Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.05.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90   

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https://dejure.org/1991,1081
BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90 (https://dejure.org/1991,1081)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1991 - 3 C 56.90 (https://dejure.org/1991,1081)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 3 C 56.90 (https://dejure.org/1991,1081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund - Untätigkeitsklage - Kostenüberbürdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 453 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 1180
  • DÖV 1991, 1025
 
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Wird zitiert von ... (162)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.05.1977 - 2 B 81.76
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90
    § 161 Abs. 3 VwGO ist nicht nur in den Fällen des § 75 Satz 4 VwGO anzuwenden, in denen die Untätigkeitsklage in vollem Umfang durch Erlaß des begehrten Verwaltungsakts oder durch einen dem Widerspruch uneingeschränkt stattgebenden Bescheid erledigt ist (a. A. BVerwG, Beschluß vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - Buchholz 310 § 161 Nr. 46); zu den "Fällen des § 75" VwGO gehören auch die Fälle des Satzes 1, in denen unter den dort genannten Voraussetzungen ohne Vorverfahren Klage erhoben wird.

    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertritt allerdings die Auffassung, daß § 161 Abs. 3 VwGO nur in den Fällen anzuwenden sei, in denen die Untätigkeitsklage in vollem Umfang durch Erlaß des begehrten Verwaltungsakts oder durch einen dem Widerspruch uneingeschränkt stattgebenden Bescheid erledigt ist (Beschluß vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - Buchholz 310 § 161 Nr. 46; ebenso in jüngster Zeit: Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 8. Februar 1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, 1088, allerdings auf die fehlende Erledigung abstellend).

    Eine Vorlage gemäß § 11 Abs. 3 VwGO an den Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf den Beschluß des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - (Buchholz 310 § 161 Nr. 46) ist nicht erforderlich.

  • VGH Hessen, 08.02.1990 - 3 UE 3001/88

    Untätigkeitsklage; Kostenentscheidung bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90
    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertritt allerdings die Auffassung, daß § 161 Abs. 3 VwGO nur in den Fällen anzuwenden sei, in denen die Untätigkeitsklage in vollem Umfang durch Erlaß des begehrten Verwaltungsakts oder durch einen dem Widerspruch uneingeschränkt stattgebenden Bescheid erledigt ist (Beschluß vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - Buchholz 310 § 161 Nr. 46; ebenso in jüngster Zeit: Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 8. Februar 1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, 1088, allerdings auf die fehlende Erledigung abstellend).

    Der Gesetzgeber stellt entgegen dem Hess. Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 8. Februar 1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, 1088) weder auf eine Erledigung noch auf eine übereinstimmende Erledigungserklärung ab, so daß auch eine Klagerücknahme die zwingende Kostenfolge des § 161 Abs. 3 VwGO auslösen kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.1980 - 4 B 1660/79
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90
    Diese Entscheidung ist nach Auffassung des beschließenden Senats mit dem Wortlaut des § 161 Abs. 3 VwGO nicht vereinbar; vor allem aber widerstreitet sie seinem erkennbaren Sinn, den Kläger wegen der verspäteten Bescheidung nicht mit Kosten zu belasten (ebenso Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluß vom 10. April 1980 - 4 B 1660/79 - OVGE 35, 27; Weides/Bertrams, NVwZ 1988, 673, 679 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67

    Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90
    Aus verfahrensrechtlichen Gründen war es dem Gericht nicht verwehrt, die Verpflichtung zur Neubescheidung auszusprechen, ohne das Vorliegen aller Rechtsvoraussetzungen für den Erlaß des begehrten Verwaltungsakts geprüft zu haben, es sei denn, daß das hinter dem Klageantrag stehende Sachbegehren offensichtlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Erfolg haben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 22.67 - BVerwGE 29, 239, 243).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 1 B 2/90

    Neue Streitwerttabelle für öffentlich-rechtliche Baustreitigkeiten

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90
    Dabei sieht der Senat - wie das Verwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 8. August 1990 und entgegen dem BVerwG-Entwurf eines Streitwertkatalogs (NVwZ 1989, 1042) - als Maß für die sich aus dem Antrag der Klägerin für sie ergebende Bedeutung den erwarteten Jahresgewinn, den sie sich aus dem Umsatz des Arzneimittels, für das die Zulassung beantragt worden war, erhofft hat.
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Zureichende Gründe sind dabei nur solche, die mit der Rechtsordnung in Einklang stehen (BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1991 - 3 C 56.90 - NVwZ 1991, 1180 ).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend Kostenentscheidungen in

