Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.08.1991

Rechtsprechung
   BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,507
BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91 (https://dejure.org/1991,507)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1991 - 4 StR 386/91 (https://dejure.org/1991,507)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1991 - 4 StR 386/91 (https://dejure.org/1991,507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Strafzumessung - Rauschgift - Rauschgiftmenge - Strafzumessungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 380
  • MDR 1991, 1073
  • NStZ 1991, 591
  • StV 1991, 564
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1986 - 5 StR 234/86

    Sinn und Zweck einer hohen Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91
    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 1).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung im Hinblick auf die durch das Betäubungsmittelgesetz geschützte Volksgesundheit anerkannt, daß die Wirkstoffmenge ein wesentlicher Umstand zur Beurteilung der Schwere der Tat und zur Bestimmung des Schuldumfangs ist (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8 = NStZ 1990, 84, 85 und Strafzumessung 12).
  • BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88

    Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung -

    Auszug aus BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91
    Deshalb verlangt die Rechtsprechung außer Feststellungen zum Wirkstoffgehalt grundsätzlich auch Angaben zur Gesamtmenge in den Urteilsgründen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 1).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 351/88

    Folgen des Nichtfeststellens der genauen Zusammensetzung gehandelter

    Auszug aus BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91
    Von der Wirkstoffmenge hängt es im einzelnen ab, ob das Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG gegeben ist und ob die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG vorliegen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 1).
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    Hierin kommt das gesteigerte Unrecht, nämlich das um das 13, 4-fache erhöhte Gefährdungspotential - das Gewicht des Angriffs auf das geschützte Rechtsgut der Volksgesundheit, das sich in dem Vielfachen der nicht geringen Menge ausdrückt (BGH, Urteil vom 8. November 1989 - 3 StR 368/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; vgl. auch Beschlüsse vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91 Rn. 8 und vom 16. Oktober 1991 - 3 StR 306/91 Rn. 4) - gegenüber dem Grenzwert zur Erfüllung der Qualifikationstatbestände zum Ausdruck.

    aa) Zwar kommt nach der Rechtsprechung der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit gegenüber der Rauschgiftmenge und der Wirkstoffkonzentration eine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18; Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00 Rn. 15; vgl. auch zum sog. Stufenverhältnis BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 12; vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17 Rn. 13; vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17 Rn. 5; vom 2. November 2017 - 4 StR 286/17 Rn. 4 und vom 14. August 2018 - 1 StR 323/18 Rn. 4).

    Denn im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts lassen sich Unrecht und Schuld eines strafbaren Verhaltens ohne Berücksichtigung der Art und der Wirkstoffkonzentration sowie der Menge der Droge, auf die es sich bezogen hat, in aller Regel nicht abschließend beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 21. März 1989 - 1 StR 11/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 5 und vom 16. Oktober 1991 - 3 StR 306/91, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 19; Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18).

    Davon unberührt ist der Aspekt der kriminellen Energie, die erhöht sein kann, wenn sich die Tat auf Betäubungsmittel mit ungewöhnlich hoher Wirkstoffkonzentration bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91 Rn. 8).

  • BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (einheitliche Tat des

    Denn die (Gesamt-)Menge der Betäubungsmittel, die der Täter in seinem Besitz hat, ist ebenso wie die Art und Gefährlichkeit eines Rauschgifts sowie dessen Qualität sowohl für den Unrechtsgehalt der Tat als auch für die Schuld des Täters von besonderer Bedeutung und stellt regelmäßig einen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91, NStZ 1991, 591; Beschluss vom 25. Juni 2019 - 1 StR 181/19, NStZ 2020, 229, 230; Körner/Patzak/Volkmer, aaO, § 29 Teil 13 Rn. 90).
  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 125/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge des Rauschgifts bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 343/22 Rn. 14; Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91 Rn. 8).

    Die Gesamtmenge des Wirkstoffs ist - bezogen auf die einfache nicht geringe Menge - ein für die Strafzumessung wesentlicher Gesichtspunkt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 531/98 Rn. 3; Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91 Rn. 8).

