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   KG, 10.07.1992 - 24 W 3030/92   

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https://dejure.org/1992,2776
KG, 10.07.1992 - 24 W 3030/92 (https://dejure.org/1992,2776)
KG, Entscheidung vom 10.07.1992 - 24 W 3030/92 (https://dejure.org/1992,2776)
KG, Entscheidung vom 10. Juli 1992 - 24 W 3030/92 (https://dejure.org/1992,2776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3045
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91

    Auslegung einer Verpflichtung in der Gemeinschaftsordnung, "die Eigenart des

    Auszug aus KG, 10.07.1992 - 24 W 3030/92
    Das auf eine gewisse Zeit angelegte Bewohnen durch eine Familie bringt noch keine andere oder intensivere Nutzung mit sich als die normale Vermietung (vgl. auch BayObLGZ 1991, 409 ).

    Es gibt regelmäßig keinen Anspruch auf die Wahrung einer bestimmten sozialen Zusammensetzung eines Wohnumfeldes (vgl. BayObLGZ 1991, 409 ).

  • BGH, 15.10.1981 - III ZR 74/80

    Rosenmontag - Öffnungszeit - Früher Nachmittag - Kanzleien

    Auszug aus KG, 10.07.1992 - 24 W 3030/92
    Dies geht über eine Nutzung zu Wohnzwecken hinaus (OLG Hamm, NJW 1982, 184).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Entschieden worden ist das für das Überlassen einer Eigentumswohnung zum Dauerbewohnen durch eine asylberechtigte Familie (BayObLG NJW 1992, 917 f.; KG NJW 1992, 3045) und für die Überlassung einer Eigentumswohnung als Unterkunft für einen laufend wechselnden Kreis von Aus- und Übersiedlern (OLG Stuttgart NJW 1992, 3046; BayObLG NJW 1994, 1662).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    aa) Nach einer verbreiteten Definition soll eine Heimnutzung (bzw. eine heimähnliche Nutzung) vorliegen, wenn eine Vielzahl von nicht familiär verbundenen Personen innerhalb einer Wohneinheit untergebracht wird (so BayObLG NJW 1994, 1662; ebenso KG, OLGZ 1993, 181, 183; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 14 Rn. 12; Ehmann, ZWE 2016, 342, 343).
  • OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss; Boarding-Haus-Nutzung; Nutzung zu

    Jedoch rechtfertigt ein ständiger Wechsel der Bewohner in kürzeren Zeitabständen die Annahme einer pensions- oder hotelartigen Nutzung, die über eine Nutzung zu Wohnzwecken hinausgeht (BayObLG NJW 1992, 917; KG Berlin NJW 1992, 3045; OLG Stuttgart NJW 1992, 3046).
  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 15 W 234/98

    Zustimmung des Verwalters zur Vermietung von Wohnungseigentum; Ablehnung der

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  • BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04

    Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker

    Auch bei Wohnungseigentum wäre der Eigentümer grundsätzlich nicht gehindert, dieses in selbständige Einheiten zu unterteilen und an verschiedene Personen zu vermieten (§ 13 Abs. 1 WEG; siehe auch BGH NJW 1979, 870 f.; KG NJW 1992, 3045; OLG Hamm FGPrax 1999, 97), ohne dass dadurch die Nutzung als Wohnung in Frage gestellt wäre.
  • BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 7/94

    Belegung einer Eigentumswohnung mit Aussiedlern

    b) Die gewerbliche Nutzung einer Wohnung als Pension (ständiger Wechsel der Bewohner in kürzester Frist) oder als Heim (Unterbringung einer Vielzahl von nicht familiär verbundenen Personen innerhalb einer Wohneinheit) geht in der Regel über eine Nutzung zu Wohnzwecken hinaus (vgl. OLG Hamm NJW 1992, 184 f.; KG OLGZ 1993, 181/183).

    Das gleiche gilt für die öffentlich - rechtlichen Bestimmungen zur Frage, wann eine Überbelegung und damit eine übermäßige Benutzung einer Wohnung anzunehmen ist (KG OLGZ 1993, 181/183).

  • LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19

    Dient die Nutzung einer Wohnung als Monteurs- oder Ferienwohnung Wohnzwecken?

    Die Rechtsprechung sieht eine solche Überbelegung regelmäßig jedenfalls dann nicht als gegeben an, wenn in einer 50 qm großen 2-Zimmer Wohnung zwei nicht familiär verbundene Personen leben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.1994 - 20 W 216/94; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.1992 - 8 W 219/92) oder für jede erwachsene Person ca. 10 qm vorhanden sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.1994 - 2Z BR 7/94 = NJW 1994, 1662; KG Berlin, Beschluss vom 10.07.1002 - 24 W 3030/92 = WuM 1992, 554).
  • KG, 31.05.2007 - 24 W 276/06

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zustimmungserfordernis für die tage- oder

    Die pensionsartige Nutzung der Wohnung durch den Antragsgegner rechtfertigt bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise die Annahme, dass die Nutzung über eine solche zu Wohnzwecken hinausgeht (OLG Saarbrücken ZMR 2006, 554 ff m.w.N.; KG NJW 1992, 3045) und für die anderen Miteigentümer Nachteile begründet, die über die mit einer zulässigen Wohnnutzung einhergehenden Nachteile hinausgehen und die von ihnen auch nicht gemäß § 14 Nr. 1 WEG im Interesse eines gedeihlichen Zusammenlebens in der Wohnanlage hinzunehmen sind.
  • LG Koblenz, 16.11.2016 - 2 S 99/15

    Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Eigentumswohnung als Unterkunft für

    Der Verfügungsbeklagte wird allerdings (ggf. durch eine entsprechende Vertragsgestaltung mit der Stadt Trier; vgl. KG, Beschluss vom 10.07.1992, Az.: 24 W 3030/92, Rn. 11, zit. nach juris) zur Vermeidung einer entsprechenden Gestaltungsklage im eigenen Interesse darauf zu achten haben, dass die entsprechenden Vorgaben zur Zahl der Bewohner und zur Verweildauer eingehalten werden.
  • KG, 28.02.2001 - 24 W 2632/00

    Klage auf Unterlassung der Nutzung von vermietetem Wohnraum; Verbot der Ausübung

    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn die Wohnungen entweder nach Art einer Pension (ständiger Wechsel der Bewohner in kürzester Frist) oder nach Art eines Helmes (Vielzahl von nicht familiär verbundenen Personen innerhalb einer Wohneinheit) benutzt werden sollen (vgl. Senat, NJW 1992, 3045 ; OLG Hamm, NJW 1992, 184 und FGPrax 1999, 97).
  • LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09

    Wohnungseigentum: Verstoß gegen die vorgegebene Nutzung zu Wohnzwecken durch

  • LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06

    Errichtung einer Garage

  • OLG Hamm, 08.03.1993 - 15 W 244/92

    Klage gegen die Vermietung von Wohneigentum an die Stadt zur Unterbringung von

  • BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95

    Anspruch auf Unterlassung einer bestimmten Nutzung eines Sondereigentums aufgrund

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05

    Hotelzimmer ist keine Wohnnutzung

  • AG München, 12.12.2013 - 483 C 21495/13

    WEG - Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Teileigentum als Boarding-House

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