    Ein Grund kann nur dann zureichend im Sinne des § 75 Satz 3 VwGO sein, wenn er mit der Rechtsordnung im Einklang steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1991 - 3 C 56/90 -, NVwZ 1991, S. 1180 ) und im Licht der Wertentscheidungen des Grundgesetzes, vor allem der Grundrechte, als zureichend angesehen werden kann (vgl. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 75 Rn. 13).
  • VG Stuttgart, 21.09.2022 - 4 K 400/22

    Kostenverteilung, wenn Kläger mit ihrer Bescheidung vor Klageerhebung rechnen

    Das Kostenprivileg des § 161 Abs. 3 VwGO soll den Bürger vor einer Kostenbelastung bewahren, wenn er berechtigterweise die Gerichte in Anspruch genommen hat, um eine unangemessene Verzögerung der Bearbeitung seines Antrags zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.07.1991 - 3 C 56/90 - juris Rn. 9).

    6 Eine Kostenüberbürdung nach § 161 Abs. 3 VwGO tritt nur dann nicht ein, wenn ein zureichender Grund für die Verzögerung der Entscheidung vorlag und den Klägern dieser Grund auch bekannt war oder bekannt sein musste (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.07.1991 - 3 C 56/90 - juris Rn. 9).

    8 Ein Grund kann nur dann "zureichend" im Sinne des § 161 Abs. 3 VwGO sein, wenn er mit der Rechtsordnung in Einklang steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.01.2004 - 7 B 58/03 - juris Rn. 4 und Beschl. v. 23.07.1991 - 3 C 56/90 - juris Rn. 10).

    Eine Kostenüberbürdung nach § 161 Abs. 3 VwGO tritt nur dann nicht ein, wenn der zureichende Grund für die Nichtbescheidung den Klägern bekannt war oder bekannt sein musste, etwa durch einen informierenden Zwischenbescheid (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.07.1991 - 3 C 56/90 - juris Rn. 9).

    Denn einer Anwendung des § 161 Abs. 3 VwGO steht nicht entgegen, dass die Klage möglicherweise unbegründet oder unzulässig war; auch in diesen Fällen hat der Beklagte durch seine verzögerte Bescheidung Anlass zur Klage gegeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.07.1991 - 3 C 56/90 - juris Rn. 8).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1325
BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91 (https://dejure.org/1991,1325)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1991 - 1 B 43.91 (https://dejure.org/1991,1325)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1991 - 1 B 43.91 (https://dejure.org/1991,1325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrages auf Festsetzung von sonntäglichen Flohmarktveranstaltungen - Unterfallen von sonntäglichen Flohmarktveranstaltungen unter den verfassungsmäßig verankerten Feiertagsschutz - Irrevisibilität von Landesrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 453 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 1057
  • NVwZ 1991, 1079
  • DÖV 1991, 1068
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1990 - 4 A 412/89

    Festsetzung eines gewerblichen Trödelmarktes; Sonntag

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91
    Das Landesrecht kann - muß aber nicht - bestimmen, daß ein darin enthaltenes grundsätzliches Verbot der Sonntagsarbeit auf die behördliche Festsetzung von Marktveranstaltungen keine Anwendung findet (vgl. dazu VGH Mannheim, GewArch 1989, 64; OVG Münster, GewArch 1990, 279; Schönleiter in Landmann/Rohmer, GewO, § 69 a Rdnr. 4 a; Wagner in Friauf, GewO, § 69 a Rdnr. 14).
  • BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 4.89

    Spezialmärkte - Jahrmärkte - Marktveranstaltung - Zeitabstand

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91
    Die Beschwerde trägt vor, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 4.89 - (GewArch 1991, 180) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO); das Berufungsgericht folge nämlich nicht der vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen "Ansicht, daß nur diejenigen Ablehnungsgründe (im Sinne des § 69 a Abs. 1 GewO), die die Beklagte selbst in ihren Bescheiden angegeben hat, zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit ihrer Bescheide herangezogen werden können".
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1987 - 10 S 2647/86

    Beeinträchtigung der Arbeitsruhe an Sonntagen und Feiertagen durch Trödelmarkt

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91
    Das Landesrecht kann - muß aber nicht - bestimmen, daß ein darin enthaltenes grundsätzliches Verbot der Sonntagsarbeit auf die behördliche Festsetzung von Marktveranstaltungen keine Anwendung findet (vgl. dazu VGH Mannheim, GewArch 1989, 64; OVG Münster, GewArch 1990, 279; Schönleiter in Landmann/Rohmer, GewO, § 69 a Rdnr. 4 a; Wagner in Friauf, GewO, § 69 a Rdnr. 14).
  • BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 23.88

