angeklagten bei

  • BGH, 14.04.2010 - 2 StR 87/10

    Versuchte besonders schwere Brandstiftung; versuchte Anstiftung zu einer

  • BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98

    Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

  • OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98

    Aufklärungsrüge, Aufhebung, Aussage gegen Aussage, Aussagebeeinflussung,

  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 2 Ss OWi 376/09

    Trunkenheitsfahrt; Urteilsgründe; Messverfahren; Mitteilung

  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 408/00

    Anstiftung zur schweren Brandstiftung

  • OLG Jena, 22.03.2004 - 1 Ss 22/04

    Urteilsanforderungen bei Gerät Evidential Dräger Alcotest / die Mitteilung der

  • BGH, 13.08.1999 - 3 StR 166/99

    Verurteilung wegen der Brandstiftung an der St. Vicelin-Kirche in Lübeck

  • OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 23/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, erforderliche Feststellungen, Atemalkoholanalyse,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - 10 L 2/07

    Dienstpflichtverletzungen eines Justizvollzugsbeamten

  • BayObLG, 16.09.2019 - 202 ObOWi 1611/19

    Beweislage hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Rechtsbeschwerdebegründung bei

  • BGH, 21.08.1992 - 3 StR 338/92

    Verwerfung der Revision

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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91   

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https://dejure.org/1992,2596
BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,2596)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,2596)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,2596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge beim selben Tatopfer - Auswirkung der Einführung des Begriffes "leichtfertig" - Verhältnis von Vorsatz und Fahrlässigkeit - Stufenverhältnis der Schuldformen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2903 (Ls.)
  • StV 1992, 417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.04.1988 - 5 StR 661/87

    Leichtfertige Verursachung des Todes bei Zurücklassen des Opfers im gefesselten

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Das Landgericht hat die Täter wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge (unter ausdrücklichem Hinweis auf BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87], mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer und mit gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafe von neun und acht Jahren verurteilt und in den Strafzumessungsgründen erschwerend berücksichtigt, daß neben dem Mord drei weitere Straftatbestände - "darunter zwei mit hohem Unrechtsgehalt (§ 251 StGB und § 316 a StGB)" - erfüllt wurden.

    Der 5. Strafsenat wendet sich in einem näher ausgeführten (nach seiner Auffassung nicht tragenden) Hinweis gegen die bisherige Rechtsprechung (BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87].

    Die Behandlung nach § 154 Abs. 2 StPO (BGH, Beschl. vom 25. Februar 1992 - 5 StR 48/92) oder Schuldspruchänderung unter Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] (so BGH, Beschl. vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91, womit dem Tatrichter gesagt wird, er habe - trotz BGHSt 35, 257, 258 [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87] - falsch entschieden) sind verwirrend und für den Tatrichter nicht verständlich.

    Nicht jede Fahrlässigkeit soll die schwere Strafandrohung rechtfertigen, aber Vorsatz wird dadurch nicht ausgeschlossen (BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87].

    Der Hinweis, Leichtfertigkeit im Sinne des § 251 schließe Vorsatz aus, weil es sich um unterschiedliche Schuldformen handele ("aliud"), greift nicht durch: Bei Nichterweislichkeit von Vorsatz hat der Begriff der Fahrlässigkeit eine Auffangfunktion (vgl. Laubenthal JR 1988, 334).

  • BGH, 15.07.1975 - 4 StR 201/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 15. Juli 1975 - 4 StR 201/75 (BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]): § 251 StGB sei nur bei leichtfertiger Todesverursachung erfüllt.

    Urteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 145/87: Nicht tragender Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75].

    Der 1. Strafsenat hat bisher in Übereinstimmung mit der angeführten Rechtsprechung entschieden (Beschl. vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 531/75: Wegen der unterschiedlichen Schuldformen sei Tateinheit mit Tötungsdelikten nicht möglich, und Beschl. vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91: Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]).

    Auf Antrage haben der 2. und 3. Strafsenat mitgeteilt, daß an der bisherigen Rechtsprechung (soweit sie sich auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] stützt) nicht festgehalten wird; der 4. Strafsenat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.

    Die Behandlung nach § 154 Abs. 2 StPO (BGH, Beschl. vom 25. Februar 1992 - 5 StR 48/92) oder Schuldspruchänderung unter Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] (so BGH, Beschl. vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91, womit dem Tatrichter gesagt wird, er habe - trotz BGHSt 35, 257, 258 [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87] - falsch entschieden) sind verwirrend und für den Tatrichter nicht verständlich.

  • BGH, 08.05.1956 - 2 StR 33/56
    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Nach dem vor 1973 geltenden Gesetzeszustand ("wenigstens fahrlässig" in § 56 StGB a.F.) hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß § 251 StGB a.F. mit §§ 211, 212 StGB in Tateinheit stehen kann (BGHSt 9, 135).

