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   BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90   

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https://dejure.org/1992,367
BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90 (https://dejure.org/1992,367)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1992 - I ZR 166/90 (https://dejure.org/1992,367)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1992 - I ZR 166/90 (https://dejure.org/1992,367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anzeige - Werbeanzeige - Werbung - Annonce - Prüfungspflicht der Presse - Verstoß gegen das UWG - Sittenverstoß - Presse - Sitz im Ausland

  • werbung-schenken.de

    Ausländischer Inserent

    UWG § 1; UWG § 3
    Prüfungspflicht bei Inseraten; Irreführung/Preisgestaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Prüfungspflicht bei Anzeigen ausländischer Kunden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3093
  • MDR 1993, 136
  • GRUR 1993, 53
  • BB 1992, 2031
  • ZUM 1993, 137
  • afp 1992, 249
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90
    Für die entgegengesetzte Annahme reicht bereits, daß in objektiver Hinsicht ein Verhalten der Beklagten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und daß der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht in der Absicht vorgeht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGH, Urt. v. 26.04.1990 - I ZR 127/88, GRUR 1990, 1012, 1013 = WRP 1991, 19 - Pressehaftung I; st. Rspr.).

    Das gilt angesichts der typischen Wettbewerbsförderung durch das Anzeigengeschäft des Verlegers, die den Rückgriff auf die Vermutung des Bestehens einer Wettbewerbsabsicht gestattet, auch in subjektiver Hinsicht, zumal auch die Beklagte selbst keinen Anhalt dafür vorgetragen hat, inwiefern sie etwa insbesondere mit der hier in Rede stehenden Anzeige allein ihr Anzeigengeschäft als wirtschaftliche Grundlage für ihre eigentliche Tätigkeit habe fördern wollen und an dem werblichen Erfolg der in ihren Zeitschriften erscheinenden Anzeigen uninteressiert gewesen sei (BGH, Urt. v. 26.04.1990 aaO. - Pressehaftung I).

    Diese Prüfungspflicht erstreckt sich jedoch lediglich auf grobe und eindeutige Wettbewerbsverstöße (BGH, Urt. v. 30.06.1972 - I ZR 1/71, GRUR 1973, 203, 204 = WRP 1973, 19 - Badische Rundschau; Urt. v. 26.04.1990 - I ZR 127/88, GRUR 1990, 1012, 1014 = WRP 1991, 19 - Pressehaftung I).

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90

    Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß es insoweit entscheidend auf den Kenntnisstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt (BGH, Urt. v. 30.06.1972, aaO. - Badische Rundschau; Urt. v. 16.01.1992 - I ZR 20/90, WRP 1992, 311, 312 - Systemunterschiede).

    In derartigen Fällen reicht in der Regel die Aufgabe der Berühmung, die jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung liegt, daß die beanstandete Handlung in Zukunft nicht vorgenommen werde, aus, um eine noch nicht in die Tat umgesetzte Gefährdung (Besorgnis eines demnächstigen Verstoßes) zu beseitigen (BGH, Urt. v. 16.01.1992 - I ZR 20/90 - Systemunterschiede aaO.).

  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 1/71

    Herausgabe eines Anzeigenblatts ("Badische Rundschau") - Veröffentlichung einer

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90
    Diese Prüfungspflicht erstreckt sich jedoch lediglich auf grobe und eindeutige Wettbewerbsverstöße (BGH, Urt. v. 30.06.1972 - I ZR 1/71, GRUR 1973, 203, 204 = WRP 1973, 19 - Badische Rundschau; Urt. v. 26.04.1990 - I ZR 127/88, GRUR 1990, 1012, 1014 = WRP 1991, 19 - Pressehaftung I).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß es insoweit entscheidend auf den Kenntnisstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt (BGH, Urt. v. 30.06.1972, aaO. - Badische Rundschau; Urt. v. 16.01.1992 - I ZR 20/90, WRP 1992, 311, 312 - Systemunterschiede).

  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90
    Entgegen der Ansicht der Revision geht es hierbei nicht lediglich um das Bewußtsein der Beklagten von der Wettbewerbsförderung zugunsten ihres Anzeigenkunden, das als solches regelmäßig nur als Beweisanzeichen für die in Frage stehende Absicht in Betracht zu ziehen ist (BGH, Urt. v. 17.02.1983 - I ZR 104/80, GRUR 1983, 379, 381 = WRP 1983, 395 - Geldmafiosi), sondern um das grundlegende Ziel des Anzeigengeschäfts der Beklagten, durch weite Streuung ihrer Erzeugnisse, hohe Auflage, Erreichen der richtigen Adressaten u.ä.
  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90
    Wird mithin bereits durch das Anlocken mittels Blickfangs der Tatbestand des § 3 UWG verwirklicht, kann es entgegen der Auffassung der Revision nicht darauf ankommen, daß der Verkehr im Versandhandel keine Inklusivpreisangaben erwarte, denn die Aufklärung über das Vorliegen einer Versandhandelsanzeige und zugleich über die wahre Preisgestaltung kann jedenfalls erst durch genaues Lesen der Anzeige erfolgen, mithin erst nach Verwirklichung der Irreführung, so daß diese Aufklärung zu spät käme (BGH, Urt. v. 12.03.1971 - I ZR 15/69, GRUR 1971, 313, 316 = WRP 1971, 266 - Bocksbeutelflasche).
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 192/89

    Anzeigenrubrik II - Irreführung/sonst

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Tatbestand des § 3 UWG schon dann verwirklicht ist, wenn mittels einer irreführenden Angabe, wie sie hier das Berufungsgericht in dem blickfangartig hervorgehobenen Hinweis auf den Preis von 19, 50 DM zu Recht angenommen hat, Interessenten zur Beschäftigung mit der Anzeige angelockt werden, denn bereits hierdurch verschafft sich der Werbende einen wettbewerblichen Vorsprung (st. Rspr., zuletzt BGH, Urt. v. 25.04.1991 - I ZR 192/89, GRUR 1991, 774, 775 - Anzeigenrubrik II).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 31/90

    Topfgucker-Scheck - Erstbegehungsgefahr; verbotene Nebenleistung

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90
    Denn anders als bei einem verwirklichten Wettbewerbsverstoß, der die tatsächliche Vermutung für seine Wiederholung begründet und dazu führt, daß die so begründete Begehungsgefahr ausschließlich durch die Abgabe einer uneingeschränkten, bedingungslosen und strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung ausgeräumt werden kann, können an die Beseitigung einer Erstbegehungsgefahr nicht die gleichen strengen Anforderungen gestellt werden (BGH, Urt. v. 11.07.1991 - I ZR 31/90, GRUR 1992, 116, 117 = WRP 1991, 719 - Topfguckerscheck).
  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 104/80

    Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall wegen widerrechtlicher Entziehung des

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90
    Entgegen der Ansicht der Revision geht es hierbei nicht lediglich um das Bewußtsein der Beklagten von der Wettbewerbsförderung zugunsten ihres Anzeigenkunden, das als solches regelmäßig nur als Beweisanzeichen für die in Frage stehende Absicht in Betracht zu ziehen ist (BGH, Urt. v. 17.02.1983 - I ZR 104/80, GRUR 1983, 379, 381 = WRP 1983, 395 - Geldmafiosi), sondern um das grundlegende Ziel des Anzeigengeschäfts der Beklagten, durch weite Streuung ihrer Erzeugnisse, hohe Auflage, Erreichen der richtigen Adressaten u.ä.
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 284/00

    H.I.V. "POSITIVE" II

    Eine solche Wettbewerbsabsicht ist im Anzeigengeschäft der Presse ohnehin zu vermuten (BGH, Urt. v. 26.4.1990 - I ZR 127/88, GRUR 1990, 1012, 1013 = WRP 1991, 19 - Pressehaftung I; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 166/90, GRUR 1993, 53, 54 - Ausländischer Inserent; Urt. v. 30.6.1994 - I ZR 40/92, GRUR 1994, 841, 842 f. = WRP 1994, 739 - Suchwort); Besonderheiten, die dagegen sprechen, liegen hier nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12

    Pflichten des Betreibers eines Internetportals hinsichtlich der Einhaltung der

    Schon nach altem Recht reichte es für die Annahme eines Wettbewerbsverhältnis aus, dass in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und dass der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht in der Absicht vorgeht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGH, GRUR 1993, 53, 54 - Ausländischer Inserent).

    Von daher hat der Bundesgerichtshof im Anzeigengeschäft eines Zeitungsverlags die ein Wettbewerbsverhältnis mit einem Mitbewerber der Inserenten begründende Förderung fremden Wettbewerbs gesehen, da dieses - neben der Förderung des eigenen Wettbewerbs - stets auch dem Zweck der Unterstützung des Wettbewerbs des Anzeigenkunden dient (BGH, GRUR 1993, 53, 54 - Ausländischer Inserent).

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 110/93

    Kinderarbeit - Gefühlsbetonte Werbung; Erstbegehungsgefahr

    Das Anzeigengeschäft ist eine typische wettbewerbsfördernde Maßnahme, bei welcher aus der Wettbewerbshandlung auf die Vermutung geschlossen werden darf, der Herausgeber des Werbemediums handele in der Absicht, die wettbewerbliche Stellung des werbenden Unternehmens zu fördern (BGH, Urt. v. 26.4.1990 - I ZR 127/88, GRUR 1990, 1012 = WRP 1991, 19 - Pressehaftung I; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 166/90, GRUR 1993, 53, 54 - Ausländischer Inserent; Urt. v. 30.6.1994 - I ZR 40/92, GRUR 1994, 841, 842 f. - Suchwort).

    Daraus folgert der Senat in ständiger Rechtsprechung, daß eine eigene wettbewerbsrechtliche Haftung der Verantwortlichen des Werbeträgers für eine wettbewerbswidrige Werbeanzeige eines Dritten nur angenommen werden kann, wenn es sich dabei um eine grob wettbewerbswidrige Werbung handelt, welche dem Verleger und Redakteur erkennbar ist, ohne eine eingehende wettbewerbsrechtliche Prüfung vornehmen zu müssen (BGH, Urt. v. 30.6.1972 - I ZR 1/71, GRUR 1973, 203, 204 = WRP 1973, 19 - Badische Rundschau; BGH - Pressehaftung I aaO. S. 1014; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 166/90, GRUR 1993, 53, 54 - Ausländischer Inserent; Urt. v. 30.6.1994 - I ZR 40/92, GRUR 1994,. 841, 843 - Suchwort).

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