    Das gesetzliche Regelerfordernis des größeren Zeitabstandes zwischen einzelnen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91
    Wie sich dem Urteil vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 23.88 - (UA S. 10) entnehmen läßt, geht das Bundesverwaltungsgericht - in Übereinstimmung mit dem hier angefochtenen Berufungsurteil - davon aus, daß die Landesgesetze über den Sonn- und Feiertagsschutz der Festsetzung eines Jahrmarktes entgegenstehen können.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84

    Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91
    Dieser Schutz ist in der Verfassung - Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV - verankert, im einzelnen aber durch den Gesetzgeber zu bewirken, dem dabei ein weites Ermessen zukommt (vgl. BVerwGE 79, 118 ; Urteil vom 29. Mai 1990 - BVerwG 1 C 21.88 - GewArch 1990, 357).
  • BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 21.88

    Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91
    Dieser Schutz ist in der Verfassung - Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV - verankert, im einzelnen aber durch den Gesetzgeber zu bewirken, dem dabei ein weites Ermessen zukommt (vgl. BVerwGE 79, 118 ; Urteil vom 29. Mai 1990 - BVerwG 1 C 21.88 - GewArch 1990, 357).
  • OVG Hamburg, 11.06.1990 - Bs VI 94/90

    Gewerberecht: Schutz von Sonn- und Feiertagen, Jahrmarktveranstaltungen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91
    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen und dazu ausgeführt, die Klägerin könne mit ihrem Begehren - unabhängig vom gesetzlichen Erfordernis des "größeren Zeitabstandes" zwischen den einzelnen Jahrmarktveranstaltungen (§ 68 Abs. 2 GewO) - jedenfalls deshalb nicht durchdringen, weil die Flohmärkte sonntags stattfinden sollten und deshalb dem Feiertagsschutz unterfielen, der bei der Festsetzung eines Jahrmarkts gemäß § 69 a Abs. 1 Nr. 3 GewO zu beachten sei (vgl. auch OVG Hamburg, GewArch 1990, 406).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2017 - 7 ME 20/17

    Ausnahmegenehmigung; Dauerfestsetzung; Erledigung; Flohmarkt; Marktfestsetzung;

    Maßgebend sind vielmehr die Feiertagsgesetze der Länder (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.12.1992 - 1 B 194.92 -, juris; Beschluss vom 17.05.1991 - 1 B 43.91 -, juris).
  • VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 668/09

    Entscheidung im Hauptsacheverfahren: Kein Anspruch auf Durchführung eines

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich in seinen Beschlüssen vom 17. Mai 1991 - 1 B 43.91 -, GewArch 1991, 302 und vom 4. Dezember 1992 - 1 B 194.92 -, GewArch 1995, 117) dazu folgendes ausgeführt:.

    (vgl. VG Neustadt/Weinstraße, Beschlüsse vom 11. April 2001, a.a.O.; vom 16. April 2003, a.a.O. und vom 10. Juni 2009, a.a.O.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 1987, a.a.O.; Hamburgisches OVG, Urteil vom 5. Februar 1991, a.a.O.; hierzu ergangen: BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1991, a.a.O.; VG Würzburg, Urteil vom 27. Juni 1991, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 17. Juni 1992, a.a.O. ; hierzu ergangen: BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1992, a.a.O.; Thüringer OVG, Beschluss vom 10. Mai 1996, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 14. Januar 1998 - 8 UE 392/96 -, GewArch 1998, 242; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Oktober 1998, a.a.O.; VG Ansbach, Urteil vom 1. März 2001, a.a.O. und VG Darmstadt, Beschluss vom 30. Januar 2004, a.a.O.).

    (vgl. VGH Baden-Württemberg; Urteil vom 22. September 1987, a.a.O.; Hamburgisches OVG, Urteil vom 5. Februar 1991, a.a.O.; hierzu ergangen: BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1991, a.a.O.; VG Würzburg, Urteil vom 27. Juni 1991, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 17. Juni 1992, a.a.O. ; hierzu ergangen: BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1992, a.a.O.; VG Hannover, Gerichtsbescheid vom 12. Mai 1995 - 7 A 7300/93 -, GewArch 1995, 341; Thüringer OVG, Beschluss vom 10. Mai 1996, a.a.O.; VG Stuttgart, Beschluss vom 5. November 1997 - 4 K 6436/97 -, GewArch 1998, 115; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Oktober 1998, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 26. April 2000 - 22 ZS 00.1211 - ; VG Ansbach, Urteil vom 1. März 2001, a.a.O.; VG Darmstadt, Beschluss vom 30. Januar 2004, a.a.O. und VG Augsburg, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - Au 4 E 08.1674 - ).

