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   BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91   

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https://dejure.org/1991,3483
BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91 (https://dejure.org/1991,3483)
BayObLG, Entscheidung vom 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91 (https://dejure.org/1991,3483)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Oktober 1991 - RReg. 2 St 115/91 (https://dejure.org/1991,3483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 521
  • NZV 1992, 159 (Ls.)
  • StV 1992, 17 (Ls.)
  • DÖV 1992, 755
  • BayObLGSt 1991, 107
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90

    Eintritt des Nötigungserfolges einer Sitzblockade

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
    Dies begegnet keinen Bedenken; denn nach gefestigter Rechtsprechung erfüllt den Tatbestand des § 240 Abs. 1 StGB , wer im Rahmen eines "Sitzstreiks" oder einer "Sitzblockade" gemeinschaftlich mit anderen durch das Sitzen auf der Fahrbahn andere Verkehrsteilnehmer an der Weiterfahrt hindert (vgl. BGH NJW 1991, 2300 ).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
    Auch wenn es schwierig ist, alle entscheidungserheblichen Tatumstände abschließend und losgelöst vom Einzelfall zusammenzufassen, weil Umfang und Reichweite der Prüfung von den Besonderheiten des Einzelfalls geprägt und abhängig sind, lassen sich den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206/256; 76, 211/217; NJW 1991, 971 ; NStZ 1991, 279 ) eine Reihe von Gesichtspunkten entnehmen, die für Blockadeaktionen der vorliegenden Art typisch und daher bei der Prüfung der Verwerflichkeit zu berücksichtigen sind.
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 242/86

    General Bastian

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
    Auch wenn es schwierig ist, alle entscheidungserheblichen Tatumstände abschließend und losgelöst vom Einzelfall zusammenzufassen, weil Umfang und Reichweite der Prüfung von den Besonderheiten des Einzelfalls geprägt und abhängig sind, lassen sich den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206/256; 76, 211/217; NJW 1991, 971 ; NStZ 1991, 279 ) eine Reihe von Gesichtspunkten entnehmen, die für Blockadeaktionen der vorliegenden Art typisch und daher bei der Prüfung der Verwerflichkeit zu berücksichtigen sind.
  • BVerfG, 26.07.1990 - 1 BvR 237/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Gewalt i.S. des § 240

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
    Auch wenn es schwierig ist, alle entscheidungserheblichen Tatumstände abschließend und losgelöst vom Einzelfall zusammenzufassen, weil Umfang und Reichweite der Prüfung von den Besonderheiten des Einzelfalls geprägt und abhängig sind, lassen sich den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206/256; 76, 211/217; NJW 1991, 971 ; NStZ 1991, 279 ) eine Reihe von Gesichtspunkten entnehmen, die für Blockadeaktionen der vorliegenden Art typisch und daher bei der Prüfung der Verwerflichkeit zu berücksichtigen sind.
  • BVerfG, 14.02.1991 - 1 BvR 742/90

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Auslegung der Verwerflichkeitsklausel in

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
    Auch wenn es schwierig ist, alle entscheidungserheblichen Tatumstände abschließend und losgelöst vom Einzelfall zusammenzufassen, weil Umfang und Reichweite der Prüfung von den Besonderheiten des Einzelfalls geprägt und abhängig sind, lassen sich den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206/256; 76, 211/217; NJW 1991, 971 ; NStZ 1991, 279 ) eine Reihe von Gesichtspunkten entnehmen, die für Blockadeaktionen der vorliegenden Art typisch und daher bei der Prüfung der Verwerflichkeit zu berücksichtigen sind.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13

    Strafrechtliche Ahndung von Blockadeaktionen: Nötigung durch Anketten an

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat allerdings darauf hin, dass sich die Strafkammer im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand der versuchten Nötigung - die "Vorstellung von der Tat" (§ 22 StGB) - auch mit dem konkreten Tatplan bzw. dem konkreten Vorstellungsbild der Angeklagten zu Beginn, Ablauf und Beendigung der Blockadeaktion zu befassen haben wird (vgl. insoweit speziell zu Blockademaßnahmen Senat, Beschl. v. 01.06.2004 - 1 Ss 80/03 - in juris, dort insbes. Rn. 1, 5; BayObLG NJW 1992, 521 - in juris, dort insbes. Rn. 29 ff., 31).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13

    Nötigung durch friedliche Blockadeaktion: Anforderungen an die

    Damit hat er - in einer die strafrechtlich relevante Bagatellschwelle überschreitenden Weise (vgl. hierzu BayObLG NJW 1992, 521) - bereits zu diesem Zeitpunkt alles getan, was nach seiner Vorstellung von der Tat zur Herbeiführung des Nötigungserfolges und damit zur Tatvollendung erforderlich war.
  • BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94

    Versammlungsfreiheit; Grundstückseigentümer; Blockadeaktion; Werksgelände;

    Das Landgericht hat vielmehr bei seiner Abwägung auf alle hier wesentlichen Tatumstände abgestellt (vgl. hierzu BayObLGSt 1991, 107, 109; OLG Zweibrücken NJW 1991, 53, 54, 55; OLG Stuttgart NJW 1991, 994, 995).
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