Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 31.03.1992 | OVG Saarland, 06.08.1991

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.07.1991 - 4 Ausl (A) 231/89 - 26/91 III   

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OLG Düsseldorf, 25.07.1991 - 4 Ausl (A) 231/89 - 26/91 III (https://dejure.org/1991,3449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.1991 - 4 Ausl (A) 231/89 - 26/91 III (https://dejure.org/1991,3449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 1991 - 4 Ausl (A) 231/89 - 26/91 III (https://dejure.org/1991,3449)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 646
  • MDR 1992, 588
  • MDR 1992, 646
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06

    Auslieferungsersuchen der Türkei: Umfang der materiellen Prüfungspflicht des

    Der in Betracht kommende § 2 Abs. 3 StrEG ist angesichts seines Wortlautes auf im Inland erlittene freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund eines Auslieferungsersuchens ausländischer Behörden nicht anwendbar (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; offen gelassen von OLG Celle, Beschluss vom 14. Juni 2010 - 1 Ausl 7/10 - [juris Rdn. 6]; OLG Hamm NStZ 1997, 246).
  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91

    Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte

    Inzwischen entspricht es einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß im auslieferungsrechtlichen Normalfall, in dem aufgrund eines den formellen gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Ersuchens eines ausländischen Staates die darin bezeichnete Person von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland unter den Voraussetzungen der §§ 15, 16 IRG in Auslieferungshaft genommen worden ist, die aufgrund eigener Hoheitsgewalt angeordnete freiheitsbeschränkende Maßnahme keiner entsprechende Anwendung des StrBG bedarf (BGHSt 32, 221 = NStZ 1985, 222 mit zustimmender Anmerkung Schomburg; OLG Düsseldorf NJW 1992, 646; OLG Hamburg NJW 1980, 1239; OLG Stuttgart GA 1979, 72; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1979, 238; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., vor § 1 IRG, Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Gillmeister NJW 1991, 2245; Uhlig/Schomburg/Lagodny, IRG, vor § 15 IRG, Rn. 10).

    Sol ehe Ansprüche - für die hier allerdings unter Berücksichtigung der o.a. Ausführungen nichts ersichtlich ist - sind gegenüber der Landes Justizverwaltung geltend zu machen und müssen ggf. vor den ordentlichen Gerichten eingeklagt werden (vgl. Kleinknecht a.a.O., Art. 5 MRK Rn. 14 mit weiteren Nachweisen; Schätzler NStZ 1981, 443, OLG Düsseldorf NJW 1992, 646.

  • KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Entschädigungsfähigkeit finanzieller

    Eine allgemeine entsprechende Anwendung des StrEG auf vom Wortlaut nicht erfasste Maßnahmen und Sachverhalte ist grundsätzlich nicht zulässig (vgl. BGHSt 36, 236 = NStZ 1989, 535 betreffend Beugehaft gegen Zeugen; OLG Schleswig SchlHA 1983, 121 betreffend Ordnungshaft nach § 178 GVG; KG, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 5 Ws 67/05 - [juris] betreffend Strafvollstreckungsmaßnahmen; OLG Hamm aaO. betreffend Abschiebehaft; BGHSt 32, 221 betreffend Auslieferungshaft auf Ersuchen ausländischer Behörden; hierzu auch OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [nachfolgend Nichtannahmeschluss des BVerfG vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; D. Meyer aaO. Einl. Rdn. 39; jeweils m.w.N).
  • OLG Celle, 06.12.2016 - 1 AR (Ausl) 55/16

    Entschädigung nach StrEG bei zu Unrecht vollzogener Auslieferungshaft

    522-03 (139/140/07), StV 2009, 423; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 1991 - 4 Ausl (A) 231/89 - 26/91 III, NJW 1992, 646.