    Daß davon auch Vorsatz mitumfaßt wird, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 9, 135, 136; 19, 101, 106: Durch die Neufassung des § 18 StGB hat sich gegenüber § 56 StGB a.F. - "wenigstens fahrlässig" - nichts geändert).

    Im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung oder Aussetzung vorsätzlich verursachte Tötung wird daher (unter Berücksichtigung von BGHSt 9, 135; 19, 101) von beiden Bestimmungen erfaßt.

    BGHSt 9, 135 hat entschieden, daß zwischen Mord und besonders schwerem Raub Tateinheit möglich ist.

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Das galt auch für den gleichgelagerten Fall der §§ 177, 178 StGB a.F. (BGHSt 19, 101, 106: § 211 StGB erschöpfe den Unrechtsgehalt einer solchen Tat nicht).

    Daß davon auch Vorsatz mitumfaßt wird, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 9, 135, 136; 19, 101, 106: Durch die Neufassung des § 18 StGB hat sich gegenüber § 56 StGB a.F. - "wenigstens fahrlässig" - nichts geändert).

    Im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung oder Aussetzung vorsätzlich verursachte Tötung wird daher (unter Berücksichtigung von BGHSt 9, 135; 19, 101) von beiden Bestimmungen erfaßt.

    Zu erwägen ist auch das Argument aus BGHSt 19, 101, 106, der Tatbestand des § 211 erschöpfe unter Umständen den Unrechtsgehalt der Tat nicht, wenn es zur vorsätzlichen Vollendung des § 177 Abs. 3 StGB gekommen sei; entsprechendes gilt in höherem Maße für ein Zusammentreffen dieser Vorschrift mit Totschlag.

  • BGH, 11.01.1967 - 2 StR 348/66

    Gesetzeseinheit zwischen § 250 Strafgesetzbuch (StGB) und § 251 StGB im Falle der

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Das gleiche gilt danach für das Verhältnis von § 251 StGB zu § 211 StGB, denn § 251 StGB verdrängt sämtliche Formen des § 250 StGB (so auch BGHSt 21, 183, 185; vgl. auch Eser in Schönke/Schröder, a.a.O. § 251 Rdn. 9; Herdegen in LK a.a.O. § 251 Rdn. 19 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80

    Tötung eines Menschen zwecks Erlangung von Heroin - Definition der Habgier -

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Der vorlegende Senat hat entschieden (Urt. vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, dort zu 4.), daß § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB gegenüber § 211 StGB nicht infolge Gesetzeskonkurrenz zurücktritt.
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 48/92

    Verwerfung einer Revision - Änderung des bedeutsamen Unrechtsgehalts durch

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Die Behandlung nach § 154 Abs. 2 StPO (BGH, Beschl. vom 25. Februar 1992 - 5 StR 48/92) oder Schuldspruchänderung unter Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] (so BGH, Beschl. vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91, womit dem Tatrichter gesagt wird, er habe - trotz BGHSt 35, 257, 258 [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87] - falsch entschieden) sind verwirrend und für den Tatrichter nicht verständlich.
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2722
    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Daß der historische Gesetzgeber vorsätzliche Folgen im Rahmen der Leichtfertigkeitstatbestände nicht ausschließen wollte, könnte folgendem entnommen werden: Der schriftliche Bericht des Sonderausschusses zum Entwurf eines 13. StÄG (BTDrucks. VI/2722 s. 3) zur Einfügung eines § 239 a Abs. 3 StGB (leichtfertige Todesverursachung bei erpresserischem Menschenraub) führt aus: "Der Ausschuß ... ist der Auffassung, daß im Rahmen dieser Vorschrift eine lebenslange Freiheitsstrafe nur für die Fälle der leichtfertigen und vorsätzlichen Tötung in Frage kommen darf" (Unterstreichungen durch den Senat).
  • BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75

    Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 264/75 (bei Dallinger in MDR 1976, 15): "Leichtfertigkeit" lasse eine Erstreckung auf vorsätzliche Begehung nicht zu.
  • BGH, 16.07.1975 - 2 StR 264/75

    Möglichkeit eines tateinheitlichen Zusammentreffens von Notzucht mit Todesfolge

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 264/75 (bei Dallinger in MDR 1976, 15): "Leichtfertigkeit" lasse eine Erstreckung auf vorsätzliche Begehung nicht zu.
  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 531/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen

  • BGH, 26.04.1978 - 2 StR 159/78

    Klarstellung eines Schuldspruches

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

  • BGH, 08.01.1986 - 2 StR 660/85

    Unrechtmäßige gleichzeitige Annahme von bedingtem Vorsatz und leichtfertiger

  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 333/87

    Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes - Mordmotiv der Habgier - Tötung

