Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.1992 - 7 C 1.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2130
BVerwG, 25.06.1992 - 7 C 1.92 (https://dejure.org/1992,2130)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1992 - 7 C 1.92 (https://dejure.org/1992,2130)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 7 C 1.92 (https://dejure.org/1992,2130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortgeltung der nach DDR-Recht erteilten, atomrechtlichen Genehmigungen für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben - Wirksamkeit erteilter Genehmigungen im Fall mangelnder Öffentlichkeitsbeteiligung - Auseinanderfallen von privatrechtlicher Rechtsträgerschaft an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 255
  • NJW 1992, 561
  • NJ 1992, 561
  • DVBl 1992, 1236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 7 C 1.92
    Ob und inwieweit dies allerdings den Gesetzgeber zu Regelungen der im Atomgesetz getroffenen Art über die Beteiligung potentiell Drittbetroffener zwingt, hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 20. Dezember 1979 - 1 BvR 385/77 - BVerfGE 53, 30 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77]) ausdrücklich offengelassen; dies kann auch hier offenbleiben.
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Gemäß § 38 Abs. 1 SBauVO NRW ist der Betreiber einer Versammlungsstätte für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich, wobei als Betreiber angesehen wird, wer rechtlich befugt und tatsächlich imstande ist, bestimmenden Einfluss auf eine Anlage auszuüben (vgl. etwa BVerwGE 90, 255,.
  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.96

    Endlager Morsleben: Oberverwaltungsgericht muß erneut entscheiden

    Sie gilt gemäß § 57 a AtG bis zum 30. Juni 2000 fort, und zwar - wie das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. Juni 1992 (BVerwGE 90, 255) festgestellt hat - als Planfeststellungsbeschluß im Sinne des § 9 b AtG.

    Sie gilt vielmehr nach § 57 a Abs. 1 Nr. 1 AtG als Planfeststellungsbeschluß gemäß § 9 b AtG fort (BVerwGE 90, 255 (258 ff.) [BVerwG 25.06.1992 - 7 C 1/92]).

    Demgegenüber ist festzuhalten, daß eine nach § 57 a AtG als Planfeststellungsbeschluß fortgeltende Genehmigung nach der Konzeption dieser Norm keinen Planfeststellungsbeschluß minderer Qualität darstellt; sie ist - abgesehen von der Befristung bis 30. Juni 2000 - inhaltlich nicht eingeschränkt (BVerwGE 90, 255 (259) [BVerwG 25.06.1992 - 7 C 1/92]).

    Das entspricht dem gesetzgeberischen Ziel dieser Norm, nach DDR-Recht erteilte Genehmigungen in entsprechende bundesdeutsche Handlungsformen zu überführen, um einerseits einen zeitlich begrenzten Weiterbetrieb der Anlagen im genehmigten Umfang zu ermöglichen, andererseits aber bundesdeutsches Sicherheitsrecht anwenden zu können (vgl. Erläuterung zu den Anlagen zum Einigungsvertrag, BTDrucks 11/7817, S. 167 zu Kapitel XII der Anlage I, Sachgebiet B), wodurch ein hinreichender Grundrechtsschutz möglicher Betroffener sichergestellt wird (vgl. BVerwGE 90, 255 (263 f.) [BVerwG 25.06.1992 - 7 C 1/92]); die Anwendbarkeit von § 17 AtG (nur) auf nach § 57 a AtG als planfestgestellt geltende Anlagen erweist sich deswegen auch nicht etwa als verfassungsrechtlich geboten.

    Wie bereits dargelegt (vgl. oben 1 b), war es nicht das Ziel dieser Regelung, den DDR-Genehmigungen einen unangreifbaren Fortbestand bis zum Jahr 2000 zu verschaffen, sondern vielmehr, sie im Interesse der Harmonisierung der Rechtsordnungen dem bundesdeutschen Atomsicherheitsrecht und nicht zuletzt der Möglichkeit des Widerrufs zu unterwerfen (vgl. auch BVerwGE 90, 255 (263) [BVerwG 25.06.1992 - 7 C 1/92]).

    Daß dies gemeinsamer Wille der Einigungsvertragspartner war, liegt schon deswegen nahe, weil Befristung und Widerrufsmöglichkeit bereits dem zuletzt geltenden DDR-Recht entsprachen (vgl. Art. 2 § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Juni 1990 (GBl DDR I, S. 649) sowie BVerwGE 90, 255 (259) [BVerwG 25.06.1992 - 7 C 1/92]).

