Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.09.1992

Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92   

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BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92 (https://dejure.org/1992,952)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1992 - 2 StR 86/92 (https://dejure.org/1992,952)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1992 - 2 StR 86/92 (https://dejure.org/1992,952)
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Häusliche Kleinkläranlagen

§§ 324 Abs. 1, 13 StGB, §§ 1a Abs. 1, 18a Abs. 1 Satz 1 WHG, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB hess. WasserG, hessische Bürgermeister haben die Garantenpflicht, rechtswidrige Gewässerverunreinigungen durch die Bürger über die gemeindliche Kanalisation abzuwenden;

§ 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF (§ 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB nF) wird von § 324 StGB verdrängt

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 52 StGB; § 324 StGB; § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von abwassersatzungsrechtlichen Bestimmungen (Garantenstellung); Konkurrenzverhältnis zwischen Gewässerverunreinigung und umweltgefährdender Abfallbeseitigung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung - Garantenstellung des Bürgermeisters - Gewässerverunreinigung - Umweltgefährdende Abfallbeseitigung - Gesetzeskonkurrenz - Pflicht zur Gefahrenabwendung - Umweltgefährdung - Haftung aus Unterlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 324 Abs. 1, § 326 Abs. 1 Nr. 3, § 13, § 52
    Strafbarkeit eines Bürgermeisters wegen Gewässerverunreinigung

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 325
  • NJW 1992, 3247
  • MDR 1992, 1170
  • NVwZ 1993, 103 (Ls.)
  • NStZ 1993, 285 (Ls.)
  • NStZ 1997, 578
  • DÖV 1993, 121
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 17.05.1988 - Ss 121/88
    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Bei Amtsträgern einer Gemeinde besteht deshalb eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Gewässerverunreinigungen insoweit, als die Gemeinde selbst Anlagen (wie etwa Krankenhäuser, Schwimmbäder, Kraftwerke, Mülldeponien oder Kläranlagen) betreibt und dabei Abwässer in den Vorfluter leitet, die das Gewässer verunreinigen (vgl. OLG Celle ZfW 1987, 126; OLG Köln NJW 1988, 2119 = ZfW 1989, 46, 49; LG München II NuR 1986, 259 = BayVBl. 1986, 316; Franzheim, Umweltstrafrecht S. 34; Rogall, Die Strafbarkeit von Amtsträgern im Umweltbereich, 1991 S. 147 ff; Breuer NJW 1988, 2084; Wolf Müller UPR 1990, 367).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Wiewohl diese Urkunden mit ihrem vollständigen Wortlaut in den Urteilsgründen erscheinen, sind lediglich bestimmte, dem Umfang nach geringfügige Teile (nachträgliche Änderungen betreffend), die durch Erörterung mit dem Angeklagten oder auch Zeugen zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden sein können, zu Beweiszwecken verwertet worden (vgl. BGHSt 11, 159, 162).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Etwas anderes gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - eine nachhaltige Gewässerverunreinigung durch die Beseitigung von Abwasser herbeigeführt wird und - da Abwasser dem strafrechtlichen Abfallbegriff unterfällt (vgl. BGHSt 37, 21) - damit zugleich die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt sind.
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86

    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Dabei bedarf es in diesem Zusammenhang keiner Erörterung der Voraussetzungen, unter denen Amtsträger allgemein für die Abwendung eines tatbestandsmäßigen Erfolgs strafrechtlich haften (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 1, abl. dazu Ranft JZ 1987, 914; Rudolphi JR 1987, 336; Winkelbauer JZ 1986, 1119; zum Meinungsstand im Schrifttum: Rogall a.a.O. S. 144 ff).
  • BGH, 31.10.1986 - 2 StR 33/86

    Zur Umweltschädigung geeignete Menge von Hausmüll

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Die fortlaufende Einleitung ungeklärter Abwässer in die Vorfluter hat - wie den Urteilsfeststellungen zu entnehmen ist - durchgängig zu Gewässerverunreinigungen geführt (zum Begriff der Gewässerverunreinigung vgl. BGHR StGB § 324 Abs. 1 Veränderung 1, 2).
  • BGH, 20.02.1991 - 2 StR 478/90