  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09

    Raub mit Todesfolge (Zeitpunkt des Todeseintritts; Vollendung)

    Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Raub mit Todesfolge - ungeachtet des Zeitpunkts des Todeseintritts des Opfers - mit der von Zueignungsabsicht getragenen Gewahrsamserlangung durch den Täter an der Raubbeute vollendet wird (vgl. etwa BGHSt 42, 158; BGH StV 1992, 417; zu den Konstellationen des erfolgsqualifizierten Versuchs des § 251 StGB siehe hingegen z. B. BGHR StGB § 251 Versuch 1 und 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit generalpräventiver Gesichtspunkte bei der Strafzumessung - Besondere Gefährlichkeit des Vorgehens in Deutschland nach einer von im Ausland agierenden, besonders gefährlichen krimininellen Vereinigungen bekannten Methode - Besondere ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2903 (Ls.)
  • NStZ 1992, 275
  • JR 1992, 471
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (rauschbedingte Vorgehensweise bei der Tat;

    Dies ist gegeben, wenn sich eine gemeinschaftsgefährdende Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 2 StR 427/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 6).
  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92

    Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen

    a) Die Beanstandung, eine unzureichende Sachbehandlung sei nicht ausreichend zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt worden, kann im Wege der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 2 StR 427/91 S. 7).
  • BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05

    Strafzumessung (Vorverhalten des Täters: konkrete Feststellungen;

    Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 150/08

    Strafrahmenwahl; konkrete Strafzumessung (Generalprävention)

    Eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme von Körperverletzungsdelikten hochbetagter Frauen zum Nachteil ihrer Ehemänner oder ähnlicher Straftaten hat das Landgericht nicht festgestellt (vgl. BGHSt 6, 125, 127; BGH NStZ 1982, 463; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 6, 7).
  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 376/18

    Rechtsfehlerfreie Strafzumessungsentscheidung (Unbestraftheit des Angeklagten;

    Angesichts dessen begegnet es keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass das Landgericht den generalpräventiven Aspekt nicht ausdrücklich als wesentlichen Strafzumessungsgrund bei der Bemessung der Strafe erwähnt hat (vgl. zu den Voraussetzungen generalpräventiver Strafschärfung BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 2 StR 427/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 6; Beschlüsse vom 11. April 2013 - 5 StR 113/13, und vom 7. März 2018 - 1 StR 663/17, ZWH 2018, 184 mwN).
  • BGH, 16.03.1994 - 2 StR 8/94

    Schlüssiges Verhalten - Erkennbarkeit - Drohung - Gefahr - Leib oder Leben

    Der Gebrauch von Schußwaffen oder massive tätliche Angriffe auf den Bedrohten oder seine Angehörigen sind häufig praktizierte Vorgehensweisen (vgl. Fundermann Kriminalistik 1985, 350 f; vgl. auch das von der Strafkammer zitierte Urteil des Senats vom 29. Januar 1992, NStZ 1992, 275).
  • BGH, 05.03.2002 - 5 StR 70/02

    Mitbestimmung der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe durch nicht belegte

    Der Senat schließt aus, daß die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nach den sie tragenden Erwägungen durch nicht belegte generalpräventive Gesichtspunkte mitbestimmt war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 6, 8, 10).
  • OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Kriterien für eine

  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 343/94

    Zulässigkeit der Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte bei der

  • BGH, 22.09.2003 - 3 StR 332/03

    Strafzumessung (Generalprävention: Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten)

  • BGH, 22.07.2003 - 3 StR 243/03

    Strafzumessung (generalpräventive Erwägungen: Gebot der Feststellung der

  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 131/94

    Generalprävention - Strafzumessung - Strafschärfung - Gemeingefährlichkeit

  • BGH, 17.02.1993 - 2 StR 31/93

    Besondere Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtpunkte bei Sexualdelikten im

  • BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Körperschmuggel -

  • BayObLG, 18.06.1999 - 4St RR 51/99

    Anwendung des § 92 a Abs. 4 AuslG bei Tatzeitpunkt vor Bekanntgabe des Beitritts

  • BGH, 23.11.1994 - 3 StR 517/94

    Strafzumessung - Vergewaltigung - Strafschärfung - Verwerflichkeit

  • BGH, 15.03.1994 - 4 StR 87/94

    Generalprävention - Strafzumessung - Strafschärfung - Gemeingefährlichkeit

  • BGH, 28.04.1995 - 4 StR 194/95

    Exzeß - Mittäterexzeß - Täterschaft - Mittäter - Mittäterschaft - Gewalt -

  • BGH, 12.02.1992 - 2 StR 25/92

    Erfordernis der Darlegung der von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen

  • BayObLG, 04.08.2000 - 4St RR 99/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

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