  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 2.96

    Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben - Widerruf - Widerrufsanspruch -

    Sie gilt gemäß § 57 a AtG bis zum 30. Juni 2000 fort, und zwar - wie das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. Juni 1992 (BVerwGE 90, 255) festgestellt hat - als Planfeststellungsbeschluß im Sinne des § 9 b AtG.

    Sie gilt vielmehr nach § 57 a Abs. 1 Nr. 1 AtG als Planfeststellungsbeschluß gemäß § 9 b AtG fort (BVerwGE 90, 255 (258 ff.) [BVerwG 25.06.1992 - 7 C 1/92]).

    Demgegenüber ist festzuhalten, daß eine nach § 57 a AtG als Planfeststellungsbeschluß fortgeltende Genehmigung nach der Konzeption dieser Norm keinen Planfeststellungsbeschluß minderer Qualität darstellt; sie ist - abgesehen von der Befristung bis 30. Juni 2000 - inhaltlich nicht eingeschränkt (BVerwGE 90, 255 (259) [BVerwG 25.06.1992 - 7 C 1/92]).

    Das entspricht dem gesetzgeberischen Ziel dieser Norm, nach DDR-Recht erteilte Genehmigungen in entsprechende bundesdeutsche Handlungsformen zu überführen, um einerseits einen zeitlich begrenzten Weiterbetrieb der Anlagen im genehmigten Umfang zu ermöglichen, andererseits aber bundesdeutsches Sicherheitsrecht anwenden zu können (vgl. Erläuterung zu den Anlagen zum Einigungsvertrag, BTDrucks 11/7817, S. 167 zu Kapitel XII der Anlage I, Sachgebiet B), wodurch ein hinreichender Grundrechtsschutz möglicher Betroffener sichergestellt wird (vgl. BVerwGE 90, 255 (263 f.) [BVerwG 25.06.1992 - 7 C 1/92]); die Anwendbarkeit von § 17 AtG (nur) auf nach § 57 a AtG als planfestgestellt geltende Anlagen erweist sich deswegen auch nicht etwa als verfassungsrechtlich geboten.

    Wie bereits dargelegt (vgl. oben 1 b), war es nicht das Ziel dieser Regelung, den DDR-Genehmigungen einen unangreifbaren Fortbestand bis zum Jahr 2000 zu verschaffen, sondern vielmehr, sie im Interesse der Harmonisierung der Rechtsordnungen dem bundesdeutschen Atomsicherheitsrecht und nicht zuletzt der Möglichkeit des Widerrufs zu unterwerfen (vgl. auch BVerwGE 90, 255 (263) [BVerwG 25.06.1992 - 7 C 1/92]).

    Daß dies gemeinsamer Wille der Einigungsvertragspartner war, liegt schon deswegen nahe, weil Befristung und Widerrufsmöglichkeit bereits dem zuletzt geltenden DDR-Recht entsprachen (vgl. Art. 2 § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Juni 1990 (GBl DDR I, S. 649) sowie BVerwGE 90, 255 (259) [BVerwG 25.06.1992 - 7 C 1/92]).

  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Unabhängig davon, ob die Kläger dies im vorliegenden Verwaltungsstreitverfahren überhaupt geltend machen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1990, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10, S. 14; Beschluß vom 20. August 1990, ZLW 40 (1991), 50 ), folgt das jedenfalls daraus, daß die zuletzt für den Betrieb des Flughafens Erfurt erteilte Genehmigung des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. September 1990 nach der seinerzeitigen Staatspraxis der DDR als wirksam angesehen und behandelt worden und - ungeachtet des Umstands, daß zuvor ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nicht stattgefunden hat - gemäß Art. 19 Satz 1 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl II S. 889) auch weiterhin gültig geblieben war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 1997, DtZ 1997, 264 ; Beschlüsse vom 23. Januar 1996, Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 2, S. 5; Urteil vom 25. Juni 1992, BVerwGE 90, 255 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 12/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 7 C 1.92 -, BVerwGE 90, 255 = DVBl. 1992, 1236 = juris Rn. 17; Jarass, BImSchG, 7. Aufl. 2007, § 10 Rn. 19 und § 3 Rn. 83.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 6/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 7 C 1.92 -, BVerwGE 90, 255 = DVBl. 1992, 1236 = juris Rn. 17; Jarass, BImSchG, 10. Aufl. 2007, § 10 Rn. 19 und § 3 Rn. 83.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 4 K 9/95