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Rechtsprechung
   BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1076
BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91 (https://dejure.org/1991,1076)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1991 - 1 StR 273/91 (https://dejure.org/1991,1076)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1991 - 1 StR 273/91 (https://dejure.org/1991,1076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sicherstellung durch Polizei - Sicherstellung des Betäubungsmittels - Zeitpunkt der Sicherstellung - Vollendung des Handelstreibens - Versuch

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4
    Vollendung des Handeltreibens bei polizeilicher Sicherstellung des Betäubungsmittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 380
  • MDR 1992, 175
  • NStZ 1992, 38
  • StV 1992, 516
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 147/90

    Betäubungsmittel - Selbständiges Handeltreiben - Darlehnsweise Hingabe -

    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91
    Die vom Generalbundesanwalt angeführten Entscheidungen (auf die auch in BGH NStZ 1990, 545 - Nr. 3 der Gründe -, ferner in BGH, Beschl. vom 12. September 1986 - 2 StR 455/86 verwiesen wird) verneinen zwar täterschaftliches Handeltreiben in Fällen, in denen der Angeklagte sich an einen anderen Ort begeben hatte, um Rauschgift abzuholen, dies aber vergebens getan hatte,.

    In den durch BGH NJW 1987, 720 und BGH NStZ 1990, 545 - Nr. 3 der Gründe - entschiedenen Fällen handelte es sich ausschließlich um Kuriertätigkeit, in dem Fall BGH StV 1985, 14 um Kuriertätigkeit unter Mitführen des Entgelts für den Schmuggler.

    Im vorliegenden Fall setzte das Handeltreiben mit der Beschaffung des Geldes ein (das, anders als in dem von BGH NStZ 1990, 545 auch entschiedenen Fall, für ein bestimmtes Geschäft bestimmt war) und setzte sich in der Fahrt nach G. und dem Aufsuchen der Wohnung Ta.'s fort.

  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 201/86

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Der Begriff

    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91
    Weil aber das Heroin schon am 13. März 1990 sichergestellt worden war, konnte der Angeklagte - so der Generalbundesanwalt unter Hinweis auf BGH NJW 1987, 720 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH StV 1985, 14 - die beabsichtigte Kuriertätigkeit nicht entfalten.

    In den durch BGH NJW 1987, 720 und BGH NStZ 1990, 545 - Nr. 3 der Gründe - entschiedenen Fällen handelte es sich ausschließlich um Kuriertätigkeit, in dem Fall BGH StV 1985, 14 um Kuriertätigkeit unter Mitführen des Entgelts für den Schmuggler.

  • BGH, 25.10.1989 - 3 StR 313/89

    Anforderungen an den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91
    Auf die tatsächliche Förderung des erstrebten Umsatzes kommt es nicht an; Handeltreiben ist kein Erfolgsdelikt (BGHSt 30, 277, 278; 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19).

    Auch das vom Generalbundesanwalt noch erwähnteUrteil vom 25. Oktober 1989 3 StR 313/89 - läßt wegen ganz anderer Fallgestaltung weder Schlüsse noch Umkehrschlüsse zu, die für die hier zu entscheidende Sache bedeutsam wären.

  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91
    Auf die tatsächliche Förderung des erstrebten Umsatzes kommt es nicht an; Handeltreiben ist kein Erfolgsdelikt (BGHSt 30, 277, 278; 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19).

    Gleiches gilt, wenn der erstrebte Umsatz nicht erreicht wird und nicht erreicht werden kann, weil auf der Käuferseite Polizeibeamte auftreten (BGHSt 30, 277, 278).

  • BGH, 05.07.1984 - 1 StR 318/84

    Voraussetzungen für die Annahme von Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91
    Weil aber das Heroin schon am 13. März 1990 sichergestellt worden war, konnte der Angeklagte - so der Generalbundesanwalt unter Hinweis auf BGH NJW 1987, 720 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH StV 1985, 14 - die beabsichtigte Kuriertätigkeit nicht entfalten.

    In den durch BGH NJW 1987, 720 und BGH NStZ 1990, 545 - Nr. 3 der Gründe - entschiedenen Fällen handelte es sich ausschließlich um Kuriertätigkeit, in dem Fall BGH StV 1985, 14 um Kuriertätigkeit unter Mitführen des Entgelts für den Schmuggler.

  • BGH, 12.09.1986 - 2 StR 455/86

    Nichtbelehrung der Ehefrau eines Angeklagten über ihr Eidesverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91
    Die vom Generalbundesanwalt angeführten Entscheidungen (auf die auch in BGH NStZ 1990, 545 - Nr. 3 der Gründe -, ferner in BGH, Beschl. vom 12. September 1986 - 2 StR 455/86 verwiesen wird) verneinen zwar täterschaftliches Handeltreiben in Fällen, in denen der Angeklagte sich an einen anderen Ort begeben hatte, um Rauschgift abzuholen, dies aber vergebens getan hatte,.
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 657/53