    Einleitung von Abwässern - Gewässerverunreinigung - Restaurationsschiff -

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Die fortlaufende Einleitung ungeklärter Abwässer in die Vorfluter hat - wie den Urteilsfeststellungen zu entnehmen ist - durchgängig zu Gewässerverunreinigungen geführt (zum Begriff der Gewässerverunreinigung vgl. BGHR StGB § 324 Abs. 1 Veränderung 1, 2).
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Der Beweis dafür, daß er während eines nicht unerheblichen Zeitraums außerstande gewesen sei, wesentlichen Vorgängen der Hauptverhandlung zu folgen (vgl. BGHSt 2, 14, 15 f), ist durch die schriftlichen Äußerungen des Beschwerdeführers und mehrerer Zuhörer nicht erbracht.
  • AG Hechingen, 23.03.1976 - Cs 178/75
    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Grund dieser Garantenstellung ist eine entsprechende Pflicht der Gemeinde, deren Erfüllung dem Bürgermeister zufolge seiner dienstlichen Aufgaben als Amtsträger der Gemeinde obliegt (so im Ergebnis auch AG Hechingen NJW 1976, 1222, LG Fulda, Urt. v. 15. Dezember 1981, mitgeteilt bei Sack, Umweltschutz-Strafrecht a.a.O. Rdn. 221 a und AG Hof BayVBl. 1989, 763; ebenso: Franzheim, Umweltstrafrecht S. 41 f; Foerstemann, Städte- und Gemeindebund 1986, 104; Kausch, Die Gemeinde 1988, 69 f; Schmeken, Städte- und Gemeindebund 1987, 326; ders., Städte und Gemeinderat 1988, 15 ff; vgl. auch Gnauck, Gemeinde- und Städtebund RhPf 1990, 78 ff).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Dies betraf nicht nur hohe staatliche oder kommunale Repräsentanten, denen der Schutz von Leib und Leben der ihnen anvertrauten Bürger obliegt (BGHSt 38, 325; 48, 77, 91), sondern auch Polizeibeamte (BGHSt 38, 388), Beamte der Ordnungsbehörde (BGH NJW 1987, 199) oder auch Bedienstete im Maßregelvollzug (BGH NJW 1983, 462).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Entsprechendes gilt für die Entscheidung BGHSt 38, 325.
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Dabei setzt § 13 StGB gleichfalls einen Erfolg voraus, "der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört" (vgl. BGH NStZ 1997, 545: Tatbestandsverwirklichung des § 326 Abs. 1 StGB durch Unterlassung, die lediglich nicht fahrlässig war, BGHSt 38, 325, 338: die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB waren durch Unterlassen erfüllt, dieser Tatbestand wurde allerdings von § 324 StGB verdrängt).
  • BGH, 04.04.2001 - 2 StR 356/00

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bodenverunreinigung und umweltgefährdender

    Mit der Bodenverunreinigung, die geeignet ist, ein Gewässer zu schädigen, sind nicht nur dieselben in beiden Tatbeständen geschützten Rechtsgüter betroffen, auch die Gefährdung ist in diesem Fall identisch (vgl. auch BGHSt 38, 325, 338; Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 324 a Rdn. 19; Lenckner/Heine in Schönke/Schröder aaO § 326 Rdn. 22).
  • BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang

    Mit der Bodenverunreinigung, die geeignet ist, ein Gewässer zu schädigen, sind nicht nur die selben in beiden Tatbeständen geschützten Rechtsgüter betroffen, auch die Gefährdung ist in diesem Fall identisch (vgl. auch BGHSt 38, 325, 338; Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 324 a Rdn. 19; Lenckner/Heine in Schönke/Schröder aaO § 326 Rdn. 22).
  • BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96

    Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit den Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucks. 8/2382 S. 17; 8/3633 S. 29) die Vorschrift des § 326 StGB bereits mehrfach als abstraktes Gefährdungsdelikt bezeichnet (BGHSt 36, 255, 257; 38, 325, 339 [BGH 19.08.1992 - 2 StR 86/92]; 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436).
  • VGH Bayern, 04.05.2022 - 16a D 19.1036

    Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, hier:

