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   BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91   

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https://dejure.org/1991,1304
BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91 (https://dejure.org/1991,1304)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1991 - 5 StR 415/91 (https://dejure.org/1991,1304)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1991 - 5 StR 415/91 (https://dejure.org/1991,1304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 51 Abs. 4 S. 2 StGB
    Anrechnung von Untersuchungshaft in DDR (Berücksichtigung bei der Strafzumessung)

  • Wolters Kluwer

    DDR - Untersuchungshaft - Härten der DDR - Haft - Strafzumessung - Anrechnung von Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 51
    Untersuchungshaft in der ehem. DDR

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 88
  • NJW 1992, 517
  • MDR 1992, 169
  • NStZ 1992, 80
  • NJ 1992, 220
  • StV 1991, 559
  • JR 1992, 340
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80

    Inland - Gebiet der DDR - DDR - DDR-Straftaten - Geltung des deutschen

    Auszug aus BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in Abkehr von Grundsätzen des interlokalen Strafrechts Regelungen des internationalen Strafrechts (§ 5 Nr. 6, § 7 Abs. 1 StGB) entsprechend (NJW 1978, 113) und später auch unmittelbar (BGHSt 30, 1; 32, 293) auf Vorgänge in der DDR angewandt.

    Er hat in diesem Zusammenhang ausgesprochen, daß der Begriff des Inlandes nach § 3 StGB bei funktionsgerechter Auslegung nicht das Gebiet der DDR einschließe, weil die Bundesrepublik Deutschland dort keine Staatsgewalt ausübe (BGHSt 30, 1, 4).

  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83

    Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der

    Auszug aus BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in Abkehr von Grundsätzen des interlokalen Strafrechts Regelungen des internationalen Strafrechts (§ 5 Nr. 6, § 7 Abs. 1 StGB) entsprechend (NJW 1978, 113) und später auch unmittelbar (BGHSt 30, 1; 32, 293) auf Vorgänge in der DDR angewandt.
  • BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77

    Werner Weinhold

    Auszug aus BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in Abkehr von Grundsätzen des interlokalen Strafrechts Regelungen des internationalen Strafrechts (§ 5 Nr. 6, § 7 Abs. 1 StGB) entsprechend (NJW 1978, 113) und später auch unmittelbar (BGHSt 30, 1; 32, 293) auf Vorgänge in der DDR angewandt.
  • RG, 17.12.1901 - 4697/01

    Nach welchen Grundsätzen ist die im Auslande vollzogene Strafe auf die im Inlande

    Auszug aus BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91
    b) Freilich ändern diese Erwägungen nichts an dem schon vor dem Inkrafttreten des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB (1. Januar 1975) entwickelten Grundsatz, daß in allen Fällen, in denen Freiheitsentziehung nicht im Geltungsbereich des Strafgesetzbuchs stattgefunden hat, bei der Umsetzung des Freiheitsentzuges "in ein dem inländischen Strafsystem zu entnehmendes Äquivalent" der aus dem Vergleich des fremden und des eigenen Systems sich ergebende Maßstab zu beachten ist (RGSt 35, 41, 43 f).
  • BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05

    Hinweispflicht; faires Verfahren (Vertrauenstatbestand; Wahrunterstellung;

    Wie der Bundesgerichtshof zu der unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen vollzogenen Untersuchungshaft in der DDR entschieden hat, kann es in solchen Fällen gerechter Strafzumessung entsprechen, besondere Härten der Haft strafmildernd zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 27).
  • LG Berlin, 18.10.2016 - 29 O 407/15

    Verurteilung zu Räumung im Rechtsstreit gegen Theater und Komödie am

    Das ist die Miete, die üblicherweise bei einem Neuabschluss für vergleichbare Objekte üblicherweise gefordert und bezahlt wird (BGH NJW 1992, 517).
  • KG, 26.06.1992 - 5 Ws 175/92

    Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Gericht; DDR; Umrechnung

    Abgesehen davon war die frühere DDR kein Ausland (vgl. BGHSt 38, 88).

    Eine unbeabsichtigte Regelungslücke liegt daher nicht vor (vgl. BGHSt 38, 88).

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 22/92

    DDR-Vollzug als Strafmilderungsgrund

    Das gilt auch für ungerechtfertigte Bestrafung in der ehemaligen DDR, für die im Einigungsvertrag Sonderregelungen vorgesehen sind (vgl. die nähere Darstellung in BGH NStZ 1992, 80 - zur Veröffentlichung in BGHSt 38 vorgesehen).
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