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   OLG Schleswig, 18.06.1991 - 16 W 7/91   

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https://dejure.org/1991,4856
OLG Schleswig, 18.06.1991 - 16 W 7/91 (https://dejure.org/1991,4856)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.06.1991 - 16 W 7/91 (https://dejure.org/1991,4856)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Juni 1991 - 16 W 7/91 (https://dejure.org/1991,4856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 579
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 34/00

    BGH läßt "Pfändung in die offene Kreditlinie" zu

    Ein sich daraus ergebender Auszahlungsanspruch des Kreditnehmers läßt sich nicht deswegen verneinen, weil seine Entstehung mit der Inanspruchnahme des Kredits - etwa durch Verlangen nach Auszahlung oder durch Überweisung - zusammenfiele (unzutreffend OLG Schleswig NJW 1992, 579, 580).

    Diese Ausführungen greifen Äußerungen im Schrifttum und in der Instanzrechtsprechung auf, die mit gleichen (Lwowski/Bitter, WM-Festgabe für Thorwald Heller aaO S. 70 f; Lwowski, Bankrechtshandbuch aaO § 33 Rdnr. 54 f; Nassall NJW 1986, 168, 169; Ensthaler/Herget aaO § 357 Rdnr. 11; OLG Schleswig NJW 1992, 579, 580) oder ähnlichen Erwägungen (Lwowski/Weber ZIP 1980, 609, 611 f: es handle sich um eine Zwangsumschuldung und der Gläubiger werde letztlich mit dem "Geld der Bank" befriedigt) von einer Bewertung der Interessenlage her die Zulassung einer solchen Pfändung ablehnen.

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00

    Anfechtung der isolierten Entscheidung über die Wiedereinsetzung; Widerlegung

    Nach § 233 ZPO kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn ein Verschulden der Partei (oder ihres Bevollmächtigten im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO) ausgeschlossen ist; schon die Möglichkeit einer auf einem derartigen Verschulden beruhenden Fristversäumung schließt deshalb eine Wiedereinsetzung aus (BGH NJW 1992, 579, 575; NJW 1993, 332, 33; NJW 199, 2831; NJW 1997, 327; NJW 2000, 82).
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