    Soweit der BGH (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 1984 - 4 ARs 19/83, BGHSt 32, 221) darauf hingewiesen hat, dass der Ausschluss von Entschädigungsansprüchen nach dem StrEG Ansprüche aus Art. 5 Abs. 5 EMRK unberührt lasse, hat der Senat darüber nicht zu befinden, da solche Ansprüche gegenüber der Landesjustizverwaltung geltend zu machen und gegebenenfalls vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen sind (OLG München, Beschluss vom 5. Juli 1995 - 1 Ws 289/95, NStZ-RR 1996, 125; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 1991 - 4 Ausl (A) 231/89 - 26/91 III, NJW 1992, 646).

  • OLG Köln, 04.07.2005 - 6 Ausl 53/05

    Hafteintschädigung; Auslieferungshaft

    Dies entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (BGHSt 32, 221, 225f. = NJW 1984, 1309f.; OLG Düsseldorf NJW 1992, 646; OLG Hamm NStZ 1997, 246; OLG Köln, Beschluss vom 16.12.1997 - 2 Ausl 127/97-; Schomburg, in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., 1998, vor § 15 Rdnr. 10; Gillmeister, NJW 1991, 2245, 2251).

    Hierbei handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch, der ggf. vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen ist (OLG Düsseldorf NJW 1992, 646; OLG München NStZ-RR 1996, 125; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 48. Aufl., 2005, Art. 5 MRK Rdnr. 14).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2017 - 3 AR 153/15

    Anspruch eines Verfolgten auf Entschädigung für den Vollzug der Auslieferungshaft

    In dem Beschluss vom 17. Januar 1984 hatte der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine einige Jahre zuvor geäußerte Auffassung, die Entschädigungsansprüche des Verfolgten seien in entsprechender Anwendung des StrEG zu beurteilen, wenn sich herausgestellt habe, " dass er zu Unrecht verfolgt wurde, jedenfalls wenn dies von den Behörden der Bundesrepublik zu vertreten ist " ( BGH , Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 ARs 4/81 -, BGHSt 30, 152, 158), ausdrücklich revidiert, worauf der hiesige Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Juli 1991 (NJW 1992, 646) hingewiesen hatte.
  • BayObLG, 09.10.1996 - 9St RR 163/96
    Inzwischen entspricht es einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß im auslieferungsrechtlichen Normalfall, in dem aufgrund eines den formellen gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Ersuchens eines ausländischen Staates die darin bezeichnete Person von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland unter den Voraussetzungen der §§ 15, 16 IRG in Auslieferungshaft genommen worden ist, die aufgrund eigener Hoheitsgewalt angeordnete freiheitsbeschränkende Maßnahme keiner entsprechenden Anwendung des StrEG bedarf (BGHSt 32, 221 = NStZ 1985, 222 mit zustimmender Anmerkung Schomburg; OLG Düsseldorf NJW 1992, 646; OLG Hamburg NJW 1980, 1239; OLG Stuttgart GA 1979, 72; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1979, 238; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., vor § 1 IRG , Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Gillmeister NJW 1991, 2245; Uhlig/Schomburg/Lagodny, IRG , vor § 15 IRG , Rn. 10).

    Solche Ansprüche - für die hier allerdings unter Berücksichtigung der o.a. Ausführungen nichts ersichtlich ist - sind gegenüber der Landesjustizverwaltung geltend zu machen und müssen ggf. vor den ordentlichen Gerichten eingeklagt werden (vgl. Kleinknecht, a.a.O., Art. 5 MRK Rn. 14 mit weiteren Nachweisen; Schätzler NStZ 1981, 443 , OLG Düsseldorf NJW 1992, 646).

  • OLG Celle, 14.06.2010 - 1 Ausl 7/10

    Auslieferungshaft: Erstattung notwendiger Auslagen und Haftentschädigung bei

    Nach insoweit einhelliger Rechtsprechung kommt eine solche - unbeschadet der Frage, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 3 StrEG eine in Deutschland erlittene Auslieferungshaft überhaupt erfasst - jedenfalls nur dann in Betracht, wenn die Behörden der Bundesrepublik Deutschland eine unberechtigte Verfolgung zu vertreten haben (BGHSt 32, 221; OLG Hamm, NStZ 1997, 246; OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [hierzu auch BVerfG vom 5. Juni 1992, 2 BvR 1403/91]; OLG Celle NdsRpfl 2002, 269; OLG Karlsruhe StV 2004, 444).
  • OLG München, 16.01.2019 - 1 AR 412/18

    Auslieferungshaft nach Serbien

    In dem Beschluss vom 17. Januar 1984 hatte der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine einige Jahre zuvor geäußerte Auffassung, die Entschädigungsansprüche des Verfolgten seien in entsprechender Anwendung des StrEG zu beurteilen, wenn sich herausgestellt habe, "dass er zu Unrecht verfolgt wurde, jedenfalls wenn dies von den Behörden der Bundesrepublik zu vertreten ist" (BGH, Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 ARs 4/81 -, BGHSt 30, 152, 158), ausdrücklich revidiert, worauf der hiesige Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Juli 1991 (NJW 1992, 646) hingewiesen hatte.
  • KG, 30.01.2009 - AuslA 522/03

    Auslieferungsrecht: Auslieferung bei Gefahr politischer Verfolgung

    Eine Haftentschädigung steht den Verfolgten nicht zu (vgl. BGHSt 32, 221; hierzu auch OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [nachfolgend Nichtannahmeschluss des BVerfG vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; D. Meyer a.a.O. Einl. Rdn. 39; jeweils m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 31.03.1992 - 1 Ws 509/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3056
OLG Schleswig, 31.03.1992 - 1 Ws 509/91 (https://dejure.org/1992,3056)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.03.1992 - 1 Ws 509/91 (https://dejure.org/1992,3056)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. März 1992 - 1 Ws 509/91 (https://dejure.org/1992,3056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafaussetzung; Widerruf; Anlaßtat; Rechtskräftige Aburteilung; Schuldgeständnis; Glaubhaftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2646
  • NJW 1992, 646
  • NStZ 1992, 511 (Ls.)
  • StV 1992, 327
  • Rpfleger 1992, 404
  • Rpfleger 1992, 405
  • JR 1993, 33
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.1992 - 1 Ws 509/91
    Der Senat ist nach wie vor der Ansicht, daß die Unschuldsvermutung, der als besonderer Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips Verfassungsrang zukommt und die über Art. 6 Abs. 2 EMRK zugleich Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes geworden ist, auch den Verurteilten vor Nachteilen schützt, "die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozeßordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist" (BVerfGE 74, 358 [371] ...).
  • BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11

    Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf

    Dies zu vermeiden, mithin die mit dem Bewährungswiderruf vorrangig verfolgte negative spezialpräventive Zielsetzung nicht leerlaufen zu lassen, entspricht dem in § 454b Abs. 2 Satz 2 StPO verankerten gesetzgeberischen Willen (vgl. hierzu auch Greger, JR 1986, 353, 357; Funck, NStZ 1992, 511; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 454b Rn. 7; vgl. ferner OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, 282, 284).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2001 - 2 VAs 3/01

    Zur abweichenden Bestimmung der Reihenfolge der Vollstreckung "aus wichtigem

    Die Unterbrechung der Vollstreckung der zuletzt verhängten Freiheitsstrafe zum Zwischenvollzug widerrufener Strafreste, die sonst möglicherweise jahrelang "herumgeschleppt" werden, entspricht dem auch in § 454 b Abs. 2 Satz 2 StPO zum Ausdruck kommenden Sinn und Zweck des Widerrufs, dem die gebotene rasche und zeitnahe Vollstreckung folgen soll; vor allem aber verhindert sie eine sonst mögliche Ungleichbehandlung der Widerrufsfälle, je nachdem ob die Aussetzung des Strafrestes schon vor der neuen Verurteilung widerrufen und dieser vorwegvollstreckt wird oder - wie hier - erst später hinzutritt (vgl. Funck NStZ 1992, 511 f.; Isak/Wagner a.a.O. Rdnr. 191; Wolf a.a.O. Rdnr. 39; a.A. Ullenbruch NStZ 1999, 8, 11; Volckart NStZ 1992, 254 f.).
  • OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20