    Als Bürgermeister oblag ihm die Dienstpflicht zur Wahrnehmung seines Amtes und damit zugleich die Verpflichtung, für die Erfüllung der Handlungsgebote zu sorgen, die die Gemeinde zu befolgen hatte (BGH, U.v. 19.8.1992 - 2 StR 86/92 - juris Rn. 31; Heine/Schittenhelm in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, Vorbemerkung zu §§ 324 ff. Rn. 40 zur Pflicht einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung).
  • OLG Frankfurt, 12.10.1995 - 1 Ss 382/93
    Wie die Kammer bejaht der Senat, der Entscheidung des BGH vom 19.08.1992 (BGHSt 38, 325 f. = NJW l992, 3247 f.) folgend, die Garantenstellung des Angeklagten als des den Feststellungen des Urteils nach innerhalb des Gemeindevorstandes allein für Entwässerungsangelegenheiten zuständigen 1. Stadtrats der Gemeinde Bad Vilbel (Sack, a.a.O., § 324 StGB Rdnr. 302 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1593
BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92 (https://dejure.org/1992,1593)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1992 - 2 StR 277/92 (https://dejure.org/1992,1593)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92 (https://dejure.org/1992,1593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wertung von zulässigem Verteidigungsverhalten bei Prognoseentscheidung - Prognoseentscheidung im Rahmen der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3
    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei Prognoseentscheidung

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3247
  • MDR 1992, 1165
  • NStZ 1993, 37
  • StV 1993, 469
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Einem Angeklagten darf aber nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).

    Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).

  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 213/87

    Aufhebung der Anordnung, die Strafe nicht zur Bewährung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB darf nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2; BGH NStZ 1987, 406; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).

    Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).

  • BGH, 03.10.1986 - 2 StR 256/86

    Untreue in 12 Fällen und fortgesetzte Untreue, begangen durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB darf nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2; BGH NStZ 1987, 406; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 340/85

    Zulässigkeit der Beurteilung von Leugnen und "Unbelehrbarkeit" als

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).
  • BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88

    Umfang der Würdigung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung bei

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB darf nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2; BGH NStZ 1987, 406; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 18.08.1992 - 1 StR 435/92

    Bewilligung der Strafaussetzung zur Bewährung bei günstiger Sozialprognose -

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen einem Angeklagten derartiges Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung (BGHR a.a.O. m.w.N.) oder bei der Entscheidung über die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung (BGHR § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; § 56 Abs. 3 Verteidigung 12; BGH, Urt. v. 18. August 1992 - 1 StR 435/92) angelastet wird.
  • BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Das in zulässiger Weise (BGHSt 7, 101; BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1974, 175, 177) auf die angeordnete Maßregel beschränkte Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg, so daß auf die formellen Rügen nicht eingegangen zu werden braucht.
  • BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen strafschärfender Gründe

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Das in zulässiger Weise (BGHSt 7, 101; BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1974, 175, 177) auf die angeordnete Maßregel beschränkte Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg, so daß auf die formellen Rügen nicht eingegangen zu werden braucht.
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch

    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Tatgericht die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des - hier jedenfalls nicht voll geständigen - Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 200/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen

    b) Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Tatgericht die auch im Hinblick auf die Maßregelentscheidung zu beachtenden Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, aaO; Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, aaO; Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, aaO).

  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Wie eine Gesamtschau der Urteilsgründe mit hinlänglicher Klarheit ergibt, hat sie dabei nicht auch auf das Prozeßverhalten des Angeklagten abgestellt, was rechtsfehlerhaft wäre (vgl. BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365).
  • BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08

    Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter

    Ein zulässiges Verteidigungsverhalten darf bei der Prognoseentscheidung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden (vgl. BGH NStZ 1993, 37; Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 38 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Tatgericht die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

    b) Die Ausführungen zur Gefährlichkeit lassen besorgen, dass die Strafkammer, dem Sachverständigen folgend, den unehrlichen Umgang des Angeklagten mit seiner pädophilen Störung aus seinem Bestreiten der Taten geschlossen, damit aber die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erforderliche Bildung der

    Diese Ausführungen lassen besorgen, daß das Tatgericht die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des - hier jedenfalls nicht voll geständigen - Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 66 Abs. 1 - Gefährlichkeit 4; Tröndle/ Fischer, StGB 50. Aufl. § 46 Rdn. 50).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

    Aus ihm darf deshalb im Rahmen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB kein Schluss zu Lasten des Angeklagten gezogen werden (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4; Tröndle/Fischer aaO § 66 Rdn. 27).
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02

    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht;

    Wie bei der Strafzumessung darf allerdings zulässiges Verteidigungsverhalten auch im Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. nur BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365 m.w.N.), selbst wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 m. w.N.; zum Vollstreckungsverfahren vgl. demgegenüber OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346 f. m.w.N.).
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder

  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung u. a. wegen Körperverletzung mit

  • BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98

    Freie Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht des Gerichts; Unterbringung in der

  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99

    Prognose bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 07.12.2021 - 3 StR 411/21

    Leugnen der Tat als grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten

  • BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Falschbelastung eines Dritten)

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