    Bestehen einer Verpflichtung zur Einlagerung radioaktiver Abfallstoffe im

    Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 03. Oktober 1990 ging die von den DDR-Behörden erteilte Dauerbetriebsgenehmigung vom 22. April 1986 für das ERAM kraft Gesetzes gemäß § 57 a des Gesetzes ; über die friedliche Nutzung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren - Atomgesetz (AtG) - vom 23. Dezember 1959 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBI, l S. 1565), zuletzt geändert durch Art. 22 Verbrauchsteuer-BinnenmarktG vom 21. Dezember 1992 (BGBI. l S. 2150) auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) über (eingehend hierzu: BVerwG, Urt. vom 25.06.1992, - 7 C 1.92 -, BVerwGE 90, 255; Rengeling, DVBl. 1992, 222).

    Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 03. Oktober 1990 ist die nach DDR-Recht 1986 erteilte atomrechtliche Betriebsgenehmigung für niedrig- bis mittelradioaktive Abfälle für das Endlager Morsleben kraft Gesetzes nach § 57 a AtG auf die Antragsgegnerin zu 2 als Planfeststellungsbeschluß im Sinne des § 9 b AtG übergegangen (BVerwGE 90,255,257 ff.).

    Der Senat folgt dabei der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 90, 255, 263), daß zwar den Staat angesichts der Schwere möglicher Gefahren durch die friedliche Nutzung der Atomenergie eine besondere Schutzpflicht für das Leben, die Gesundheit und das Eigentum der Bürger trifft (§ 1 Nr. 2 AtG) und daß er - im Hinblick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG - dieser Schutzpflicht auch bei der Gestaltung des Verfahrens für die Zulassung entsprechender Endlager Rechnung zu tragen hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89

    Anfechtung; Genehmigung; Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen ;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 7 C 1.92 -, BVerwGE 90, 255, 260.
  • OLG Celle, 29.01.2003 - 9 U 176/02

    Schmerzensgeldanspruch bei Nichtvermögensschaden unter Anwendung der §§ 249 ff

    Zwar besteht die Pflicht zur Erteilung von Warnhinweisen nur, soweit die Verwendung noch im Rahmen der allgemeinen Zweckbestimmung des Produkts liegt (BGH NJW 1992, 560 r. Sp.); darüber hinaus entfällt diese Hinweispflicht des Herstellers, soweit er davon ausgehen kann, dass sein Produkt nur in die Hand von Personen gelangt, die mit den Produktgefahren vertraut sind (BGH NJW 1992, 561 I. Sp.).

    Entscheidend ist, dass die Hinweise über Produktgefahren und deren Abwendung "deutlich" erfolgen; sie dürfen etwa nicht grafisch und drucktechnisch unauffällig gestaltet sein; ihre Bedeutung darf nicht zwischen Teilinformationen über Darreichungsformen und Werbeaussagen versteckt werden (BGH NJW 1992, 561 r. Sp.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2014 - 5 S 534/13

    Erfolglose Klage gegen die Planänderung für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Denn das Verfahrensrecht, dem insoweit lediglich eine dienende Funktion zukommt (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.06.1992 - 7 C 1.92 -, BVerwGE 90, 255), vermittelt grundsätzlich keine selbständig durchsetzbaren (absoluten) Verfahrenspositionen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.1980 - 4 C 24.77 -, NVwZ 1982, 607; Urt. v. 15.01.1982 - 4 C 26.78 -, BVerwGE 64, 325; Urt. v. 29.05.1981 - 4 C 97.77 -, BVerwGE 62, 243).
  • OVG Saarland, 01.09.1998 - 2 R 4/98

    Oberflächeneigentümer; Bergbehörde; Zulassung eines Sonderbetriebsplanes;

  • VG Düsseldorf, 03.12.2019 - 28 K 984/17
  • BVerfG, 21.09.1993 - 1 BvR 1301/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Fortgeltung in der ehemaligen DDR erteilter

  • BVerwG, 15.08.1996 - 11 C 17.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Zuständiges Wiederaufnahmegericht nach rechtskräftigem

  • VG Berlin, 04.02.1993 - 13 A 383.90

    Rückübertragung eines enteigneten Grundstücksteils; Schutzwürdiges Interesse für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht