Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.06.1992

Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1992 - 4 StR 50/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1994
BGH, 19.03.1992 - 4 StR 50/92 (https://dejure.org/1992,1994)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1992 - 4 StR 50/92 (https://dejure.org/1992,1994)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1992 - 4 StR 50/92 (https://dejure.org/1992,1994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme - Entgegennahme von Beweisanträgen - Beweisantrag vor Urteilsverkündung - Revision - Anrufung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 238 Abs. 2, § 246 Abs. 1
    Entgegennahme von Beweisanträgen nach Schluß der Beweisaufnahme

Besprechungen u.ä.

  • europa-uni.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisanträge kurz vor oder während der Verkündung des Strafurteils

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3182 (Ls.)
  • MDR 1992, 636
  • NStZ 1992, 346
  • StV 1992, 311
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - 4 StR 50/92
    Soll eine auf die Sachleitung bezogene Anordnung des Vorsitzenden mit der Revision gerügt werden, so setzt dies voraus, daß in der Hauptverhandlung eine Entscheidung des Gerichts gemäß §ÿ238 Abs.ÿ2 StPO herbeigeführt worden ist (st. Rspr; vgl. BGHSt 1, 322,325; 3,368,369).

    In derartigen Fällen hat der BGH die Revisionsrüge nach §ÿ337 StPO - ohne vorherige Anrufung des Gerichts - nur in zwei Ausnahmefällen zugelassen, wenn nämlich dem Angeklagten das letzte Wort versagt worden ist (BGHSt 3, 368,370; 21, 288,290) oder aber der Vorsitzende eine zwingende prozessuale Maßnahme rechtswidrig unterlassen hat, etwa indem er eine Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen versäumt hat (vgl. zuletzt BGH, StV 1992, 146).

  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 390/51

    Verbot der Anfertigung von Aufzeichnungen über Bekundungen von Zeugen und

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - 4 StR 50/92
    Soll eine auf die Sachleitung bezogene Anordnung des Vorsitzenden mit der Revision gerügt werden, so setzt dies voraus, daß in der Hauptverhandlung eine Entscheidung des Gerichts gemäß §ÿ238 Abs.ÿ2 StPO herbeigeführt worden ist (st. Rspr; vgl. BGHSt 1, 322,325; 3,368,369).
  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - 4 StR 50/92
    Daher brauchte sich der BGH nicht mit einem Beschluß des 5. Strafsenats vom 5.2.1992 - 5 StR 673/91 - (NStZ 1992, 248) auseinanderzusetzen, in dem §ÿ238 Abs.ÿ2 StPO nicht angesprochen wird.
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - 4 StR 50/92
    In derartigen Fällen hat der BGH die Revisionsrüge nach §ÿ337 StPO - ohne vorherige Anrufung des Gerichts - nur in zwei Ausnahmefällen zugelassen, wenn nämlich dem Angeklagten das letzte Wort versagt worden ist (BGHSt 3, 368,370; 21, 288,290) oder aber der Vorsitzende eine zwingende prozessuale Maßnahme rechtswidrig unterlassen hat, etwa indem er eine Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen versäumt hat (vgl. zuletzt BGH, StV 1992, 146).
  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 3/92

    Unterlassene Zeugenvereidigung - Ausdrückliche Entscheidung über Vereidigung -

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - 4 StR 50/92
    In derartigen Fällen hat der BGH die Revisionsrüge nach §ÿ337 StPO - ohne vorherige Anrufung des Gerichts - nur in zwei Ausnahmefällen zugelassen, wenn nämlich dem Angeklagten das letzte Wort versagt worden ist (BGHSt 3, 368,370; 21, 288,290) oder aber der Vorsitzende eine zwingende prozessuale Maßnahme rechtswidrig unterlassen hat, etwa indem er eine Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen versäumt hat (vgl. zuletzt BGH, StV 1992, 146).
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05

    Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6

    Das Gericht ist danach gemäß § 246 Abs. 1 StPO grundsätzlich verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Beweisanträge entgegenzunehmen (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 389, 391; 21, 118, 123 f.; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Beweisantrag 1).
  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92

    Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des

    Die Ablehnung dieses Antrages durch den Vorsitzenden könnte der Revision allenfalls dann zum Erfolg verhelfen, wenn er gegen diese Entscheidung das Gericht nach § 238 Abs. 2 StPO angerufen hätte (BGHR StPO § 238 Abs. 2 Beweisantrag 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92   

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https://dejure.org/1992,2939
BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92 (https://dejure.org/1992,2939)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1992 - 4 StR 265/92 (https://dejure.org/1992,2939)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 4 StR 265/92 (https://dejure.org/1992,2939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereintritt in die Beweisaufnahme und Verkündung des Urteils ohne erneute Beratung - Anforderungen an die Nachberatung nach Erteilen eines Hinweises

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3182
  • NStZ 1992, 552
  • StV 1992, 553
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87

    Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
    Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn - wie hier - lediglich ein Hinweis nach § 265 StPO gegeben wird (BGH NJW 1987, 3210, 3211 mit weit. Nachw.).