    Widerruf der Strafaussetzung, neue Straftat, polizeiliches Geständnis

    Die Frage, ob im Einzelfall allein ein nur außergerichtliches - polizeiliches - Geständnis als ausreichend angesehen werden kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 5; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14) - der Senat neigt zu der Auffassung, dass dies bei Anlegung eines entsprechend strengen Prüfungsmaßstabs an die Glaubhaftigkeit des Geständnisses und dessen prozessordnungsgemäßes Zustandekommen im Einzelfall vertretbar sein wird - oder ob ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der Tat zwingend ein - in Anwesenheit des Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 1992, 2646) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12 = NJW 2004, 790; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 4 Ws 180/04 -, juris, Rn. 9 = NJW 2005, 83; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 2 Ws 828/04 - OLG Köln, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 8) bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.
  • OLG Koblenz, 19.05.2005 - 1 Ws 213/05

    Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund des glaubhaften Geständnisses einer

    Vor diesem Hintergrund sieht der Senat auch keine Veranlassung, sich in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung der Auffassung anzuschließen, daß ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der neuen Tat ein - in Anwesenheit eines Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 92, 2646) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordere (siehe dazu OLG Koblenz 2. Strafsenat, Beschl. v. 23.12.04 - 2 Ws 828/04; OLG Düsseldorf NJW 04, 790; OLG Stuttgart NJW 05, 83).
  • KG, 08.07.2004 - 1 AR 615/04

    Bewährungswiderruf wegen neuer Straftatbegehung

    Diese Überzeugung kann das Gericht sich zwar nicht durch die eigene Vernehmung von Zeugen, wohl aber etwa aufgrund eines glaubhaften Geständnisses verschaffen (vgl. EGMR StV 2003, 82, 85; OLG Jena aaO.; OLG Hamburg NStZ 1992, 130; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 131; mit Einschränkungen OLG Schleswig NJW 1992, 2646; Gribbohm in LK, § 56f StGB Rdn. 8; Tröndle/Fischer, § 56f StGB Rdn. 7).
  • OLG Schleswig, 20.10.2017 - 2 Ws 414/17

    Zur Möglichkeit eines Bewährungswiderrufs wegen neuerlicher Straftaten vor deren

    Wie bereits der I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 31. März 1992 - 1 Ws 509/91 StV 1992, 327) hält auch der Senat den Widerruf der Strafaussetzung zur Be- währung vor rechtskräftiger Aburteilung der Anlasstat jedenfalls dann für zulässig, wenn das von dem Verurteilten im Beisein eines Verteidigers vor einem Richter abgegebene Schuldeinge- ständnis für diesen glaubhaft und bis zur gerichtlichen Widerrufs- entscheidung nicht begründet widerrufen worden ist (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 22. September 2014 - 2 Ws 363/14 (136/14) SchIHA 2015, 292).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.08.1991 - 3 W 56/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7492
OVG Saarland, 06.08.1991 - 3 W 56/91 (https://dejure.org/1991,7492)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.08.1991 - 3 W 56/91 (https://dejure.org/1991,7492)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. August 1991 - 3 W 56/91 (https://dejure.org/1991,7492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung gegen einen Bescheid über eine Nichtverlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung mit Abschiebungsandrohung; Anspruch auf Verlängerung einer Ausenthaltsgenehmigung bei getrenntlebenden Eheleuten; Erforderlichkeit der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 646
  • NVwZ 1992, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

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