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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 193/91   

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BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 193/91 (https://dejure.org/1992,1372)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1992 - VIII ZR 193/91 (https://dejure.org/1992,1372)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1992 - VIII ZR 193/91 (https://dejure.org/1992,1372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachmangel - Anspruch auf Nachbesserung - Nachbesserungsanspruch - Mängelgewährleistung - Gewährleistungsrecht - Beseitigung des Mangels auf Kosten des Verkäufers - Anspruch auf Vorschuß - Reparaturkosten - Nachbesserungskosten - Lieferung einer Ersatzsache

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufvertrag über Baustoffe: Hat Käufer Nachbesserungs- und sogar Vorschußanspruch? (IBR 1993, 2)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3297
  • ZIP 1992, 1559
  • MDR 1993, 24
  • WM 1992, 2018
  • BB 1992, 2389
  • DB 1992, 2544
  • JR 1993, 198
  • BauR 1993, 96
  • ZfBR 1993, 25
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamburg, 28.09.2018 - 11 U 128/17

    Anforderungen an einen Bedenkenhinweis in Bezug auf eine unzureichende

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Aufrechnung mit einem Vorschussanspruch gegenüber einer Werklohnforderung trotz der Zweckgebundenheit und Abrechnungsbedürftigkeit des Vorschusses zulässig (BGH, Urteil vom 30. September 1992, VIII ZR 193/91, Rn. 23, juris; BGH, Urteil vom 8. Dezember 1988, VII ZR 139/87, Rn. 12, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2017, I-22 U 134/16, 22 U 134/16, Rnrn. 14, 15, juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 22 U 134/16

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit Restwerklohnansprüchen des Unternehmers gegen

    Dies gilt trotz der Zweckgebundenheit und Abrechnungsbedürftigkeit des Vorschusses (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1970, VII ZR 176/68, BGHZ 54, 244; BGH, Urteil vom 30.09.1992, VIII ZR 193/91, NJW 1992, 3297; Kniffka/Koeble, a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen

    Vor dem Hintergrund des hiernach gegebenen Mängelbeseitigungsanspruches ist die Widerklägerin - nachdem die Klägerin ihrer Aufforderung zur Nachbesserung nicht in angemessener Frist nachgekommen ist und sich damit in Verzug befindet -berechtigt, diese Mängel auf Kosten der Klägerin beseitigen zu lassen; zugleich kann sie von der nachbesserungspflichtigen Klägerin einen die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten deckenden Vorschuss verlangen (vgl. BGH BauR 1998, 620/623; BauR 1993, 96; NJW 1990, 1475; OLG Koblenz NJW-RR 1990, 981).

    Inhaltlich umfasst der Kostenvorschussanspruch der Widerklägerin die "mutmaßlichen Nachbesserungskosten" (vgl. BGH NJW-RR 1997, 339; OLG Hamm BauR 1998, 1019/1020); das sind die voraussichtlich erforderlichen Mängelbeseitigungskosten, ausnahmsweise auch die Neuherstellungskosten (vgl. BGH NJW 1992, 3297/3298).

  • BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 19/94

    Rechtsstellung des Verkäufers bei Zusage einer Garantie; Rechte des

    Auf Kaufverträge über die Lieferung fabrikneuer Sachen, in denen die Gewährleistungsrechte des Käufers - zunächst oder endgültig - auf einen Nachbesserungsanspruch beschränkt waren, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die werkvertraglichen Gewährleistungsregeln, insbesondere auch die §§ 634 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 sowie 635 BGB, entsprechend angewendet (BGH, Urteile vom 30. Juni 1971 - VIII ZR 39/70 = WM 1971, 1014, 1015 unter II 2 - zu §§ 634 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 635 BGB; vom 6. Oktober 1971 - VIII ZR 14/70 = NJW 1972, 46, 47 unter II 3 - zu § 634 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BGB; vom 10. April 1991 - VIII ZR 131/90 = WM 1991, 1221, 1223 unter II 1-2 und vom 30. September 1992 - VIII ZR 193/91 = WM 1992, 2018, 2019 f unter II 2 c-e - jeweils zu § 633 Abs. 3 BGB).
  • OLG Jena, 19.09.2013 - 1 U 194/13

    Unzumutbarkeit schon nach erstem Nachbesserungsversuch möglich!

    bb) Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 677; BGH, WM 1992, 2018) ist zwar die Beschränkung der Gewährleistungsansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung als zunächst alleinigen Rechtsbehelf des Käufers in einer Vertragsklausel unbedenklich, sofern im nichtkaufmännischen Verkehr ausdrücklich das Recht vorbehalten wird, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Rücktritt (früher Wandlung) oder Minderung zu verlangen.
  • BGH, 29.10.1997 - VIII ZR 347/96

    Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistungsansprüche

    Unbedenklich ist an sich die Beschränkung der Gewährleistungsansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung als zunächst alleinigen Rechtsbehelf des Käufers in Satz 1 der Klausel (BGH, Urteil vom 30. September 1992 - VIII ZR 193/91 = BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Gewährleistungsausschluß 2 = WM 1992, 2018 unter II 2 a u. b), sofern ihm - jedenfalls im nichtkaufmännischen Verkehr - ausdrücklich das Recht vorbehalten wird, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Wandelung oder Minderung zu verlangen (§ 11 Nr. 10 b AGBG).
  • OLG Celle, 31.08.2017 - 13 U 154/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Bestellers auf Vorschuss zur

    Ein Vorschussanspruch in Höhe der voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigungsmaßnahmen, d. h. des Betrages, den ein Besteller bei verständiger Würdigung als vernünftiger und wirtschaftlich denkender Bauherr für erforderlich halten darf ( BGH, Urteil vom 27. März 2003 - VII ZR 443/01 = BGHZ 154, 301 ff. , juris Leitsatz Nr. 4.), steht der Klägerin jedenfalls in entsprechender Anwendung des § 633 Abs. 3 BGB (a. F.) zu (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1992 - VIII ZR 193/91 , juris Rn. 9 und 23; BGHZ 68, 372, 378 ; 94, 330, 334 ).
  • OLG München, 12.07.2010 - 19 U 5240/09

    Kapitalanlage durch finanzierte Kommanditbeteiligung an einer Medienfonds-GmbH &

    Entschuldigend kann ein Rechtsirrtum nämlich nur dann wirken, wenn sich der Schuldner mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und nicht das Risiko, dass seine eigene Beurteilung unzutreffend ist, dem Gläubiger zugeschoben hat (BGH NJW 1992, 3297).
  • OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93

    Abzug neu für alt bei verzögerten Nachbesserungsarbeiten?

    Dieser zunächst für § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B entwickelte Grundsatz gilt uneingeschränkt auch für den Bereich des § 633 Abs. 3 BGB und ist aus §§ 242, 669 BGB herzuleiten (vgl. BGH ZfBR 1993, 25 [BGH 30.09.1992 - VIII ZR 193/91] ; 1989, 60; 1990, 175; OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 529; Werner/Pastor Bauprozeß, 7. Aufl. 1993, Rdn. 1381).
  • OLG München, 12.07.2010 - 19 U 5540/09

    Kapitalanlage durch finanzierte Kommanditbeteiligung an einer Medienfonds-GmbH &

    Entschuldigend kann ein Rechtsirrtum nämlich nur dann wirken, wenn sich der Schuldner mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und nicht das Risiko, dass seine eigene Beurteilung unzutreffend ist, dem Gläubiger zugeschoben hat (BGH NJW 1992, 3297).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1992 - 2 StR 402/92   

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https://dejure.org/1992,6733
BGH, 30.09.1992 - 2 StR 402/92 (https://dejure.org/1992,6733)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1992 - 2 StR 402/92 (https://dejure.org/1992,6733)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1992 - 2 StR 402/92 (https://dejure.org/1992,6733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vregewaltigung - Griff an die Brust - Gewaltanwendung - Vorbereitung des Geschlechtsverkehrs - Verdrängung durch spezielleres Gesetz

  • rechtsportal.de

    StGB §§ 22, 23, 52, § 177 Abs. 1, § 178 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3297
  • BB 1992, 2389
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1991 - 5 StR 601/90

    Bestimmung des Strafmaßes bei Sexualdelikten

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 2 StR 402/92
    Unter diesen Umständen kann es nicht als rechts fehlerhaft angesehen werden, wenn das Landgericht in Anwendung des Zweifelssatzes alkoholbedingt verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten für die Tatzeit zwischen 6.30 und 7.00 Uhr nicht ausschließen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1991 - 5 StR 601/90).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87

    Verhältnis von sexueller Nötigung zur versuchten Vergewaltigung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 2 StR 402/92
    Der Tatbestand der sexuellen Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (BGHR StGB § 178 - Konkurrenzen 1 m.w.N.; BGH, Urteil vom 20. August 1992 - 4 StR 302/92).
  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 2 StR 402/92
    Der Tatbestand der sexuellen Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (BGHR StGB § 178 - Konkurrenzen 1 m.w.N.; BGH, Urteil vom 20. August 1992 - 4 StR 302/92).
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90

    Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 2 StR 402/92
    Die knappe Begründung, mit der das Landgericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB verneint hat, ist hier ausreichend (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 9).
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