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 17. Mai 1991 (a.a.O.) diese Frage nicht entscheiden müssen, weil das dort maßgebliche Hamburger Feiertagsgesetz einen Befreiungsvorbehalt nicht enthalte.

    Schon die Annahme von Jahn, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 17. Mai 1991 (a.a.O.) die Frage, ob ein landesrechtlicher Erlaubnisvorbehalt durch den bundesrechtlichen Erlaubnistatbestand in § 69 GewO erfüllt sei, deshalb nicht entscheiden müssen, weil das dort maßgebliche Hamburger Feiertagsgesetz einen Befreiungsvorbehalt nicht enthalte, ist in zweierlei Hinsicht unzutreffend.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2011 - 6 A 10584/11

    Gesetz verbietet grundsätzlich Flohmärkte an Sonntagen - Ausnahmen nur an

    Ein solcher Widerspruch zum öffentlichen Interesse liegt nach der ausdrücklichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u.a. dann vor, wenn die Durchführung der Veranstaltung gegen eine Norm des Bundes- oder Landesrechts verstößt, z.B. gegen eine Norm des Sonn- und Feiertagsschutzes (Beschluss vom 17. Mai 1991 - 1 B 43.91 -, GewArch 1991, 302).

    Das Landesrecht könne - müsse aber nicht - bestimmen, dass ein darin enthaltenes grundsätzliches Verbot der Sonntagsarbeit auf die behördliche Festsetzung von Marktveranstaltungen keine Anwendung finde (Beschlüsse vom 17. Mai 1991 - 1 B 43.91 -, GewArch 1991, 302, und vom 4. Dezember 1992 - 1 B 194.92 -, GewArch 1995, 117).

  • OVG Thüringen, 10.05.1996 - 2 EO 326/96

    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Festsetzung eines

    Das öffentliche Interesse wird insbesondere durch Handlungen beeinträchtigt, die gegen die landesrechtlichen Feiertagsbestimmungen verstoßen (BVerwG, Beschluß vom 4.12.1992 - 1 B 194/92 - GewArch 1995, 117, 118; BVerwG, Beschluß vom 17.5.1991 - 1 B 43/91 - NVwZ 1991, 1079; VGH Mannheim, Urteil vom 22.9.1987 - 10 S 2647/86 - GewArch 1989, 64, 65; Landmann - Rohmer - GewO, Stand Juli 1995, § 69 a Rn. 4 a).

    BVerwG, Beschluß vom 17.5.1991 1 B 43/91 - NVwZ 1991, 1079, 1080).

    BVerwG, Beschluß vom 17.5.1991 - 1 B 43/91 - NVwZ 1991, 1079 -.

  • VG Ansbach, 01.03.2001 - AN 4 K 00.00871

    Festsetzung einer Jahrmarkt-Veranstaltung in Bayern an einem Sonntag;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 17. Mai 1991, GewArch 1991, 302, entschieden, dass ein Antrag auf Festsetzung von sonntäglichen Flohmarkt-Veranstaltungen gemäß § 69 a Abs. 1 GewO abgelehnt werden muss, wenn das maßgebliche Landesfeiertagsrecht den Veranstaltungen entgegen steht und eine Ausnahme hiervon nicht erteilt wird.

    Der 22. Senat führt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (GewArch 1991, 302 und 1995, 117) aus, dass die Gewerbeordnung insofern nichts anderes bestimme.

    Auch Schönleiter, in: Landmann/Rohmer, GewO, § 69 a, Rd. Nr. 4 a, Stand Februar 2000, führt unter Bezugnahme auf den oben genannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1991 (GewArch 1991, 302) aus, dass ein Antrag auf Marktfestsetzung nach § 69 a Abs. 1 Nr. 3 GewO dann abzulehnen sei, wenn die Bestimmungen des Feiertagsrechts des jeweiligen Bundeslandes entgegen stünden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 4 B 996/21

    Festsetzung von Veranstaltungen im Verfahren nach § 69 Abs. 1 GewO ; Antrag auf

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.8.2011 - 8 B 52.11 -, juris, Rn. 13, und vom 17.5.1991 - 1 B 43.91 -, juris, Rn. 6; Hess. VGH, Beschluss vom 12.8.2004 - 8 TG 3522/03 -, juris, Rn. 19, m. w. N.; siehe kürzlich auch OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 7.2.2022 - 1 S 131/21 -, juris, Rn. 6.
  • BVerwG, 04.12.1992 - 1 B 194.92

    Verwaltungsprozeßrecht: Irrevisibilität von Landesrecht

    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluß vom 17. Mai 1991 - BVerwG 1 B 43.91 - (Buchholz 451.20 § 69 a GewO Nr. 3 = GewArch 1991, 302) ausgeführt:.

