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   BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 179/92   

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https://dejure.org/1992,3512
BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 179/92 (https://dejure.org/1992,3512)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.1992 - 1 BvR 179/92 (https://dejure.org/1992,3512)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 1992 - 1 BvR 179/92 (https://dejure.org/1992,3512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Wohnungszusammenlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Eigenbedarf - Willentlich - Vermieter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3032
  • WM 1992, 1614
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 179/92
    a) Eine Nachprüfung des Entschlusses des Eigentümers, seine Wohnung selbst zu nutzen, ist nicht unbeschränkt zulässig (vgl. BVerfGE 68, 361 [373 f.]; 79, 292 [304 f.]).

    Auf der anderen Seite trägt § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB dem Umstand Rechnung, daß die selbst genutzte Wohnung sowohl für den Mieter als auch für den Eigentümer Mittelpunkt der Existenz ist (vgl. BVerfGE 68, 361 [371]; 79, 292 [303]).

    Die Nutzung des Eigentums soll dem Eigentümer ermöglichen, sein Leben nach eigenen, selbstverantwortlich entwickelten Vorstellungen zu gestalten (vgl. BVerfGE 46, 325 [334]; 79, 292 [304]).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 179/92
    a) Eine Nachprüfung des Entschlusses des Eigentümers, seine Wohnung selbst zu nutzen, ist nicht unbeschränkt zulässig (vgl. BVerfGE 68, 361 [373 f.]; 79, 292 [304 f.]).

    Auf der anderen Seite trägt § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB dem Umstand Rechnung, daß die selbst genutzte Wohnung sowohl für den Mieter als auch für den Eigentümer Mittelpunkt der Existenz ist (vgl. BVerfGE 68, 361 [371]; 79, 292 [303]).

  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 179/92
    Die Nutzung des Eigentums soll dem Eigentümer ermöglichen, sein Leben nach eigenen, selbstverantwortlich entwickelten Vorstellungen zu gestalten (vgl. BVerfGE 46, 325 [334]; 79, 292 [304]).
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14

    Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Ein Rechtsmissbrauch in der Erscheinungsform des widersprüchlichen Verhaltens wird dort nur für die Fälle angenommen, in denen der Vermieter in Kenntnis oder in Erwartung der bei Vertragsabschluss nicht offenbarten, später aber geltend gemachten Eigenbedarfssituation einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen hat, obwohl er einen befristeten Mietvertrag hätte abschließen können (BVerfGE 79, 292, 308 ff.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357, 1358; vgl. auch BVerfG, NJW 1992, 3032, 3033).
  • AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12

    Eigenbedarfskündigung: Wann ist das Mietverhältnis trotzdem fortzusetzen?

    Zwar kann einem Eigentümer und Vermieter das Recht zum Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung dabei nicht allein deshalb versagt werden, weil er den Bedarfsgrund willentlich herbeigeführt hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juli 1992 - 1 BvR 179/92).
  • AG Sinzig, 06.05.1998 - 4 C 1096/97

    Zu lautes Schnarchen kann eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen; § 564b Abs. 2

    Eine mißbräuchliche Eigenbedarfskündigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Voraussetzungen des Eigenbedarfs bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden oder dessen Entstehung vorhersehbar waren und der Vermieter kurze Zeit nach Vertragsabschluß sich auf diese Gründe bezieht, um seine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen (BVerfG, NJW 1992, 3032).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 05.09.2019 - 230 C 45/19

    Wirksamkeit Eigenbedarfskündigung durch Erwerber einer vermieteten Wohnung

    Baut ein Eigentümer sein Haus in Kenntnis oder Erwartung der sodann geltend gemachten Eigenbedarfssituation um, kann die demgemäß erfolgte Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich sein (BVerfG, Beschl. v. 17. Juli 1992 - 1 BvR 179/92, NJW 1992, 3032, 3033).
  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 11 S 317/06

    Wohnraummiete: Treuwidrige Eigenbedarfskündigung

    22 Auch wenn dem Kläger zuzugeben ist, dass nicht jede Fehlplanung oder Fehleinschätzung des Vermieters in Bezug auf die eigene finanzielle oder gesundheitliche Leistungsfähigkeit automatisch als treuwidriges Verhalten gegenüber dem hierdurch beeinträchtigten Mieter des herausverlangten Mietobjektes angesehen werden kann, so ist dies nach Auffassung des Berufungsgerichts jedenfalls dann der Fall, wenn der Vermieter die hierdurch verursachte Eigenbedarfssituation zuvor schon erwartet hat oder zumindest hätte erwarten müssen (ähnlich auch BVerfG, Urteil vom 17.07.1992, NJW 1992, 3032, hier zitiert nach juris, Rn. 18).
  • AG Hamburg, 05.06.2009 - 46 C 21/09

    Vernünftige, nachvollziehbare und realisierbare Gründe für Eigenbedarf

    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht allerdings in aller Deutlichkeit (vgl. Kammerbeschluss vom 17.07.1992 - 1 BvR 179/92 , NJW 1992, 3032) u.a. ausgeführt:.
  • LG Oldenburg, 20.07.1995 - 2 T 769/95

    Absehbare Eigennutzung durch den Vermieter als Verstoß gegen Treu und Glauben bei

    Maßgeblich ist vielmehr das über die Fährlässigkeit hinausgehende subjektive Element der Absicht oder des ernsthaften Erwägens (BVerfG a.a.O.) Denn nur dann ist der allein den zeitweisen Ausschluß des Kündigungsrechts rechtfertigende § 242 BGB anwendbar, weil der Mieter nur in diesem Fall gegen eine bereits bei Vertragsschluß bestehende Offenbarungspflicht verstößt (LG Münster NJW-RR 1990, 1354 [LG Münster 31.01.1990 - 1 S 397/89] /5; vgl. BVerfG a.a.O. sowie WM 1992, 1614/5; Palandt, BGB, 54. Aufl., § 564 b Rn. 47; abw.
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