    Zwar gehört die Tatsache der erfolgten Beratung nicht zu den nach § 273 StPO protokollpflichtigen Förmlichkeiten (BGHSt 5, 294); der Bundesgerichtshof hat aber schon mehrfach darauf hingewiesen, daß es zweckmäßig ist, die Tatsache einer im Gerichtssaal geschehenen Verständigung in der Niederschrift zu erwähnen (BGH NJW 1987, 3210, 3211), was in der Regel auch geschieht, so daß das Fehlen eines diesbezüglichen Vermerks den Vortrag des Beschwerdeführers bestätigt.

    Gerade im vorliegenden Fall, in dem der Staatsanwalt eine sehr hohe Freiheitsstrafe beantragt, der Verteidiger in den in der wiederaufgenommenen Beweisaufnahme erörterten Fällen aber Freispruch verlangt hatte, durfte es für alle Verfahrensbeteiligten keinem Zweifel unterliegen, daß das Urteil erst nach einer nochmaligen, endgültigen Beratung unter bewußter Einbeziehung der Laienrichter verkündet worden ist (vgl. BGH NJW 1987, 3210, 3211).

  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63

    Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran -

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
    In Ausnahmefällen kann vielmehr eine kurze Verständigung unter den Mitgliedern des Gerichts einschließlich der Schöffen dahin genügen, daß es bei dem bisherigen Beratungsergebnis verbleiben soll (BGHSt 19, 156).

    Falls eine solche - ohnehin nur "mit größter Zurückhaltung" (BGHSt 19, 156, 157) anzuwendende - Verständigung aber doch stattgefunden haben sollte, so war sie jedenfalls so unzureichend, daß sie für den Beschwerdeführer nicht deutlich geworden ist.

  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 329/53
    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
    Zwar gehört die Tatsache der erfolgten Beratung nicht zu den nach § 273 StPO protokollpflichtigen Förmlichkeiten (BGHSt 5, 294); der Bundesgerichtshof hat aber schon mehrfach darauf hingewiesen, daß es zweckmäßig ist, die Tatsache einer im Gerichtssaal geschehenen Verständigung in der Niederschrift zu erwähnen (BGH NJW 1987, 3210, 3211), was in der Regel auch geschieht, so daß das Fehlen eines diesbezüglichen Vermerks den Vortrag des Beschwerdeführers bestätigt.
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
    Gegebenenfalls ist dann bei der Gesamtstrafenbildung ein Härteausgleich vorzunehmen (vgl. BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]).
  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91

    Erneute Beratungspflicht des Gerichts bei Wiedereintretung in Verhandlungen

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
    Die Verfahrensbeteiligten haben jedoch einen Anspruch darauf, daß die erneute Beratung zwischen allen Gerichtsmitgliedern einschließlich der Schöffen für sie äußerlich erkennbar ist (BGH StV 1991, 547).
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 172/88

    Verhandlung - Wiedereintritt - Erneute Beratung - Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
    Da es an einer solchen Beratung gefehlt hat, kann der Verfahrensrüge der Erfolg nicht versagt werden; denn der Senat vermag nicht auszuschließen, daß das Urteil bei einer erneuten Beratung - teilweise - anders ausgefallen wäre (vgl. BGH NStZ 1988, 470).
  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Unerlässlich ist die gegenseitige Verständigung der Gerichtsmitglieder, die in einer äußerlich wahrnehmbaren Weise zu erfolgen hat, so dass etwa die bloße stillschweigende Duldung der Entscheidungsverkündung nicht ausreicht (BGH, Urteil vom 25. Juni 1992 - 4 StR 265/92, NJW 1992, 3182; RGSt 42, 85, 87).
  • OLG Köln, 15.09.1994 - Ss 309/94

    Urteil; Berufung; Unentschuldigtes Fernbleiben des Angeklagten; Schlußvorträge

    Dem stimmt der Senat zu (vgl. auch BGH NStZ 1991, 595 und NStZ 1992, 552 = NJW 1992, 3182 ).
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