    Übrigens enthält entgegen den Ausführungen in der Beschwerdebegründung § 1 der Hamburgischen Feiertagsschutzverordnung (vgl. dazu den Beschluß vom 17. Mai 1991, a.a.O.) eine Regelung, die dem § 4 Abs. 2 1. Alternative des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage sinngemäß entspricht.

  • VG Neustadt, 10.06.2009 - 4 L 562/09

    Kein Flohmarkt an Sonn- und Feiertagen

    Bei der vom Antragsteller geplanten Flohmarktveranstaltung am Sonntag, den 14. Juni 2009, handelt es sich um eine öffentlich bemerkbare Tätigkeit (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Januar 1988, GewArch 1988, 174; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Juni 1990, GewArch 1990, 406; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 1990, GewArch 1990, 279; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. September 1987, GewArch 1989, 64; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Mai 1991, GewArch 1991, 302).

    Insbesondere erlauben auch die §§ 68 ff. Gewerbeordnung nicht die Durchführung von Märkten an Sonn- und Feiertagen (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Mai 1991, GewArch 1991, 302 und vom 4. Dezember 1992, GewArch 1995, 117).

  • BVerwG, 02.01.2006 - 6 B 55.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung der grundsätzlichen

    Das kann der Fall sein, wenn sie gegen eine Norm des Bundes- oder des Landesrechts verstößt, etwa weil es an einer zur Durchführung erforderlichen Genehmigung fehlt (Beschluss vom 17. Mai 1991 BVerwG 1 B 43.91 GewArch 1991, 302).
  • BVerwG, 29.08.2011 - 8 B 52.11

    Marktfestsetzungsantrag bei kollidierenden Veranstaltungen

    Das kann der Fall sein, wenn sie gegen eine Norm des Bundes- oder des Landesrechts verstößt, etwa weil es an einer zur Durchführung erforderlichen Genehmigung fehlt (Beschluss vom 17. Mai 1991 - BVerwG 1 B 43.91 - Buchholz 451.20 § 69a GewO Nr. 3 = GewArch 1991, 302).
  • VGH Hessen, 12.08.2004 - 8 TG 3522/03

    Wochenmarkt-Festsetzung; Auswahlentscheidung bei Konkurrenz um Benutzung eines

  • VG Koblenz, 04.04.2011 - 3 K 1586/10

    Keine Flohmärkte an Sonn- und Feiertagen

  • VG Augsburg, 30.09.2009 - Au 4 K 08.1791

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • OVG Niedersachsen, 17.06.1992 - 7 L 3810/91

    Trödelmarkt, Feiertagsschutz; Feiertagsschutz; Jahrmarkt; Markt; Trödelmarkt

  • VGH Hessen, 14.01.1998 - 8 UE 392/96

    Dauerfestsetzung eines Marktes hat keine Konzentrationswirkung hinsichtlich

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1994 - 3 L 180/93

    Verbot der Sonntagsarbeit; Sonntagsarbeit; Jahrmarkt

  • VG Frankfurt/Main, 11.05.2005 - 7 E 1325/02

    Zur Festsetzung von Wochenmärkten - Konkurrenz zwischen privatem Marktbetreiber

  • VG Mainz, 28.06.2013 - 3 L 720/13

    Kein Motorkunstflug am kommenden Sonntag - Rechtsstreit um Feiertagsgesetz

  • VG Hannover, 17.08.1995 - 7 A 8481/94

    Versagung der Festsetzung von Märkten nach der Gewerbeordnung; Veranstaltung von

  • OVG Saarland, 08.08.1991 - 1 R 147/90

    Gewerberecht: Untersagung des Betriebs einer Spielhalle am Allerseelentag

  • VG Minden, 26.04.2007 - 3 K 660/06

    "Bünde fit für die Zukunft" erhält Zuschlag für den Zwiebelmarkt Der

  • VG Darmstadt, 30.01.2004 - 3 G 173/04

    Zulässigkeit gewerblicher Flohmärkte an Sonntagen - hier grundsätzlich verneint

  • VG Stuttgart, 05.11.1997 - 4 K 6436/97

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO

  • VG Koblenz, 22.08.2013 - 3 L 848/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Festsetzung zweier

  • VG Augsburg, 09.12.2008 - Au 4 E 08.1674

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Spezialmarkt; Festsetzung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.1998 - A 1 S 706/98
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