    Betäubungsmittel - Irrtümlicher Glauben - Anbieten zum Kauf - Handel

    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91
    Es kommt nicht darauf an, ob das Betäubungsmittel, das der Täter anbietet, überhaupt zu seiner Verfügung steht (BGHSt 6, 246, 247).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91
    Auf die tatsächliche Förderung des erstrebten Umsatzes kommt es nicht an; Handeltreiben ist kein Erfolgsdelikt (BGHSt 30, 277, 278; 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91
    Handeltreiben im Sinne von § 29 BtMG ist jede eigennützige, den Umsatz des Betäubungsmittels fördernde Handlung, ohne daß es zur Anbahnung bestimmter Geschäfte gekommen sein muß (BGHSt 29, 239, 240; st. Rspr.).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 6, 246; 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 359; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Eine auf den gewinnorientierten Umsatz von Betäubungsmitteln ausgerichtete Tätigkeit ist auch darin zu sehen, dass sich der Täter zu einer Örtlichkeit begibt, an welcher er von seinem Lieferanten eine zuvor bestellte, zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmte Betäubungsmittellieferung vereinbarungsgemäß übernehmen soll (BGH, Urteil vom 20. August 1991 - 1 StR 273/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    Das Aufsuchen des Lieferanten zum Zweck der Abholung von zuvor bestelltem Betäubungsmittel ist damit eine den Tatbestand des Handeltreibens erfüllende Tätigkeit (BGH, Urteil vom 20. August 1991 - 1 StR 273/91, NStZ 1992, 38, 39).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207 f.).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Das Aufsuchen des Lieferanten zum Zweck der Abholung von zuvor bestelltem Betäubungsmittel ist damit eine den Tatbestand des Handeltreibens erfüllende Tätigkeit (BGH, Urteil vom 20. August 1991 - 1 StR 273/91, NStZ 1992, 38, 39).
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02

    Vorlagebeschluss; Divergenzvorlage; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Selbst eine einmalige, gelegentliche oder vermittelnde Tätigkeit genügt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 29, 239 f.; 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207 f.).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Eine solche auf den gewinnorientierten Umsatz von Betäubungsmitteln ausgerichtete Tätigkeit liegt auch darin, dass sich der Zwischenhändler zu der Örtlichkeit begibt, an welcher er von seinem Lieferanten eine zuvor abgesprochene, zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmte Betäubungsmittellieferung vereinbarungsgemäß übernehmen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1997 - 1 StR 472/97; Urteil vom 20. August 1991 - 1 StR 273/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28; Weber, aaO, § 29 Rn. 442).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Eine solche auf den gewinnorientierten Umsatz von Betäubungsmitteln ausgerichtete Tätigkeit liegt auch darin, dass sich der Zwischenhändler zu der Örtlichkeit begibt, an welcher er von seinem Lieferanten eine zuvor abgesprochene, zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmte Betäubungsmittellieferung vereinbarungsgemäß übernehmen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1997 - 1 StR 472/97; Urteil vom 20. August 1991 - 1 StR 273/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28; Weber, aaO, § 29 Rn. 442).
  • BGH, 02.12.1999 - 3 StR 479/99

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln umfaßt alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 29, 239 f.; 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50).
  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

    Unter den Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 29, 239; 31, 145, 147; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41).

    Gleichwohl liegt jedenfalls in zweierlei Konstellationen dieser Art Handeltreiben vor: Dies gilt zum einen für die Fälle, in denen das Rauschgift zwar sichergestellt worden ist, dies dem Täter aber bei seinem weiterhin auf Rauschgiftumsatz ausgerichteten Tun nicht bekannt ist (BGH NStZ 1992, 38 [BGH 20.08.1991 - 1 StR 273/91] und 1994, 441).

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatvollendung durch

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02

    Annahme vollendeten Handeltreibens bei ernsthaften Verhandlungen über den Ankauf

  • BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Beihilfe

  • BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97

    Möglichkeit eines Hindernisses für die Durchsetzung des staatlichen

  • BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99

    Begriff des bewaffneten Handeltreibens bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

  • BGH, 23.04.1993 - 3 StR 145/93

    Transport von Heroin-Streckmittel

  • BGH, 11.06.2001 - 1 StR 111/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall bei ausländischen Konten

  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 83/00

    Tatbestandsmerkmal des "Handeltreibens" beim unerlaubten Handel mit

  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 82/00

    Tatbestandsmerkmal des "Handeltreibens" beim unerlaubten Handel mit

  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92

    Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung

  • BGH, 05.08.1993 - 4 StR 439/93

    Vollendetes Handeltreiben - Umsatzgeschäft - Verdeckter Ermittler - Angeklagter -

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